Veränderungen in der Rente die jeden oder jede betreffen können Uta Kramer-Schröder Historie Seit 1987 hat es mehrere Reformen gegeben um die Rentenversicherung spürbar zu entlasten. Man ging von einem Anstieg des Beitragssatzes bis 2030 von 23,6% aus. Richtschnur war, den Beitragssatz bis 2020 auf 20% zu halten und bis 2030 auf nicht mehr als 22% steigen zu lassen. Da die Quote für eine betriebliche Altersvorsorge immer noch bei nur 50% oder darunter liegt, ist die Absicherung der Altersvorsorge nicht gewährleistet. Durch die Einführung des Altersvermögens-Ergänzungsgesetzes sollte mit steuerlichen Vergünstigungen und Zuschüssen eine Förderung der Eigenvorsorge für den Lebensabend gestaltet werden. ( Riesterrente ) Eine besondere Herausforderung für Geringverdiener, die Mühe haben mit ihrem Gehalt im Monat auszukommen. So positiv die Möglichkeit auch ist Eigenvorsorge zu betreiben, so trifft es nicht für alle Beschäftigten zu. Positiv ist hier nur der Ansatz zu verzeichnen: - Teilweise Absicherung durch Eigenvorsorge - Einführung der Altersgrundsicherung Negativ : - Veränderungen in der Hinterbliebenenrente - Auflösung der Berufsunfähigkeitsrente für alle nach dem 2. 1. 62 Geborene (ab 2001) - Erwerbsminderungsrenten gibt es auch weiterhin bei unter 3 Stunden gibt es die volle Erwerbsminderung
Rentenanpassungsformel 1. Änderung 2001-2010 2. Änderung 2011 Früher hatte man eine nettobezogene Rentenanpassung Jetzt ist die Rentenanpassung Bruttolohn bezogen Dadurch ergibt sich ein flacherer Rentenanstieg Eine besondere Veränderung ergibt sich weiterhin aus der Änderung des Rentenniveaus. Der Sicherungsstandart der Rente ist die Rentenhöhe eines Standartrentners nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst. Seit 2005 gilt nicht mehr die reine Nettostandartrente, sondern es findet ein Vergleich von Rente und Arbeitsentgeld vor Steuerabzug statt. Derzeit liegt das Rentenniveau bei ca. 48 %. Das Sicherungsniveau wird auf 46% nach 2020 sinken. Prognosen sagen sogar eine Absenkung auf 43% voraus, dieses hätte sehr große Auswirkungen auf die Renten im unteren und mittleren Bereich. Der momentane Beitragssatz liegt bei 18,7 %, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 6500 West 5800 Ost pro Monat. Die Rentenhöhe liegt Höchstrente liegt bei ca. 2900 bei 45 Jahre Zahlung über der Versicherungspflichtgrenze. Zusätzlich zu den vom Gesetzgeber eingeführten Veränderungen gibt es noch sonstige Ereignisse, die sich Rentenmindernd auswirken: 1. keine geschlossene Erwerbsbiographie 2. Ausfallzeiten, Kindererziehungszeiten, Pflege 3. Teilzeitarbeit 4. Arbeitslosigkeit 5. Krankheit
Manchmal denkt man in der Jugend nicht an das Alter, somit auch nicht an die Rente, denn es sind ja noch sehr viele Jahre bis es soweit ist. Bei allen Dingen seines Lebens muss man die Auswirkungen auf die Rente beachten. Da jeder und jede heute für die eigene Alterssicherung zuständig ist, ist es besonders wichtig eine eigenständige Alterssicherung zu haben. Zeiten in denen nur geringe Beiträge oder gar keine eingezahlt wurden wirken sich dann manchmal sehr stark aus. In der Schweiz hat man ein etwas anderes System gewählt: Es gibt das 3-Säulen Modell, das sich aus dem Rentensystem, der Betriebsrente und der privaten Absicherung zusammensetzt. Der Unterschied in der Schweiz ist jedoch, die Quote der Betriebsrenten liegt bei über 90%. Bei Ehepaaren wird jedes Jahr das Einkommen beider Ehepartner zusammen genommen, geteilt und jedem eine Hälfte dem Versicherungskonto gutgeschrieben. Wir können sicher darüber streiten, was die richtige Lösung für die Zukunft ist, doch bei der Entwicklung der Renten für die Zukunft steuern wir auf einen eklatanten Anstieg der Altersarmut zu. Die Auswirkungen werden nicht nur bei der Rente zu verzeichnen sein, sondern auch bei der Versorgung, da beide Systeme in der Auswirkung verbunden sind. Die Auswirkung in der Rente ( gleiches gilt auch für die Versorgung) sieht man besonders bei der Erziehung von 2 Kindern und anschließender Absenkung der Arbeitszeit auf 50%. Trotz Anerkennung von 6Jahren Kindererziehungszeit ist eine Lücke von 500-800 zu verzeichnen. Über diese Lücke muss man sich im Klaren sein, dabei sollte geprüft werden, ob diese Lücke durch eine private Vorsorge zu schließen ist. Problematisch ist die private Vorsorge bei geringen Einkünften nicht nur in der privaten Wirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst. Kommt es in der Erwerbsbiographie noch zu anderen Beeinträchtigungen durch Krankheit oder Scheidung, ist ein Auffüllen kaum noch möglich. Eine kleine Übersicht der durchschnittlichen Renten: Ledige: alt B. 1321 Neu B 1013
Geschiedene alt 1150 Neu 917 Witwen: alt 1339 Neu 1314 Wenn man nun von einer Absenkung des Rentenniveaus auf 46 bzw.43% ausgeht, dann ist die Armut vorprogrammiert. Im öd. Sind die Auswirkungen nicht ganz so gravierend, denn durch die VBL gibt es eine erhebliche Aufstockung natürlich abhängig von der Beschäftigungszeit. Die ungünstige Zinsentwicklung hat natürlich auch Einfluß auf die Kapitaldeckung in der VBL Zur Versteuerung der Renten ist das Jahr indem man in Rente geht maßgebend.bis 2040 ist die volle Versteuerung erreicht. Der Momentane Anteil liegt bei 72%. Rente mit 63 Besonders langjährige Versicherte Von Gebj. 52 steigend Nach Gebj. 64 früheste Rente mit 65 mindesters 45 Jahre versichert Anrechnung: Wehr- und Zivildienst, Pflege, Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, Arbeitslosengeld I Nicht berücksichtigt: Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe Hinzuverdienst begrenzt bis zur Regelaltersgrenze Altersrente für langjährig Versicherte Ab Jahrgang 49 schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Mindestens 35 Jahre versichert Bei vorzeitiger Inanspruchnahme gibt es Abschläge.
Regelaltersrente Ab Jahrgang 47 schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Ab Jahrgang 64 Regelaltersgrenze 67 5 Jahre Versicherungszeit 1 Entgeltpunkt für 1 Jahr Versicherungszeit mit Durchschnittsverdienst 2016 war der Durchschnittsverdienst 36267 Rente alte B 30,45 Neue B 28,66 Man bekommt die Rente, für die man eingezahlt hat. Die heutigen Versicherten erwirtschaften die heutige Rente. Flexirente Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus wirkt sich Rentenerhöhend aus. Altersrente für Schwerbehinderte Mind. GdB 50% Versicherungszeit min. 35 Jahre Von Jahrg. 52 63 stufenweise Anhebung auf 65 Mit Abschlag vorzeitige Rente möglich Krankenversicherung der Rentner Um in der KVdR versichert zu werden, muß man in der 2. Hälfte seines Arbeitslebens, 9/10 Pflichtversichert gewesen sein. Kindererziehungszeiten werden mit angerechnet
Ein weiteres Problem ergibt sich bei den Witwen und Witwerrenten. Altes Recht Ehepartner, die vor dem 1.1.2002 verstorben sind Ehepartner die nach dem 31. 12. 2001 gestorben sind, die Heirat aber vor dem 1. 1. 2002 war und ein Ehepartner vor dem 2. 1. 62 geboren ist, gelten noch die alten Regeln der Rente. Allgemeine Voraussetzung: Wartezeit von 5 Jahren Bei Rentenbeziehern Ehezeit von mindestens 1 Jahr Kleine Witwenrente: Man hat das 45 Lebensjahr noch nicht vollendet Keine Erwerbsminderung Kein Kind zu erziehen Rente ist auf 24 Monate begrenzt im alten Recht unbegrenzt Goße Witwenrente 45 Jahr vollendet /Anhebung Stufenweise auf 47 Jahre Erwerbsminderung Kind bis 18 zu versorgen 55% der Versichertenrente Nach dem Tod des Ehepartners bekommt man 3 Monate die volle Versichertenrente.
Anrechnung: Freibetrag alte B 718.08 Neue B 637.03 Erwerbseinkommen abzüglich 40% Beamtenbezüge abzüglich 27,5% Für neue Fälle Einkünfte aus Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Gewinne abzüglich 25% Betriebsrenten abzüglich 17,5 21,2 % Sonstige Renten Beitragsanteil + 3% Private Vorsorgerente abzüglich 12,7 % Nicht anrechenbar Riesterrente, Hinterbliebenenversorgung, Pflegegeld Wegen der Anrechnungsbeträge sollte man auch sehr genau rechnen, wenn man Arbeit mit Bezahlung z. B. in der Flüchtlingshilfe leistet. Berufsunfähigkeitsrente Seit dem1. 1. 2001 können keine neuen Ansprüche auf eine Rente mehr entstehen. Jeder muss sich privat absichern Problem: wenn man nicht gleich in jungen Jahren eine Versicherung abschließt, dann muß man sehr hohe Beiträge leisten. Es ist dann sehr schnell ein abdriften in Harz IV gegeben.