Sitzung des Gemeinderates vom 30.01.2018 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe wurden folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.12.2017 der Öffentlichkeit bekannt gegeben: 1. Vergabe des Auftrags für die Erneuerung der Steuerung für die Heizungsanlage in der Mehrzweckhalle Sauerlach, gemäß Kostenangebot an die Firma Stephan Pongratz Haustechnik e. K., Hohenwarth, zum Bruttoangebotspreis von 34.262,27. Die Beschlussfassung erfolgte mit 1 Gegenstimme. 2. Vergabe des Auftrags für die Lüftungsarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Valentin Eder GmbH & Co, Otterfing, zum Bruttoangebotspreis von 16.266,68. 3. Vergabe des Auftrags für die Sanitärarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Ernst Wagner GmbH, Rosenheim, zum Bruttoangebotspreis von 101.097,27. 4. Vergabe des Auftrags für die Heizungsarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Ernst Wagner GmbH, Rosenheim, zum Bruttoangebotspreis von 91.045,58. 5. Vergabe des Auftrags für die Dämmarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Valentin Eder GmbH & Co, Otterfing, zum Bruttoangebotspreis von 17.303,79. 6. Vergabe des Auftrags für die Elektroarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Elektroanlagenbau Süd GmbH, Kirchheim, zum Bruttoangebotspreis von 278.545,66. 7. Vergabe des Auftrags für die Estricharbeiten im Zuge der Erweiterung der Friedrich-von- Aychsteter-Grundschule, gemäß Kostenangebot an die Firma Bantscheff Estrichböden GmbH, Trostberg, zum Bruttoangebotspreis von 56.510,96. 8. Vergabe des Auftrags für die Erweiterung der elektronischen Schließanlage im Zuge der Erweiterung der Friedrich-von-Aychsteter-Grundschule, gemäß Kostenangebot an die Firma ISGUS-Bavaria GmbH, Warngau, zum Bruttoangebotspreis von 59.905,25. Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH Wirtschaftsplan 2018 In seiner Sitzung am 20.12.2017 hat der Aufsichtsrat der Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH vom Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen und diese einstimmig gebilligt. Auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH stimmte der Gemeinderat dem vorliegenden Wirtschaftsplan der Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH für das Wirtschaftsjahr 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2017 2021 einstimmig zu. 1
Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2017 2021 Der Gemeinderat beschloss mit 19:1 Stimmen, die Finanzplanung (Finanzplanung mit Investitionsprogramm) für die Jahre 2017 2021 mit den nachstehenden Abschlussziffern aufzustellen: Im Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen und dem Saldo (Jahresergebnis) Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 18.364.109 18.213.193 18.972.963 19.515.652 20.023.731 17.983.704 18.117.147 18.911.156 18.382.228 18.551.039 380.405 96.046 61.807 1.133.424 1.472.692 Im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit 17.313.581 17.691.536 18.461.101 19.015.246 19.540.952 16.122.096 16.354.074 17.190.887 16.726.688 16.987.015 und einem Saldo von 1.191.485 1.337.462 1.270.214 2.288.558 2.553.937 1.167.500 1.610.000 1.693.500 780.000 155.000 6.918.700 13.332.700 4.019.700 308.700 198.700 und einem Saldo von -5.751.200-11.722.700-2.326.200 471.300-43.700 c) aus Finanzierungstätigkeit mit 2.400.000 8.700.000 2.000.000 0 0 521.307 631.139 851.354 861.244 854.059 und einem Saldo von 1.878.693 8.068.861 1.148.646-861.244-854.059 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts -2.681.022-2.316.377 92.660 1.898.614 1.656.178 Beratung über den Haushalt 2018 und Erlass der Haushaltssatzung Der Gemeinderat beschloss vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, mit 19:1 Stimmen, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan festzusetzen, der wie folgt schließt: Haushaltssatzung der Gemeinde Sauerlach 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt 2
1. im Ergebnishaushalt mit Erträge von 18.213.193,00 Aufwendungen von 18.117.147,00 und dem Saldo (Jahresergebnis) von 96.046,00 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit von 17.691.536,00 von 16.354.074,00 und einem Saldo von 1.137.462,00 von 1.610.000,00 von 13.332.700,00 und einem Saldo von -11.722.700,00 c) aus Finanzierungstätigkeit mit von 8.700.000,00 von 631.139,00 und einem Saldo von 8.068.861,00 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 2.316.377,00 ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 8.250.000,00 neu festgesetzt. 2 3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 295 v. H. 4 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.800.000,00 festgesetzt. 6 Weitere Vorschriften, die sich auf die Erträge, Aufwendungen, und 3
(so. z.b. 25und 26 KommHV-Doppik) und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen. 7 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Studienstiftung Sohr, Arget - Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2017 2021 Der Gemeinderat beschloss mit 20:0 Stimmen, die Finanzplanung (Finanzplanung mit Investitionsprogramm) der Studienstiftung Sohr, Arget, für die Jahre 2017 2021 mit den nachstehenden Abschlussziffern aufzustellen: Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Im Ergebnishaushalt Erträge 5.450 3.700 3.700 3.700 3.700 5.260 3.670 3.670 3.670 3.670 Aufwendungen und dem Saldo (Jahresergebnis) 190 30 30 30 30 Im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.450 2.300 2.500 2.700 2.900 3.760 3.670 3.670 3.670 3.670 und einem Saldo von 190-1.370-1.170-970 -770 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 und einem Saldo von 0 0 0 0 0 c) aus Finanzierungstätigkeit mit 0 0 0 0 0 0 0 0 0 und einem Saldo von 0 0 0 0 0 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts 190-1.370-1.170-970 -770 Studienstiftung Sohr, Arget - Beratung über den Haushalt 2018 und Erlass der Haushaltssatzung 4
Der Gemeinderat beschloss vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, mit 20:0 Stimmen, die nachstehende Haushaltssatzung der Studienstiftung Sohr, Arget, zu erlassen und den Haushaltsplan festzusetzen, der wie folgt schließt: Haushaltssatzung der Studienstiftung Sohr, Arget, für das Haushaltsjahr 2018 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit Erträge von 3.700,00 Aufwendungen von 3.670,00 und dem Saldo (Jahresergebnis) von 30,00 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit von 2.300,00 von 3.670,00 und einem Saldo von - 1.370,00 von 0,00 von 0,00 und einem Saldo von 0,00 c) aus Finanzierungstätigkeit mit von 0,00 von 0,00 und einem Saldo von 0,00 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 1.370,00 ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 2 3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von werden nicht beansprucht. 4 5 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. 5
Bauantrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau der Mehrzweckhalle Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bauantrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau der bestehenden Mehrzweckhalle, auf dem Grundstück Am-Otterloher-Feld 2 in Sauerlach, und stimmte diesem zu. Beschlussfassung erfolgte mit 1 Gegenstimme. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sachlicher Teilflächennutzungsplan Konzentrationszone Kiesabbau Der Gemeinderat billigte die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgearbeitete 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sachlicher Teilflächennutzungsplan Konzentrationszone Kiesabbau, mit Erläuterungs- und Umweltbericht in der Fassung vom 30.01.2018. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Beteiligungsverfahren gemäß Baugesetz durchzuführen. Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Bebauungsplan Nr. 78 Ortsrand Finkenweg Der Gemeinderat hat von den eingegangenen Anregungen und Bedenken im Verfahren gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 78 Finkenweg, gefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, in der Fassung vom 19.09.2017, mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.09.2017, Kenntnis genommen. Im Nachgang zu den bereits im Bau- und Umweltausschuss am 23.01.2018 behandelten Stellungnahmen nahm der Gemeinderat zum Schreiben der Eberl Beteiligungs GmbH & Co. KG vom 01.11.2017 wie folgt Stellung: Ein für die Gemeinde hoch zu gewichtendes städtebauliches Ziel ist der Landschaftsschutz. Es soll durch eine teilweise Bebauung einerseits und die Unterbrechung der geplanten Bebauung mittels Festsetzung einer Grünfläche auf dem Flurstück 70/3 der Gemarkung Arget andererseits, die charakteristische Verzahnung des Siedlungskörpers mit der freien Landschaft am westlichen Ortsrand von Arget sichergestellt und weiterentwickelt werden. Der Übertritt vom Finkenweg in die offene Landschaft, der durch den erhaltenswerten Baum markiert wird, kann hierdurch teilweise erhalten werden. Die Gestaltung als private Grünfläche bleibt in erster Linie den Eigentümern überlassen und soll gleichzeitig Spielraum für eine künftige Gestaltung und Entwicklung geben. Eine spätere Überplanung mit maßvoller baulicher Entwicklung unter Einhaltung des städtebaulichen Ziel des Landschaftsschutzes ist jederzeit möglich. Eine Änderung der Planung ohne konkretes Ziel ist derzeit nicht veranlasst. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken im Verfahren gemäß 3 Abs. 2/ 4 Abs. 2 BauGB und billigte den von Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, gefertigten Bebauungsplan Nr. 78 Finkenweg, mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30.01.2018. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Beteiligungsverfahren gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Beschlussfassung erfolgte mit 2 Gegenstimmen. 6
Bebauungsplan Nr. 67a Bereich zwischen Lanzenhaarer Weg und Münchener Straße Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken im Verfahren gemäß 3 Abs. 1/ 4 Abs. 1 BauGB und billigte den von Architekturbüro U-Plan, Königsdorf, gefertigten Bebauungsplan Nr. 67a, Bereich zwischen Lanzenhaarer Weg und Münchener Straße mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30.01.2018. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Beteiligungsverfahren gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Der Satz Fernwärmeanschluss ist möglich wurde gestrichen. Beschlussfassung erfolgte mit 5 Gegenstimmen. 7