Arbeitsgemeinschaft Integration Heidenheim e.v. Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Konzeption

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Transkript:

Arbeitsgemeinschaft Integration Heidenheim e.v. Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Konzeption Integrative Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf im Regelkindergarten

2 Inhaltsübersicht Vorwort Seite 3 1. Gesetzlicher Rahmen Seite 3 2. Finanzierung Seite 4 3. Ziel der Eingliederungshilfe Seite 4 4. Zielgruppe Seite 4 5. Ziele und Arbeitsschwerpunkte Seite 4 6. Inhalte und Methoden Seite 6 7. Elternarbeit sowie interdisziplinärer Austausch Seite 6 8. Zusatzleistungen Seite 7 9. Personelle Qualitätsstandards Seite 7

3 Vorwort Arbeitsgemeinschaft Integration Heidenheim e.v. Gemeinsam leben gemeinsam lernen Eltern gegen Aussonderung Grundlage jeglicher Integrationspädagogik ist der unteilbare und nicht begrenzbare Anspruch jedes Kindes auf gemeinsames Spielen und Lernen (G. Feuser) Integration bedeutet das Zusammenleben unterschiedlicher Kinder, d.h. ohne Ansehen von Geschlecht und Nationalität und ohne Ansehen irgendwelcher stigmatisierender Leistungsprinzipien oder anderer Schwierigkeiten. Eltern behinderter Kinder haben sich vor 15 Jahren in Heidenheim zusammengeschlossen, um ihren Kindern die Möglichkeit zu geben, sie im Kindergarten oder der Schule am Wohnort in einer Regeleinrichtung am Leben, Spielen und Lernen mit anderen Kindern teilhaben zu lassen. Daraus entstand 1988 ein Verein, es wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, Vereinsarbeit strukturiert und aufgebaut. 1989 begann die erste gemeinsame Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder im Regelkindergarten. Von der Arbeitsgemeinschaft Integration wurde die erste Fachkraft bereitgestellt. Weitere Einrichtungen öffneten sich und waren bereit, Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf aufzunehmen. 1. Gesetzlicher Rahmen Das Grundgesetz sagt in Artikel 3 Abs. 3: Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dieses Verfassungsgebot wird im Sozialgesetzbuch (SGB XII) Eingliederungshilfe - 53 für körperlich- und geistig behinderte Kinder und im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) für seelisch behinderte Kinder konkretisiert.

4 2. Finanzierung Für die Eltern ist die Eingliederungshilfe kostenlos. Finanziert wird die Maßnahme bei: Geistig/körperlicher Beeinträchtigung - über die Eingliederungshilfe nach SGB XII in Form von Pauschalen, die monatlich gezahlt werden - die Pauschalen werden entweder als begleitende Hilfen oder pädagogische Hilfen bzw. begleitende und pädagogische Hilfen zusammen genehmigt Seelischer Beeinträchtigung - über die Eingliederungshilfe nach 35a KJHG in Form einer Vergütung, die pro Betreuungsstunde gezahlt wird - Anspruch auf die Leistungen hat das Kind mit erhöhtem Förderbedarf. 3. Ziel der Eingliederungshilfe ist eine Teilhabe am Gruppengeschehen im Kindergarten. Gelingt dies, werden gleichzeitig wesentliche individuelle Förderziele erreicht: Diese können sein: - Gruppenfähigkeit und Anpassung - Ausdauer - Erlernen von persönlichen Fähigkeiten der Durchsetzung - Entwicklung von Handlungskonzepten beim Kind - Nachreifung der Gesamtentwicklung - Unterstützung auf dem jeweiligen individuellen Entwicklungsstand

5 4. Zielgruppe Jungen und Mädchen im Alter von 3 bis 7 Jahren, die - Körperlich oder geistig behindert sind - Seelische Behinderungen aufweisen - Verhaltensauffälligkeiten bzw. Entwicklungsverzögerungen zeigen - Unterstützung beim Erwerb sozialer Kompetenz benötigen - sich im gemeinschaftlichen Rahmen nicht bewegen können - in einer sozialen oder emotionalen Mangelsituation leben - aufgrund problematischer Verhaltensweisen wenig Kontakt zu anderen Kindern haben - Hilfe und Unterstützung brauchen 5. Ziele und Arbeitsschwerpunkte Integration im Kindergartenbereich bedeutet die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Auffälligkeiten in einer Regeleinrichtung. Es sollen Bedingungen geschaffen werden, die es allen Kindern ermöglichen, ihre individuellen Kompetenzen zu entwickeln. Die integrative Eingliederungshilfe im Kindergarten soll der Verfestigung auftretender Probleme entgegenwirken. Sie kann, wenn sie frühzeitig eingreift, weitere Maßnahmen verhindern. Sie kann aber andererseits auch den Bedarf an weiteren Hilfen aufzeigen. Neben dem allgemeinen pädagogischen Ziel, die Kinder in ihrer persönlichen und sozialen Kompetenz zu fördern, sind folgende Arbeitsschwerpunkte zu nennen: Das Kind in Bezug auf sich selbst - Förderung der Grobmotorik - Förderung der Feinmotorik - Förderung der Wahrnehmung - Förderung der Sprache - Zugang zu den eigenen Gefühlen bekommen - Altersgemäßes Einschätzen der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten - Förderung der eigenen Stärken - Förderung der Selbständigkeit und des Selbstwertgefühl

6 Das Kind in Bezug auf andere - Sich einen Platz in der Gruppe schaffen, dazugehören - Eigene Stärken in die Gruppe einbringen - Anderen einen Platz in der Gruppe zugestehen - Anerkennung der eigenen Individualität - Konflikte aushalten - Lösungsmöglichkeiten erkennen - Bewältigung von Misserfolgserlebnissen 6. Inhalte und Methoden Kleingruppenarbeit Begleitung in der Gesamtgruppe Aufbauende Konfrontation des behinderten Kindes mit bestimmten Anforderungen und der Größe einer Kleingruppe - Erweitertes Spielmaterial, z.b. Sinnesmaterialien - Sprachförderung und Übungen der Körpersprache - Einsetzen von Farben, Bildern, Geräuschen - Gezieltes Beobachten der Kinder, Erstellung von Entwicklungsberichten - Herstellen von Handlungseinheiten für das Kind. Sie müssen einen erkennbaren Anfang, Verlauf und Abschluss haben. - Wiederholungen im aktiven Tun - Gemeinsame Lernanreize und Lernsituationen schaffen 7. Elternarbeit sowie interdisziplinärer Austausch Begleitende Elternarbeit sowie Austausch mit Ärzten, Therapeuten, Beratungsstellen, Frühförderung gehört zum Leistungsbereich der Integrationsfachkräfte. Elternarbeit heißt: - Kontaktaufnahme zu den Eltern bei Beginn der integrativen Maßnahmen - Austausch und Information in regelmäßig stattfindenden Elterngespräche

7 8. Zusatzleistungen 8.1 heilpädagogische Leistungen (im therapeutischen Sinn) individuelle auf das Kind abgestimmte heilpädagogische Therapieformen und Maßnahmen im Bereich der - heilpädagogischen Übungsbehandlung - heilpädagogischen Spieltherapie - heilpädagogischen Behandlung im Rahmen der integrativen Gruppenarbeit im Kindergarten 9. Personelle Qualitätsstandard Pädagogisches Fachpersonal - Erzieherinnen - Heilerziehungspflegerinnen - Sozialpädagoginnen - Heilpädagoginnen 1. Fachkompetenzen im Bereich Integration 2. Kompetenzen im gruppenpädagogischen Angeboten 3. Konfliktbereitschaft und Konfliktkompetenz 4. Zielorientiertes Arbeitssystem der Hilfeplanung, Hilfegestaltung, Reflexion und Dokumentation 5. Regelmäßiger fachlicher Austausch in Teambesprechungen Organisation und Verwaltung Arbeitsgemeinschaft Integration Heidenheim e.v. Sabine Ehrtmann Bergstr. 52 89518 Heidenheim Tel. 07321/929416 Fax 07321/929417 e-mail arge.hdh@gmx.de