NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

Ähnliche Dokumente
NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

Die neue Düngeverordnung

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Die neue Düngeverordnung

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Novellierung der. Düngeverordnung

Wesentliche Vorgaben im Herbst:

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.

Novelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung

Stand der Novellierung der DüV. Fachveranstaltungen Januar 2017, Dr. Michael Grunert

Novellierung Düngeverordnung

Novellierung der. Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Wichtige Vorgaben für die Beratungsregion Münsterland Nordost. Unternehmerkreise Bullenmast

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)

PRÜFDIENSTE. der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Novellierung der Düngeverordnung Was ändert sich?

Neue Düngeverordnung -

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung (Stand: Verordnungsentwurf Ressortabstimmung 8/2014) + Versuchsergebnis Gülletechnik

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Aus Aktuellem Anlass 10/17

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017

Novellierung der Düngeverordnung

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung (DüV) auf den Weinbau

Auswirkungen der Novelle der Düngeverordnung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft

Änderung Düngegesetz und Düngeverordnung

Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau?

Frage-Antwort-Katalog zur neuen Düngeverordnung, Stand

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2017

DüV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: "Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305)"

Novelle der Düngeverordnung - das wollen wir erreichen

Frage-Antwort-Katalog zur neuen Düngeverordnung, Stand

Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung

Neue Düngerechtliche Regelungen

Verordnung der Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen

Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Änderungen im Düngerecht - aktueller Sachstand -

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?

Novellierung der Düngeverordnung auf Basis des Entwurfes vom Dr. Gerhard Baumgärtel Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Novelle der Düngeverordnung welche Veränderungen kommen auf die Landwirte zu?

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln

Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste

Umsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)

Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren

PRÜFDIENSTE Sachgebiet D Kontrolle und Überwachung Düngung, Pflanzenschutz und Saatgut

Novellierung der Düngeverordnung

Sachgerechte Düngung in Bayern auf Ackerland

Kompost als Humus- und Nährstoffdünger unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Düngeverordnung

Rechtliche Grundlagen der guten fachlichen Praxis beim Düngen und ihre Weiterentwicklung in Deutschland

Nitrat im Grundwasser. - Naturwissenschaftliche Grundlagen und Lösungsansätze

Düngeverordnung vom 26. Mai unter dem Aspekt der Futtererzeugung. in Kraft getreten am 1. Juni 2017

Die novellierte Düngeverordnung Was ändert sich in Zukunft?

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser

Organische Dünger. Judith Wollny Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt

Liste der häufigsten Fragen:

Auswirkungen der Novelle des Düngerechts auf die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten

vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Februar (BGBl I S.

Düngeplanung und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen. Tim Eiler LWK Niedersachsen

Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke

Effiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung

Stellungnahme. zur Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen, Düngeverordnung (DüV)

Wann Gülle fahren im Frühjahr?

Gute fachliche Praxis- Landwirtschaft in Gewässernähe

Auszüge und Tabellen zur Ermittlung des N-Düngebedarfs für Gemüse aus der DüV 2017

Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?!

Künftige Rahmenbedingungen für Klärschlammverwertung. Eberhard Kietz

Textgegenüberstellung

STELLUNGNAHME. Stellungnahme des Bioland e.v. zum Entwurf der Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung, DüV)

Die neue Düngeverordnung und Stoffstrombilanz was ist für den Grundwasserschutz zu erwarten

Aktueller Sachstand zur Düngeverordnung

Änderungen gegenüber der geplanten Bewirtschaftung sind spätestens nach 7 Tagen im Düngeplan festzuhalten

Häufig gestellte Fragen zur neuen Düngeverordnung

Anleitung N-Düngebedarfsermittlung Erdbeeren

Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein

Merkblatt zur Düngeverordnung

Kontrolle der Düngeverordnung Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance im Boden verfügbaren Nährstoffmengen Stick- stoff Phosphat überschwemmt

Übersicht. 10. Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern. 1. Umsetzung der Düngeverordnung in MV. 1. Umsetzung der Düngeverordnung in MV

Aktuelles aus der Düngegesetzgebung

Sachstand der Diskussion in der niedersächsischen Landwirtschaft

Verwertungskonzept - Überarbeitung QFN - Lagerraumberechnung

Mitglieder-Information

Bei der Maisdüngung die organische Düngung richtig ansetzen

Stickstoff-Düngebedarfsermittlung. Hinweise zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung. Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft

Pflanzenbautag Bremervörde 2017

Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung

Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz

Transkript:

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde

Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz Änderung des Gesetzes vom 09.01.2009 BRats-Beschluss vom 10.03.2017 In Kraft seit 16.05.2017 Novelle der VO vom 27.02.2007 BRats-Beschluss vom 31.03.2017 In Kraft seit 02.06.2017 Düngeverordnung Stoffstrombilanzverordnung Geplant BT-Beschluss am 29.06.2017 BRat 22.09.2017 Verbringens-VO Verordnungen auf Landesebene Änderung VO vom 21.07.2010 BT-Beschluss vom 31.03.2017 In Kraft seit 02.06.2017 Meldepflicht Wirtschaftsdünger Änderung VO vom 01.06.2012 In Kraft seit 01.07.2017 Meldepflicht Nährstoffvergleiche Geplant Zusätzlich: Gesamtbetrieblicher Düngebedarf VO über Maßnahmen nach 13 DüV Geplant Ausweisung Gebietskulissen Rote Gebiete Maßnahmen

Was regelt die neue Düngeverordnung? Vom Düngebedarf bis zur Länderermächtigung: Die Regelungsbereiche der novellierten Düngeverordnung 1. Düngebedarfsermittlung 2. Anwendungsvorschriften bei der Aufbringung (Aufnahmefähigkeit des Bodens, Gewässerabstände) 3. Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung (Einarbeitung, Ausbringungstechnik, N-Obergrenze, Derogation, Sperrfristen, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur) 4. Anwendungsbeschränkungen (Primat der Zulässigkeit eines organischen Düngemittels, Kopfdüngung im Gemüseanbau) 5. Nährstoffvergleich 6. Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleichs 7. Lagerraum für Wirtschaftsdünger und Gärreste 8. Länderermächtigungen (Öffnungsklauseln) CC-Relevanz im Sommer/Herbst 2017

Die neue Düngeverordnung 4 Düngebedarf Novellierung der Düngebedarfsermittlung Ermittlung des Düngebedarfs je Schlag

Düngebedarf in der Novelle zur Düngeverordnung 3 Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (2) Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln ( ) hat der Betriebsinhaber den Düngebedarf der Kultur für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit nach den Vorgaben des 4 zu ermitteln. (3) Der nach Absatz 2 Satz 1 ermittelte Düngebedarf darf nicht überschritten werden. Abweichend von Satz 1 sind Überschreitungen beim Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nur zulässig, soweit auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse, ein höherer Düngebedarf besteht. Neu! Düngebedarf ist aufzuzeichnen und darf nicht bzw. nur im Ausnahmefall überschritten werden Bußgeld!

Düngebedarf in der Novelle zur Düngeverordnung 4 Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat (1) Der Stickstoffdüngebedarf ist im Falle von Ackerland als standortbezogene Obergrenze ( ) zu ermitteln. Bei der Ermittlung sind die folgenden Einflüsse auf den zu ermittelnden Bedarf heranzuziehen: 1. die Stickstoffbedarfswerte nach Anlage 4 Tabelle 2 für die dort genannten Ackerkulturen ( ) 3. die nach Absatz 4 ermittelte im Boden verfügbare Stickstoffmenge, 4. die während des Wachstums des jeweiligen Pflanzenbestandes als Ergebnis der Standortbedingungen ( ) zusätzlich pflanzenverfügbar werdenden Stickstoffmenge aus dem Bodenvorrat 5. die Nachlieferung von Stickstoff aus der Anwendung von organischen oder organischmineralischen Düngemitteln im Vorjahr in Form eines Abschlags in Höhe von zehn vom Hundert der mit diesen Düngemitteln aufgebrachten Menge an Gesamtstickstoff, 6. die Nachlieferung von Stickstoff aus Vor- und Zwischenfrüchten während des Wachstums des jeweiligen Pflanzenbestandes nach Anlage 4 Tabelle 7 bei Acker- und Gemüsekulturen ( ) Bedarfswert Nmin Humus org. D. Vorfr.

Acker: Vom N-Bedarfswert zum N-Düngebedarf N- Nmin 0 bis 90 cm Richtwerte 30 kg N/ha/ (laut eigene Nmin-Richtwert) Proben N- N aus org. Substanz wenn > 4 % (humos) ab 4 % 20 org. kg N/ha Substanz (laut BU 20 >4 kg N/ha % Humus) Bedarfswert Düngebedarf Beispiel: W-Weizen 230 kg N/ha N aus org. Düngung 10 v.h. vom Vorjahr N aus Vorfrucht Vor- oder Zw.frucht 10 % 10 der kg im N/ha Vorjahr (100 ausgebrachten kg N/ha über N-Menge Gülle) 10 kg N/ha 10 bis 40 kg N/ha (über Rüben-Blatt) Beispiel: W-Weizen 160 kg N/ha N-Bedarfswert zum Zeitpunkt der Saat verfügbare bzw. im Laufe der - Vegetation verfügbar werdende N-Mengen im Boden = N-Düngebedarf

Grünland: Vom N-Bedarfswert zum N-Düngebedarf N- Nmin 0 bis 90 cm kein Nmin N- N aus org. Substanz < 8 bis > 30 % Humus je nach 10 kg Standort N/ha (laut 10 BU = 80 humos kg N/ha < 8 %) Bedarfswert Düngebedarf Beispiel: Grünland Wiese/Weide 4 Schnitte 245 kg N/ha N aus org. Düngung 10 v.h. vom Vorjahr N-Bindung Leguminosen (Klee) 10 % 15 der kg im N/ha Vorjahr (150 ausgebrachten kg N/ha über N-Menge Gülle) je nach 20 kg Kleeanteil N/ha 20 (5-10 60 % kg Klee) N/ha Beispiel: Grünland Wiese/Weide 4 Schnitte 200 kg N/ha N-Bedarfswert verfügbare bzw. im Laufe des Aufwuchses - verfügbar werdende N-Mengen im Boden = N-Düngebedarf

Die neue Düngeverordnung 5 und 6 Vorgaben für die Anwendung Aufnahmefähigkeit N-Obergrenze Sperrfristen

Besondere Vorgaben für N- und P-haltige Düngemittel 5 Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln Keine Aufbringung auf nicht aufnahmefähige Böden (überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt). Direkter Eintrag oder Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer und auf benachbarte Flächen ist zu vermeiden. 4 m Mindestabstand zu oberirdischen Gewässern zwischen Rand der Streubreite (wenn Streubreite <> Arbeitsbreite oder keine Grenzstreueinrichtung) und Böschungsoberkante 1 m Mindestabstand zu oberirdischen Gewässern bei Geräten mit Grenzstreueinrichtung 5 m Mindestabstand zu oberirdischen Gewässern bei starker Hangneigung

Gewässerabstand bei der Düngung 4 m 1 m

Aufbringung auf gefrorenen Boden Aufnahmefähiger Boden bei Frost und Schnee 5 Abs. 1 Satz 3: Ausnahmen für die Aufbringung auf gefrorenen Boden 5 Abs. 1 Nr. 1 Boden taut über Tag auf und wird aufnahmefähig Bedingungen max. 60 kg N/ha 5 Abs. 1 Nr. 2 5 Abs. 1 Nr. 3 keine Abschwemmung in oberirdische Gewässer Acker mit Pflanzendecke (Winterkultur) Grünland / Dauergrünland 5 Abs. 1 Nr. 4 Gefahr einer Bodenverdichtung und Strukturschäden, wenn der Boden nicht gefroren ist

Zusätzliche Vorgaben für bestimmte Düngemittel 6 Abs. 4 Stickstoffobergrenze Aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff über alle organischen Dünger im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen bis in Höhe von 170 kg N/ha und Jahr. Kompost in 3 Jahren bis max. 510 kg N/ha. Die Regelung gilt für Wirtschaftsdünger (Gülle, Mist, Geflügelkot) Gärreste insgesamt Klärschlamm, Kompost und andere organische und organischmineralische Dünger

6 Abs. 7 Sperrfristen für die Ausbringung Sperrfristen bei Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (= alle N-Düngemittel > 1,5 % N in der TM, auch mineralische) Acker Grünland mehrjähriger Feldfutterbau nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis 31.1. 1.11.-31.1. 1.11.-31.1. Aussaat bis 15. Mai Ausnahme: Festmist von Huf- oder Klauentieren und Komposte 15.12.-15.1. bis 1.10. zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bei einer Aussaat bis 15. September zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis 1.10. bis 1.12. zu Gemüse,- Erdbeer- und Beerenobstflächen

6 Abs. 7 Sperrfristen für die Ausbringung Orientierungswerte für den N-Düngebedarf nach der Getreideernte 1) ab 13 mg P/100 g im Boden (CAL), Humusgehalte > 4 % 2) je nach Leguminosenanteil 3) zwischen Düngungs- und Aussaatzeitpunkt der Zwischenfrucht und Aussaat der nachfolgenden Winterung Absolute Höchstmengen: 30 kg NH 4 -N oder 60 kg Gesamt-N je ha

Die neue Düngeverordnung 8 bis 10 Administrative Vorgaben Nährstoffvergleich Neue Kontrollwerte

8 Nährstoffvergleich Wie bisher Vergleich Zufuhr / Abfuhr und Saldo Vergleich Zufuhr / Abfuhr Zufuhr u.a. : organische Düngemittel mineralische Düngemittel Abfälle (Klärschlamm, Kompost) Weidehaltung N-Bindung Leguminosen Abfuhr: Haupt- und Nebenernteprodukte Weidehaltung Änderungen bei den Grunddaten des Nährstoffvergleichs Neue Richtwerte für den Stallplatzanfall und Weide Neue Anrechnungen des Stickstoffs aus der Tierhaltung Plausibilisierte Nährstoffabfuhr aus dem Grobfutter (Grünland, Silomais) = Nährstoffabfuhr nur noch bis in Höhe der Aufnahme durch Grobfutterfresser

Schema Plausibilisierte Flächenbilanz Grünlandkuh, 10.000 l Milch N-Abfuhr max. = 113 kg N + 25 % Verluste = 141 kg N 113 kg N aus dem Grundfutter 143 kg N Ausscheidung 84 kg N aus dem Kraftfutter Grundfutter+Kraftfutter=Ausscheidung+tierische Produkte 113 kg N + 84 kg N = 143 kg N + 54 kg N 54 kg N Milch u.fleisch Quelle: DLG Band 199 (2014)

Neue Kontrollwerte für Stickstoff und Phosphat 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches Neu: Kontrollwerte (ehemals N-/P-Überschuss) N-Saldo max. 60 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der drei letzten Düngejahre ab 2018 und folgende Düngejahre: 50 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der drei letzten Düngejahre P-Saldo max. 20 kg P 2 O 5 /ha und Jahr im Durchschnitt der sechs letzten Düngejahre ab 2018 und folgende Düngejahre: 10 kg P 2 O 5 /ha und Jahr 15 Übergangsvorschrift: Bisherige N- und P-Salden werden fortgeschrieben, Überschreitung im mehrjährigen Nährstoffvergleich führt ab dem Düngejahr 2018/2019 zur Beratungspflicht In Bezug auf Phosphat zu beachten: Begrenzung der Düngung auf Schlägen mit P-Gehalten in der Bodenuntersuchung > 20 mg Phosphat CAL bis in Höhe der voraussichtlichen Abfuhr

Die neue Düngeverordnung 12 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten Lagerraum allgemein Lagerraum speziell Vertragliche Vereinbarungen Verwertung

Lagerraum nach Düngeverordnung 12 Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände sind auf die Belange des Betriebes und des Wasserschutzes abzustimmen. Wirtschaftsdünger und Gärrückstände: Lagerkapazität zur Überbrückung der Sperrfrist flüssige Wirtschaftsdünger und Gärrückstände: Mindestlagerkapazität von 6 Monaten Betriebe, die flüssige Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände erzeugen ohne eigene Aufbringungsflächen oder mehr als 3 GVE/ha: Mindestlagerkapazität 9 Monate ab dem 01.01.2020 Festmist, Kompost: Mindestlagerkapazität 1 Monat, Mindestlagerkapazität 2 Monate ab dem 01.01.2020 Soweit der Betrieb nicht über ausreichende Lagerkapazitäten verfügt, ist durch schriftliche vertragliche Regelungen mit einem Dritten sicherzustellen, dass die o. g. Stoffe überbetrieblich gelagert oder verwertet werden.

Ausblick Was bleibt noch oder ist in Planung? Wie kann der Betrieb reagieren?

Was bleibt noch oder ist in Planung? Stoffstrombilanzverordnung (Bund) Verordnung (Land) Düngebehörde ab 01.01.2018: 1. Betriebe mit mehr als 50 GV oder mit mehr als 30 ha bei einer Tierbesatzdichte > 2,5 GVE 2. Viehhaltende Betriebe, die Wirtschaftsdünger aufnehmen ab 01.01.2023: alle Betriebe mit mehr als 20 ha oder mehr als 50 GVE oder Aufnahme von Wirtschaftsdüngern Beschluss Bundestag am 29.06.2017 Einbringung in den Bundesrat am 22.09.2017 (Zustimmung fraglich) Inkrafttreten: 01.01.2018 zur Umsetzung 13 Düngeverordnung zur Einführung einer Meldepflicht der Nährstoffbilanzen und des betrieblichen Düngebedarfs FAQ-Katalog zu Detailfragen Bereitstellung EDV-Anwendung Formulare Information Musterverwaltungsvorschrift des Bundes mit Auslegungen u.a. zu Dunglager für Geflügelmist ( 12 Abs. 2) und alternativ Zupacht und Verwertung ( 12 Abs. 5) Nährstoffbilanz: Besonderheiten bei der Anwendung bestimmter Düngemittel ( 8 Abs. 5)

Wie kann der Betrieb reagieren? Wege des Nährstoffmanagements Reduzieren Weniger Nährstoffe produzieren, weniger applizieren Substituieren Mineraldünger durch organische Dünger ersetzen Optimieren Nährstoffeffizienz in Fütterung und Düngung verbessern Konditionieren Aufbereitung zu definierten Endprodukten Transportieren weniger Wasser, mehr Nährstoffe (C)ontrollieren Beratung, Dienstleistungen, Überwachung und Kontrolle