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Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom. 11. Februar 2019 bis 15. Februar 2019

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Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom. 25. bis 29. März 2019

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Presse-Info. Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom bis

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Transkript:

Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 09.01.2017 bis zum 13.01.2017 Stand: 03.01.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1

Montag, 09. Januar 2017, 6. Strafkammer - Schwurgericht -, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272 mit Fortsetzungen am 17., 20. Januar, 02., 06., 17., 20., 24. Februar, 01., 03., 08., 10., 13. und 15. März 2017. 13:00 Uhr: 6 Ks 12/16 Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 61-jährigen Angeklagten A. aus Hilter wegen des Vorwurfs des Mordes. Um einen Darlehensvertrag in Höhe von 30.000 Euro bei seinem Opfer nicht mehr begleichen zu müssen, soll der Angeklagte das Opfer am 05. Februar 2016 mit K.O.-Tropfen betäubt und anschließend mit einem Müllsack erstickt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und drei Montag, 09. Januar 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87 7 Ns 144/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten B. aus Meppen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 09. August 2016 wegen Diebstahls, fahrlässiger Körperverletzung und wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in 2 Fällen, in einem Fall davon tateinheitlich mit Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. Mai 2014 diverses Hantelequipment bei einer Sportfirma im Wert von 399,90 Euro bestellt zu haben. Dabei soll er einen falschen Namen angegeben haben. Weiter soll der Angeklagte am 21. Juni 2014 bei derselben Firma unter falschem Namen eine Hantelbank und eine Curlstange im Wert von 378,90 Euro bestellt haben. Am 24. Juni 2015 soll der Angeklagte in einem Geschäft in Meppen zwei Lollies und zwei Flaschen Acrylfarbe entwendet haben. Bei seiner Flucht soll der Angeklagte die Zeugin Z. angerempelt haben, die daraufhin gestürzt sei. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, zwei Zeugen und ein Bewährungshelfer 11:00 Uhr: 7 Ns 187/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32- jährigen Angeklagten A., zurzeit JVA Meppen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2

Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 20. Oktober 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. Mai 2016 den Zeugen Z. am Hinterkopf verletzt zu haben, indem er einen Teller nach ihm geworfen habe. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier 14:00 Uhr: 7 Ns 177/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 28-jährige Angeklagte B. aus Dortmund. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 21. September 2016 wegen Diebstahls unter Einbeziehung der Strafen aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Dortmund vom 01. Dezember 2015 und unter Auflösung der darin gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Am 20. September 2014 soll die Angeklagte bei einem Juwelier in Osnabrück ein Brillantarmband (Wert: 4.500,- Euro) entwendet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten eine Bewährungshelferin Dienstag, 10. Januar 2017, 2. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6, mit Fortsetzungen am 16., 17., 24., 26., 30. Januar, 01., 07., 09., 14., 21. und 23. Februar 2017. 2 Kls 3/16 Die 2. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 48-jährigen Angeklagten A. aus Osterwald wegen Betruges u.a. 1. Obwohl der Angeklagte gewusst habe, dass die Firma F. GmbH, dessen Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Angeklagte gewesen sein soll, seit dem 30. September 2009 zahlungsunfähig gewesen sei, soll der Angeklagte keinen Insolvenzantrag gestellt haben, sondern seine Geschäftsanteile zu einem Preis von jeweils 1,- Euro an den C. verkauft haben. Ferner soll der Angeklagte in der Zeit vom 16. Dezember 2009 bis 18. Februar 2010 anderen Firmen Aufträge erteilt haben, obwohl er gewusst habe, dass er die dadurch entstandenen Verbindlichkeiten nicht würde begleichen können. 2. Der Angeklagte soll ebenfalls bei dem Unternehmen W. Handelsgesellschaft mbh faktischer Geschäftsführer gewesen sein. Diese Firma soll seit dem 30. Juni 2011 zahlungsunfähig gewesen sein, was dem Angeklagten bewusst gewesen sein soll. Dennoch stellte er keinen Insolvenzantrag. Trotz Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit soll der Angeklagte noch Waren bestellt haben. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3

Ferner soll er in der Zeit vom 26. März 2010 bis 20. August 2013 rumänische Arbeitskräfte beschäftigt haben, obwohl eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit nicht vorgelegen habe und die Arbeitnehmer keine Arbeitsgenehmigungen besessen hätten. Auch Sozialversicherungsbeiträge soll der Angeklagte für diese Mitarbeiter nicht gezahlt haben. 3. Ferner soll der Angeklagte alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer weiteren Gesellschaft gewesen sein. Dem Angeklagten soll seit dem 17. März 2015 bekannt gewesen sein, dass auch diese Firma zahlungsunfähig gewesen war. Einen Insolvenzantrag habe er dennoch nicht gestellt. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein Zeuge Mittwoch, 11. Januar 2017, 1. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272 1 KLs 2/16 Die 1. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten B. aus Neuenhaus wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. März 2015 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten W. 76,25 g Marihuana aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sechs Mittwoch, 11. Januar 2017, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3, mit Fortsetzungen am 13., 19. und 20. Januar 2017. 09:30 Uhr: 15 KLs 30/16 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 52-jährigen Angeklagten B. aus Haren, zurzeit JVA Lingen, wegen Betruges. Zwischen dem 11. September und dem 06. Oktober 2015 soll der Angeklagte als Firmeninhaber Heckenpflanzen im Wert von 38.542,23 Euro gekauft haben, ohne diese zu bezahlen. Weiter soll der Angeklagte von unterschiedlichen Firmen Arbeitsmaschinen geliehen haben. Diese habe er jedoch nie zurückgegeben; er soll sie weiterverkauft haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sechs Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4

Donnerstag, 12. Januar 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 103/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 30-jährige Angeklagte A. aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen (Ems) verurteilte die Angeklagte am 05. Juli 2016 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 52 Fällen, davon in einem Fall mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und 35 Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln in 51 Fällen, davon gewerbsmäßig handelnd sowie wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 5 Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren. Der Angeklagten wird vorgeworfen, vom 25. Juni bis 31. Juli 2014 mit dem gesondert verfolgten S. Marihuana für ihren Eigenkonsum getauscht zu haben. Weiter soll die Angeklagte Marihuana angekauft haben um dieses an unterschiedliche Abnehmer weiter zu verkaufen. In den Zeitraum vom 10. bis 24. Oktober soll die Angeklagte mehrfach Waren in einem dem Geschäft in Lingen eingesteckt haben, ohne diese zu bezahlen. Zu einem weiteren Diebstahl durch die Angeklagte soll es am 13. März 2015 gekommen sein. Ferner soll die Angeklagte in einem Supermarkt in Lingen Waren im Gesamtwert von 44,59 Euro entwendet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständige und 25 Zeugen Donnerstag, 12. Januar 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87 7 Ns 136/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 57- jährigen Angeklagten A. aus Lublin, zurzeit JVA Oldenburg. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 18. Januar 2016 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 26. Mai 2016 die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen. Hiergegen legte der Angeklagte Revision ein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat das Urteil des Landgerichts Osnabrück aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurückverwiesen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Juni 2015 mit einem Pkw als Beifahrer aus den Niederlanden kommend bei Gildehaus in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 1993,7 g Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen in einem Versteck im Kraftstoffhauptbehälter versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Polen bestimmt gewesen sein. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5

Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und sechs Zeugen Donnerstag, 12. Januar 2017, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188 09:15 Uhr: 10 KLs 29/16 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 25-jährigen Angeklagten A. aus Neuenhaus wegen räuberischen Diebstahls. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. Juli 2016 in die Wohnung des Zeugen Z. eingestiegen zu sein und einen Kassettenrekorder entwendet haben. Als der Angeklagte dem Zeugen Z. vor dem Haus begegnet sei, soll er mit einem Beil nach ihm geworfen haben. Der Zeuge Z. habe eine tiefe Fleischwunde an der rechten Hand erlitten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und sieben Freitag, 13. Januar 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 133/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31- jährigen Angeklagten B. aus Bramsche. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 18. Juli 2017 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Am 16./17. Dezember 2015 soll der Angeklagte von einem Gebäude in Bramsche 36 Meter einer Kupferregenrinne abgebaut und diese an eine Firma in Alfhausen verkauft haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sieben Zeugen und ein Bewährungshelfer 11:15 Uhr: 5 Ns 135/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34- jährigen Angeklagten B., zurzeit JVA Lingen (Ems). Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 31. August 2016 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung sowie wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Der Angeklagte soll per Haftbefehl von der Polizei gesucht und am 21. September 2015 in Osnabrück mit einem weißen Mountainbike gesehen worden sein. In der Kommenderiestraße soll er sich einem Polizeiwagen genähert und versucht haben, Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6

eine das polizeiliche Dienstfahrzeug errichtete Sperre zu durchbrechen. Der Polizeibeamte Z. soll versucht haben, den Angeklagten zu ergreifen und soll durch den Angeklagten zu Fall gebracht worden sein. Am 22. März 2016 soll der Angeklagte ein Navigationsgerät aus einem unverschlossenen Auto entwendet haben. Bei einem Auftragsdiebstahl zwischen dem 15. und 17. März 2016 soll der Angeklagte ein Kennzeichen entwendet haben. Am 15./16. März 2016 soll der Angeklagte den Wagen Rover 200 des Zeugen X. entwendet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und fünf Freitag, 13. Januar 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 188 7 Ns 55/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38- jährigen Angeklagten A. aus Ringstedt. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 18. Februar 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Mitarbeiter einer Security-Firma am 15. Juni 2015 auf einem Schützenfest in Haren den Geschädigten Z. nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zurückgestoßen zu haben, wodurch dieser auf dem Boden gelandet sei. Danach soll der Angeklagte den am Boden liegenden Z. in Anwesenheit von Zeugen mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf getreten haben, wodurch Z. eine Bewusstlosigkeit, eine Gehirnerschütterung und eine Schürfwunde erlitten habe. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und sieben Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7