66. Bayerischer Ärztetag in Würzburg

Ähnliche Dokumente
Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich

Berufsordnung und Recht Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen. Gebührenordnung für Ärzte GOÄ. Qualitätssicherung. 116 b SGB V aktueller Stand

Keine kranken Häuser

Qualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren

Erfahrungsbericht aus den Clearingstellen - Garantie für rechtssichere Verträge?

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik?

PJ-Infoveranstaltung Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V?

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Die Psychiatrische Institutsambulanz 2015 Aktuelles von der Bundes- und Landesebene

Nr. 158 Name: Kompetenznetz Parkinson - Benchmarking in der Patienten-Versorgung - Depression bei der Parkinson-Krankheit (KND)

MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum

Rahmenbedingungen des Verfahrens QS-Wundinfektion

Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze

Nationaler Krebsplan Qualitätssicherung in der sektorübergreifenden onkologischen Versorgung (Qesü- RL)

gegründet 1999 mit Sitz in Mülheim an der Ruhr

Antrag auf Teilnahme

Workshop 4: Medizin trifft Recht Sozialrechtliche Verankerung der DNQP-Expertenstandards

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Vereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren. gem. 73c SGB V. zwischen

Qualitätsmanagement Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. vom

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus

Stadt, Land: Ist die rollende Arztpraxis eine Versorgungslösung für dünn besiedelte Gebiete?

Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V

Qualitätsmanagementsysteme in der Patientenversorgung: QEP und QEP-Zertifizierungsverfahren

Staatsmedizin und alternative Kostenerstattungsmodelle

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen

Abschlussveranstaltung zum Projekt Sicherung der Strukturqualität in der geriatrischen Rehabilitation

QM im Blick des IQTIG

Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus. Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg

Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V

ASV in der anwaltlichen Beratung eines Krankenhauses

QS-Reha als Instrument der qualitätsorientierten

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung

An die Fax: 0231 /

Versorgungssituation und Gesundheitspolitik aktueller Stand, Ziele, Perspektiven

Weichenstellung durch die. Gesundheitsreform 2006

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Referentenentwurfs

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen. Fachtagung und Mitgliederversammlung

Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Patientenversorgung

Herausforderung Qualitätssicherung der Indikationsstellung

Qualitätsprüfungen durch den MDK

Das Hospiz- und Palliativgesetz Aufgaben und Herausforderungen für die stationäre Altenhilfe

GOÄ / GOZ. In freundlicher Kooperation mit Hagen Engelhard entstanden Weitere Informationen oder telefonisch unter

Warum Dienst nach Vorschrift?

1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen)

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Der Gemeinsame Bundesausschuss

Qualitätsversorgung System der ambulanten Qualitätssicherung und -förderung

Rahmenvertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung

QM mit QisA im fortgeschrittenen Stadium

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Salus Contentia Studium. Organigramm mit Bildern. QMB, Praxisorganisation. Reinigung

Die neue Rahmen-Richtlinie

Dreiseitiger Vertrag

Strukturvertrag nach 73a SGB V. zur Förderung ambulanter Krankenhaus ersetzender Operationen. zwischen der

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

Antrag auf Anerkennung als Belegarzt

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2014 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Herzzentrum Dresden

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung

Leitmotiv Patientenwohl Qualität und Qualitätstransparenz im Krankenhaus

Strukturvertrag. gemäß 73 a SGB V. über die Förderung ambulanter Kataraktoperationen. zwischen

Vorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis

KOOPERATION MIT KRANKENHÄUSERN - STRATEGISCHER ANSATZ DER KV RLP

Entlassmanagement in der Rehabilitation: Anforderungen an Reha-Einrichtungen

Integrierte Versorgung

Die Zukunft der Zertifizierung aus Sicht der Bundesärztekammer

Qualität aus Sicht der Ärztekammer

Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses

16. Herbsttagung. vom 16. bis 17. September 2016 in Berlin

Hautkrebsvorsorgeuntersuchung

Qualitätssicherung Akkreditierung von Pflegeunternehmen

Carus Consilium Sachsen am 2. März GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung?

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Erstattungsfähigkeit komplementärer Verfahren

Anlage 4 - Teilnahmeerklärung Vertragsarzt. Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum DMP Diabetes mellitus Typ 2


Der G-BA und die Sicherung der Qualität bei sektorgleichen und sektorenübergreifenden Verfahren

Qualität sichtbar machen. Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Translationale Zentren

Qualitätsprüfungen der Indikationsstellung in der vertragsärztlichen Versorgung

Die Verfahrensordnung zur Erprobungsregelung Neue Wege in die Versorgung: Richtlinien zur Erprobung

Qualitätssicherungsstudie Adipositas. aus Recherche und Antworten befragter Projektträger

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG

Arbeitsweise der Arbeitsgruppe Pneumonie im Strukturierten Dialog

Gesundheitspolitik nach der Wahl

PCI Aktueller Sachstand

Transkript:

66. Bayerischer Ärztetag in Würzburg Bericht Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer

Gliederung Berufsordnung und Recht Gebührenordnung für Ärzte 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement

OLG Celle: Brillenabgabe beim Augenarzt (OLG Celle, Urt. v. 21.12.2006, 13 U 118/06)

Aktuell: BGH Urteil v. 29.05.2008 (I ZR 75/05) Ernährungsberatung Leitsatz: Ein Arzt, der in den Räumen seiner Praxis eine gewerbliche Ernährungsberatung durchführt, handelt weder berufsrechtswidrig noch wettbewerbswidrig, wenn er diese Tätigkeit im Übrigen von seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht getrennt hält.

Berufsordungsgremien der Bundesärztekammer Arzt Gewerbe

Lebensmittelindustrie: Arzt als Verkaufsstelle

27 Abs. 6 BO Hochschulbezeichnungen Die Bezeichnung Professor darf geführt werden, wenn sie auf Vorschlag der medizinischen Fakultät (Fachbereich) durch die Hochschule oder das zuständige Landesministerium verliehen worden ist. Dasselbe gilt für die von einer medizinischen Fakultät einer ausländisch wissenschaftlichen Hochschule verliehene Bezeichnung, wenn sie nach Beurteilung durch die Kammer der deutschen Bezeichnung Professor gleichwertig ist. Die Bezeichnung Professor muss in den Fällen des Satzes 2 mit einem auf die Herkunft hinweisenden Zusatz sowie mit etwaigen Zusätzen nach Maßgabe der Verleihungsurkunde geführt werden. Ist die Bezeichnung Professor von einer anderen als einer medizinischen Fakultät verliehen worden, so darf die Bezeichnung Professor nur unter Angabe der Fakultäts- und Hochschulzugehörigkeit geführt werden. www.anabin.de

Präventionsmediziner Männerarzt Institut cmi Schönheitsarzt

Gliederung Berufsordnung und Recht Gebührenordnung für Ärzte 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement

Gebührenordnung für Ärzte GOÄ Leistungskatalog ist abgeschlossen Verhandlungen mit ca. 160 Fachgruppen wurden durchgeführt Alle Fachgebiete sollen betriebswirtschaftliche Erfassungen jeder einzelnen Leistung durchführen

Zeitschiene Beginn des Bewertungsaufbaus und Bewertungschecklisten ab 1. Oktober 2008 Im Anschluss daran Abstimmung mit der privaten Krankenversicherung Detailverhandlungen mit dem BMG frühestens im Herbst 2009

Gebührenordnung für Ärzte GOÄ ist und bleibt eine Einzelleistungsvergütung mit klarer Bewertung der einzelnen Leistungen auf normativer Basis 2 a GOZ Allgemeiner Teil: Öffnungsklausel Sowohl Bundeszahnärzte- sowie Bundesärztekammer haben massiv gegen diese Öffnungsklausel Stellung genommen

Sicherstellungsauftrag der KV für Basistarif-Versicherte GOÄ- Rechnung GOÄ-Rechnung im EBM-Niveau Arzt Arztvergütung KV Inkassoverfahren sachlich-rechnerische Prüfung Plausibilitätsprüfung Reduzierung der Liquidation auf GKV-Versorgungsumfang Umrechnung in EBM Patient In Planung: KV Sachsen Kompetenzzentrum zur Abwicklung des Basistarifs

Offene Fragen Wer geht in den Basistarif? Entwickelt sich bei zunehmender Prämiensteigerung in der Vollversicherung eine Spirale nach unten hin zum Basistarif? Ist der Basistarif wirklich so unattraktiv aufgrund der GKV-Leistungsbedingungen?

Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2006 der Koalition Ziel muss es sein, für vergleichbare Leistungen in GKV und PKV ein Leistungsverzeichnis, mit vergleichbaren Vergütungen zu schaffen, dass inhaltsgleich auch Grundlage der privatärztlichen Gebührenordnung ist.

192 Vertragstypische Leistungen des Versicherers (verkürzt) (3) Als Inhalt der Krankheitskostenversicherung können zusätzliche Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen stehen, vereinbart werden, insbesondere 1. die Beratung über Leistungen sowie über die Anbieter der Leistungen; 2. die Beratung über die Berechtigung von Entgeltansprüchen der Erbringer von Leistungen; 3. die Abwehr unberechtigter Entgeltansprüche der Erbringer von Leistungen; 4. die Unterstützung der versicherten Personen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Erbringung der Leistungen und der sich hieraus ergebenden Folgen; 5. die unmittelbare Abrechnung der Leistungen mit deren Erbringern.

Gliederung Berufsordnung und Recht Gebührenordnung für Ärzte 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement

116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Zwischenstand Bisher keine Entscheidung im Krankenhausplanungsausschuss in Bayern ca. 50 Anträge von bayerischen Krankenhäusern KVB prüft vertragsärztliche Versorgungssituation

116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Zwischenstand Sehr detaillierter Anforderungskatalog zur sachlichen und personellen Versorgungssituation sowie einrichtungsübergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung Speziell in Bayern werden auch noch mögliche Kooperationsmodelle mit Vertragsärzten abgefragt

Gliederung Berufsordnung und Recht Gebührenordnung für Ärzte 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement

Paradigmenwechsel Ergebnisse der vergleichenden externen stationären Qualitätssicherung öffentlich zugänglich Qualitätswettbewerb

Qualitätssicherung Clearingstelle für Zertifizierungen analog Clearingstelle für Leitlinien (ÄZQ)

Sektorübergreifende Qualitätssicherung / Bayern - Basis-Überlegungen / zur Diskussion - G-BA Bundesebene Richtlinie Auftrag Ergebnisse Institut n. 137a Kooperation Richtlinie Leistungserbringer Landesebene Bayern steuernd operativ KVB Daten Vertrags- Arzt/MVZ Vertrag Lenkungsgremium Bayern für sektorübergreifende QS BAQ (BKG,BayGKV,BLÄK) + KVB Sitz: BLÄK Fach-/Experten-Gruppen Daten Landesdatenpool alternativ KV-unabhängige Vertragspartner Daten Stand: 13.08.2008; für die AG Vertrag BAQ Daten Dr. med. Krankenhaus Klaus Ottmann

QM-Parabel subjektive Wertigkeit Gesunder Menschen GMV Verstand EFQM KPQM JCI KTQ / ProCum Cert QEP DIN EN ISO EPA QM-light QM-Darlegungs-Verfahren

Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit: Qualitätssicherungskonferenz in Bayern alle 2 Jahre Veranstaltung zur Patientensicherheit alle 1 2 Jahre

Mitglieder der Kommission Qualitätssicherung der BLÄK (Vorsitzender) Dr. med. Christoph Emminger (stellv. Vorsitzender) Dr. med. Rudolf Burger Dr. med. Kurt Reising Prof. Dr. med. Peter Hermanek Dr. med. Wolfgang Krombholz Dipl.-Kfm. Andrea Klünspies-Lutz Herr Ulrich Pauer Prof. Dr. med. H.-K. Selbmann Dr. med. Joh. Wilh. Weidringer Prof. Dr. med. Peter Wünsch Dr. med. Friedrich Theiss (kooptiert vom MDK)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!