Änderungen im KV Holzbau Erfahrungen und Auswirkungen Mag. Anna-Margarethe Reiter
KV-Änderungen ab 1.5.2016 Arbeitszeit Regelung Beginn/Ende AZ auf der Baustelle Einführung eines Arbeitszeitflexibilisierungsmodells Lenkzeitvergütung Dienstreisebestimmungen Wegfall der Wegegeld- und Zehrgeldbestimmungen Taggeldregelung Fahrtkostenersatz Zulagen Entfall und Änderungen sämtlicher Zulagen
Arbeitszeit 39 Stunden/Woche 24. und 31. Dezember Arbeitszeit bis 12:00 Uhr die ausfallenden Stunden sind zu bezahlen bei Urlaubsvereinbarung: jeder Tag zählt als ganzer Urlaubstag Beginn und Ende der AZ auf der Baustelle
Wegzeit - Reisezeit Wegzeiten sind keine Arbeitszeit Weg von der Wohnung zur Baustelle Reisezeiten AN wird vom AG von einer Arbeitsstätte auf eine adere Arbeitsstätte oder zu kurzfristigen Arbeitet abgeordnet
Lenkzeitvergütung, 8 Abs 3 Lenkstunde Lenken eines Firmenfahrzeuges Transport mind. 1 weiterer AN außerhalb der NAZ EUR 10,60/Stunde
Lenkzeitvergütung, 8 Abs 3 Lenkzeiten sind beim Anspruch auf Taggeld zu berücksichtigen Ausfallsprinzip Pauschalierung möglich
Flexible Arbeitszeitverteilung 40-Stunden-Woche Flexible Arbeitszeit Einarbeiten in Verbindung mit Feiertagen 4-Tage-Woche
40-Stunden-Woche, 2A Die 40. Wochenstunde ist keine Überstunde, sondern kollektivvertragliche Mehrarbeit. 50 % Zuschlag für Anordnungsbefugnis gelten die Überstundenregeln aber: keine Anrechnung auf erlaubte Überstundenhöchstgrenzen
40-Stunden-Woche, 2A Durchrechnungszeitraum bis zu 52 Wochen Zeitgutschrift pro Woche 1 Stunde Verbrauch der Zeitguthaben in ganzen Tagen (1:1) Umsetzung (bei mehr als 13 Wochen Durchrechnungszeitraum): Betriebsvereinbarung (BV) schriftliche Einzelvereinbarung (EV)
40-Stunden-Woche, 2A Zeitguthaben am Ende des Durchrechnungszeitraums sind als Überstunden auszuzahlen Zeitausgleich gilt als konsumiert bei Dienstverhinderung Krankenstand
Flexible Arbeitszeit, 2B 9 Stunden/Tag 45 Stunden/Woche 20 lange Wochen/Jahr 120 Zeitguthabenstunden
Flexible Arbeitszeit, 2B Durchrechnung bis zu 52 Wochen Mehrere Durchrechnungszeiträume innerhalb 52 Wochen möglich Umsetzung: Betriebsvereinbarung Einzelvereinbarung
Flexible Arbeitszeit, 2B Arbeitszeiteinteilung Ausmaß und Lage der NAZ 2 Wochen vor Beginn des Durchrechnungszeitraumes dem AN bekannt zu geben Änderungen möglich Schriftlich zum letzten Arbeitstag vor Beginn der Arbeitswoche, für die die Änderungen der AZ vorgesehen ist Beispiel lange Woche (Mo-Fr): 42 Stunden (max. 20 Wochen) Kurze Woche (Mo-Do): 36 Stunden Freier Tag muss kein Fr sein
Flexible Arbeitszeit, 2B Entlohnung Basis 39 Stunden/Woche Ausgleich in ganzen Tagen 1:1 max. 120 Stunden 50% Zuschlag Am Ende des Durchrechnungszeitraum (Nachfrist 1 Monat) Kündigung AG Einvernehmliche Auflösung Ungerechtfertigter Entlassung Berechtigter vorzeitiger Austritt
Einarbeiten ivm Feiertagen, 4 AZG Umverteilung von Normalarbeitszeit 1:1 in Verbindung mit Feiertagen 10 Stunden/Tag Durchrechnung bis zu 13 zusammenhängende Wochen Einarbeitungszeitraum muss Fenstertag einschließen (entweder davor, danach oder gemischt) Umsetzung: Betriebsvereinbarung schriftliche Einzelvereinbarung
Flexible Arbeitszeit, 2B 1. Woche: 42 Stunden Mo 9 Stunden (+ 1 Einarbeitungsstunde) Di 9 Stunden (+ 1 Einarbeitungsstunde) Mi 9 Stunden (+ 1 Einarbeitungsstunde) Do 9 Stunden (+ 1 Einarbeitungsstunde) Fr 6 Stunden (+ 4 Einarbeitungsstunde) 2. Woche: 36 Stunden Mo 9 Stunden (+ 1 Einarbeitungsstunde) Di 9 Stunden (+ 1 Einarbeitungsstunde) Mi 9 Stunden (+ 1 Einarbeitungsstunde) Do 9 Stunden (+ 1 Einarbeitungsstunde) Fr 10 Einarbeitungsstunden
Lehrlinge, KJBG Arbeitszeit, Minderjährige Max. 5 Tage/Woche 8 Stunden/Tag KV-Ermächtigung, 11 Abs 3 KJBG: 9 Stunden/Tag Wochenarbeitszeit darf im Durchrechnungszeitraum max. 45 Stunden und durchschnittlich 39 Stunden betragen
Lehrlinge - Überstunden LL bis 16 Jahre Überstundenverbot Ausnahme Vor- und Abschlussarbeiten ZA in spätestens in der folgenden KW LL über 16 Jahre Aufgrund betrieblich zwingenden Gründen für Vor- und Abschlussarbeiten ½ Stunde/Tag 3 Stunden/Woche 9 Stunden/Tag
Lehrlinge - Überstunden LL über 18 Jahre Für die Berechnung des Überstundengrundlohns und des Überstundenzuschlages ist der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn heranzuziehen.
Überstunde Überschreitung der festgesetzten täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit Die erste Mehrleistungsstunde pro Woche bleibt aber kollektivvertragliche Mehrarbeit die 10. Arbeitsstunde am Tag ist meistens eine Überstunde Ausnahme: jene Fälle, an denen 10 Normalstunden täglich erlaubt sind (Einarbeiten ivm Feiertagen, 4-Tage-Woche)
Höchstgrenzen der Arbeitszeit 10 Stunden/Tag 50 Stunden/Woche Wöchentliche AZ darf in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten Begrenzung der Überstunden 5 Stunden/Woche und zusätzlich 60 Überstunden/Jahr Anordnungsrecht Betriebsvereinbarung Leistungspflicht im Dienstvertrag vereinbaren
9 Dienstreisevergütungen Taggeld außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebes Arbeit auf Baustelle mehr als 3 Stunden EUR 5,15 Taggeld pro Arbeitstag Höheres Taggeld mit BV (max. EUR 26,40) möglich
9 Dienstreisevergütungen Im Dienstvertrag ist festzuhalten Ständige ortsfeste Betrieb Sitz der Verwaltung, Bauhof Wohnort Hauptwohnsitz in Ö Ausländischer Hauptwohnsitz o Grenzbezirk (30 km Luftlinie) Kein Wohnsitz: Erstaufnahmeort
9 Dienstreisevergütungen EUR 26,40 Taggeld Auswärtiger Nächtigung und AG hat Auftrag zur Nächtigung erteilt 100 km Entfernung Wohnort - Baustelle Heimfahrt ist nicht zumutbar Übernachtungsgeld AG stellt keine Unterkunft zur Verfügung tatsächliche Nächtigung EUR 12,63 oder tatsächlichen Kosten gegen Beleg
9 Dienstreisevergütungen Kein Anspruch auf Taggeld: Feiertage Freitag der kurzen Woche Ausfallstagen bei der Einarbeitung Krankenstand Zeitausgleich
9 Dienstreisevergütungen Fahrtkostenersatz Tägliche Fahrt Wohnung-Baustelle oder Unterkunft-Baustelle Wegstrecke Mind. 3 km Ersatz des öffentlichen Verkehrsmittel zum billigsten Tarif Entfällt bei Werkverkehr
9 Dienstreisevergütungen Reiseaufwandsentschädigung Dienstreise AN wird vom AG von einer Arbeitsstätte auf eine adere Arbeitsstätte oder zu kurzfristigen Arbeitet abgeordnet Ersatz der Reisekosten Kosten für das Verkehrsmittel (AG hat Anordnungsrecht) Reisestunden mit KV-Stundenlohn Keine Vergütung bis zu 1 Stunde Reisezeit außerhalb der NAZ
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!