Pflege 2025 in München. Unterstützung durch die Landeshauptstadt München (LHM)

Ähnliche Dokumente
Richtlinien. zur Förderung ambulanter Pflegedienste im Landkreis Ansbach

Landesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / September 2013

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. im Freistaat Sachsen. Stand: 15. Dezember VZ AMBPFLEG - 2j/13

Im gewohnten Zuhause leben

Wohnen im Viertel bei der GEWOFAG Versorgungssicherheit in der eigenen Wohnung. Seite 1

G e m e i n s a m e r. S t r u k t u r e r h e b u n g s b o g e n

Ambulant betreute Wohngemeinschaften auf der Grundlage eines modularen Dienstleistungssystems - am Beispiel der Casa Mauritz -

Wohnen im Viertel bei der GEWOFAG Ein zweites Wohnzimmer für unsere Bewohnerinnen und Bewohner Fachpolitische Tagung Generationengerecht leben in

Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - APB 4

Sozialreferat. Telef : nסּ Telefax: Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M

S e n i o r e n e i n r i c h t u n g der Stadt Landsberg am Lech. Wirtschaftsplan. des Geschäftsjahres. Seite 1

Steffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil /

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt

VOM SENIORENHEIM ZUM HAUSGEMEINSCHAFTSKONZEPT. Umsetzung in den Häusern der Samariterstiftung

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON TEILSTATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN UND VON EINRICHTUNGEN DER KURZZEITPFLEGE IM LANDKREIS UNTERALLGÄU

München Modell - Grundlagen. Vortrag im Rahmen des MittwochsTreffs am 2. Juli 2013

Ambulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung?

STEFFI S PFLEGETEAM DIE PFLEGEREFORM SPINNEREIINSEL KOLBERMOOR Mobil /

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen

Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI)

Leistungsempfänger/Leistungsempfängerinnen

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Soziale Sicherung S-I-IP 4

Fachforum 2 Öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten nutzen

Antrag auf Gewährung einer Der Landrat

zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe

Erstantrag. I. Allgemeine Angaben. II. Projektbeschreibung (ggf. auf ein Beiblatt)

Vorbemerkung. 1 Zweckbestimmung

Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung

Merkblatt -Pflegeversicherung-

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Wie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren

Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI. Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund. Sabine Dahlmann, Koordinatorin

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe

Fachtag Demenz 27. Oktober 2015 Landratsamt München. Angebote und neue Aufgaben der Alzheimer Gesellschaft Landkreis München e.v.

Das Pflegestärkungsgesetz Herausforderungen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen

Vereinbarkeit Unternehmenspräsentation

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung

Was bringt das PSG II?

Selbstauskunft der ambulanten Pflegeeinrichtung für die Regelprüfung

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Das Förderprogramm WeGebAU 2010

Grundlagen der Kostenrechnung und Preiskalkulation

6.. Fortbildungen und Schulungskurse. Fortbildungen und Schulungskurse werden. Demenzwegweiser Würzburg

Zuschüsse für begrünte Fassaden. Ergebnisse der Städte-Umfrage 2016

Altenpflege & Altenpflegehilfe

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Sitzungsvorlage Nr / V 02270

Katholische Hospitalgesellschaft Südwestfalen ggmbh. Haus Elisabeth. Modernes Leben im Alter. Senioreneinrichtung. Haus Elisabeth.

Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom Öffentliche Sitzung

Wohnprojektetagung

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege

STATISTISCHES LANDESAMT

Zukunft Innenentwicklung Alheim unterstützt junge Familien

Modellprogramme zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Mein Vater soll in den eigenen vier Wänden betreut werden. Wer kann uns unterstützen?

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Frage 4 - Tabelle 2 Wie zufrieden sind Sie mit der Altenpflegepolitik des Landes Baden-Württemberg? Überwiegend zufrieden 6% 13% Überwiegend nic

Altenpflegebarometer Baden-Württemberg

Neue Dienste - Ambulant betreute Wohngemeinschaften als selbstbestimmte Versorgungsform. Thorsten Müller, FBL Soziale Dienste/Wohnkonzepte

Wir bieten Perspektiven

Soziale Pflegeversicherung Lehr- und Praxiskommentar (LPK - SGB XI)

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016

GEZIAL. AKADEMIE GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ.

Vereinbarung. der Mietergemeinschaft der Wohngemeinschaft im Bültenhaus. zwischen

Fördermöglichkeiten für Ärzte auf dem Land Richtlinie ILE/2007. Europäische Union Europäische Union

Hauswirtschaft im Quartier

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim

Konzept- Ambulant betreutes Wohnen für demenziell erkrankte Menschen

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Konzept Ambulant betreutes Wohnen für demenziell erkrankte Menschen

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab

13. Wahlperiode

umsorgt sein. Sicherheit fühlen So vielseitig wie das Leben. So vielseitig wie das Leben. KWA Club Betreutes Wohnen zu Hause

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG

Kennzahlen der Sozialen Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Was bringt die Pflegereform?

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:

Pflegesatzvereinbarung für die vollstationäre Pflege/Kurzzeitpflege nach 85 SGB XI

5. Bürgermeisterkongress PAMINA am in Landau

Vollstationäre Pflegeeinrichtung Tagespflege Betreutes Wohnen Diakoniestation

Konsequent ambulant Planen, Handeln, Abrechnen

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt. Grüne Höfe Neue Fassaden. Informationen und Fördermöglichkeiten

Modernisierung des Seniorenwohnheims St. Ludgerus in Heek

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

Reform der Pflegeversicherung

Transkript:

Forum Altenpflege am Pflege 2025 in München wie geht es weiter? Unterstützung durch die Landeshauptstadt München (LHM) S-I-AP 4, Frau Schneider 1

Unterstützung durch die LHM Inhalt 1. Förderungen der LHM Grundsätzliches, u.a. für wen, wie viel Freiwillige Programme Investitionsförderung 2. Sicherung von Flächen und Grundstücksvergaben 3. Weitere Informationen S-I-AP 4, Frau Schneider 2

Unterstützung durch die LHM - Grundsätzliches 1. Förderungen der LHM Grundsätzliches Zweck - ist es für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige Pflegeinfrastruktur im Bereich der Landeshauptstadt München zu sorgen Wie - über eine Förderung von ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen S-I-AP 4, Frau Schneider 3

Unterstützung durch die LHM - Grundsätzliches 1. Förderungen der LHM Grundsätzliches gesetzliche Grundlagen - Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) Gesetz und Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG und AVSG) Stadtratsbeschlüsse - Konzepte, Haushaltsmittel, ggf. Berichtspflicht ggf. freiwillige Leistungen nach Haushaltslage Haushaltsmittel im Jahr 2016 - insgesamt 13.532.800, davon 5,8 Mio für freiwillige Programme 7,7 Mio für die Investitionsförderung S-I-AP 4, Frau Schneider 4

Unterstützung durch die LHM 1. Förderprogramme der LHM freiwillige Programme Anschubfinanzierung Pflegeergänzende Leistungen (PEL) Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen Heiminterne Tagesbetreuung (HiT) Pflegeüberleitung (PÜ) S-I-AP 4, Frau Schneider 5

Unterstützung durch die LHM freiwillige Programme Qualifizierung in der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege Haushaltsmittel ab 2016: 350.000,- pro Jahr Gefördert werden pflegefachliche Themen (z.b. Sterbebegleitung, Umgang mit Demenzerkrankung) Qualitätssicherung Deutschkurse Weiterbildungen, z.b. Gerontopsychiatrische Fachkraft Supervisionen Antragsberechtigt sind alle Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach 71 SGB XI (Geschäftssitz in München bzw. die Leistungen in München erbringen) S-I-AP 4, Frau Schneider 6

Unterstützung durch die LHM freiwillige Programme Qualifizierung in der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege Antragstellung während des gesamten Jahres möglich, aber vor Beginn der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme Die Maßnahmen werden anteilig gefördert, d.h. von der Einrichtung ist ein Eigenanteil zu leisten Leitlinien werden jährlich überprüft und angepasst; sie gelten für das jeweilige Förderjahr S-I-AP 4, Frau Schneider 7

Unterstützung durch die LHM freiwillige Programme Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngemeinschaften und weitere innovative ambulante Wohn- und Versorgungsformen Haushaltsmittel: 428.209,- pro Jahr Förderung: maximal 50.000 je Wohn-/Versorgungsform Wohn- und Versorgungsform für pflegebedürftige Menschen Gefördert werden Personal- und Sachkosten ein halbes Jahr vor Betriebsbeginn und während des ersten Betriebsjahres, z.b. - Umbau zur Barrierefreiheit - Grundausstattungen für Bäder, Wohnküchen oder - Kosten für eine mediative Moderation S-I-AP 4, Frau Schneider 8

Unterstützung durch die LHM freiwillige Programme Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngemeinschaften und weitere innovative ambulante Wohn- und Versorgungsformen Antragstellung während des ganzen Jahres Antragsberechtigt sind Initiatorinnen/Initiatoren oder Anbieterinnen/Anbieter der Wohn- und Versorgungsform Richtlinien vom 24.03.2011, gültig ab 01.04.2011 S-I-AP 4, Frau Schneider 9

Unterstützung durch die LHM freiwillige Programme Pflegeergänzende Leistungen (PEL) Haushaltsmittel ab 2016: 1.065.168,- pro Jahr Antragstellung zum 31.01. bzw. 31.07. jeden Jahres Förderung pro Halbjahr: maximal 200 Stunden je Pflegedienst Stundensatz 32,40 Gefördert werden zusätzliche Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die kein anderer Kostenträger finanziert, z.b. Sterbebegleitung Antragsberechtigt sind alle ambuanten Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach 71 SGB XI, die Leistungen in München erbringen Richtlinien vom 29.10.2015, gültig ab 01.01.2016 S-I-AP 4, Frau Schneider 10

Unterstützung durch die LHM freiwillige Programme Heiminterne Tagesbetreuung Pflegeüberleitung Haushaltsansatz 2016: 1.834.229,- 1.834.229,- Gefördert werden Personalkosten zur: antragsberechtigt sind Betreuung von Menschen mit Demenz (nicht im Stellenplan); eine Eigenleistung des Trägers durch Zuschaltung der gleichen Anzahl an Personal ist erforderlich. u.a. zur Optimierung des Einzugs neuer Bewohnerinnen und Bewohner (BW) sowie zu Besuchen von BW bei Krankenhausaufenthalt. alle vollstationären Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach 71 SGB XI Teilnahme: 48 vollstationäre Pflegeeinrichtungen 51 vollstationäre Pflegeeinrichtungen Antragstellung : Förderung: ab 30 Pflegeplätzen: 50% ab 60 Pflegeplätzen: 75% ab 80 Pflegeplätzen: 100 % Zuschuss für eine Stelle (40.000 ) Leitlinien bis zum 31.03. jeden Jahres ab 30 Pflegeplätzen: 50% ab 80 Pflegeplätzen: 100% Zuschuss für eine Stelle (38.200 ) Gelten für das jeweilige Förderjahr und werden aktualisiert. S-I-AP 4, Frau Schneider 11

Unterstützung durch die LHM 1. Förderprogramme der LHM Investitionsförderung Ambulante Pflegeeinrichtungen Teilstationäre Pflegeeinrichtungen Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege S-I-AP 4, Frau Schneider 12

Unterstützung durch die LHM - Investitionsförderung Gefördert werden betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen ( 82 SGB XI) = Maßnahmen, die dazu dienen, die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegüter herzustellen, anzuschaffen, wiederzubeschaffen, zu ergänzen, instandzuhalten oder instandzusetzen (ausgenommen sind Verbrauchsgüter) und Aufwendungen für Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden oder sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegütern Zum Beispiel: Ambulante Pflegeeinrichtungen: Mietkosten, Büroausstattung, Fahrzeuge, EDV, Pflegehilfsmittel Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen: Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Modernisierungen S-I-AP 4, Frau Schneider 13

Unterstützung durch die LHM - Investitionsförderung Ambulante Pflegeeinrichtungen Haushaltsmittel: 2.600.550,- pro Jahr jährliche Förderung, in 2016: 165 Anträge Antragstellung bis zum 31.03. jeden Jahres Ausschlussfrist! Pauschale je rechnerischer Vollzeitkraft maximal 2.560,- Da die Haushaltsmittel nicht ausreichen, erfolgt eine lineare %-Kürzung der Pauschale Antragsberechtigt sind alle ambulanten Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach SGB XI (mind. seit 01. Juni des Vorjahres) Richtlinien vom 23.09.2010; gültig seit 01.01.2011 S-I-AP 4, Frau Schneider 14

Unterstützung durch die LHM - Investitionsförderung Teilstationär Vollstationär/Kurzzeitpflege Haushaltsansatz: 100.000,- jährlich 5.000.000,- jährlich Förderhöhe: Neubau: 18.410,- Modernisierung: Anteilsfinanzierung von max. 40% der Kosten Neubau: 23.010,- Modernisierung: Anteilsfinanzierung von 30% der Kosten Haushaltsvorbehalt: Stadtratsentscheidung: Kürzung der Förderbeträge um 30 % je Projekt antragsberechtigt sind vor allem: Rechtsfähige Trägerinnen und Träger der Einrichtung (Miete und Eigentum) Investorinnen und Investoren (Eigentum/Erbbaurecht am Grundstück) Zweckbindung: Pflegeplätze müssen für 30 Jahre zur Verfügung stehen Sicherung der Zweckbindung: Richtlinien Grundschuld, ggfs. Bürgschaft, in 3 Abschnitten zu jeweils 10 Jahren (90%, dann 5%, dann 5% der Fördersumme) Stadtratsbeschluss vom 13.06.2013 Grundschuld, ggfs. Bürgschaft, Gleichmäßig verteilt; Reduzierung jährlich um 1/30 Stadtratsbeschluss vom 05.12.2013 mit Qualitätskriterien zu baulichen, konzeptionellen und personellen Kriterien S-I-AP 4, Frau Schneider 15

Unterstützung durch die LHM 2. Sicherung von Flächen und Grundstücksvergaben Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beplant städtische Grundstücke und fragt Gemeinbedarfe bei den weiteren städtischen Referaten ab Das Sozialreferat kann den Bedarf für eine Pflegeeinrichtung anmelden Die Abteilung Altenhilfe und Pflege erstellt ein fachliches Anforderungsprofil, das der Sozialausschuss des Stadtrats beschließt Das Kommunalreferat schreibt die Fläche entsprechend öffentlich aus Das Kommunal- und Sozialreferat prüfen und bewerten die Angebote (Matrix) Die Beschlüsse des Kommunal- und Sozialausschusses legen die Vergabe fest (Erbbaurecht) Beispiele: Luganoweg, Ackermannbogen, Grillparzer-/Einsteinstraße S-I-AP 4, Frau Schneider 16

Unterstützung durch die LHM- Sicherung von Flächen Anforderungsprofile beinhalten mindestens Aussagen zu pflegefachlichen Konzepten, z.b. Hausgemeinschaftskonzept Grundstücksgröße, Freifläche Geforderte Versorgungsformen: z.b. vollstationär, teilstationär Baustein(e) zur Quartiersöffnung Wohnraum für Betreutes Wohnen Wohnraum für beruflich Pflegende S-I-AP 4, Frau Schneider 17

Unterstützung durch die LHM- Sicherung von Flächen Aktuell gesicherte Grundstücke Bayernkaserne (derzeit Vorbereitung Bebauungsplan) Freiham Gefordert werden hier u.a.: Moderne pflegefachliche Versorgungskonzepte mit kleinen Wohnbereichen sowie Biografie- und Alltagsorientierung Bis zu 135 vollstationären Pflegeplätze, optional Tages- und Nachtpflege Freifläche nach gerontologischen Aspekten Vernetzende Angebote ins Quartier, z.b. Cafeteria Wohnraum für beruflich Pflegende Weitere Grundstücke: siehe Beschluss des Sozialausschusses: Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München vom 10.11.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06871 (https://www.rismuenchen.de/rii/rii/ris_vorlagen_detail.jsp?risid=4155873) S-I-AP 4, Frau Schneider 18

Unterstützung durch die LHM weitere Informationen Im Internet: www.muenchen.de/fachinfo-pflege S-I-AP 4, Frau Schneider 19

Forum Altenpflege am Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! S-I-AP 4, Frau Schneider 20