Regionale Wasserversorgungsplanung Kanton BL Region 2 (Liestal) und Region 9 (Pratteln)

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Transkript:

Regionale Wasserversorgungsplanung Kanton BL Region 2 (Liestal) und Region 9 (Pratteln) Leitbild und Massnahmenplanung Stand: 24. Januar 2014, L3009.100 Amt für Umweltschutz und Energie BL Fachstelle Wasserversorgung

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 HOLINGER AG Galmsstrasse 4, CH-4410 Liestal Telefon +41 (0)61 926 23 23, Fax +41 (0)61 926 23 24 liestal@holinger.com Version Datum Sachbearbeitung Freigabe Verteiler 1 24.01.2014 HUM PRR Amt für Umweltschutz und Energie BL, HOLIN- GER AG P:\3009_hlt\Leitbild\Projektdokumente\Bericht Leitbild v1 20140124.docx HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 2

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 INHALTSVERZEICHNIS 1 ZUSAMMENFASSUNG 7 2 EINFÜHRUNG 9 2.1 Zweck der Regionalen Planung 9 2.2 Vorgehensweise 9 2.3 Planungshorizont 9 2.4 Planungsgebiet 9 2.5 Beschreibung der Wasserversorgungen 11 3 STRATEGISCHE PLANUNGSVORGABEN 12 3.1 Grundsätzliche strategische Vorgaben 12 3.2 Spezifisch strategische Vorgaben für die Regionen 2 und 9 14 4 WASSERBEDARF 15 4.1 Bevölkerungsentwicklung 15 4.2 Bedarfsentwicklung 16 5 WASSERBESCHAFFUNG ÜBERSICHT 17 5.1 Öffentlich genutzte Grundwasserfassungen 17 5.2 Öffentlich genutzte Quellen 18 5.3 Regionenverbund 1-9-2 18 5.4 Wasserqualität 19 5.5 Mischbarkeit der Wässer 20 6 BEURTEILUNG DER WASSERBESCHAFFUNGSORTE 21 6.1 Situation und Vorgehen 21 6.2 Öffentliche Grundwasserfassungen 21 6.3 Brauchwasserfassungen im Ergolztal 23 6.4 Quellen 23 6.5 Auswahl der zukünftigen Wasserbeschaffungsorte 24 6.6 Grundwasserbilanz bei Niedrigwasser 24 6.7 Konzessionsmengen 25 7 SZENARIEN 28 HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 3

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 7.1 Vorgaben und Randbedingungen 28 7.2 Auswahl Szenarien 30 7.3 Auswertung Szenarien 43 8 SCHLUSSFOLGERUNGEN 47 8.1 Versorgungssicherheit 47 8.2 Wasserqualität 47 8.3 Wirtschaftlichkeit und Strukturen 48 9 MASSNAHMEN 49 9.1 Ausbau der Verbindung Pratteln-Liestal-Lausen 50 9.2 Mittelfristige Ausserbetriebnahme von Wasserfassungen 51 9.3 Vernetzung der Wasserversorgungen 51 9.4 Schutzzonen 52 Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Grundwasserbilanz Ergolztal Netzverbindungen von regionaler Bedeutung Reservoire Brauchwasserkonzessionen Grundwasserfassungen und Quellen mit Katasternummern Planbeilagen Plan L-3009/01 Übersichtsplan IST-Zustand 1:15 000 Plan L-3009/02 Übersichtsplan Massnahmen 1:15 000 Plan L-3009/03 Hydraulisches Schema HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 4

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 ABKÜRZUNGEN AUE GSchV GWPW GWWP STPW Amt für Umweltschutz und Energie Baselland Gewässerschutzverordnung Grundwasserpumpwerk Grundwasserwärmepumpe Stufen-Pumpwerk HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 5

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 GRUNDLAGEN [1] Generelle Wasserversorgungsplanung des Kantons BL, Region 2 Liestal, Baudirektion Kanton BL, Dezember 1988 [2] Generelle Wasserversorgungsplanung des Kantons BL, Region 9 Pratteln, Baudirektion Kanton BL, Dezember 1989 [3] Regionale Wasserversorgungsplanung BL: Regionen Liestal (2) und Pratteln(9), Situationsanalyse, HOLINGER AG, L3009.1000 vom 15.3.2012 [4] Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft, Grundlagendokument: Herausforderungen - Vision - langfristige Ziele, Mai 2012 [5] Mittelfristiges Wasserversorgungskonzept Liestal, Technischer Bericht und Kostenschätzung, HOLINGER AG, L3096.001, Dezember 2012 [6] Beurteilung der Mischbarkeit der Trinkwässer aus Arisdorf, Liestal und Kaiseraugst, Technischer Bericht, HOLINGER AG, L3156.001, Mai 2013 [7] Anschluss Liestal an Regionenverbund Technischer Bericht Bauprojekt, Ingenieurgemeinschaft Jauslin+Stebler Ingenieure AG / Rapp Infra AG, März 2009 [8] Ausbau Messschacht Lausen Technischer Bericht Vorprojekt, HOLINGER AG, L3059.1000, Februar 2012 [9] Sanierung Grundwasserpumpwerk Bifang Technischer Bericht und Kostenschätzung, HOLINGER AG, L3189.001, Dezember 2013 [10] Vertrag zwischen Hardwasser AG und Regionenverbund 1-9-2 umfassend die Einwohnergemeinden Muttenz, Pratteln, Frenkendorf sowie Füllinsdorf betreffend Wasserlieferungen an die Gemeinden des Regionenverbundes 1-9-2 sowie den Wassertransit im Regionenverbund, November 2002 [11] Regionale Wasserversorgungsplanung BL: Region 1 (Arlesheim) - Leitbild und Massnahmenplanung, HOLINGER AG, vom 14.01.2013 HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 6

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 1 ZUSAMMENFASSUNG Die regionale Wasserversorgungsplanung zeigt die notwendigen Massnahmen für die langfristige Gewährleistung einer zweckmässigen und wirtschaftlichen Wasserversorgung auf. Schwerpunkte sind dabei die Wasserqualität und deren dauerhafte Sicherung, eine ausreichende Versorgungssicherheit auch bei ausserordentlichen Ereignissen, der Werterhalt und die optimale Nutzung der vorhandenen Infrastruktur sowie die gesamtheitliche Optimierung der Wirtschaftlichkeit. Das aus der Planung resultierende Leitbild dient dem Kanton als Grundlage für die Vergabe von Grundwasser-Konzessionen und die Genehmigung von Wasserbeschaffungsprojekten sowie den Gemeinden als Vorgabe und Orientierungshilfe für die eigenen kommunalen Wasserversorgungsplanungen. Basierend auf der vorgängig durchgeführten Situationsanalyse (siehe auch [3]), der Erfassung und Auswertung weiterer Grundlagendaten, der Aufstellung einer aktuellen Grundwasserbilanz im Ergolztal sowie der Berechnung und Auswertung verschiedener Szenarien auf Basis der planerischen Vorgaben können folgende Aussagen gemacht werden: Versorgungssicherheit Für den zu Grunde gelegten Planungshorizont 2030 kann die Region 2-9 sowohl den mittleren Tagesbedarf als auch den Spitzenbedarf ohne Fremdbezug aus benachbarten Regionen abdecken. Es wird dabei davon ausgegangen, dass 3 Grundwasserpumpwerke (GWPW), welche über keine Konzession verfügen bzw. deren Konzession nicht erneuert werden kann, vor 2030 stillgelegt werden. Der Bedarf in einem Monat mit absolutem Spitzenbedarf (pro Kopf-Verbrauch wie im Juni 2003) kann voraussichtlich längerfristig nicht mehr vollständig durch die Region 2-9 selbst abgedeckt werden. Für diesen Fall muss künftig eine gewisse Wassermenge vom Regionenverbund 1-9-2 (Hardwasser via Birsfelden und Muttenz) bezogen werden. Der Kanton strebt eine hohe Versorgungssicherheit nach dem "Prinzip der 2 Standbeine" an. Das heisst, es sollen jeweils zwei hydrogeologisch unabhängige Wasserbezugsorte zur Verfügung stehen. Damit kann die Netzversorgung auch bei Trockenheit, bei grossräumigen Gewässerverschmutzungen oder bei technischen Störfällen aufrechterhalten werden. Zur Gewährleistung von 2 Standbeinen für alle Wasserversorgungen der Region 2-9 sieht die Basisvariante eine durchgehende Leitungsverbindung von Pratteln nach Lausen vor. Dies erfordert die Komplettierung der bereits existierenden Teilstücke durch den Ausbau der Verbindungen Frenkendorf-Liestal sowie Liestal-Lausen. Dabei sollte Trinkwasser zwischen Liestal und Lausen in beide Richtungen ausgetauscht werden können. Im Rahmen einer vorgängig durchgeführten Studie Mittelfristiges Wasserversorgungskonzept Liestal [5] wurde im Auftrag der Stadt Liestal und des Amts für Umweltschutz und Energie BL unter Einbezug der Gemeinde Lausen alternative Szenarien zur Gewährleistung des 2. Standbeines für Liestal und Lausen ausgearbeitet. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 7

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 Die Alternativvarianten sind im Rahmen der Szenarien in den vorliegenden Bericht einbezogen worden. Für die Beschreibung der dazugehörigen Massnahmen wird jedoch auf den entsprechenden Bericht verwiesen. Das heute fehlende vollwertige 2. Standbein von Arisdorf kann mittels einer neuen Verbindungsleitung von Kaiseraugst gewährleistet werden. Wasserqualität Die Qualität des für die Trinkwasserversorgung genutzten Rohwassers im Ergolztal ist grundsätzlich gut. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass bei den zukünftigen Wasserbeschaffungsorten die bestehenden Aufbereitungen ausreichen, um die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung zu erfüllen. Voraussetzung sind aber vielerorts Massnahmen zur Risikoreduktion in der Schutzzone bzw. im Zuströmbereich, gegebenenfalls in Kombination mit einem geeigneten Entnahmemanagement. Bei den meisten Fassungen müssen die Schutzzonen nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst bzw. neu ausgeschieden werden. Für den Planungshorizont 2030 wird davon ausgegangen, dass nicht ausreichend schützbare Grundwasserfassungen stillgelegt werden. Wirtschaftlichkeit und Strukturen Da die Wasserversorgungen im Planungsgebiet zum grössten Teil sowohl finanziell als auch organisatorisch relativ gut aufgestellt sind, gibt es im Bereich Finanzen und Strukturen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Insofern liegt es in erster Linie an den einzelnen Wasserversorgungen und dem politischen Willen in den Gemeinden, ob und wie die von einigen Gemeinden gewünschte und vom Kanton propagierte engere regionale Zusammenarbeit erreicht und umgesetzt werden kann. Die Schaffung eines regionalen Zweckverbandes, welchem zum Beispiel die Aufgabe der Wasserbeschaffung bzw. der Primäranlagen (Wasserbeschaffung, - speicherung, -transport) übertragen werden, könnte die Sicherstellung einer professionellen Betreuung und Qualitätssicherung der Wasserversorgungsanlagen insbesondere für kleinerer Gemeinden sicher vereinfachen und durch die Nutzung von Synergien Kosten einsparen. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 8

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 2 EINFÜHRUNG 2.1 Zweck der Regionalen Planung Das Kantonsgebiet ist in 10 Wasserversorgungsregionen aufgeteilt. Die letzte Planung für die Regionen 2 (Liestal) und 9 (Pratteln) stammt aus den Jahren 1988/1989. Sie wurde für einen Zeithorizont bis 2010 erstellt und soll nun überarbeitet werden. Gemäss Wasserversorgungsgesetz (SGS 455) sorgt der Kanton für die Beschaffung von Trink- und Brauchwasser in ausreichender Menge und Qualität zur Sicherstellung des regionalen Wasserbedarfs. Er erarbeitet dazu eine Generelle Wasserversorgungsplanung. Diese betrachtet die Wasserversorgung aus regionaler Sicht und befasst sich insbesondere mit den gemeindeübergreifenden Themen. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung von zukunftstauglichen, gemeinde- und kantonsübergreifenden Strukturen für eine wirtschaftliche und zweckmässige Wasserversorgung. Für den Kanton ist die Generelle Wasserversorgungsplanung auf regionaler Ebene eine wichtige strategische Entscheidungsgrundlage, insbesondere auch bei der Vergabe bzw. Verlängerung der Konzessionen für Grundwassernutzungen sowie der Genehmigung von kommunalen Wasserbeschaffungsprojekten. Zudem stellt sie eine Grundlage für die Koordination der verschiedenen Bereiche der Wasserwirtschaft dar. Den Gemeinden dient die Regionale Wasserversorgungsplanung des Kantons als Leitbild für die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung und als Vorgabe und Orientierungshilfe bei der eigenen kommunalen Planung (GWP). 2.2 Vorgehensweise In einer ersten Bearbeitungsphase im Jahr 2011/12 wurden im Rahmen einer Situationsanalyse diverse Grundlagen erhoben und in einem Bericht [3] zusammengefasst. Auf Basis dieses Berichtes, der Detaillierung der Grundlagendaten sowie einer aktualisierten Grundwasserbilanz für das Ergolztal wurde anschliessend das Leitbild inklusiv Massnahmenplanung ausgearbeitet. Der vorliegende Bericht entstand in enger Zusammenarbeit mit der AUE-Fachstelle Wasserversorgung. 2.3 Planungshorizont Der Überarbeitung der bestehenden Wasserversorgungsplanung wird ein Planungshorizont bis 2030 zugrunde gelegt. 2.4 Planungsgebiet Die Region 2 besteht aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Frenkendorf, Füllinsdorf, Giebenach, Lausen und Liestal. Die Region 9 besteht aus den basellandschaftlichen Gemeinden Augst und Pratteln. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 9

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 Da sowohl die Region 2 als auch die Region 9 Trinkwasser aus dem Ergolz- Grundwasserleiter gewinnen und die beiden Regionen in Bezug auf die Wasserversorgung eng miteinander verknüpft sind, werden die beiden Regionen in der vorliegenden Planung gemeinsam betrachtet. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 10

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 2.5 Beschreibung der Wasserversorgungen Arisdorf Arisdorf deckt seinen Wasserbedarf so weit als möglich durch die eigenen Quellen. Reicht das Quellwasser nicht aus, wird von Liestal Wasser ab Reservoir Über der Geiss bezogen. Augst Augst versorgt sich durch die eigene Grundwasserfassung Gallisacker. Ein zukünftiger Anschluss an die Wasserversorgung Pratteln ist angekündigt. Frenkendorf Der Wasserbedarf von Frenkendorf wird in erster Linie durch die eigenen Quellen, eine Mindestbezugsmenge von Pratteln und das GWPW Wanne gedeckt. Frenkendorf besitzt einen Anteil an diesem Pumpwerk, welches sich auf dem Gemeindegebiet von Füllinsdorf befindet. Wenn die eigenen Wasserressourcen nicht ausreichen, kann via STPW Buholz in Pratteln Wasser vom Regionenverbund 1-9-2 bezogen werden. Füllinsdorf Füllinsdorf deckt seinen Wasserbedarf durch seinen eigenen Anteil am GWPW Wanne sowie durch das Grundwasserpumpwerk Niederschönthal. Wenn die eigenen Wasserressourcen nicht ausreichen, kann via STPW Buholz in Pratteln Wasser vom Regionenverbund 1-9-2 bezogen werden. Giebenach Giebenach verfügt über keine eigenen Wassergewinnungsanlagen. Trinkwasser wird ca. je zur Hälfte von Füllinsdorf und Kaiseraugst (AG) bezogen. Lausen Lausen versorgt sich mit seinen eigenen Grundwasserfassungen Häspech und Bifang. Liestal Liestal deckt seinen Wasserbedarf hauptsächlich durch die artesische Grundwasserfassung Helgenweid (Gemeinde Gebiet Hölstein) sowie durch die GWPW Gitterli und Alte Brunnen. Die Lauterbrunnenquellen sind mengenmässig von untergeordneter Bedeutung. Weitere Quellen der Stadt Liestal (Hofmatt und Rösern) dienen der Versorgung einzelner Liegenschaften ohne Anschluss ans Trinkwassernetz. Pratteln Pratteln deckt seinen Wasserbedarf durch die eigenen Grundwasserfassungen Remeli sowie Löli 2,4 und 6. Wenn die eigenen Wasserressourcen nicht ausreichen, kann via STPW Lachmatt (an der Gemeindegrenze Muttenz/Pratteln gelegen) Wasser vom Regionenverbund 1-9-2 bezogen werden. Die Anlagen der Wassergewinnung und -speicherung sowie das Hauptleitungsnetz sind im Übersichtsplan 1 : 15'000 in der Beilage dargestellt. Im Anhang sind zudem die Netzverbindungen von regionaler Bedeutung und die Reservoire tabellarisch aufgelistet. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 11

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 3 STRATEGISCHE PLANUNGSVORGABEN 3.1 Grundsätzliche strategische Vorgaben In der Schweiz existieren auf eidgenössischer Ebene keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Organisation und Aufgaben der Wasserversorgung. Seit Januar 2009 ist die Empfehlung des SVGW (Schweizerischer Verein des Gasund Wasserfaches) zur strategischen Planung der Wasserversorgung in Kraft. Die darin aufgeführten Empfehlungen haben in das Grundlagendokument zur Wasserstrategie des Kantons Basel-Landschaft Eingang gefunden [4]. Für die Regionale Wasserversorgungsplanung gelten allgemein folgende strategischen Vorgaben: Trinkwasserqualität Die zukünftige Wasserversorgung basiert primär auf Bezugsorten, die durch planerische Massnahmen (Grundwasserschutzzonen) ausreichend geschützt sind, und bei denen man davon ausgehen kann, dass die Trinkwasserqualität langfristig gewährleistet ist. Wichtigste Voraussetzung dafür ist ein hydrogeologisches Systemverständnis. Das Trinkwasser soll vorrangig aus Wasserressourcen gewonnen werden, deren Rohwasserqualität so beschaffen ist, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält (vgl. GSchV Anhang 22 Abs. 1). Bei schwankender Rohwasserqualität ist zu prüfen, ob die Trinkwasserqualität mit einem geeigneten Entnahmemanagement verbessert werden kann. Erst wenn die Schutz- und Entnahmemanagement-Massnahmen nicht ausreichen und die Fassung strategisch bedeutend ist, soll eine mehrstufige Wasseraufbereitungsanlage installiert werden. Die Trinkwasserqualität gemäss eidgenössischer Lebensmittelgesetzgebung muss jederzeit gewährleistet sein. Versorgungssicherheit Jede Wasserversorgung verfügt über zwei hydrogeologisch unabhängige Wasserbezugsorte (d.h. nicht im gleichen Grundwasservorkommen) zur Abdeckung des mittleren Bedarfs ("Prinzip der zwei Standbeine") sowie über technisch möglichst redundante Netzeinspeisungen und Fördereinrichtungen. Damit ist eine ausreichende Netzversorgung auch bei Trockenheit, bei grossräumigen Gewässerverschmutzungen oder bei Störfällen mit Ausfall einer wichtigen Wasserversorgungsanlage sichergestellt. Bei kleineren Wasserversorgungen, die weniger als 1'000 Einwohner versorgen, kann auf ein vollwertiges zweites Standbein verzichtet werden, falls dies mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden wäre und eine allfällige Ersatzwasserlieferung mit temporären Massnahmen (provisorische Rohr- oder Schlauchverbindungen, Zisternenwagen) innerhalb eines Tages sichergestellt werden könnte HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 12

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 und die dafür notwendigen Massnahmen im Notwasserkonzept vorgesehen sind. Für die Versorgung mit Trinkwasser in Notlagen, d.h. bei ausserordentlichen Ereignissen, die eine Einschränkung oder einen Unterbruch der Netzversorgung zur Folge haben, liegen praxistaugliche, regional koordinierte Notwasserversorgungskonzepte vor. Es steht jederzeit Löschwasser in ausreichender Menge und unter erforderlichem Druck zur Verfügung. Die kommunale und kantonale Wasserversorgungsplanung berücksichtigt die Bevölkerungs- und Bedarfsentwicklung der nächsten 20 Jahre. Wirtschaftlichkeit Der Werterhalt der Infrastruktur und die kostendeckende Finanzierung durch Gebühren sind durch eine vorausschauende Unterhalts- und Finanzierungsplanung gewährleistet. Die Wasserversorgung ist in kosten- und leistungsmässiger Hinsicht so zu erbringen, dass für die Wasserbezüger ein möglichst gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis resultiert (qualitativ hochwertiges und ausreichendes Trinkwasser zu angemessenen Preisen). Der Energieverbrauch und die Energiekosten für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen sind optimiert. Eine regionale Zusammenarbeit ist geprüft und es werden - wo möglich und sinnvoll - Synergien durch organisatorische Zusammenarbeit sowie betriebliche Koordination genutzt. Strukturen Die Wasserversorgungen entsprechen dem Stand der Technik und verfügen über professionelle organisatorische Strukturen. Bei Bedarf werden regionale (ggf. auch kantonsübergreifende) Lösungen realisiert. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 13

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 3.2 Spezifisch strategische Vorgaben für die Regionen 2 und 9 Die vom Rhein unabhängige Grundwassergewinnung im Ergolztal stellt ein strategisch wichtiges Standbein der Baselbieter Wasserversorgung dar und bleibt als solches auch in Zukunft erhalten. Die Gemeinden mit eigenen Grundwasserfassungen versorgen sich im Normalbetrieb möglichst selbst. Bei Bedarf helfen sich die Wasserversorgungen gegenseitig aus. Für ausserordentliche Situationen, wie dem Ausfall mehrerer Anlagen (z.b. wegen einer Grundwasserverschmutzung), steht die Hardwasser AG als zweites unabhängiges Standbein zur Verfügung. Hardwasser wird durch den Regionenverbund 1-9-2 (via Birsfelden-Muttenz-Pratteln-Frenkendorf/Füllinsdorf) ins Ergolztal geliefert. Defizite zur Abdeckung des Bedarfs während eines ausserordentlichen Spitzenmonats (pro Kopf-Verbrauch wie im Juni 2003), wie er voraussichtlich nur alle 5 bis 10 Jahre vorkommt, können ebenfalls durch Wasserlieferungen der Hardwasser AG abgedeckt werden. Im Hinblick auf die Klimaveränderung mit längeren Trockenperioden sollen regionale Wasserlieferungen "talaufwärts" erfolgen, das heisst aus den wasserreichen tiefer liegenden Gebieten in die wasserärmeren höher liegenden Gemeinden. Als einzige mengenmässig bedeutende Wassergewinnungsanlagen, welche nicht vom Ergolzgrundwasserleiter abhängig sind, kommen der artesischen Grundwasserfassung Helgenweid und den Quellen von Frenkendorf für die Versorgungssicherheit in Notlagen grosse Bedeutung zu. Die Nutzung dieser Wassergewinnungsanlagen sollte deshalb unbedingt fortgeführt werden. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 14

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 4 WASSERBEDARF 4.1 Bevölkerungsentwicklung Gemeinde Einwohner 2010 Einwohner 2030 Zunahme Arisdorf 1'576 1'740 10% Augst 878 1'100 25% Frenkendorf 6'152 6'650 8% Füllinsdorf 4'340 4'500 4% Giebenach 989 1'170 19% Liestal 13 666 14'800 8% Lausen 4'875 5'250 7% Pratteln 15'366 18'000 17% Total Region 2 und 9 47'842 53'202 11% Die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung basieren im Wesentlichen auf der Bevölkerungsprognose des Amts für Raumplanung Basel-Landschaft (jeweils mittleres Szenario). Für Pratteln und Augst wurde die Bevölkerungsprognose des Szenarios hoch verwendet, da dieses auch das Projekt Salina Raurica berücksichtigt. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 15

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 4.2 Bedarfsentwicklung [m 3 /Tag] Bedarf aktuell Bedarf 2030 Mittlerer 1 Maximaler Mittlerer 1 Maximaler Monat 2 Tag Monat 2 Tag Arisdorf 400 600 700 400 700 700 Augst 500 500 900 400 500 900 Frenkendorf 1 700 2 500 3 100 1 800 2 700 3 300 Füllinsdorf 1 600 2 800 3 300 1 700 2 900 3 500 Giebenach 200 300 400 200 400 500 Lausen 1 000 1 500 1 600 1 100 1 600 1 900 Liestal 4'300 5 600 7'800 4 700 6 100 8'400 Pratteln 5 700 7 400 9 700 6 700 8 700 11 400 Eigenbedarf total 15 400 21 200 27 500 17 000 23 600 30 600 Abgaben Region 2-9 100 1 100 3 1 100 3 100 1 100 3 1 100 3 Bezug Region 2-9 -100-200 -300-100 -600-700 Gesamtbedarf total 15 400 22 100 28 300 17 000 24 100 31 000 1 Mittelwert der Periode 2002-2011 (Bedarf 2030 hochgerechnet über Bevölkerungswachstum) 2 Mittelwert pro Tag im Spitzenmonat (Basis für Bedarf aktuell: Juni 2003; Bedarf 2030 hochgerechnet über Bevölkerungswachstum) 3 Bezugsrechte gemäss Wasserlieferungsverträgen von Gemeinden ausserhalb Region 2-9 (Nuglar St. Pantaleon 700 m 3 /d von Liestal, Seltisberg 300 m 3 /d von Liestal, Olsberg 100 m 3 /d von Giebenach) Der Pro-Kopf-Verbrauch der Einwohner wird für die nächsten Jahre als konstant angenommen. Bei den Gewerbebetrieben sind keine wesentlichen Änderungen prognostiziert. Für die Gemeinde Augst wird davon ausgegangen, dass die in den letzten Jahren auftretenden grossen Wasserverluste in Zukunft auf maximal ca. 20% reduziert werden. Dadurch sinkt bzw. stagniert der Wasserbedarf trotz steigender Einwohnerzahl. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 16

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 5 WASSERBESCHAFFUNG ÜBERSICHT 5.1 Öffentlich genutzte Grundwasserfassungen [m 3 /Tag] Konzession Technische Maximal (hydraulische) Entnahme mögliche Kurzfristig Langfristig Ablauf (max. Förderleistungmittel) (im Monats- Brunnenleistung Ist- Zustand Augst Schutzzone Gallisacker 1 keine - 1 300 1 100 keine Füllinsdorf Niederschönthal keine - 1 000 1 000 keine 1 Wanne 2 4 600 2 800 2020 5 500 3 400 altrechtlich Lausen Bifang 2 200 1 700 2016 1 200 1 200 3 altrechtlich Häspech 4 300 3 000 2037 4 300 2 100 3 altrechtlich Liestal Helgenweid 4 Gemäss Wasseranfall 2027 - - altrechtlich Alte Brunnen 7 300 3 500 2031 4 700 4 700 altrechtlich Gitterli 5 5 700 5 700 2017 5 700 5 700 altrechtlich Pratteln Löli 2 2 600 1 500 2032 2 200 2 200 altrechtlich Löli 4 2 600 1 500 2032 2 600 2 200 altrechtlich Löli 6 6 900 3 000 2032 6 900 6 900 altrechtlich Remeli 6 900 3 000 2032 6 900 6 900 altrechtlich 1 diese Pumpwerke können nur auf Zusehen hin betrieben werden 2 Gehört zu 50% Füllinsdorf und 50% Frenkendorf. Fördermenge auf 3'400 m3/d beschränkt, da max. 3 der 4 Pumpen parallel betrieben werden können 3 simultaner Betrieb der 2 installierten Pumpen zurzeit nicht möglich 4 artesische Grundwasserfassung (minimale Schüttung 1'000 m3/d; mittlere Schüttung 1'800 m3/d, max. nutzbare Menge 2070 L/min oder 3'000 m3/d ) 5 Es können voraussichtlich keine gesetzeskonformen Schutzzonen mehr ausgeschieden werden Zur Erleichterung der eindeutigen Identifizierung sind die oben erwähnten Grundwasserfassungen im Anhang 5 zusammen mit den jeweiligen Katasternummern aufgeführt. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 17

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 5.2 Öffentlich genutzte Quellen [m 3 /Tag] Minimale Ergiebigkeit Mittlere Nutzung 2002-11 Schutzzone Arisdorf Berstelquellen Pumpwerkquellen Schäffletenquellen Frenkendorf Tugmatt-Rappenfluh 100 300 altrechtlich Christen Wolfenried Liestal Lauterbrunnenquellen 300 50 800 200 altrechtlich keine Zur Erleichterung der eindeutigen Identifizierung sind die oben erwähnten Quellen im Anhang 5 zusammen mit den jeweiligen Katasternummern aufgeführt. 5.3 Regionenverbund 1-9-2 Der Regionenverbund 1-9-2 umfasst zurzeit folgende Einwohnergemeinden: Muttenz Pratteln Frenkendorf Füllinsdorf Im Vertrag zwischen der Hardwasser AG und dem Regionenverbund 1-9-2 vom November 2002 [10] wird der Notbezug zwischen der Hardwasser AG und dem Regionenverbund sowie unter den Gemeinden des Regionenverbundes geregelt. Ausdrücklich ausgenommen sind Wasserlieferungen für einen Dauerbezug, welche zwischen den Gemeinden separat zu vereinbaren sind. Gemäss dem oben erwähnten Vertrag stellen die Vertragsgemeinden innerhalb des Regionenverbundes den Wassertransit im Umfang der vereinbarten Wasserbezugsrechte pro Tag sicher. Zur Sicherstellung des Wassertransits müssen insbesondere die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Stufenpumpwerke unterhalten werden. Anlage Kapazität [m 3 /Tag] Verantwortlich STPW Birsland 11 000 Muttenz STPW Lachmatt 11 000 Pratteln STPW Buholz 8 000 Frenkendorf/Füllinsdorf HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 18

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 5.4 Wasserqualität Mikrobiologische Parameter Die mikrobiologische Qualität des abgegebenen Trinkwassers gibt im Planungsgebiet im Normalfall zu keiner Beanstandung Anlass. Während in einigen Grundwasserpumpwerken die gesetzlichen Anforderungen ohne Desinfektionsstufe erreicht werden, sind andere Pumpwerk mit einstufigen Aufbereitungen ausgerüstet, sei es als prophylaktische Sicherheit, sei es aufgrund einer nicht immer einwandfreien Rohwasserqualität. Quellwasser wird in diesen Wasserversorgungen generell 1-stufig mit UV-Anlagen oder mit Chlor aufbereitet. Die Anlagen sind mit einer Trübungsüberwachung abgesichert damit trübes und mikrobiologisch belastetes Rohwasser rechtzeitig verworfen wird. Seit Januar 2010 gilt für die Aufbereitung mit UV-Strahlung die neue technische Richtlinie W13 des SVGW Empfehlung zur UV-Desinfektion in der Wasserversorgung. Bezugnehmend auf die Richtlinie W13 fordert das Kantonale Laboratorium im Falle der Quellen Frenkendorf und Arisdorf, dass Quellwasser mit einer Trübung >0.5 NTU nicht mehr genutzt wird, da bei erhöhten Trübungswerten das Risiko besteht, dass die Desinfektion mittels UV die notwendige Leistung nicht erreicht. Da in der Vergangenheit Quellwasser bis 1 NTU genutzt wurde, verringert sich die nutzbare Wassermenge bei einer Umstellung auf einen Wert von 0.5 NTU für diese Gemeinden. Chemische Parameter Die chemische Qualität der genutzten Wässer im Sinne der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung ist im Allgemeinen gut (keine Überschreitung von Toleranz- oder Grenzwerten). Nur für den chemisch-physikalischen Parameter Trübung wurde in der jüngeren Vergangenheit in mehreren Gemeinden Überschreitungen des FIV Toleranzwertes festgestellt. Ebenfalls wurde im Pumpwerk Häspech und Reservoir Stockhalde in Lausen und in den Pumpwerken Altbrunnen 1 und 2 in Liestal in einem Jahr (2009) Pestizid-Konzentrationen im Bereich des Toleranzwertes der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung detektiert. In späteren Untersuchungen waren diese Fassungen nicht mehr auffällig. Die Einträge stammten mit grosser Wahrscheinlichkeit aus der Landwirtschaft. In der Ergolz zwischen Sissach und der Mündung in den Rhein kann bei Niedrigwasser (Q 347 ) der Anteil an gereinigtem Abwasser über 50% liegen. Infolge des vergleichsweise hohen Abwasseranteils weist die Ergolz auch relativ hohe Konzentrationen an verschiedenen Spurenstoffen aus dem Haushalt auf (Arzneimittelrückstände, Körperpflegeprodukte, Korrosionsschutzmittel, etc.). Da viele Grundwasserfassungen relativ nahe an der Ergolz liegen, dürften je nach Anteil des Uferfiltrats am geförderten Grundwasser sowie der Fliesszeit des Wassers von der Ergolz bis zum Pumpwerk gewisse unerwünschte Spurenstoffe in tiefen, gesundheitlich unbedenklichen Konzentrationen auch im Trinkwasser nachweisbar sein. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 19

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 5.5 Mischbarkeit der Wässer Gemäss der vom Kantonalen Labor im Internet publizierten Härtetabelle für den Kanton Basel-Landschaft sind die für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwässer durchwegs als hart einzustufen. Die neben der Gesamthärte ebenfalls vergleichbaren Karbonathärten deuten an, dass die genutzten Grundwässer im Wesentlichen von ähnlicher Beschaffenheit sind. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass sich aus der Mischung dieser Grundwässer im Leitungsnetz keine korrosionschemischen Probleme ergeben. Im Gegensatz zu den Grundwässern sind die relevanten Quellen (Frenkendorf, Arisdorf) als mittelhart einzustufen. Eine Studie [6], welche unter anderem die Untersuchung der Mischbarkeit der Trinkwässer von Arisdorf und Liestal beinhaltete, kam zum Schluss, dass auch diese beiden mittelharten bzw. harten Wässer aus korrosionschemischer Sicht ohne weitere Massnahmen gemischt werden können. Diese Aussage dürfte auch auf die Quellen von Frenkendorf übertragbar sein. In der erwähnten Studie wurde auch die Mischung des mittelharten Quellwassers aus Arisdorf mit dem sehr harten Wasser aus Kaiseraugst aus korrosionschemischer Sicht als vertretbar erachtet. Gemäss den im Kapitel 7 präsentierten Szenarien kann es in Zukunft in Spezialfällen (Abdeckung Spitzenmonat, Ausfall Ergolz-Grundwasserleiter) nötig sein, Wasser vom Regionenverbund 1-9-2 (Hardwasser via Birsfelden und Muttenz) zu beziehen. Das von der Hardwasser AG geförderte Grundwasser ist im Gegensatz zum harten Grundwasser im Ergolztal nur mittelhart. Für zeitlich beschränkte Spezialfälle spielt die Mischwasserproblematik grundsätzlich keine Rolle, da sich eine allfällige Erhöhung des Korrosionsrisikos erst über relativ lange Zeiträume auswirkt. Die trotzdem vorgenommene überschlägige Beurteilung der Mischung von Hardwasser und Grundwasser aus Pratteln deutet an, dass aus korrosionschemischer Sicht keine grundsätzlichen Probleme zu erwarten sind. Falls in der weiteren Zukunft eine Dauerlieferung von Hardwasser in Betracht gezogen würde, sollten vorgängig allfällige Auswirkungen einer Mischung von Hardwasser und Grundwasser aus dem Ergolztal jedoch genauer abgeklärt werden. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 20

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 6 BEURTEILUNG DER WASSERBESCHAFFUNGSORTE 6.1 Situation und Vorgehen Die hydrogeologische Situation im Ergolztal wurde im Rahmen der regionalen Planung neu beurteilt (vgl. auch Anhang 1). 6.2 Öffentliche Grundwasserfassungen Augst Das Grundwasserpumpwerk Gallisacker verfügt über keine Schutzzonen und daher auch über keine Konzession. Der Betrieb wird vom Kanton nur auf Zusehen hin geduldet. Schutzzonen nach aktueller Gesetzgebung können nicht ausgeschieden werden. Die Fassung sollte mittelfristig stillgelegt werden. Füllinsdorf Das mit Frenkendorf gemeinsam betriebene Grundwasserpumpwerk Wanne wurde für die Bauarbeiten der H2 stillgelegt. Nach Abschluss der Bauarbeiten im angrenzenden Abschnitt wurde der Betrieb in 2013 wieder aufgenommen. In Bezug auf Trübung und Keimbelastung wurde die vor den Bauarbeiten vorhandene gute Wasserqualität noch nicht vollständig wieder erreicht. Die Instand-Stellung der Umgebung des Pumpwerkes ist zurzeit allerding auch noch nicht ganz abgeschlossen. Aufgrund von Sandproblemen werden im GWPW Wanne maximal 3 der 4 installierten Pumpen parallel betrieben. Daraus resultiert eine maximale Fördermenge von ca. 3 400 m 3 /d. Es wird angenommen, dass die kurzfristige Konzession bei der 2020 anstehenden Konzessionserneuerung von heute 4 600 m 3 /d auf die entsprechenden 3 400 m 3 /d gesenkt wird. Die vorhandenen Schutzzonen sind nach der aktuellen Gesetzgebung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Gemäss bisher vorliegenden Untersuchungen reduziert eine verminderte kurzfristige Konzessionsmenge den Anpassungsbedarf substantiell. Trotz der verbleibenden Nutzungskonflikte ist ein Weiterbetrieb des Pumpwerks anzustreben. Das Grundwasserpumpwerk Niederschönthal verfügt über keine Konzession und wird vom Kanton nur auf Zusehen hin geduldet. Es befindet sich in überbautem Siedlungsgebiet und es lassen sich keine Schutzzonen ausscheiden. Die Fassung sollte mittelfristig stillgelegt werden. Lausen Das Grundwasserpumpwerk Häspech verfügt über eine relativ grosse technische Brunnenleistung. Da zurzeit die eingebauten Pumpen aufgrund der elektrischen Anschlussleistung nur einzeln betrieben werden können, kann die vorhandene Brunnenleistung allerdings nur knapp zur Hälfte ausgeschöpft werden. Die technische Brunnenleistung des Grundwasserpumpwerks Bifang liegt deutlich unter der langfristigen Konzessionsmenge. Für die Erneuerung der 2016 ablaufenden Konzession müssen die vorhandenen Schutzzonen überprüft und gegebenen- HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 21

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 falls angepasst werden. Gemäss aktualisierter Grundwasserbilanz übersteigt die Summe der langfristigen Konzessionsmengen der Grundwasserpumpwerke Häspech und Bifang das Grundwasserdargebot (siehe auch Kapitel 6.6 und 6.7). In Zukunft sollte daher entweder die langfristige Konzession des GWPW Häspech reduziert oder das GWPW Bifang stillgelegt werden. Ein Variantenentscheid sollte jedoch erst nach einer detaillierten Abklärung der Schutzzonensituation beider Pumpwerke getroffen werden. Liestal Das Grundwasserpumpwerk Gitterli verfügt über eine grosse Brunnenleistung. Das Pumpwerk ist jedoch in Bezug auf die Ergolz relativ stark exponiert, was sich zum Teil auch in der Wasserqualität wiederspiegelt (z.b. Auftreten von Keimen im Rohwasser). Da voraussichtlich keine gesetzeskonformen Schutzzonen mehr ausgeschieden werden können, wird davon ausgegangen, dass die 2017 auslaufende Konzession nicht erneuert werden kann und das Pumpwerk mittelfristig stillgelegt wird. Das Grundwasserpumpwerk Alte Brunnen verfügt über eine gute Ergiebigkeit. Die relativ hohe kurzfristige Konzession (84 L/s) liegt jedoch deutlich über der technischen Brunnenleistung bei Niedrigwasser der Ergolz (55 L/s). Aufgrund fehlender Grundlagen zur genauen Herkunft des geförderten Wassers kann die Situation in Bezug auf Nutzungskonflikte bei einer allfälligen Anpassung der altrechtlichen Schutzzonen zurzeit nicht beurteilt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass das Pumpwerk auch in Zukunft mit der heutigen Leistung in Betrieb bleibt. Die von Liestal genutzte artesische Grundwasserfassung Helgenweid in Hölstein weist eine relativ konstante Schüttung von guter Qualität auf. Eine Überprüfung der Schutzzonen hat stattgefunden. Die raumplanerische Anpassung der Schutzzonen ist noch ausstehend. Die raumplanerische Umsetzung wird durch verschiedene Nutzungskonflikte erschwert. Pratteln Das Grundwasserpumpwerk Remeli ist als Horizontalfilterbrunnen ausgebildet und verfügt über eine sehr hohe Ergiebigkeit. Da die im Zuströmbereich liegende Infiltrationsstrecke der Ergolz insbesondere bei Niedrigwasser mit Spurenstoffen belastet ist, treten teilweise polare persistente Spurenstoffe in tiefer Konzentration auch im Pumpwerk auf. Zur Entschärfung dieses Problems, wird seit kurzem das gereinigte Abwasser der ARA Ergolz 2 erst unterhalb des Hülftenfalls in die Ergolz eingeleitet. Die Grundwasserpumpwerke Löli 2, Löli 4 und Löli 6 sind im Gegensatz zum GWPW Remeli als Vertikalfilterbrunnen ausgeführt. Während die installierte Leistung für Löli 2 und 4 je ca. 2/5 der Leistung des GWPW Remeli beträgt, entspricht die Förderleistung der in GWPW Löli 6 installierten Pumpe annähernd der Leistung des GWPW Remeli. Aufgrund der Ausführung als Vertikalfilterbrunnen dürfte die Oberfläche der Filterrohre, durch welche das Grundwasser in den Brunnen gelangt, jedoch wesentlich kleiner sein als für den Horizontalfilterbrunnen GWPW Remeli. Die kurzfristige Konzession für Löli 6 erscheint daher als eher zu hoch. Folglich ist auch nicht absolut gesichert, dass bei niedrigem Grundwasserspiegel und simulta- HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 22

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 nem Betrieb mehrerer Pumpwerke, GWPW Löli 6 die volle Förderleistung bringen kann. 6.3 Brauchwasserfassungen im Ergolztal Die Konzessionen zur Brauchwasserentnahme sind in Anhang 4 aufgelistet. Konzessionen zur Brauchwasserentnahme machen heute im Ergolztal knapp ein Viertel der insgesamt konzessionierten Entnahmemenge (langfristige Konzessionen) aus. Durch den Wegfall des GWPW Gitterli sowie die neue Brauchwasser- Konzession für das Läckerlihuus in Frenkendorf dürfte sich der Brauchwasser-Anteil bei den konzessionierten Entnahmemengen mittelfristig auf gut ein Drittel erhöhen. Brauchwasser wird im Ergolztal grösstenteils zum Kühlen und Heizen verwendet. Das entnommene Brauchwasser wird daher zu einem grossen Teil unterhalb der Entnahmestellen wieder in den Grundwasserleiter zurückgegeben. 6.4 Quellen Arisdorf Die von Arisdorf genutzten Quellen weisen in Funktion der Witterung relativ grosse Schwankungen in Bezug auf ihre Schüttung und Qualität auf. Die Überprüfung der altrechtlichen Schutzzonen hat ergeben, dass eine allfällige Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben aufgrund von Nutzungskonflikten (Autobahn) relativ schwierig ist. Weiter erfüllen die Quellen die Anforderungen des Kantons an ein vollwertiges 2. Standbein nicht, da aufgrund der geringen Schüttung in Trockenzeiten der mittlere Bedarf von Arisdorf zeitweise nicht abgedeckt werden kann. Da die Quellen mengenmässig nicht von regionaler Bedeutung sind, hätte eine längerfristige Aufgabe der Quellen keine bedeutenden Auswirkungen, vorausgesetzt es wird eine alternative Bezugsmöglichkeit von Kaiseraugst erstellt. Frenkendorf Die von Frenkendorf genutzten Quellen weisen eine bedeutende Schüttung auf. Die Rohwasserqualität erlaubt grundsätzlich eine einstufige Aufbereitung mittels UV- Desinfektion. Da die meisten anderen Wassergewinnungsanlagen in der Region 2-9 den Ergolz-Grundwasserleiter nutzen, kommt der Nutzung von Quellwasser als Teilstandbein oder für die Notwasserversorgung grosse Bedeutung zu. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass diese Quellen weiterhin genutzt werden. Liestal Die Lauterbrunnenquellen sind für die Wasserversorgung Liestal mengenmässig relativ unbedeutend und verfügen über keine Schutzzonen. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Quellen mittelfristig nicht mehr genutzt werden. Die übrigen Quellen der Stadt Liestal (Hofmatt und Rösern) dienen der Versorgung einzelner Liegenschaften ohne Anschluss ans Trinkwassernetz und werden im Rahmen dieses Leitbildes nicht weiter betrachtet. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 23

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 6.5 Auswahl der zukünftigen Wasserbeschaffungsorte Die zukünftigen Wasserbeschaffungsorte im Ergolztal werden aufgrund des Bedarfs, der Beurteilung der Grundwasserfassungen und der strategischen Vorgaben ausgewählt. Folgende Grundwasserpumpwerke und Quellen werden in Zukunft wegen fehlender Schutzmöglichkeit stillgelegt bzw. nicht mehr für die öffentliche Trinkwasserversorgung verwendet: GWPW Gitterli, Liestal GWPW Niederschöntal, Füllinsdorf GWPW Gallisacker, Augst Lauterbrunnenquellen, Liestal Für einen Entscheid, ob das GWPW Bifang allenfalls stillgelegt werden sollte, bedarf es weiterer Abklärungen durch die Gemeinde Lausen. In Bezug auf die Quellen in Arisdorf ist es an der Gemeinde zu entscheiden, ob und in welcher Form die Quellen nach der Erstellung einer Verbindung nach Kaiseraugst weitergenutzt werden sollen. Die übrigen bestehenden Wasserfassungen bleiben in Betrieb. Der Wegfall der oben erwähnten Wasserbeschaffungsorte soll durch eine verbesserte Vernetzung (Verbindungsleitungen) kompensiert werden. 6.6 Grundwasserbilanz bei Niedrigwasser Die langfristigen Konzessionsmengen (max. Fördermenge pro Monat) dürfen das Grundwasserdargebot bei Niedrigwasser auf keinen Fall überschreiten. Diese Begrenzung macht Sinn, da in Trockenzeiten in der Regel auch die höchsten Wasserverbräuche (Gartenbewässerung) auftreten. Um zu prüfen, ob diese Bedingung für den Planungshorizont eingehalten wird, wurden die Ende 80er Jahre erstellten Grundwasserbilanzen aktualisiert. Dabei wurden die mittelfristig nicht mehr benötigten Grundwasserpumpwerke gelöscht und in der Zwischenzeit hinzugekommene, bzw. neu geplante private Pumpwerke eingefügt. Weiter wurden neue Erkenntnisse zur Grundwasserneubildung in die Bilanzen integriert. Die Bilanz ist in Anhang 1 Figur 2 dargestellt. Der Anhang 1 enthält auch die Beschreibung der Herleitung der Grundwasserbilanz. Die aktualisierte Grundwasserbilanz zeigt, dass für den Planungshorizont die Grundwassernutzung im Rahmen der heute vergebenen langfristigen Konzessionen mit Ausnahme der Ergolztals oberhalb der Einmündung der Frenke auch bei Niedrigwasser gewährleistet ist. Die neuen Erkenntnisse zum Grundwasserdargebot weisen allerdings darauf hin, dass in der Vergangenheit das Dargebot tendenziell überschätzt wurde. Es bestehen daher trotz der mittelfristigen Stilllegung der oben erwähnten Pumpwerke keine Möglichkeiten die langfristigen Konzessionsmengen von ausgewählten bestehenden GWPW zu erhöhen. Aufgrund neuer Erkenntnisse mussten in der Wasserbilanz die Infiltration aus der HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 24

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 Ergolz oberhalb der Einmündung der Frenke deutlich reduziert werden. Infolgedessen überschreiten nun die in diesem Bereich zurzeit vergebenen langfristigen Konzessionsmengen das Grundwasserdargebot bei Niedrigwasser deutlich (um ca. 20 L/s). Die Situation wird zurzeit dadurch entschärft, dass die insgesamt installierte Leistung in den GWPW Häspech und Bifang gerade ca. 20 L/s unter der Summe der langfristigen Konzessionsmengen liegt. Mittelfristig sollten die entsprechenden Konzessionsmengen jedoch an das Grundwasserdargebot angepasst werden (siehe auch 6.7). Für das Brauchwasserpumpwerk der Schild AG wird die monatlich zulässige Wasserentnahme auch im Spitzenmonat bei weitem unterschritten. In der Grundwasserbilanz wurde daher davon ausgegangen, dass die langfristige Konzession im Rahmen der nächsten Konzessionserneuerung von 15 L/s auf 10 L/s gesenkt wird. Für die Nutzung der Trinkwasserbrunnen in Pratteln ist zentral, dass es zu keiner Übernutzung des Grundwasserleiters durch die im Abstrom im Rheintal gelegenen Brauchwasserpumpwerke kommt. Im Falle einer grossflächigen Absenkung des Grundwasserspiegels durch die Brauchwasserbrunnen kann auch eine negative Beeinflussung der Förderung der Trinkwasserbrunnen nicht ausgeschlossen werden. 6.7 Konzessionsmengen Massgebende Grösse bei der Konzessionsvergabe ist die maximale Fördermenge pro Monat ("langfristige Konzessionsmenge"). Diese wird durch das AUE mit der jährlichen Wasserstatistik kontrolliert. Mit Ausnahme von Lausen besteht im Ergolztal kein Bedarf zur Anpassung von langfristigen Konzessionsmengen. Für die GWPW Häspech (Lausen), Bifang (Lausen) und Alte Brunnen (Liestal) überschreiten die vergebenen langfristigen Konzessionsmengen das Grundwasserdargebot bei Niedrigwasser (insgesamt um ca. 20 L/s). Für das berechnete Grundwasserdefizit spielt der Grundwasserzufluss aus der Region 3 (Sissach) eine relativ wichtige Rolle. Die Grundwasserbilanz dieser Region wird demnächst aktualisiert. Zurzeit bestehen noch gewisse Unsicherheiten bezüglich der Genauigkeit des vorhandenen Wertes für den Grundwasserzufluss. Um einer möglichen Übernutzung des Grundwasserleiters vorzubeugen, sollten die langfristigen Konzessionen der betroffenen GWPW angepasst werden. Gemäss den in der aktuellen Regionalen Wasserversorgungsplanung für die Region 1 (Arlesheim) [11] festgelegten Kriterien zur Festlegung der Konzessionsmengen, sollte jede Wasserversorgung den durchschnittlichen Bedarf im Spitzenmonat 2030 möglichst selbst abdecken können. Da einerseits Liestal diesen Spitzenbedarf nach Wegfall des GWPW Gitterli nicht mehr abdecken kann und andererseits Lausen diesen Spitzenbedarf auch ohne Ausschöpfung der heutigen Konzessionsmengen abdeckt, ist die Reduzierung der Konzessionsmenge in erster Linie bei den GWPW von Lausen vorzunehmen. Die langfristige Konzessionsmenge des GWPW Alte Brunnen ist nach Möglichkeit unverändert zu belassen. Für die Reduzierung der Gesamtkonzessionsmenge von Lausen sprechen weiter folgende Fakten: HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 25

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 Bei einer langfristigen Konzessionsmenge von 1 700 m 3 /d (20 L/s) beträgt die technisch maximal möglich Entnahme für das GWPW Bifang nur 1 300 m 3 /d (15 L/s) Die Konzession des GWPW Bifang läuft 2016 aus und eine Stilllegung des GWPW steht zur Diskussion Die langfristige Konzessionsmenge des GWPW Häspech beträgt 3 500 m 3 /d (41 L/s); die zurzeit installierte Leistung liegt aber nur bei ca. 2 100 m 3 /d (24 L/s) Gemäss den im folgenden Kapitel analysierten regionalen Szenarien sollte das Wasserdargebot in Lausen so weit als möglich ausgenutzt werden. Insofern bestehen für den künftigen Betrieb der Grundwasserpumpwerke Häspech und Bifang grundsätzlich folgende 2 Möglichkeiten: 1) Weiterbetrieb beider Pumpwerke 2) Stilllegung des GWPW Bifang und Erhöhung der Förderkapazität des GWPW Häspech auf mindestens die heutige langfristige Konzessionsmenge Die folgende Tabelle stellt dar, wie die notwendige Konzessionsreduktion von ca. 1 300 m 3 /d (20 L/s) in Funktion der gewählten Variante implementiert werden kann. Szenarien Langfristige Konzession GWPW Bifang Langfristige Konzession GWPW Häspech aktuell ab 2017 aktuell künftig Variante 1 (Weiterbetrieb GWPW Bifang) 1 700 m 3 /d (20 L/s) 1 300 m 3 /d (15 L/s) 3 500 m 3 /d (41 L/s) 2 200 m 3 /d (25 L/s) Variante 2 (Stilllegung GWPW Bifang) 1 700 m 3 /d (20 L/s) 0 m 3 /d (0 L/s) 3 500 m 3 /d (41 L/s) 3 500 m 3 /d (41 L/s) Entscheidet sich Lausen das GWPW Bifang nach 2016 weiter zu betreiben, sollte die langfristige Konzession des GWPW Häspech spätestens bei der nächsten Konzessionserneuerung um 1 300 m 3 /d auf neu 2 200 m 3 /d gesenkt werden. Wird die Konzession des GWPW Bifang hingegen nicht erneuert, besteht kein Anpassungsbedarf in Bezug auf die Konzession des GWPW Häspech. Der Entscheid über den Weiterbetrieb des GWPW Bifang sollte unter anderem folgende Punkte berücksichtigen: Allenfalls erforderliche Schutzzonenanpassungen für beide Pumpwerke unter Einbezug der verschiedenen Konzessionsmengen Gewünschte Redundanz und Flexibilität für den Betrieb Kosten für die Umsetzung der Varianten Als ersten Schritt zur Abklärung der Kosten eines Weiterbetriebs hat die Gemeinde Lausen in 2013 ein Vorprojekt für die Sanierung des GWPW Bifang ausarbeiten lassen [9]. Für den weiteren Verlauf dieses Berichtes wird angenommen, dass das GWPW Bi- HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 26

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 fang weiterbetrieben und die Förderleistung des GWPW Häspech nicht erhöht wird. Eine Stilllegung des GWPW Bifang bei gleichzeitiger Erhöhung der Förderkapazität des GWPW Häspech könnten jedoch genauso gut implementiert werden und würde für die betrachteten Szenarien keine wesentlichen Änderungen nach sich ziehen. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 27

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 7 SZENARIEN 7.1 Vorgaben und Randbedingungen Die zukünftigen Betriebszustände sind im Folgenden in vereinfachten Fliessschemata dargestellt. Nachdem als Basis die durchschnittlichen Verhältnisse der 10 Jahre 2002-2011 sowie der heutige Normal- und Spitzenbetrieb aufgezeigt werden, konzentrieren sich die weiteren Szenarien auf den Planungszustand im Jahre 2030. Es werden die notwendigen Massnahmen zur Bewältigung von Normalbetrieb, Spitzenbetrieb sowie Ausfall verschiedener Anlagen dargestellt. Die strategischen Zielvorgaben und die Grundlagenerhebung führen dabei zu folgenden Vorgaben: Gemäss der Beurteilung der Grundwasserfassungen in Kapitel 6.2 werden folgende Grundwasserpumpwerke nicht mehr in die Planung für 2030 einbezogen: Gitterli (Liestal), Niederschönthal (Füllinsdorf) und Gallisacker (Augst). Die Nutzung der Lauterbrunnenquellen in Liestal wird mittelfristig aufgegeben. Der bis zum Jahr 2030 um rund 10 % steigende durchschnittliche Bedarf in der Region 2-9 muss gedeckt werden können (Szenario 4). Die Deckung des Spitzenbedarfs der Gemeinden soll auch in Trockenzeiten gewährleistet sein, in denen mit niedrigem Grundwasserspiegel und minimaler Quellschüttung zu rechnen ist. Der üblicherweise im Sommer auftretende monatliche Spitzenbedarf ist dabei mit der langfristigen Konzessionsmenge (max. Fördermenge pro Monat) abzudecken. Der Tagesspitzenbedarf tritt nur kurzfristig auf und kann über die installierte Leistung der Grundwasserpumpwerke bzw. die technische Brunnenleistung gedeckt werden (Szenarien 5 und 6). Jede Wasserversorgung soll über zwei hydrogeologisch unabhängige Bezugsorte verfügen, die je alleine den mittleren Bedarf decken können. Bei Ausfall der wichtigsten Anlage ist somit die Versorgung durch die eigene redundante Anlage oder Fremdbezug von benachbarten Wasserversorgern gewährleistet. Dies betrifft auch eine länger andauernde, grossflächige Verschmutzung des Ergolz- Grundwasserstroms. Sofern die Netzversorgungen aus anderen Gründen grossflächig ausfallen, kommt die Notwasserversorgung der einzelnen Gemeinden zum Tragen (Szenario 7. Zur Berechnung der Szenarien werden im Weiteren folgende Annahmen getroffen: Für die Darstellung des aktuellen Normalbetriebs wird angenommen, dass das GWPW Wanne in Füllinsdorf wieder in Betrieb ist. Für die Szenarien 2030 wird angenommen, dass Augst in allen Situationen inkl. Ausfall aller GWPW an der Ergolz von Pratteln aus versorgt wird. Der Tages- und Monatsspitzenbedarf der Stadt Liestal wird in der Basisvariante soweit als möglich durch Wasserlieferungen von Lausen abgedeckt. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 28

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 Gemäss Bericht [7] beträgt die Kapazität einer Leitungsverbindung zwischen Frenkendorf und Liestal via Löschwasserleitung des H2 Tunnels ca. 2 600 m 3 /d. Zusammen mit der bestehenden Verbindung (Schacht Frenkendörferstrasse, ca. 1 500 m 3 /d), könnte somit künftig Trinkwasser im Umfang von bis zu ca. 4 000 m 3 /d von Frenkendorf nach Liestal geliefert werden. Alternative Möglichkeiten zur Erhöhung der Leitungskapazitäten zwischen Frenkendorf und Liestal (Ausbau Schacht Industriestrasse, neue Verbindung via Rheinstrasse) wurden in die vorliegende Planung nicht mit einbezogen. Die Kapazität der bestehenden Verbindung zwischen Liestal und Lausen für Wasserlieferungen von Lausen nach Liestal wird basierend auf dem Bericht [8] grob auf ca. 3 000 m 3 /d geschätzt. Im Rahmen der vorgängig im Auftrag der Stadt Liestal und des Amts für Umweltschutz und Energie BL unter Einbezug der Gemeinde Lausen durchgeführte Studie Mittelfristiges Wasserversorgungskonzept Liestal wurden alternative Szenarien zur Gewährleistung des 2. Standbeines für Liestal und Lausen ausgearbeitet (Var. 1: neues PW Gräubern / Var. 2: Zusammenschluss Liestal-Lausen Bubendorf). Die Integration diese Alternativvarianten in die Gesamtregion werden in den Szenarien 4a, 5a, 6a und 7a betrachtet. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 29

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 7.2 Auswahl Szenarien Szenarien Bedarf Quellschüttung Förderung Grundwasser Situation 2002-2011 Mittlerer Mittlere Mittlere 1. Normalbetrieb aktuell Mittlerer Mittlere Mittlere 2. Monatsspitzenbedarf aktuell 3. Tagesspitzenbedarf aktuell Maximaler Monatswert Maximaler Tageswert Minimale Minimale 4. Normalbetrieb 2030 Mittlerer Mittlere 4a. Normalbetrieb 2030 mit Alternativvarianten Liestal-Lausen 5. Monatsspitzenbedarf 2030 5a. Monatsspitzenbedarf 2030 mit Alternativvarianten Liestal-Lausen 6. Tagesspitzenbedarf 2030 6a. Tagesspitzenbedarf 2030 mit Alternativvarianten Liestal-Lausen 7. Ausfall aller GWPW an der Ergolz 2030 7a. Ausfall aller GWPW an der Ergolz 2030 mit Alternativvarianten Liestal- Lausen Mittlerer Maximaler Monatswert Maximaler Monatswert Maximaler Tageswert Maximaler Tageswert Mittlerer Mittlerer Mittlere Minimale Minimale Minimale Minimale Mittlere Mittlere Bis langfristige Konzession Bis kurzfristige Konzession bzw. max. mögliche Entnahme Bis langfristige Konzession Bis langfristige Konzession Bis langfristige Konzession Bis langfristige Konzession Bis kurzfristige Konzession bzw. max. mögliche Entnahme Bis kurzfristige Konzession bzw. max. mögliche Entnahme Keine Grundwasserförderung Keine Grundwasserförderung im Ergolztal Der Ausfall einzelner Anlagen von Gemeinden ist mit den aufgezeigten Szenarien abgedeckt. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 30

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Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 7.3 Auswertung Szenarien Szenario Situation 2002-2011 Auswertung Dieses Szenario ist beeinflusst durch die temporäre Stillegung des GWPW Wanne ab 2010 aufgrund der Bauarbeiten an der H2. Infolgedessen wird für Frenkendorf und Füllinsdorf ein regelmässiger Bezug von Pratteln ausgewiesen. Zuvor bezogen Frenkendorf und Füllinsdorf nur in den trockenen Jahren 2003 und 2004 substantielle Wassermengen von Pratteln. Die Wasserversorgungen Augst, Lausen, Liestal und Pratteln konnten in der Regel ihren ganzen Wasserbedarf mit den eigenen Wassergewinnungsanlagen abdecken. Arisdorf bezog jedes Jahr eine gewisse Wassermenge von Liestal um seinen Wasserbedarf abzudecken (seit 2008 durchschnittlich ca. 50 m3/d). Zwei Grundwasserfassungen (GWPW Ergolz in Frenkendorf und GWPW Schlachthof in Liestal) wurden zwischen 2002 und 2011 stillgelegt bzw. zu Notwasserpumpwerken heruntergestuft. 1. Normalbetrieb aktuell Die Wasserversorgungen Augst, Füllinsdorf, Lausen, Liestal und Pratteln decken in der Regel ihren ganzen Wasserbedarf selbst ab. Frenkendorf bezieht die vertraglich vereinbarte Mindestmenge von Pratteln. Massnahmen: Keine 2. Monatsspitzenbedarf aktuell Die Wasserversorgungen Augst, Lausen, Liestal und Pratteln können ihren Monatsspitzenbedarf selbst abdecken. Frenkendorf und Füllinsdorf müssen teilweise durch Pratteln beliefert werden. Massnahmen: Keine 3. Tagesspitzenbedarf aktuell Die Wasserversorgungen Augst, Lausen, Liestal und Pratteln können ihren Tagesspitzenbedarf selbst abdecken. Frenkendorf und Füllinsdorf müssen teilweise durch Pratteln beliefert werden. Massnahmen: Keine HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 43

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 4. Normalbetrieb 2030 Die Wasserversorgungen Lausen, Liestal und Pratteln können ihren mittleren Bedarf selbst abdecken. Aufgrund der mittelfristigen Stilllegung des GWPW Gallisacker wird Augst durch Pratteln versorgt. Aufgrund der mittelfristigen Stilllegung des GWPW Niederschönthal bezieht Füllinsdorf eine gewisse Wassermenge von Frenkendorf bzw. von Pratteln. Massnahmen: Keine 4a. Normalbetrieb 2030 mit Alternativvarianten Die Wasserversorgungen Lausen, Liestal und Pratteln können ihren mittleren Bedarf selbst abdecken. Aufgrund der mittelfristigen Stilllegung des GWPW Gallisacker wird Augst durch Pratteln versorgt. Aufgrund der mittelfristigen Stilllegung des GWPW Niederschönthal bezieht Füllinsdorf eine gewisse Wassermenge von Frenkendorf bzw. von Pratteln. Massnahmen: Keine 5. Monatsspitzenbedarf 2030 Zur Abdeckung des Monatsspitzenbedarfs der Gesamtregion 2-9 muss Wasser vom Regionenverbund 1-9-2 (Hardwasser via Birsfelden-Muttenz) bezogen werden. Für die Abdeckung des Monatsspitzenbedarfs von Liestal ist der Messschacht Lausen auszubauen. Da die mögliche Bezugsmenge von Lausen begrenzt ist, wird via Frenkendorf auch Wasser von Pratteln bezogen. Um die Wasserabgaben von Liestal zur verringern, wird die Errichtung einer Verbindungleitung zwischen Kaiseraugst und Arisdorf empfohlen. Massnahmen: Ausbau Messschacht Lausen Anpassungen Messschacht Frenkendörferstrasse Verbindung Kaiseraugst-Arisdorf HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 44

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 5a. Monatsspitzenbedarf 2030 mit Alternativvarianten Zur Abdeckung des Monatsspitzenbedarfs der Gesamtregion 2-9 muss Wasser vom Regionenverbund 1-9-2 (Hardwasser AG, Muttenz) bezogen werden. Für die Abdeckung des Monatsspitzenbedarfs des Versorgungsgebietes Liestal-Lausen kommen die Massnahmen der Varianten gemäss Mittelfristiges Wasserversorgungskonzept Liestal zur Umsetzung. Um die Wasserabgaben von Liestal zur verringern, wird die Errichtung einer Verbindungsleitung zwischen Kaiseraugst und Arisdorf empfohlen. Massnahmen: 6. Tagesspitzenbedarf 2030 Verbindung Kaiseraugst-Arisdorf Weitere Massnahmen gemäss Bericht Mittelfristiges Wasserversorgungskonzept Liestal Der Tagesspitzenbedarfs von Frenkendorf und Füllinsdorf wird durch Wasserlieferungen von Pratteln abgedeckt Der Tagesspitzenbedarf von Liestal wird soweit als möglich durch Wasserlieferungen von Lausen abgedeckt. Da die mögliche Bezugsmenge begrenzt ist, wird via Frenkendorf auch Wasser von Pratteln bezogen. Um die Wasserabgaben von Liestal zur verringern, wird die Errichtung einer Verbindungleitung zwischen Kaiseraugst und Arisdorf empfohlen. Massnahmen: 6a. Tagesspitzenbedarf 2030 mit Alternativvarianten Ausbau Messschacht Lausen Zusätzliche Verbindung Frenkendorf-Liestal Verbindung Kaiseraugst-Arisdorf Der Tagesspitzenbedarfs von Frenkendorf und Füllinsdorf wird durch Wasserlieferungen von Pratteln abgedeckt Für die Abdeckung des Tagessspitzenbedarfs des Versorgungsgebietes Liestal-Lausen kommen die Massnahmen der Varianten gemäss Mittelfristiges Wasserversorgungskonzept Liestal zur Umsetzung. Um die Wasserabgaben von Liestal zur verringern, wird die Errichtung einer Verbindungleitung zwischen Kaiseraugst und Arisdorf empfohlen. Massnahmen: Verbindung Kaiseraugst-Arisdorf Weitere Massnahmen gemäss Bericht Mittelfristiges Wasserversorgungskonzept Liestal HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 45

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 7. Ausfall aller GW an der Ergolz 2030 Alle Gemeinden mit Ausnahme von Giebenach und Arisdorf werden über den Regionenverbund 1-9-2 (Hardwasser via Birsfelden-Muttenz) versorgt. Die für das STPW Lachmatt zwischen Muttenz und Pratteln benötigte Kapazität übersteigt die im Pumpversuch vom Juli 2005 ermittelte maximale Förderkapazität. Um die erforderliche Kapazität zu erreichen, ist das Pumpwerk falls nötig entsprechend anzupassen Zur Versorgung von Liestal via Frenkendorf muss die Kapazität der bestehenden Verbindung durch eine zusätzliche Verbindung erhöht werden. Für dieses Szenarium ist für Arisdorf kein Wasserbezug von Liestal vorgesehen. Die Abdeckung des mittleren Bedarfs erfolgt durch die eigenen Quellen ergänzt durch einen Bezug von Kaiseraugst bzw. durch einen Bezug von Kaiseraugst alleine, falls die Quellen aufgegeben werden. Massnahmen: 7a. Ausfall aller GW an der Ergolz 2030 mit Alternativvarianten Anpassungen Stufenpumpwerk Lachmatt Zusätzliche Verbindung Frenkendorf-Liestal Verbindung Kaiseraugst-Arisdorf Die Wasserversorgungen Augst, Frenkendorf, Füllinsdorf und Pratteln werden über den Regionenverbund 1-9-2 (Hardwasser AG / Muttenz) versorgt. Die gesicherte Kapazität der STPW Lachmatt reicht für dieses Szenario aus. Für die Abdeckung des mittleren Bedarfs des Versorgungsgebietes Liestal-Lausen kommen die Massnahmen der Varianten gemäss Mittelfristiges Wasserversorgungskonzept Liestal zur Umsetzung. Je nach Variante werden maximal 700 m3/d von Frenkendorf bezogen. Für dieses Szenarium ist für Arisdorf kein Wasserbezug von Liestal vorgesehen. Der mittlere Bedarf ist durch die eigenen Quellen ergänzt durch einen Bezug von Kaiseraugst abzudecken. Massnahmen: Verbindung Kaiseraugst-Arisdorf Weitere Massnahmen gemäss Bericht Mittelfristiges Wasserversorgungskonzept Liestal HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 46

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 8 SCHLUSSFOLGERUNGEN Das Ziel der vorliegenden Wasserversorgungsplanung ist die Anpassung der vorhandenen Infrastruktur, so dass in der Region auch langfristig eine zweckmässige und wirtschaftliche Wasserversorgung gewährleistet werden kann. 8.1 Versorgungssicherheit Trotz der mittelfristig erwarteten Stillegung der in Kapitel 6.5 bezeichneten GWPW kann die Versorgungsicherheit der Regionen 2 und 9 auch ohne zusätzliche Wassergewinnungsanlagen gewährleistet werden. Kritisch für die Versorgungssicherheit in den Regionen 2 und 9 ist eine grossflächige Grundwasserverschmutzung im Ergolztal. Beim Ausfall aller Grundwasserfassungen an der Ergolz, wie zum Beispiel beim Hochwasser 2007 an der Birs, kann bei Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen der mittlere Bedarf jeder Wasserversorgung durch das jeweils vorhandene 2. Standbein gedeckt werden. Für die Gemeinden Pratteln, Frenkendorf und Füllinsdorf ist für die Abdeckung des Normal- und Spitzenbedarfs ein verstärkter Wasseraustausch zwischen den Wasserversorgungen notwendig. Als 2. Standbein steht die Verbindung zum Regionenverbund 1-9-2 (Hardwasser AG/Muttenz) in Kombination mit den Quellen in Frenkendorf zur Verfügung. Zur Abdeckung des Tages- und Monatsspitzenbedarfs von Liestal bedarf es sowohl für die Basisvariante als auch für die Alternativvarianten Wasserlieferungen von Lausen an Liestal. Als 2. Standbein für Liestal und Lausen dient in Ergänzung zur Grundwasserfassung Helgenweid je nach Variante eine Verbindung zum Regionenverbund 1-9-2 (Basisvariante), ein neues GWPW Gräubern (Variante 1/1a) oder eine Anbindung ans bestehende GWPW Unterbergen in Bubendorf (Variante 2). Durch die vorgeschlagene neue Verbindungsleitung zwischen Kaiseraugst und Arisdorf erhält Arisdorf ein 2. Standbein und benötigt bei einem Ausfall der GWPW an der Ergolz keine Wasserlieferungen von Liestal. Auch der mittlere Wasserbedarf von Giebenach kann für diesen Fall durch Kaiseraugst abgedeckt werden. Die mittelfristig von Pratteln aus zu versorgende Gemeinde Augst kann bei einem Ausfall der GWPW an der Ergolz via Pratteln und Regionenverbund 1-9-2 versorgt werden. 8.2 Wasserqualität Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass bei den zukünftigen Wasserbeschaffungsorten (Kapitel 6.5) die bestehenden bzw. geplanten Aufbereitungsanlagen ausreichen, um die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung zu erfüllen. Voraussetzung sind aber vielerorts Massnahmen zur Risikoreduktion in der Schutzzone bzw. im Zuströmbereich, gegebenenfalls in Kombination mit einem geeigneten Entnahmemanagement. Für die von der Ergolz relativ stark beeinflussten GWPW ist davon auszugehen, HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 47

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 dass die Konzentrationen einiger abwasserbedingter Spurenstoffe im schweizerischen Vergleich eher hoch liegen, auch wenn diese Konzentrationen absolut gesehen sehr tief und mit grösster Wahrscheinlichkeit gesundheitlich unbedenklich sind. Die im Einzugsgebiet der Ergolz geplanten Massnahmen zur Spurenstoffreduktion (Ableitung Auslauf ARA Ergolz 2, Ausrüstung der neuen ARA Frenke mit einer Stufe zur Spurenstoffelimination) sollten in Zukunft zu einer Verringerung der Spurenstoffbelastung der flussnahen Grundwässer führen. Bei den meisten Fassungen müssen die Schutzzonen nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst bzw. neu ausgeschieden werden. Für den Planungshorizont 2030 wird davon ausgegangen, dass nicht ausreichend schützbare Grundwasserfassungen stillgelegt werden. 8.3 Wirtschaftlichkeit und Strukturen Da die Wasserversorgungen im Planungsgebiet zum grössten Teil sowohl finanziell als auch organisatorisch relativ gut aufgestellt sind, gibt es im Bereich Finanzen und Strukturen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Insofern liegt es in erster Linie an den einzelnen Wasserversorgungen und dem politischen Willen in den Gemeinden, ob und wie die von einigen Gemeinden gewünschte und vom Kanton propagierte engere regionale Zusammenarbeit erreicht und umgesetzt werden kann. Die Schaffung eines regionalen Zweckverbandes, welchem zum Beispiel die Aufgabe der Wasserbeschaffung bzw. der Primäranlagen (Wasserbeschaffung, speicherung, -transport) übertragen werden, könnte die Sicherstellung einer professionellen Betreuung und Qualitätssicherung der Wasserversorgungsanlagen insbesondere für kleinerer Gemeinden sicher vereinfachen und durch die Nutzung von Synergien Kosten einsparen. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 48

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 9 MASSNAHMEN Die aus den Szenarien resultierenden Massnahmen sind im Folgenden detailliert beschrieben. Im Massnahmenplan 1 : 15'000 in der Beilage sind die Massnahmen in ihrer geographischen Lage abgebildet. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 49

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 9.1 Ausbau der Verbindung Pratteln-Liestal-Lausen Massnahme 11 Priorität Verantwortlich 1.1 Erstellung einer zusätzlichen Netzverbindung zwischen Liestal und Frenkendorf Bauliches: - Leitung H2-Tunnel Portal Nord bis MIFA - Bau Schieberschacht MIFA Kapazität: mindestens 2 500 m3/tag Hoch Liestal 1.2 Ausbau Messschacht Lausen Bauliches - Vergrösserung des bestehenden Messschachtes - Ausrüstung mit Pumpen, Motorklappen, Druckreduzierventil, Magnetisch-Induktivem Durchflussmesser Kapazität: ca. 3 000 m3/d in beide Richtungen Hoch Liestal / Lausen Mittel Liestal Mittel Regionenverbund 1-9-2 1.3 Anpassungen Messschacht Frenkendörferstrasse Bauliches: - Ausrüstung mit Motorklappe, Integration der Durchflussmessung ins Leitsystem Liestal Kapazität: ca. 1 500 m3/d 1.4. Anpassung Kapazität Stufenpumpwerk Lachmatt 1 3 Kapazität: neu total mindestens 13 800 m /d Diese Massnahmen beziehen sich auf die Basisszenarien Nr. 5-7 und entfallen mit Ausnahme von Massnahme 1.2 für die Umsetzung der Alternativvarianten Liestal-Lausen. Die Massnahmen für die Realisierung der Alternativvarianten Liestal-Lausen sind in [5] definiert. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 50

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 9.2 Mittelfristige Ausserbetriebnahme von Wasserfassungen Massnahme 2 9.3 Priorität Verantwortlich 2.1 Folgende Grundwasserpumpwerke werden mittelfristig ausser Betrieb genommen: Grundwasserfassung Gallisacker (Augst) Grundwasserfassung Niederschönthal (Füllinsdorf) Grundwasserfassung Gitterli (Liestal) Mittel Augst, Füllinsdorf, Liestal 2.2 Die Lauterbrunnenquellen werden mittelfristig nicht mehr genutzt, da eine Schutzzone schwierig auszuscheiden ist Mittel Liestal Priorität Verantwortlich hoch Arisdorf Vernetzung der Wasserversorgungen Massnahme 3 3.1 Neue Verbindungsleitung Kaiseraugst-Arisdorf Bauliches - Erstellen einer neuen Verbindungsleitung eventuell inkl. neuem Stufenpumpwerk Kapazität: minimal 700 m3/tag. Damit kann über diese Verbindung auch bei Aufgabe der eigenen Quellen der Spitzenbedarf gedeckt werden. HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx 51

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 9.4 Schutzzonen Massnahme 4 Priorität 4.1 Folgende bestehende Schutzzonen müssen überprüft und allenfalls angepasst werden. Zum Teil läuft die Bearbeitung bereits. GWPW Häspech (Lausen) GWPW Bifang (Lausen) GWPW Alte Brunnen (Liestal) GWPW Wanne (Füllinsdorf) GWPW Remeli/Löli 2,4 und 6 (Pratteln) Grundwasserfassung Helgenweid (Hölstein) Quellen Frenkendorf Quellen Arisdorf hoch Verantwortlich jeweilige Betreiber und Gemeinden Liestal, 24. Januar 2014 Verfasser: Dr. Marc Huber / Dr. Daniel Biehler HOLINGER AG Rainer Prüss Leiter Fachbereich Wasserversorgung HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx Dr. Marc Huber Projektleiter 52

Regionale Wasserversorgungsplanung Regionen 2 und 9 Anhang 1 Grundwasserbilanz Ergolztal HOLINGER AG L3009 / Bericht Leitbild v1 20140124.docx

1 GRUNDWASSERBILANZ UNTERES ERGOLZTAL 1.1 Hydrogeologische Situation Die würmzeitlichen Niederterrassenschotter bergen im Ergolztal wie auch den einmündenden Täler von Orisbach und Frenke nutzbare Grundwasservorkommen, wobei das Grundwasser dem Gefälle der Talsohle folgend in westliche bis nördliche Richtungen abfliesst. Der Grundwasserstrom im Schotter folgt dem Verlauf der rinnenförmigen Eintiefung der Sohle in den Felsuntergrund uneinheitlicher Durchlässigkeit (vgl. Figur 1). Das Grundwasser stellt eine zeitlich und örtlich variable Mischung von Komponenten dar, die auf unterschiedlichem Wege direkt oder indirekt aus Niederschlagswasser neugebildet werden. Im Abschnitt Liestal Pratteln geht man von folgender Zusammensetzung aus (nach Angaben AUG 2010): Zufluss West-Rand (52%) Natürliche Infiltration von Oberflächenwasser aus Ergolz (25%) direkte Versickerung Niederschläge (21%) Zufluss angrenzende Felsgrundwasserleiter (Ob. Muschelkalk) (2%) Nennenswerte Zuflüsse aus angrenzenden Felsgrundwasserleitern sind in folgenden Abschnitten zu erwarten Pratteln, Längi (Oberer Muschelkalk) Liestal, Alte Brunnen (Hauptrogenstein) Bubendorf, ganzes Gemeindegebiet (Hauptrogenstein) Das Grundwasser wird dem System auf zweierlei Wegen entzogen und zwar durch Künstliche Entnahme an Brunnen sowie durch Natürliche Austritte ("Exfiltration") in die Ergolz und in den Rhein (Augst, Gallisacker) Unterhalb von natürlich angelegten, zumeist künstlich noch erhöhten Abstürzen der Ergolz oder der Frenken liegt der Grundwasserspiegel wegen der starken Eintiefung der Flusssohle zumeist über dem Wasserspiegel im Fluss. Unter diesen Umständen ist die Menge des Grundwassers, welches in das unterliegende Gebiet abfliesst, begrenzt. Überschüsse gehen durch Exfiltration in den Fluss verloren. Vor diesem Hintergrund profitieren Grundwasserfassungen unterhalb der Abstürze nur in beschränktem Umfang von nicht genutzten Überschüssen im oberliegenden Abschnitt. In diesem Zusammenhang sind konkret zu nennen (vgl. Situation von Figur 1): Liestal, Alte Brunnen Liestal, Schild-Areal Füllinsdorf, Wanne HOLINGER AG L 3009 / Anhang 1 Grundwasserbilanz_Rev2.doc

Figur 1: Hydrogeologische Karte HOLINGER AG L 3009 / Anhang 1 Grundwasserbilanz_Rev2.doc