Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Ein Schlüssel für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Dr. Stefan Bales Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Deutschland
Gesundheitstelematik Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Dr. Stefan Bales 45 Jahre, Referatsleiter im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, zuständig für Anwendungen, Geschäftsprozesse, Modellvorhaben, Rechtsfragen und Patientenbelange der elektronischen Gesundheitskarte; davor Referatsleiter für Patientenbelange im Ministerium Im Jahre 2003 wurde die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gesetzlich geregelt. Kern der Regelung ist die Verpflichtung der Krankenkassen, allen gesetzlich Versicherten zum 1.1.2006 eine elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung zu stellen. Die Gesundheitskarte wird - wie die bisherige Krankenversichertenkarte - die administrativen Daten der Versicherten enthalten und darüber hinaus geeignet sein, auf Wunsch der Versicherten Gesundheitsdaten verfügbar zu machen. Die privaten Krankenkassen beabsichtigen ebenfalls, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Der im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen und auch zur Diagnostik und Therapie im Gesundheitswesen technisch unterentwickelte Bereich der Kommunikation und Informationsverarbeitung soll damit modernisiert werden. Mit der Einführung der Gesundheitskarte und der damit verbundenen Schaffung einer Informations-, Kommunikationsund Sicherheitsinfrastruktur wird eine Verbesserung der Qualität der medizinischen Behandlung angestrebt. Außerdem soll das Gesundheitswesen wirtschaftlicher und transparenter werden und dem Patienten mehr Möglichkeiten geboten werden, stärker als bisher in das Behandlungsgeschehen einbezogen zu werden. Die gesetzlichen Regelungen betreffen insbesondere die technische Rahmenbedingungen, Regelungen zu Pflicht und Freiwilligkeit bei den Anwendungen der Gesundheitskarte, Patientenrechte, Datenschutz sowie zu Verfahren und Standards. Der administrative Teil der Gesundheitskarte einschließlich des elektronischen Rezeptes soll obligatorisch eingeführt werden. Medizinische Daten dürfen nur mit Zustimmung der Versicherten gespeichert und genutzt werden. Vor der flächendeckenden Einführung der Gesundheitskarte sollen in einer Testphase prioritäre Anwendungen sowie ausgewählte Vernetzungen von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen unter Praxisbedingungen erprobt und evaluiert werden. Um sicherzustellen, dass die technischen und organisatorischen Vorbereitungen so durchgeführt werden, dass die Versicherten und Leistungserbringer eine stabile Technik erhalten und sich damit schrittweise vertraut machen können, wurde ein Phasenplan entwickelt. Dieser sieht vor, dass die Anwendungen der Gesundheitskarte online nachgeladen und phasenweise eingeführt werden. In der ersten Phase übernimmt die elektronische Gesundheitskarte, die als moderne Mikroprozessorkarte ausgegeben wird, die Aufgaben der bisherigen Krankenversichertenkarte. Sie soll die administrativen Daten enthalten und mit Lichtbild sowie "europäischer Rückseite" ausgestattet werden. In einer weiteren Phase sollen diese Funktionen um eine Online-Aktualisierung der administrativen Daten erweitert werden. Die nächste Phase umfasst die Einführung der elektronischen Verordnungen insbesondere das elektronische Rezept. Anschließend sollen die Arznei-mitteldokumentation und der medizinische Basisdatensatz (Notfalldaten) sowie weitere freiwillige Anwendungen eingeführt werden. Seite 2
Gesundheitstelematik Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Verwaltung integriert sichere Informationstechnologie 1 Telematik im Gesundheitswesen 4Nutzung von Telekommunikationstechnik und Informatik, um Prozesse im Gesundheitswesen besser zu unterstützen 4 Einzelanwendungen Signal- und Bildverarbeitung (EKG,...) Mustererkennung (Ultraschall,...) 4Patientendatenverwaltung Abrechnung 2 Seite 3
Telematik im Gesundheitswesen Qualität der medizinischen Behandlung ist abhängig von 4Fähigkeit der Behandler 4Ausstattung... 4 patientenbezogenen Informationen 4Information 4Kooperation, Koordination und Kommunikation innerhalb und zwischen Einrichtungen 4 IT gestütztes Wissensmanagement 3 Rechtsgrundlage 4Mit dem GKV Modernisierungsgesetz (GMG) wurde im SGB V die Einführung der Gesundheitskarte gesetzlich geregelt 4Verpflichtung der Krankenkassen, allen gesetzlich Versicherten bis zum 1.1.2006 eine Gesundheitskarte mit bestimmten technischen Merkmalen zur Verfügung zu stellen 4Private Versicherungen planen ebenfalls die Einführung der Gesundheitskarte 4 Seite 4
Elektronische Gesundheitskarte 4Hauptziele: Höhere Behandlungsqualität (Arzneimittelsicherheit, integrierte Versorgung) Abbau vonbürokratie Mehr Effizienz im Gesundheitswesen Stärkung der Patientenrechte 5 Elektronische Gesundheitskarte 4Schlüsselinstrument für Daten im Gesundheitswesen 4 Elektronische Gesundheitskarte soll 80 Millionen Versicherte mit 123.000 niedergelassenen Ärzten, 65.000 Zahnärzten, 2.200 Krankenhäusern, 21.000 Apotheken und rd. 290 gesetzlichen Krankenkassen verbinden. 6 Seite 5
Gesetzliche Rahmenbedingungen Rechtliche Aspekte zum Ausbau der jetzigen Krankenversichertenkarte zur elektronischen Gesundheitskarte: 1. Technischer Rahmen 2. Pflicht und Freiwilligkeit 3. Patientenrechte und Datenschutz 4. Verfahren und Standards 7 Technischer Rahmen Die elektronische Gesundheitskarte muss technisch geeignet sein für die Authentifizierung, die Verschlüsselung und die elektronische Signatur 8 Seite 6
Datenspeicherung 4Gesetz lässt Speicherort der Daten offen Speichermedium für Daten (Notfalldaten) Schlüssel für serverbasierte Daten 9 Pflichtteil und freiwilliger Teil Pflichtteil: 4 administrative Daten 4 Zuzahlungsstatus 4 elektronisches Rezept 4 europäische Vorgaben für die Inanspruchnahme von Leistungen in den Mitgliedstaaten der EU Freiwilliger Teil: 4 Arzneimitteldokumentation 4 Notfalldaten 4 Patientenquittung 4 elektronische Patientenakte 4 Patientenfach 4 earztbrief 4... 10 Seite 7
Prioritäre Anwendungen Prioritäre Anwendungen: administrative Daten europäische Vorgaben elektronisches Rezept Arzneimitteldokumentation Notfalldaten weitere freiwillige Anwendungen 11 Vorbemerkung Patientenrechte und Datenschutz 4soweit sich Daten auf der Gesundheitskarte befinden, sind dies Kopien oder Auszüge von Originaldokumenten 4soweit sich Schlüssel auf der Gesundheitskarte befinden, dienen diese dem Zugriff zu Kopien von Originaldokumenten (z.b. auf persönliche serverbasierte Gesundheitsakten nach 68 SGB V) oder als Schlüssel für den (zusätzlichen) Zugriff auf Originaldokumente 4es entstehen neue Dokumentationen und Zugriffsrechte; Pflichtdokumentationen werden nicht beeinträchtigt 12 Seite 8
Patientenrechte und Datenschutz (I) 4Mittels der Gesundheitskarte verfügbare Gesundheitsdaten sind unter der Kontrolle des Patienten Einwilligung zur Speicherung und Nutzung technische Autorisierung des Zugriffs auf Gesundheitsdaten durch Patienten Recht auf Löschung freiwilliger Daten Einsichtsrecht der Versicherten Zugriff nur in Verbindung mit HPC/elektronischem Berufsausweis 13 Patientenrechte und Datenschutz (II) 4Weiterer rechtlicher Schutz Protokollierung der Zugriffe Beschlagnahmeschutz Verwendungsverbot 14 Seite 9
Verfahren und Standards Voraussetzung für den Einsatz der Gesundheitskarte sind abgestimmte Vorgaben zu Verfahren und Standards SGB V sieht zwei Optionen vor: Vereinbarung der Selbstverwaltung zur Schaffung einer Informations- und Sicherheitsinfrastruktur oder Ersatzvornahme des BMGS Fristsetzung zum 1.10.2004 15 Projektbegleitung bit4health - Bessere IT für bessere Gesundheit 4Dienstleistungen zur Unterstützung des BMGS bei der Einführung der Gesundheitskarte europaweite Ausschreibung April 2003 Vergabe an IBM Konsortium August 2003 Arbeitsbeginn September 2003 4 Arbeitspaket 1: Definition einer Telematik- Rahmen- und -Sicherheitsarchitektur (veröffentlicht am 22.3.04) 4 Arbeitspaket 2: Akzeptanzbildung Projektmanagement Qualitätssicherung Wissenschaftl. Begleitung 16 Seite 10
Elektronische Informations- und Wissensplattform DIMDI-Site Fachöffentlichkeit Leistungserbringer Kostenträger Spitzenverbände im Gesundheitswesen Dienstleister, z.b. Telematik-Industrie Presse Interessierte Öffentlichkeit www.dimdi.de/de/ehealth 17 Beteiligungen Regelmäßige Treffen mit: 4Selbstverwaltung 4Ländern 4Industrieverbänden 4Patienten- und Verbraucherorganisationen 18 Seite 11
Meilensteine VORBEREITUNGSPHASE ZENTRALE VORTESTS ALLG. VORBEREITUNG TESTREGIONEN FELDTESTS Rahmen- Architektur bit4health liegt vor 03/04 Lösungs- Architektur (Phase 1a) Labor tests Musterlösung Integrationstests Mini Tests Pilotregion ca 10.000 Vers. Testregion ca 100.000 Vers. Q2/04 Q3/04 Q4/04 Q1/05 egk-basis- Spezifikation Musterkarten Freigabe Primärsysteme 19 Paradigmenwechsel Patient als Herr seiner Daten Patienten werden unterstützt, aktiv am Therapieplan und -erfolg mitzuwirken Gesundheits- und Kostenbewusstsein des Patienten wird gefördert das Recht der Patienten, in Behandlungsakten Einsicht zu nehmen, wird erleichtert die Gesundheitskarte führt das Gesundheitswesen in die Informationsgesellschaft, mit Vorteilen für alle Beteiligten 20 Seite 12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit stefan.bales@bmgs.bund.de Fachinformation zur Gesundheitskarte: www.bit4health.de 21 Seite 13