Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt



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Transkript:

Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt der Gemeinde Gottmadingen am 19. März 2013 Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 13. März 2013 statt. Beginn: 17.00 Uhr Ende: 17:50 Uhr Anwesende: () - entschuldigt Vorsitzender: Bürgermeister Dr. Michael Klinger Gemeinderäte: (Binder Daniel) -entschuldigt- (keine Urkundsperson CDU, beide entschuldigt) (Beyl Walter) -entschuldigt- Brachat Herbert -Urkundsperson- Fahr Norbert Gassner Bernhard Geyer Joachim Graf Wolfgang (Koch Titus) -entschuldigt- Mack Karl (Ruh Christof) -entschuldigt- Ruf Georg -Urkundsperson- Koch Eberhard -Umweltbeauftragter- Verwaltung: Gramlich Urban Steinbrenner Florian Kopp Alexander Pingitzer Patrick Moser Désirée - als Schriftführerin - 1

Der Vorsitzende begrüßt die Ausschussmitglieder. Er stellt fest, dass rechtzeitig und formgerecht eingeladen wurde. 1. Fragestunde Es wurden keine Fragen gestellt. 2. Bekanntgabe der Niederschrift der 2. öffentlichen Sitzung vom 19. Februar 2013 Die Niederschrift wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 3. Bauanträge und Bauanfragen a) Bauanfrage zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, auf dem Grundstück Flst.Nr. 400/2, Alemannenstraße 4, Gottmadingen Herr Steinbrenner zeigt das Vorhaben anhand des Lageplanes auf. Er erläutert, dass das bestehende Wohnhaus derzeit saniert wird. Nun soll durch einen Anbau im Erdgeschoß eine weitere Wohnung im Gebäude untergebracht werden. Der Anbau überschreitet geringfügig die nicht überbaubare Grundstücksfläche. Das Grundstück ist sehr groß, die nicht überbaubare Grundstücksfläche ist großzügig bemessen. Es handelt sich um eine formlose Bauanfrage. Herr Steinbrenner erklärt, dass sich die Verwaltung vorstellen kann, einer Abweichung von den Festsetzungen der Polizeiverordnung Brodlaube bezüglich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zu empfehlen. Der Vorsitzende ergänzt, dass er diese Art von Nachverdichtung zur Schaffung von mehr Wohnungen äußert positiv findet. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen für die Abweichung von den Festsetzungen der Polizeiverordnung Brodlaube bezüglich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche erteilt. b) Bauantrag zum Umbau und Sanierung eines alten Schweinestalles als landwirtschaftliches Gerätelager, auf dem Grundstück Flst.Nr. 412, Thaynger Straße 50, Gottmadingen-Ebringen Herr Steinbrenner stellt das Bauvorhaben anhand des Lageplanes und von Ansichten vor. Er führt aus, dass hier ein ehemaliger Schweinestall zu einem landwirtschaftlichen Gerätelager umgebaut werden soll. Es findet eine Umnutzung ohne Inanspruchnahme neuer Flächen statt. Da der Stall sehr niedrig war, muss das Gebäude erhöht werden. Der Bauherr ist als Landwirt nach 35 BauGB für das Bauen im Außenbereich privlilegiert. Herr Gemeinderat Graf erkundigt sich, ob durch die Umnutzung des Schweinestalls die Abstandsflächen des Landwirtschaftlichen Betriebs zum Baugebiet Naher Weingarten und zu anderen möglichen Baugebieten in Ebringen neu definiert werden müssen bzw. können. 2 3. öffentliche Sitzung am 19. März 2013

Herr Steinbrenner erläutert, dass es nicht nur dieses Stallgebäude gibt sondern noch einige andere. Vor allem müsste der Landwirt gegenüber dem Landwirtschaftsamt erklären, dass er die Viehhaltung dauerhaft aufgibt. Die Gemeinde ist mit dem Landwirt hierzu in Verhandlungen; er tut sich derzeit aber mit dieser Erklärung schwer. Die tatsächliche Viehhaltung ist nicht an ein einzelnes Gebäude gebunden; daher reicht die Aufgabe eines Schweinestalles nicht aus, um die Abstandsflächen neu zu definieren. Eine Viehhaltung wäre in anderen oder sogar neuen Gebäuden auf dem Hofgelände nach wie vor möglich. Der Vorsitzende ergänzt, dass der Landwirt bis jetzt nicht konkludent erklärt hat, die Viehhaltung dauerhaft aufzugeben. Er erklärt, dass ein Landwirt auch Unternehmer ist und kein Unternehmer eine mögliche Verdienstoption ohne Not aufgibt. Gerade der Markt in der Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren so oft gewandelt, dass nicht vorhersehbar ist, ob in 5 oder 10 Jahren die Viehaltung wieder lukrativer gesehen wird. Er macht deutlich, dass heute nur über den tatsächlichen Sachverhalt abgestimmt werden kann. Dem Umbau des ehemaligen Schweinestalles zu einem landwirtschaftlichem Gerätelager wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. c) Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Produktionshalle durch einen Anbau, auf dem Grundstück Flst.Nr. 5891, Zeppelin-Sraße 10, Gottmadingen Herr Steinbrenner zeigt das Bauvorhaben anhand des Lageplanes und einer Ansicht auf. Er erläutert, dass hier ein Betrieb durch einen Anbau an die bestehende Produktionshalle erweitert wird. Das Grundstück ist dann fast gesamthaft gut ausgenutzt. Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan Goldbühl und ist vom Ausschuss daher nur zur Kenntnis zu nehmen. Der Vorsitzende ergänzt, dass es eine erfreuliche Entwicklung ist, wenn ein Betrieb so wachsen kann. Das Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen. d) Bauantrag zur Errichtung eines Carports, auf dem Grundstück Flst.Nr. 5591, Öhninger Straße, Gottmadingen Herr Steinbrenner stellt das Bauvorhaben anhand des Lageplanes und von Ansichten vor. Herr Steinbrenner führt aus, dass vor 1 Jahr auf dem gleichen Grundstück ein großzügig dimensioniertes Garagengebäude beantragt und genehmigt wurde. Derzeit wird dieses Gebäude errichtet. Der jetzt beantragte Carport liegt komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Daher müsste eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinerweg erteilt werden. Er führt aus, dass die Verwaltung vorschlägt, die Befreiung nicht zu erteilen, da bereits 4 große Garagen vorhanden sind und dies für ein Wohngrundstück mehr als ausreichend ist. Außerdem würde mit dem Carport die Möglichkeit wegfallen, ein Wohnhaus auf dem Baugrundstück zu 3. öffentliche Sitzung am 19. März 2013 3

erstellen. Es wird nicht für sinnvoll erachtet, ein Baugrundstück ausschließlich mit Garagen und Carports zu bebauen. Herr Gemeinderat Geyer erklärt, dass er die Einstellung der Verwaltung teilt. Er sieht auch die Gefahr, dass sonst die Nachbargrundstücke ebenfalls nur mit Garagen bebaut werden könnten. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinerweg bezüglich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird versagt. e) Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lagerraumes/Büro in ein in der Bäcerkei integriertes Café, Einbau von 2 Kunden-WC s und Anbau einer Außentreppe vom EG in das OG, auf dem Grundstück Flst.Nr. 217/2, Hauptstraße 77, Gottmadingen Herr Steinbrenner zeigt das Bauvorhaben anhand des Lageplanes und eines Grundrisses vor. Er erläutert, dass die bestehende Bäckerei um ein Cafe sowie Kunden-WC s im hinteren Bereich der Bäckerei erweitert werden soll. Außerdem soll eine Außentreppe als Verbindung zwischen EG und OG angebaut werden. Das Bauvorhaben ist nach 34 BauGB zu beurteilen; es fügt sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Dem Bauvorhaben wird das notwendige gemeindliche Einvernehmen erteilt. f) Bauantrag zum Neubau von zwei freistehenden Mehrfamilienhäusern mit je 8 Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage mit 17 Stellplätzen, auf dem Grundstück Flst.Nr. 6061, Sudhausweg 2 und 4, Gottmadingen Herr Steinbrenner stellt das Bauvorhaben anhand des Lageplanes, von Ansichten und Grundrissplänen vor. Er führt aus, dass hier zwei freistehende Mehrfamilienhäuser mit je 8 Wohnungen entstehen sollen. Zwischen den Häusern wird die Abfahrt zur gemeinsamen Tiefgarage untergebracht. Weiter erläutert er, dass dieses Bauvorhaben vorgestellt wird um zu zeigen, was durch die später im Gemeinderat zu beratende Bebauungsplanänderung möglich wird. Sollte die Bebauungsplanänderung Kohlberg 3. Änderung Planungsfreife erlangen, ist das Bauvorhaben nur zur Kenntnis zu nehmen, das es dem Bebauungsplan voll entspricht. Der Vorsitzende ergänzt, dass er sehr froh ist, hier einen Investor gefunden zu haben, der diese Grundstücke bebaut. Er betont, dass derzeit eine sehr große Nachfrage nach neuem Wohnraum in Gottmadingen vorhanden ist. Auch die Nachfrage an Geschoßwohnungsbau ist stark vorhanden. Der Ausschuss für Technik und Umwelt nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. 4 3. öffentliche Sitzung am 19. März 2013

4. Kindergarten Im Täschen Erweiterung Vergabe Elektroinstallationen Vergabe Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen Herr Brachat ist befangen und verlässt den Verhandlungstisch. Herr Kopp erläutert, dass die Elektroinstallationen sowie die Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen freihändig vergeben werden sollen. Da es sich bei der 2. Erweiterung um ein identisches Gebäude wie die 1. Erweiterung handelt und die Elektro-, Sanitär- und Heizungsleitungen für das 2. Erweiterungsgebäude direkt am 1. Erweiterungsgebäude angeschlossen werden, können die jeweiligen Arbeiten im Hinblick auf das Wissen der Installationen und einheitlicher Gewährleistungsfristen nur vom Unternehmer des 1. Erweiterungsgebäudes ausgeführt werden. Elektroinstallationen Die Elektroarbeiten für die 2. Eerweiterung des Kindergarten Täschen werden an die Firma Elektro Brachat, Gottmadingen zu einem Preis von 7.212,04 brutto vergeben. Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen Die Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen für die 2. Eerweiterung des Kindergarten Täschen werden an die Firma Ruh Haustechnik, Gottmadingen zu einem Preis von 31.582,60 brutto vergeben. Der Vorsitzende informiert, dass ca. 70 % aller Arbeiten bereits vergeben sind; es fehlen noch die Ausbaugewerke. Bis jetzt bewegen sich die Vergabe leicht unter der Kostenschätzung. 5. Entwicklungsgebiet Hinter den Gärten in Bietingen - Planungsstand aufzeigen Herr Steinbrenner zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation den Planungsstand auf. Er erläutert, dass das Gebiet Hinter den Gärten bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist und daher der Bebauungsplan direkt aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Es ist angedacht, das Baugebiet in 3 Abschnitten zu entwickeln. Insgesamt ist davon auszugehen, das ca. 40 Bauplätze entstehen werden. Die für den 1. Abschnitt und auch teilweise für den 2. Abschnitt notwendigen Grundstücke sind bereits im Eigentum der Gemeinde. Anhand eines Übersichtsplanes zeigt Herr Steinbrenner die möglichen Abschnitte auf. Er führt aus, dass bereits im Jahr 2004 Planungsvarianten für ein Wohnerweiterungsgebiet am Ortsrand von Bietingen aufgezeigt wurden. Die Erschließung soll über die Zollstraße erfolgen; teilweise sind die erforderlichen Flächen für die Straße noch nicht im Besitz der Gemeinde und müssen erworben werden. Die Ver- und Entsorgung muss über private Grundstücke erfolgen; hier sind Regelungen durch Dienstbarkeiten zu finden. 3. öffentliche Sitzung am 19. März 2013 5

Herr Steinbrenner führt aus, dass im Jahr 2013 nun die Planung weiter vertieft werden soll. Die Erschließung und die Ver- und Entsorgung sollen nun näher untersucht werden. Da sich das Baugebiet am Ortsrand befindet, muss eine städtebaulich gute Lösung gefunden werden, damit ein attraktiver Ortsrand entsteht. Er bittet das Gremium um eine Meinungsäußerung zu den vorgestellten Planskizzen. Herr Gemeinderat Graf fragt nach, ob die Abschnittsbildung und die Reihenfolge der Abschnitte die Meinung der Verwaltung und definitiv festgelegt ist. Außerdem muss über die zeitlich mögliche Verfügbarkeit der Grundstücke geredet werden. Herr Steinbrenner antwortet, dass die Grundstücke für den 1. und 2. vorgestellten Abschnitt im Besitz der Gemeinde sind und daher sich die Reihenfolge praktisch ergibt. Der 3. Abschnitt ist bisher nur eine planerische Option. Die tatsächliche Reihenfolge hängt von der möglichen Ver- und Entsorgung ab. Der Vorsitzende ergänzt, dass für ihn klar ist, dass ein Gebiet in der vorgestellten Größe nur in Abschnitten entwickelt und vermarktet werden kann. Erfahrungswerte aus Gottmadingen (Waldstraße) und Bietingen (Bauplätze entlang Sportplatz) zeigen, dass es keinen Sinn macht, alle Grundstücke gleichzeitig auf den Markt zu bringen. Herr Gemeinderat Gassner regt an, über eine Möglichkeit nachzudenken, die Ver- und Entsorgung über nicht bebaute Grundstücke zu ermöglichen. Herr Gemeinderat Graf schließt sich der Meinung von Herrn Gassner bezüglich der Ver- und Entsorgung an. Weiter erklärt er, dass er die abschnittsweise Entwicklung und Vermarktung des Baugebietes gut findet. Er macht deutlich, dass Bietingen neue Bauplätze und somit neue Einwohner brauchen kann. Der Ort hat eine gute Nahversorgung; die Schule, in die in den letzten Jahren ca. 500.000,00 durch die Gemeinde investiert wurde, kann allerdings Zuwachs gebrauchen. Er erkundigt sich, wann die Planung weiter entwickelt werden kann. Herr Steinbrenner antwortet, dass die Planung im 2. Halbjahr 2013 fertig gestellt werden soll. Er erläutert, dass im Jahr 2014 die Novelle zum Baugesetzbuch in Kraft treten soll. Diese beinhaltet unter anderem, dass im Bebauungsplanverfahren explizit der Bedarf nach neuen Bauplätzen dargelegt und ein offensives Betreiben zum Schließen von Baulücken nachgewiesen werden muss. Herr Steinbrenner sieht die Gemeinde Gottmadingen hier auf einem guten Weg, da in den letzten Jahren effektiv Baulücken geschlossen wurden. Der Vorsitzende erklärt, dass er den Bedarf für Bauplätze in Bietingen sieht. Er erklärt weiter, dass in Bietingen die Kinderzahlen für Kindergarten und Schule die nächsten Jahre stetig ansteigt. Die letzten Jahre gab es ein paar schwache Jahrgänge; die nächsten Jahre sind aber stärkere Jahrgänge vorhanden. 6. Antrag Maibaumhalterung auf dem Rathausplatz - Erneute Beratung Herr Gramlich erinnert, dass über die Maibaumhalterung bereits in der letzten Sitzung beraten wurde. Er fasst zusammen, dass die Maibaumfreunde Gottmadingen jedes Jahr einen Maibaum stellen, der von Mai bis Ende Oktober, geschmückt mit den üblichen Maibaumschildern stehen bleibt. Um eine jährliche Fällung zu umgehen, haben die Maibaumfreunde die Anbringung einer festen Maibaumhalterung mit Fundament auf dem Rathausplatz beantragt. Die feste Maibaumhalterung wurde von der Verwaltung äußert kritisch betrachtet; außerdem müsste im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht die Halterung in der Zeit, in der kein Maibaum darin steht, eingepackt werden. Der Ausschuss hatte beschlossen, dass eine Maibaumhalterung auf dem Rathausplatz vorstellbar ist, wenn diese entweder im Narrenbaumloch versenkbar integriert werden kann, oder in einem unterirdischen Schacht so eingebaut werden kann, dass während der Zeit, in der die Halterung nicht genutzt wird, dieser ebenerdig mit einem Deckel verschlossen werden kann. 6 3. öffentliche Sitzung am 19. März 2013

Herr Gramlich erläutert, dass inzwischen ein weiteres Gespräch mit den Maibaumfreunden stattgefunden hat. Ihnen wurde aufgezeigt, dass sich die Gemeinde auf dem Rathausplatz nur eine Halterung vorstellen kann, die bei Nichtgebrauch abgebaut oder versenkt wird. Die Maibaumfreunde beantragen nun ein Fundament am vorgesehenen Standort auf dem Rathausplatz, auf dem die Halterung geschraubt wird. Die Halterung wird dann wieder abgebaut und das Fundament mit einem Deckel ebenerdig verschlossen. Dem Bau eines Fundamentes mit temporärer Halterung am vorgesehenen Standort auf dem Rathausplatz, das während der Zeit, in der die Halterung nicht genutzt wird, ebenerdig mit einem Deckel verschlossen wird, wird zugestimmt. 7. Sanierung der Treppenanlage Gebsensteinstraße / Am Täfele Der Vorsitzende ist befangen und verlässt den Verhandlungstisch. Herr Ruf übernimmt als stellvertretender Bürgermeister für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung. Herr Pingitzer erläutert, dass bei der vorhandenen Treppenanlage an vielen Treppenstufen aus Waschbeton erhebliche Schäden durch Frosteinwirkung vorhanden sind. In der Vergangenheit wurden durch den Bauhof immer wieder einzelne Stufen repariert. Da mittlerweile fast jede Treppenstufe einen Schaden ausweist, ist ein kompletter Austausch der Stufen vorgesehen. Anhand von Fotos zeigt er die Schäden detailliert auf. Derzeit ist aufgrund der Gefährdung die Treppenanlage gesperrt. Herr Pingitzer führt aus, dass die alten Treppenstufen entfernt und durch gestrahlte Blockstreifen ersetzt werden sollen. Das vorhandene Geländer kann bestehen bleiben. Es sind 34 Stufen, mit einer Breite von 1,80 m, die ersetzt werden müssen. Herr Pingitzer geht von 4 Arbeitstagen mit 3 Mann aus. Die Arbeitszeit kann nur geschätzt werden, da die Arbeiten aufgrund der Lage von Hand ausgeführt werden müssen; ein Bagger oder ein anderes Fahrzeug kann nur bedingt zum Einsatz kommen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 9.500,00. Die Kosten sind nicht im Haushalt eingestellt und müssen über die Straßenunterhaltung finanziert werden. Die Arbeiten sollen an eine Fremdfirma vergeben werden. Weiter erklärt Herr Pingitzer, dass von einem Nachbar angedacht ist, das direkt an die Treppe angrenzende Grundstücksteil zu verkaufen und um es zu bebauen. Die Grundstückszufahrt ist zwar mit 3,00 m breite ausreichend, aber die Treppenanlage müsste wegen der Hanglage mit einer Stützmauer abgefangen werden. Für den Bau der Zufahrt bräuchte er einen Teil der Treppe zur Montage der Stützmauer. Herr Pingitzer regt an, daher den unteren Teil der Treppe nur mit einer Breite von 1,20 Meter auszuführen, um so den Bau der Stützmauer zu erleichtern. Allerdings sind die Grundstücksverhandlungen und die Pläne für die Bebauung noch nicht so weit fortgeschritten, um die Zufahrt zeitnah auszuführen. Der Vorsitzende erklärt, dass die Treppenanlage schon seit Jahren in einem desolaten Zustand ist und nun gar nicht mehr begehbar ist. Eine Sanierung ist daher unbedingt erforderlich. Herr Gemeinderat Graf erklärt, dass die Sanierung der Treppenanlage unstrittig ist. Er ist der Meinung, dass alle Stufen auf 1,80 Meter saniert werden sollen, da ansonsten ein Streifen entsteht, der aufgrund der nicht fortgeschrittenen Überlegungen eines Anwohners von der Gemeinde unterhalten werden müsste. Herr Gemeinderat Gassner schließt sich der Meinung von Herrn Gemeinderat Graf an. 3. öffentliche Sitzung am 19. März 2013 7

Die Treppenanlage wird saniert. Alle Stufen werden mit einer Breite von 1,80 Meter ausgebaut. Die Kosten für die Sanierung betragen ca. 9.500,00 brutto. Die Sanierungsarbeiten werden an eine Fremdfirma vergeben. 8. Fragestunde Es wurden keine Fragen gestellt. 9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Sanierung Bürgerbüro Herr Kopp führt aus, dass eine Mitarbeiterin des Bürgerbüros eine Hausmilbenalergie hat. Ihr Hausarzt sowie der Betriebsarzt der Gemeinde kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der vorhandene, 25 Jahre alte Teppichboden ausgetauscht werden muss. Anhand eines Übersichtsplanes zeigt Herr Kopp die betroffenen Büros auf: Bürgerbüro, Büro Leiter Bürgerbüro sowie Büro des Stellvertreters. In den 3 Büros wird der Teppichboden gegen einen Linoleumboden ausgetauscht und die Wände neu gestrichen. Weiter werden aufgrund des härteren und daher lärmintensiveren Bodenbelages Schallschluckelemente angebracht. Außerdem müssen die Arbeitsplätze während der Sanierungsmaßnahmen in den Sitzungssaal ausgelagert und eine Baureinigung durchgeführt werden. Diese Sanierungsmaßnahme wird Kosten in Höhe von 13.500,00 verursachen, die über den Deckungskreis 5000 finanziert werden. Der Vorsitzende ergänzt, dass ein Austausch des Teppichbodens unumgänglich ist. Er erklärt, dass heute lediglich über die Maßnahmen informiert werden soll, auch im Hinblick darauf, dass der Deckungsring vielleicht gegen Ende des Jahres nicht ausreichen wird. Weiter weist er daraufhin, dass im Rathaus in mehreren Büros und in den Fluren auch Teppichboden verlegt ist, der bereits 25 Jahre alt ist und irgendwann ausgetauscht werden muss. Straßenlampen Lärchenweg Herr Pingitzer erläutert, dass bisher keine Straßenlampen vorhanden waren. Im Zuge der Bebauung der neu geschaffenen Bauplätze am Lärchenweg verlegt die Thüga Stromkabel. Hier werden nun auch 3 Straßenlampen vorgesehen und die Anschlüsse von der Thüga gelegt. Es werden provisorisch 3 gebrauchte Lampen gesetzt; diese werden dann im Zuge der Umstellung auf LED-Lampen ersetzt. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung. Gottmadingen, den 9. April 2013 Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: Der Schriftführer: 8 3. öffentliche Sitzung am 19. März 2013