Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Flosch Erweiterung Teil I, 3. Änderung Vaihingen an der Enz

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Transkript:

Bebauungsplan Flosch Erweiterung Teil I, 3. Änderung Vaihingen an der Enz Projekt: 701/2-15. Juni 2011 Auftraggeber: RVM GmbH Bahnhofstraße 1 69207 Sandhofen Bearbeitung: Dipl.-Ing.(FH) Thomas Heine I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K B Ü R O S T U T T G A R T Heusteigstraße 19 70182 Stuttgart Tel: 0711 / 2184263-0 Fax: 0711 / 2184263-9 Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche B Ü R O D O R T M U N D Ruhrallee 9 44139 Dortmund Tel: 0231 / 13974688 Fax: 0231 / 13974689 B Ü R O F R E I B U R G Engelbergerstraße 19 79106 Freiburg i. Br. Tel: 0761 / 59579678 Fax: 0761 / 59579679 Email: info@heine-jud.de THOMAS HEINE Dipl.-Ing.(FH) AXEL JUD Dipl.-Geograph

Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung... 1 2. Unterlagen... 2 2.1 Projektbezogene Unterlagen... 2 2.2 Gesetze, Normen und Regelwerke... 2 3. Beurteilungsgrundlagenn... 3 3.1 Orientierungswerte der DIN 18005... 3 3.2 Richtwerte der TA Lärm... 4 3.3 Verkehrsgeräusche Grenzwerte der 16. BImSchV... 6 3.4 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit... 6 4. Beschreibung der Anlage und Lärmschutzmaßnahmen... 7 5. Verfahren zur Bildung der Beurteilungspegel... 8 5.1 Parkplatz... 9 5.2 Fahrbewegungen von Lkw... 10 5.3 Verladetätigkeiten... 10 5.4 Spitzenpegelbetrachtung... 11 5.5 Fahrverkehr im öffentlichen Straßenraum... 11 5.6 Ausbreitungsberechnungen... 11 5.7 Qualität der Prognose... 13 6. Ergebnisse und Beurteilung... 14 7. Zusammenfassung... 16 8. Anhang... 17 Die Untersuchung enthält 17 Seiten, 4 Anlagen und 1 Karte Stuttgart, den 15. Juni 2011 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Heine Dipl.-Geogr. Axel Jud von der IHK Region Stuttgart öffentlich be- für stellter und vereidigter Sachverständigerr Schallimmissionen und Schallschutz im Städ- tebau 701-t2.docx - 15.06.2011

1. Aufgabenstellung Es ist die Änderung des Bebauungsplanes Flosch Erweiterung Teil I, 3. Änderung in Vaihingen an der Enz vorgesehen. Im Geltungsbereich befindet sich ein bestehender Baumarkt, dieser soll erweitert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen die Schallimmissionen, die vom Baumarkt ausgehen und auf die benachbarte Bebauung einwirken, ermittelt und beurteilt werden. Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: o Erarbeiten eines Rechenmodells auf der Basis von Literaturangaben und Angaben zur Auslastung, Bestimmung der Abstrahlung aller relevanten Schallquellen o Ermittlung der Beurteilungspegel o Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten o Textfassung 701-t2.docx - 15.06.2011 1

2. Unterlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung dieses Berichts herangezogen: o Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Flosch Erweiterung Teil I, 3. Änderung, Stadtplanungsamt Vaihingen an der Enz, digital, nicht datiert o Grundriss, RS-Plan GmbH (Bad Kreuznach), digital, 6. Mai 2011 2.2 Gesetze, Normen und Regelwerke Die Untersuchung wurde unter Anwendung folgender Normen, Regelwerke und Literatur erstellt: o Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503) o 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 o Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 o Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 16. Mai 1995 o Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Merkblätter Nr. 25, Landesumweltamt NRW, Essen, August 2000 o Untersuchung der Geräuschemissionen von dieselgetriebenen Stapler im praktischen Einsatz, Diplomarbeit an der Fachhochschule Stuttgart Hochschule für Technik; Mark Ströhle, vom 7. Januar 2000 o Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, Schriftenreihe des LfU Bayern, 2007 o DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 o DIN 18005 Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 o DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 701-t2.docx - 15.06.2011 2

3. Beurteilungsgrundlagen Die Beurteilung der schalltechnischen Situation erfolgt in der Regel im Bebauungsplanverfahren anhand der DIN 18005 1 mit den darin genannten Orientierungswerten. Zusätzlich werden im vorliegenden Fall die Richtwerte der TA Lärm 2 herangezogen, die üblicherweise für Anlagen im Sinne des BImSchG Anwendung finden. o Die TA Lärm gilt für Anlagen im Sinne des BImSchG. Dies betrifft die Immissionen von den einzelnen, künftigen und vorhandenen Gewerbebetrieben. o Die DIN 18005 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten. Bei beiden Regelwerken stimmen die Richt- bzw. Orientierungswerte weitestgehend überein. Abweichungen gibt es im Beurteilungsverfahren, so kennt die DIN 18005 z.b. keine Ruhezeiten. Eine Betrachtung nach der TA Lärm führt im vorliegenden Fall zu einer strengeren Beurteilung. 3.1 Orientierungswerte der DIN 18005 Tabelle 1 - Orientierungswerte nach DIN 18005 (Auszug) Gebietsnutzung Gewerbe-/Kerngebiete (GE / MK) Orientierungswert in (A) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) *) 65 55 / 50 Dorf-/Mischgebiete (MD / MI) 60 50 / 45 Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 / 40 Reine Wohngebiete (WR) 50 40 / 35 Sondergebiete, nach Grad der Schutzbedürftigkeit 45 bis 65 35 bis 65 *) Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie- und Gewerbelärm, der höhere für Verkehrslärm. 1 DIN 18005 Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 2 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503). 701-t2.docx - 15.06.2011 3

Nach der DIN 18005 sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. Die Orientierungswerte sollten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen. 3.2 Richtwerte der TA Lärm Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden: Tabelle 1 - Immissionsrichtwerte der TA Lärm, außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in (A) tags (6 bis 22 Uhr) Lauteste Nachtstunde a) Industriegebiete 70 70 b) Gewerbegebiete 65 50 c) Kern-, Misch-, Dorfgebiete 60 45 d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 40 e) Reine Wohngebiete 50 35 f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 (A) und den Nachtrichtwert um mehr als 20 (A) überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr, sonntags 6 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für die Gebietskategorien d) bis f) ein Zuschlag von 6 (A) zum Mittelungspegel in der entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr maßgebend. 701-t2.docx - 15.06.2011 4

Für die Schallübertragung im Inneren von Gebäuden, z.b. vom Verkaufsraum in den darüber liegenden Raum, dürfen folgende Richtwerte nicht überschritten werden: o tags 35 (A) o nachts 25 (A) 701-t2.docx - 15.06.2011 5

3.3 Verkehrsgeräusche Grenzwerte der 16. BImSchV Der An- und Abfahrtsverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen wird gemäß der TA Lärm ebenfalls erfasst. Lärmschutzmaßnahmen organisatorischer Art sind hiernach vorzusehen, wenn: o der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um 3 (A) erhöht wird, o keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und o die Grenzwerte der 16. BImSchV 1 erstmals oder weitergehend überschritten werden. Tabelle 2 - Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Gebietsnutzung Immissionsgrenzwert in (A) tags 6-22 Uhr nachts 22-6 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47 Wohngebiete 59 49 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 54 Gewerbegebiete 69 59 3.4 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Folgende Nutzungen wurden zugrunde gelegt: o Angrenzende Bereiche im Norden, Nordwesten, Osten und Südosten entsprechend der Ausweisung und Realnutzung als Gewerbegebiet (GE) o Im Osten, am Rotkleeweg: Bestehendes allgemeines Wohngebiet (WA) o Im Südosten, Bereich Auweingärten/Galgenfeld: Geplantes Wohngebiet und eingeschränktes Gewerbegebiet 1 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) in der Fassung vom 12. Juni 1990 701-t2.docx - 15.06.2011 6

4. Beschreibung der Anlage und Lärmschutzmaßnahmen Im Geltungsbereich befindet sich ein bestehender hela -Baumarkt, der zur Globus-Baumarktkette gehört. Maßgeblich für die schalltechnische Untersuchung sind: o Anlieferung durch täglich bis zu 30 Lkw zwischen 7 00 und 20 00 Uhr o Verladetätigkeiten mittels Gabelstapler und Hubwagen im Verladebereich o Pkw-Verkehr im Anlieferbereich o Parkverkehr Die Schallabstrahlung aus dem Inneren der Verkaufsräume kann vernachlässigt werden. Bereits im Vorfeld wurden Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der zulässigen Richtwerte ermittelt, die Ergebnisse werden in der Planung berücksichtigt: o Es finden nachts (22 bis 6 Uhr) keinerlei Tätigkeiten statt (Anlieferung, Verladen, Befahren des Areals mit Lkw und Pkw etc.). o Die Fahrgassen des Parkplatzes werden in Asphaltbauweise ausgeführt. o Eine 2 m hohe Lärmschutzwand am südwestlichen Rand des Parkplatzes, vor Gebäude Stuttgarter Straße 123 (Schalldämm-Maß der Wand mindestens R W 20 ) o Technische Einrichtungen am Gebäude mit Schallabstrahlung nach Aussen (Lüfter, Aggregate, Kälteanlagen etc.) sind in deren Abstrahlung zu begrenzen. Der anlagenbezogene Schallleistungspegel (L W ) bei einem Betrieb tags und nachts, darf nicht mehr als 65 (A) betragen (entspricht einem Pegel von rund 54 (A) in 1 Meter Abstand bei freier Ausbreitung). Bei einem Betrieb nur tags ist ein Schallleistungspegel von 80 (A) möglich. Entsprechend dem Stand der Technik dürfen die Anlagen nicht tonhaltig sein. Fenster oder Öffnungen von Räumen mit technischen Einrichtungen sind ständig geschlossen zu halten bzw. bei Bedarf mit schallgedämmten Wetterschutzgittern o.ä. zu versehen. 701-t2.docx - 15.06.2011 7

5. Verfahren zur Bildung der Beurteilungspegel Die Beurteilungspegel wurden nach dem in der TA Lärm 1 beschriebenen Verfahren detaillierte Prognose ermittelt. Zur Bestimmung der künftigen Situation wurde ein Rechenmodell auf der Grundlage von Literaturangaben erarbeitet. Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche wurden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshaltigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Die Anlieferungen wurden gleichmäßig auf den gesamten 16-Stunden-Tagzeitraum verteilt, die Ruhezeitenzuschläge wurden entsprechend vergeben. Die Beurteilungspegel werden nach dem Verfahren der TA Lärm nach folgender Gleichung bestimmt: L r Mit: T r T j N N 1 = 10 lg Tj 10 Tr j= 1 0,1 ( L C + K + K + K ) Aeq,j met T,j I,j R,j (A) Beurteilungszeitraum, 16 Stunden tags und 1 Stunde nachts (der Nachtzeitraum ist im vorliegenden Fall nicht relevant) Teilzeit j Zahl der gewählten Teilzeiten L Aeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit j C met K T,j K I,j K R,j meteorologische Korrektur Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Zuschlag für Impulshaltigkeit Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit 1 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503). 701-t2.docx - 15.06.2011 8

5.1 Parkplatz Es sind insgesamt 308 Pkw-Stellplätze geplant. Laut Parkplatzlärmstudie 1 ist tagsüber für Baumärkte von 0,04 Pkw-Bewegungen je Quadratmeter Verkaufsfläche und je Stunde auszugehen. Bei einer Bezugsgröße von 10.000 m 2 entspricht dies 6.400 Bewegungen bzw. 1,30 Bewegungen je Stellplatz und je Stunde. Die Schallleistung berechnet sich anhand der Parkplatzlärmstudie: L W = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg (B N) - 10 lg (S / 1 m 2 ) (A)/m 2 Mit: L W flächenbezogener Schallleistungspegel des Parkdecks L W0 Ausgangsschallpegel, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde L W0 = 63 (A) K PA K I K D K StrO B N S Zuschlag für die Parkplatzart, hier 3 (A) Zuschlag für die Impulshaltigkeit, hier +4 (A) beschreibt den Schallanteil von durchfahrenden Kfz Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche, hier 0 (A) (Asphalt) Bezugsgröße, Anzahl der Stellplätze Bewegungshäufigkeit Gesamtfläche Der anlagenbezogene Schallleistungspegel (L W ) des Parkplatzes beträgt 102,2 (A) (bzw. 116,2 bezogen auf 1,0 Bewegungen je Quadratmeter Verkaufsfläche und je Stunde). 1 Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, Schriftenreihe des LfU Bayern, 2007 701-t2.docx - 15.06.2011 9

5.2 Fahrbewegungen von Lkw Für das Rangieren der Lkw/Lieferwagen wurde von 5 Minuten je Fahrzeug und einem anlagenbezogenen Schallleistungspegel L W von 99 (A) 1 ausgegangen. Dies entspricht bei täglich 30 Lkw einer Einwirkzeit von 150 Minuten (Korrektur Einwirkzeit: 150 Minuten in 16 Stunden -8,1 (A)). 5.3 Verladetätigkeiten Die Emissionen durch Verladetätigkeiten wurden anhand von Literaturangaben ermittelt 1. Je Lkw/Lieferfahrzeug berechnet sich der Schallleistungspegel L WAr durch Verladetätigkeiten wie folgt: L WAr = L WAT,1h + 10 lg n - 10 lg (T r / Std.) (A) Mit: L WAT,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde n T r Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit T r Beurteilungszeit in Stunden (tags 16 Stunden und nachts 1 Stunde) Für die Verladung mittels Hubwagen wurde von täglich bis zu 100 Verladevorgänge ausgegangen à 88 (A) ( Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand ), mit einem anlagenbezogenen Schallleistungspegel von insgesamt L WAr = 96 (A). Es wurden Verladetätigkeiten mit einem Stapler mit einer Einwirkzeit von 8 Stunden täglich angesetzt, mit einem anlagenbezogenen Schallleistungspegel L W von 100 (A) 2 und einem Impulszuschlag von 5 (A) (Korrektur Einwirkzeit 8 Stunde in 16 Stunden -3,0 (A)). 1 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 16. Mai 1995 2 Untersuchung der Geräuschemissionen von dieselgetriebenen Stapler im praktischen Einsatz, Diplomarbeit an der Fachhochschule Stuttgart Hochschule für Technik; Mark Ströhle, vom 7. Januar 2000 701-t2.docx - 15.06.2011 10

5.4 Spitzenpegelbetrachtung Maßgeblich sind tagsüber Geräuschspitzen durch Fahrbewegungen im Freien und Verladetätigkeiten. Durch Zuliefer- und Kundenverkehr ist mit folgenden Schallleistungspegeln für Einzelereignisse zu rechnen: o Anlassen o Türenschlagen o Betriebsbremse Lkw 100 (A) 100 (A) 110 (A) 5.5 Fahrverkehr im öffentlichen Straßenraum Die Emissionen und Immissionen vom Straßenverkehr wurden gemäß den RLS-90 abgeschätzt. Der Durchschnittliche Tägliche Verkehr (DTV) der K 1648 (Stuttgarter Straße) beträgt 22.500 Kfz/24 Std., mit einem Schwerverkehrsanteil von rund 5%. Angaben zur Frequentierung der Planckstraße liegen nicht vor. 5.6 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan auf der Basis der DIN ISO 9613 1 und den RLS-90 2. Das Modell berücksichtigt: o die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen-Modell), gerechnet wurde bis zur 10. Reflexion o Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption o Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung o Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen) o einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern Die meteorologische Situation hat wegen des geringen Abstands der maßgeblichen Schallquellen zum Immissionsort nur einen geringen Einfluss auf die Schallausbreitung; eine Minderung durch die Witterungsbedingungen wurde deshalb nicht angesetzt. 1 DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 2 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990 701-t2.docx - 15.06.2011 11

Zur Darstellung der Situation innerhalb der Freibereiche wurden Lärmkarten erstellt. In einem Rasterabstand von 5 m und in einer Höhe von 5 m über Gelände wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Lärmkarten können jedoch nur eingeschränkt mit den Pegelwerten der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 701-t2.docx - 15.06.2011 12

5.7 Qualität der Prognose Folgende Einflussfaktoren haben Auswirkungen auf die Qualität der Ergebnisse: Die Angaben zu den Schallleistungspegeln basieren auf einer Maximalauslastung der Anlage an einem Arbeitstag ( worst-case -Ansatz). Die Schallleistungspegel der Anlagen werden in der Literatur üblicherweise mit einer Genauigkeit von ±3 (A) ermittelt. Mit den zugrunde gelegten Randbedingen kann unter Berücksichtigung der Toleranzen davon ausgegangen werden, dass die hier dargestellten Beurteilungspegel nicht überschritten werden. 701-t2.docx - 15.06.2011 13

6. Ergebnisse und Beurteilung Es ergeben sich folgende Beurteilungspegel durch den Baumarkt, es wurden hierbei die in Abschnitt 4 beschriebenen Maßnahmen berücksichtigt (Ergebnisse siehe Anlage 1 bis 4): Tabelle 3 Beurteilungspegel Baumarkt, ungünstigstes Stockwerk Immissionsort Beurteilungspegel (A) Richtwert (A) Überschreitung (A) tags nachts tags/nachts tags nachts A-Stuttgarter Straße 123 59-65 / 50 - - B-Planckstraße 33 59-65 / 50 - - C-Leimfabrikstraße 27 56-65 / 50 - - D-Leimfabrikstraße 19 53-65 / 50 - - E-Stuttgarter Straße 105 57-65 / 50 - - F-Sonnenwirtleweg 11 47-65 / 50 - - G-Rotkleeweg 20/5 45-55 / 40 - - Geplantes Wohngebiet < 47-55 / 40 - - An der angrenzenden Bebauung im Gewerbegebiet betragen die Beurteilungspegel tags bis zu 59 (A). Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes am Rotkleeweg betragen die Beurteilungspegel tags bis zu 45 (A). Am geplanten Wohngebiet, südwestlich des Baumarktes ist mit Beurteilungspegel tags von weniger als 47 (A) auszugehen. Die Richtwerte der TA Lärm werden deutlich unterschritten. Die Pegelverteilung ist in der Karte im Anhang dargestellt. Vorbelastung Eine Vorbelastung im Sinne der TA Lärm ergibt sich durch die übrigen ansässigen Gewerbebetriebe. Nach Abs. 3.2.1 der TA Lärm gilt als Irrelevanz- Kriterium für die Vorbelastung eine Unterschreitung des Richtwerts durch die Anlage um 6 (A). Die Beurteilungspegel unterschreiten die Richtwerte um mindestens 6 (A), so dass dieses Kriterium erfüllt wird. 701-t2.docx - 15.06.2011 14

Spitzenpegelbetrachtung Im Einwirkbereich der Anlieferung kommt es an der direkt angrenzenden Bebauung zu Pegelspitzen bis zu 72 (A) durch z.b. Betriebsbremse Lkw. Die Forderung der TA Lärm, dass Spitzenpegel tagsüber einen Pegel von 95 (A) im Gewerbegebiet nicht überschreiten sollen, wird eingehalten. Ebenso wird der zulässige Wert im Bereich der Wohngebiete nicht überschritten. Fahrverkehr im öffentlichen Straßenraum Die Veränderungen des Fahrverkehrs im öffentlichen Straßenraum sind ebenfalls zu betrachten und nach den Grenzwerten der 16. BImSchV zu beurteilen. Die Stuttgarter Straße wird bereits heute stark frequentiert. Durch den Baumarkt ist nicht mit einer relevanten Erhöhung zu rechnen. Zum einen besteht der Baumarkt bereits heute, so dass die Verkehrsmengen größtenteils bereits im vorhandenen Verkehr berücksichtigt sind. Zum anderen würde sich eine Erhöhung der Verkehrszahlen um ca. 1.000 Kfz lediglich mit einer Erhöhung von weniger als 0,5 (A) bemerkbar machen. Lärmschutzmaßnahmen werden nach den Kriterien der TA Lärm nicht erforderlich. 701-t2.docx - 15.06.2011 15

7. Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kann wie folgt zusammengefasst werden: o Zur Beurteilung der künftigen Situation gegenüber den Immissionen vom Bebauungsplangebiet bzw. dem geplanten Baumarkt wurden die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 1 herangezogen. Für das südöstlich gelegene allgemeine Wohngebiet gilt ein Richtwert tags von 55 (A) und nachts von 40 (A) und für das angrenzende Gewerbegebiet tags von 65 (A) und nachts von 50 (A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den Richtwert tags um nicht mehr als 30 (A) und nachts um nicht mehr als 20 (A) überschreiten. o Es wurde die Abstrahlung aller maßgeblichen Schallquellen bestimmt und zum Beurteilungspegel zusammengefasst, unter Berücksichtigung der Einwirkzeit, der Ton- und Impulshaltigkeit sowie der Pegelminderung auf dem Ausbreitungsweg. Grundlage hierfür waren Literaturangaben. o Es wurden Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt, hierzu gehört der Verzicht auf Tätigkeiten nachts, der Einbau eines Asphaltbelags auf dem Parkplatz (Fahrwege), die Begrenzung der Schallabstrahlung durch technische Einrichtungen (Lüfter, Aggregate, etc.) und eine 2 m hohe Lärmschutzwand. o Die Richtwerte der TA Lärm werden an der angrenzenden Bebauung nicht überschritten. An der angrenzenden Bebauung im Gewerbegebiet betragen die Beurteilungspegel tags bis zu 59 (A). Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes am Rotkleeweg betragen die Beurteilungspegel tags bis zu 45 (A). Am geplanten Wohngebiet, südwestlich des Baumarktes ist mit Beurteilungspegel tags von weniger als 47 (A) auszugehen. o Auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch andere Anlagen im Sinne der TA Lärm werden die Richtwerte nicht überschritten. o Die Veränderungen des Fahrverkehrs im öffentlichen Straßenraum können vernachlässigt werden. Durch den Baumarkt ergeben sich aufgrund der hohen Vorbelastung keine signifikanten Veränderungen. 1 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503). 701-t2.docx - 15.06.2011 16

8. Anhang Ausbreitungsberechnung Teilpegelliste Anlage 1-4 Lageplan und Pegelverteilung Anlage, tags Anmerkung zu den Teilpegellisten: o Die Angaben und die Koordinaten stellen Mittelwerte dar, tatsächlich wurden die Schallquellen in eine Vielzahl einzelner Punktschallquellen unterteilt. o In den Teilbeurteilungspegeln sind die Korrekturen für die Einwirkzeit enthalten. Der Korrekturwert ergibt sich aus der Differenz der Pegelwerte L s und L r,t 701-t2.docx - 15.06.2011 17

Bebauungsplan "Flosch - Erweiterung"" Teilpegelliste Ausbreitungsberechnung Anlage 1 Legende Schallquelle Name der Schallquelle Zeitber. Zeitbereich Lw (A) Anlagenleistung L'w (A) Leistung pro m,m2 Ko Zuschlag für gerichtete Abstrahlung s m Mittlere Entfernung Schallquelle-Immissionsort Adiv Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agnd Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm Dämpfung aufgrund Luftabsorption dlrefl Pegelerhöhung durch Reflexionen Cmet Meteorologische Korrektur ADI Richtwirkungskorrektur ZR Ruhezeitenzuschlag (Anteil) dlwz Korrektur Betriebszeiten Lr Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich SoundPLAN 7.0

Bebauungsplan "Flosch - Erweiterung"" Teilpegelliste Ausbreitungsberechnung Anlage 2 Schallquelle Zeit Lw L'w Ko s Adiv Agn Aba Aat dlr Cm ADI ZR (A) (A) m Immissionsort: A-Stuttgarter Straße 123 Geschoß: EG Pegel Lr,t 52,7 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 99 - -4,2-4,4-0,2 2,8 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 99 - -4,2-3,5-0,2 2,8 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 99 - -4,2-3,9-0,2 2,7 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 53 - -1,8-9,6-0,1 1,2 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: A-Stuttgarter Straße 123 Geschoß: 1. OG Pegel Lr,t 56,1 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 99 - -3,6-4,3-0,2 2,8 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 99 - -3,6-3,5-0,2 2,8 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 99 - -3,6-3,9-0,2 2,7 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 53 - -0,8-5,0-0,1 0,9 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: A-Stuttgarter Straße 123 Geschoß: 2. OG Pegel Lr,t 59,0 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 99 - -3,0-4,3-0,2 2,7 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 99 - -3,0-3,4-0,2 2,7 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 99 - -3,0-3,8-0,2 2,7 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 55 - -0,5-1,2-0,1 0,6 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: B-Planckstraße 33 Geschoß: EG Pegel Lr,t 56,9 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 54 - -3,2-0,5-0,1 0,9 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 60 - -3,5-0,5-0,1 1,2 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 57 - -3,4-0,5-0,1 1,1 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 169 - -4,4-5,5-0,3 0,4 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: B-Planckstraße 33 Geschoß: 1. OG Pegel Lr,t 58,0 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 54 - -1,7-0,4-0,1 0,8 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 60 - -2,4-0,3-0,1 1,1 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 57 - -2,2-0,3-0,1 1,0 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 169 - -4,1-5,2-0,3 0,4 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: B-Planckstraße 33 Geschoß: 2. OG Pegel Lr,t 59,0 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 54 - -0,8-0,3-0,1 0,7 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 60 - -1,3-0,3-0,1 1,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 57 - -1,1-0,3-0,1 0,9 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 169 - -3,7-4,8-0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: C-Leimfabrikstraße 27 Geschoß: EG Pegel Lr,t 55,4 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 71 - -3,6 0,0-0,1 0,9 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 70 - -3,6 0,0-0,1 1,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 72 - -3,6 0,0-0,1 1,0 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 205 - -4,5-5,9-0,4 0,7 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: C-Leimfabrikstraße 27 Geschoß: 1. OG Pegel Lr,t 56,3 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 71 - -2,7 0,0-0,1 0,8 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 71 - -2,7 0,0-0,1 0,9 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 72 - -2,7 0,0-0,1 0,9 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 206 - -4,2-4,3-0,4 0,4 0,0 0,0 0,0 SoundPLAN 7.0

Bebauungsplan "Flosch - Erweiterung"" Teilpegelliste Ausbreitungsberechnung Anlage 3 Schallquelle Zeit Lw L'w Ko s Adiv Agn Aba Aat dlr Cm ADI ZR (A) (A) m Immissionsort: D-Leimfabrikstraße 19 Geschoß: EG Pegel Lr,t 50,7 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 151 - -4,4-16,1-0,3 0,2 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 147 - -4,4 - -0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 149 - -4,4 - -0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 94 - -3,3-0,7-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: D-Leimfabrikstraße 19 Geschoß: 1. OG Pegel Lr,t 52,0 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 151 - -4,0 - -0,3 0,1 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 147 - -4,0 - -0,3 0,1 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 149 - -4,0 - -0,3 0,1 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 95 - -2,2-0,5-0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: D-Leimfabrikstraße 19 Geschoß: 2. OG Pegel Lr,t 52,8 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 151 - -3,7 - -0,3 0,1 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 147 - -3,7 - -0,3 0,1 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 149 - -3,7 - -0,3 0,1 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 97 - -1,5-0,4-0,1 0,3 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: E-Stuttgarter Straße 105 Geschoß: EG Pegel Lr,t 54,9 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 204 - -4,5 - -0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 201 - -4,5 - -0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 202 - -4,5 - -0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 67 - -3,1 0,0-0,1 0,4 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: E-Stuttgarter Straße 105 Geschoß: 1. OG Pegel Lr,t 56,1 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 204 - -4,2-9,6-0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 201 - -4,2 - -0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 203 - -4,2 - -0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 68 - -1,8 0,0-0,1 0,4 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: E-Stuttgarter Straße 105 Geschoß: 2. OG Pegel Lr,t 56,7 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 205 - -4,0-9,3-0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 201 - -4,0 - -0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 203 - -4,0 - -0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 69 - -1,1 0,0-0,1 0,4 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: F-Sonnenwirtleweg 11 Geschoß: EG Pegel Lr,t 45,4 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 307 - -4,6 - -0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 305 - -4,6 - -0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 306 - -4,6 - -0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 169 - -4,5-0,8-0,3 1,3 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: F-Sonnenwirtleweg 11 Geschoß: 1. OG Pegel Lr,t 45,8 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 307 - -4,4-7,9-0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 305 - -4,4-9,2-0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 306 - -4,4-8,6-0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 169 - -4,1-0,8-0,3 1,2 0,0 0,0 0,0 SoundPLAN 7.0

Bebauungsplan "Flosch - Erweiterung"" Teilpegelliste Ausbreitungsberechnung Anlage 4 Schallquelle Zeit Lw L'w Ko s Adiv Agn Aba Aat dlr Cm ADI ZR (A) (A) m Immissionsort: F-Sonnenwirtleweg 11 Geschoß: 2. OG Pegel Lr,t 46,3 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 307 - -4,3-7,6-0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 305 - -4,3-9,0-0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 306 - -4,3-8,4-0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 169 - -3,8-0,6-0,3 1,2 0,0 0,0 0,0 Immissionsort: G-Rotkleeweg 20/5 Geschoß: EG Pegel Lr,t 44,3 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 408 - -4,6-9,6-0,8 2,1 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 406 - -4,6-11,5-0,8 2,1 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 407 - -4,6 - -0,8 2,1 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 280 - -4,6-0,4-0,5 2,5 0,0 0,0 1,9 Immissionsort: G-Rotkleeweg 20/5 Geschoß: 1. OG Pegel Lr,t 44,9 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 408 - -4,5-5,9-0,8 2,1 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 407 - -4,5-7,3-0,8 2,1 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 407 - -4,5-6,6-0,8 2,1 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 280 - -4,4-0,4-0,5 2,8 0,0 0,0 1,9 Immissionsort: G-Rotkleeweg 20/5 Geschoß: 2. OG Pegel Lr,t 43,6 (A) Anlieferung Lkw LrT 99,0 66,3 3 408 - -4,4-5,7-0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Stapler LrT 100,0 68,2 3 407 - -4,4-7,1-0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 Verladen Hubwagen LrT 96,0 63,8 3 407 - -4,4-6,4-0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 Parkplatz LrT 116,2 75,8 3 280 - -4,2-0,2-0,5 1,2 0,0 0,0 1,9 SoundPLAN 7.0

3498100 2595 3498000 2450/8 3497900 3497800 3497700 3497600 Bebauungsplan "Flosch - Erweiterung Teil I, 3. Änderung" 2664 17 2450/6 2450/9 2478/2 5913/4 Stadt Vaihingen an der Enz 2665 D 2666 2470/1 Lageplan und Pegelverteilung 2450/11 2478 2667 Pegelverteilung durch Fahrverkehr und Verladetätigkeiten 13 2668 2450/10 13 2477/1 2447/1 17 Zeitbereich nachts (6-22 Uhr) Rechenhöhe 5m über Gelände Stand 15.06.2011 2669 105 2476/1 5913/5 E 7 5420900 5420900 Legende 6280 6285 Immissionsort 2447/2 Wand 9 1 6286 6279 2476 6281 Flächenschallquelle 2447/3 Parkplatz 6287 F 22 2476/2 11 6284 Sonnenwirtleweg 6283/1 6283 6282 27 2474 6 m 2447/4 6258 6257 6256 6255 Anlieferung Lkw und Verladen 2491/11 6259 6265 6264 6263 6262 6261 6260 2338 2339 6271 6270 6269 6268 6267 6266 2447/5 2340 6253/1 40 < 2447/9 <= 45 2475/2 K 1648 Stuttgarter Straße K 1648 C Maßstab 1:1500 0 10 20 40 60 80 Pegel tags in (A) 5420800 5420800 <= 35 35 < <= 40 6277 6276 6275 6274 6273 6272 20/420/5 Richtwert --------WR 2447/8 2456/1 2341 6253/2 6251 6253/3 B 2342 G 2447/6 --------WA --------MI --------GE 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 60 < <= 65 65 < <= 70 70 < <= 75 75 < Leimfabrikstra%%223e 6242 6243 6244 2471 2343 33 Planckstraße A 2344/1 Geplantes Gewerbegebiet 2345 2344/2 123 2470 2360 2348 Anmerkung: 2346 2350 Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der 2456/2 Einzelpunktberechnung 2456/4 verglichen werden, 2456/3 aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, 2448/6 2448 2351 Geplantes Wohngebiet 2448/3 Reflexionen, etc. 2352 2458 5420700 5420700 2353 2448/1 2462 210 2356 2448/7 2463/1 2466/3 2357 2442 Schlimmer 2358 2445 2448/8 2466/1 2209/1 2209/2 2256 3 131 2362 2255 2441 205 2210/1 2443/1 2210/2 2444 2364 2211 2465/3 2 1 2396/4 2465/2 2212 2213 2443 2466/2 2365 2214/1 Ingenieurbüro für Umweltakustik 2214/2 2396/1 2215 2448/5 2367 2218 5420600 5420600 139 2220 2396/3 2368/1 2221 3498100 3498000 3497900 3497800 3497700 3497600