RECHTSBEWUSSTES HANDELN. Frage-Antwort-Karten zur Prüfungsvorbereitung für Industriemeisterin (IHK) Industriemeister (IHK)

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Publikation ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Übersetzung, auch auszugsweise, sowie Verbreitung durch Film, Funk, Fernsehen und Internet, durch fotomechanische Wiedergabe, Tonträger und Datenverarbeitungssysteme jeder Art nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt oder sonst öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Der Text enthält in der Regel Gruppenbezeichnungen, Berufsbezeichnungen etc. nur in der männlichen Form. Dies dient der sprachlichen Vereinfachung, um sperrige Doppelformulierungen wie Industriemeisterin/Industriemeister zu vermeiden und so den Text lesbarer zu gestalten. Selbstverständlich werden Industriemeisterinnen in unseren Frage-Antwort-Lernkarten völlig gleichberechtigt angesprochen. Keine Publikation ist perfekt und fehlerfrei. Anregungen, konstruktive Kritik und sonstige Verbesserungsvorschläge unserer Leser sind daher willkommen und werden gerne aufgenommen. Kontaktieren Sie uns bei Bedarf unter der unten genannten E-Mailadresse. Verlag Dickemann-Weber GmbH & Co.KG, Erlenbach b. Kandel Aktualisierung auf 4. Auflage 2017 für ISBN 978-3-943772-33-3 Autor: Birgit Dickemann-Weber Satz: Verlag Dickemann-Weber Webseite: http://dickemann-weber.com E-Mail: info@dickemann-weber.com

KARTE 3.3 INDUSTRIEMEISTER - Rechtsbewusstes Handeln? Welche Beitragssätze bestehen in der Sozialversicherung 2017? WISSEN (kennen) 3.1.3 Finanzierung

Welche Beitragssätze bestehen in der Sozialversicherung 2017?! Sozialversicherung Beitragssätze 2017 Rentenversicherung 18,7 % Krankenversicherung Pflegeversicherung d.h., AN und AG zahlen je 9,35 % Arbeitslosenversicherung 3 % d.h., AN und AG zahlen je 1,5 % Unfallversicherung Allgemeiner Beitragssatz von 14,6 % plus X % (möglicher einkommensabhängiger Zusatzbeitrag) d.h., AN zahlen 7,3 % plus X % - und AG zahlen 7,3 % 2,55 % bzw. 2,8 % für Kinderlose d.h., AN und AG zahlen je 1,275 % und kinderlose Mitglieder zahlen einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % (= 1,525 %) Ausnahmen: Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor dem 01.01.1940 geboren sind, Bezieher von ALG II sowie Wehr- und Zivildienstleistende zahlen keinen Kinderlosenzuschlag Beiträge trägt der Arbeitgeber allein Verlag Dickemann-Weber

KARTE 3.4 INDUSTRIEMEISTER - Rechtsbewusstes Handeln? Was versteht man unter Beitragsbemessungsgrenzen und nennen Sie die unterschiedlichen Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2017. WISSEN (kennen) 3.1.3 Finanzierung

Was versteht man unter Beitragsbemessungsgrenzen und nennen Sie die unterschiedlichen Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2017.! Bemessungsgrenzen sind Höchstbetragsgrenzen des erzielten Arbeitsentgelts, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden werden. D.h., über dieser Obergrenze werden keine Beiträge mehr abgezogen, es entstehen aber auch keine zusätzlichen Ansprüche. Sozialversicherungszweig Alte Bundesländer Beitragsbemessungsgrenzen 2017 monatlich (jährlich) Neue Bundesländer Beitragsbemessungsgrenzen 2017 monatlich (jährlich) Renten und Arbeitslosenversicherung Kranken und Pflegeversicherung 6.350 (76.200 ) 5.700 (68.400 ) 4.350 (52.200 ) 4.350 (52.200 ) Verlag Dickemann-Weber

KARTE 3.8 INDUSTRIEMEISTER - Rechtsbewusstes Handeln? Erläutern Sie anhand von zwei Beispielen, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist (= versicherter Personenkreis). VERSTEHEN (verstehen) 3.2.3 Rahmenbedingungen

Erläutern Sie anhand von zwei Beispielen, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist (= versicherter Personenkreis).! Pflichtversicherte, 5 SGB V Familienversicherte, 10 SGB V Freiwillig Versicherte, 9 SGB V Pflichtversichert sind Arbeitnehmer und Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, aber deren regelmäßiges jährliches Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze/ allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (2017: 57.600 Euro) nicht übersteigt. Empfänger von Arbeitslosengeld, Rentner, Studenten, Teilnehmer an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, in Behindertenwerkstätten beschäftigte behinderte Menschen etc. Ehegatte und Kinder sind beitragsfrei mit dem Versicherten geschützt, soweit sie nicht selbst versicherungspflichtig oder hauptberuflich selbständig sind oder kein Gesamteinkommen haben, welches regelmäßig 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Versicherungsfreie Personen können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten. Aber: Freiwillig gesetzlich versichern kann sich grundsätzlich nur, wer zuletzt pflicht oder familienversichert war. Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten schriftlich erklärt werden. Verlag Dickemann-Weber

KARTE 3.9 INDUSTRIEMEISTER - Rechtsbewusstes Handeln? Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei? VERSTEHEN (verstehen) 3.2.3 Rahmenbedingungen

Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei?! In der gesetzlichen Krankenversicherung sind folgende Personengruppen versicherungsfrei nach 6 Abs.1 Nr. 1-8 SGB V: 1. Unternehmer, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und sonstige beihilfeberechtigte Bedienstete 2. Geringfügig Beschäftigte (Minijob) 3. Personen, die durch das Krankenfürsorgesystem der EU geschützt sind 4. Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen jährlichen Arbeitsentgelt von mehr als 57.600 Euro (= Versicherungspflichtgrenze, allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017). Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet für Arbeitnehmer die Pflichtgrenze, bis zu der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Aber: Zulagen, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden (z.b. Kindergeld), bleiben bei der Berechnung des jährlichen Arbeitsentgelts außer Betracht, d.h., sie werden nicht auf das Jahresarbeitsentgelt angerechnet. Verlag Dickemann-Weber

KARTE 3.19 INDUSTRIEMEISTER - Rechtsbewusstes Handeln? Was versteht man unter dem Generationenvertrag? Wie wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziert? WISSEN (kennen) 3.4.3 Rahmenbedingungen der Rentenversicherung

Was versteht man unter dem Generationenvertrag?! Der Generationenvertrag ist ein Vertrag zwischen der beitragszahlenden und der rentenempfangenden Generation, mit der Verpflichtung, dass die heutige arbeitende Generation durch ihre Beiträge die Renten der vorhergehenden Generation sichert und zwar in der Erwartung, dass die ihr folgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt. Wie wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziert? Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch 1. Beiträge der Versicherten, die bei versicherungspflichtigen Beschäftigten je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden, also je 9,35 % (Stand 2017) Beachte: Freiwillig versicherte Selbständige tragen den vollen Beitrag allein. 2. Bundeszuschüsse Diese dienen zur Finanzierung so genannter versicherungsfremder Leistungen. Verlag Dickemann-Weber

KARTE 3.21 INDUSTRIEMEISTER - Rechtsbewusstes Handeln? Wie berechnet sich die Rente? WISSEN (kennen) 3.4.3 Rahmenbedingungen der Rentenversicherung

Wie berechnet sich die Rente?! Rentenformel: Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert Persönliche Entgeltpunkte Rentenartfaktor Aktueller Rentenwert Entgeltpunkte richten sich nach dem Arbeitsverdienst des Versicherten und zwar durch den Vergleich mit dem Durchschnittsarbeitsverdienst aller Arbeitnehmer in diesem Jahr. Bei exaktem Durchschnittsverdienst aller versicherten Verdiener erzielt der Arbeitnehmer pro Jahr einen Entgeltpunkt. Bsp.: Das statistische Durchschnittsbruttoarbeitsentgelt z.b. für das Jahr 2015 betrug 34.999 Euro/Jahr bzw. 2.916,58 Euro/Monat. Der Rentenartfaktor richtet sich nach der Rentenart, z.b. Altersrente: 1,0 Volle Erwerbsminderungsrente: 1,0 (Voraussetzung: unter 3 Std. täglich arbeitsfähig) Halbe Erwerbsminderungsrente: 0,5 (Voraussetzung: 3 bis 6 Std. täglich arbeitsfähig) Große Witwen-/Witwerrente: 0,55-0,6 Kleine Witwen-/Witwerrente: 0,25 Halbwaisenrente: 0,1 Vollwaisenrente: 0,2 Der aktuelle Rentenwert ist der Monatsbetrag der Rente, der sich für einen Entgeltpunkt ergibt 30,45 Euro West und 28,66 Euro Ost, Stand 01.07.2016-30.06.2017. Verlag Dickemann-Weber

KARTE 3.23 INDUSTRIEMEISTER - Rechtsbewusstes Handeln? Erläutern Sie den versicherten Personenkreis der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Wie finanziert sich die gesetzliche Arbeitslosenversicherung? WISSEN (kennen) 3.5.2 Versicherter Personenkreis

Erläutern Sie den versicherten Personenkreis der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.! Pflichtversichert sind gem. 24, 25, 26 SGB III insbesondere alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder in der Berufsausbildung beschäftigt sind, Wehrdienstleistende, die nach 54 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz einen freiwilligen Wehrdienst leisten sowie Personen, die sich im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Jugendfreiwilligendienst (als freiwilliges soziales Jahr FSJ oder freiwilliges ökologisches Jahr FÖJ) engagieren. Wie finanziert sich die gesetzliche Arbeitslosenversicherung? 1. Finanzierung durch Beiträge: Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden hauptsächlich aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. Der Beitragssatz beträgt 3 % des beitragspflichtigen Bruttoentgeltes und wird je zur Hälfte (d.h. je 1,5 %) von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2017 in den alten Bundesländern 6.350 pro Monat und in den neuen Bundesländern 5.700 pro Monat, d.h., ab dieser Bruttoeinkommenshöhe steigt der abzuführende Betrag nicht mehr. 2. Finanzierung durch Bundesmittel: Zur Finanzierung der versicherungsfremden Ausgaben, die der Bundesagentur für Arbeit übertragen sind, zahlt der Bund nach 363 SGB III einen Bundeszuschuss. Verlag Dickemann-Weber

KARTE 3.31 INDUSTRIEMEISTER - Rechtsbewusstes Handeln? Was versteht man unter Insolvenzgeld? Wie wird das Insolvenzgeld finanziert? WISSEN (kennen) 3.5.3 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Was versteht man unter Insolvenzgeld?! Insolvenzgeld ist der Ausgleich des ausgefallenen Arbeitsverdienstes bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Das Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit längstens bis zu 3 Monate in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt, soweit noch ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, 165 Abs.1, 166 Abs.1 Nr.1, 167 Abs.1 SGB III. Wie wird das Insolvenzgeld finanziert? Die Arbeitgeber finanzieren das Insolvenzgeld durch Zahlung einer Umlage. Umlagepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber. Die Insolvenzgeldumlage im Jahr 2017 beträgt 0,09 Prozent. Verlag Dickemann-Weber

KARTE 3.33 INDUSTRIEMEISTER - Rechtsbewusstes Handeln? Erläutern Sie die Dauer und die Höhe des Kurzarbeitergeldes. WISSEN (kennen) 3.5.3 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Erläutern Sie die Dauer und die Höhe des Kurzarbeitergeldes.! Dauer des Kurzarbeitergeldes: Zum 1.1.2016 wurde die gesetzliche Bezugsdauer für das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld für die ab 01. Januar 2016 beginnende Kurzarbeit nach 104 Abs. 1 SGB III von 6 auf 12 Monate verlängert ( Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften ). Arbeitgeber und Betriebsvertretungen erhalten damit in Zeiten einer abschwächenden Konjunktur mehr Planungssicherheit bei der Einführung von Kurzarbeit. Höhe des Kurzarbeitergeldes: Die Höhe des Kurzarbeitergeldes nach 105 SGB III entspricht der des Arbeitslosengeldes. Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und für alle anderen 60 Prozent des um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitseinkommens für die Dauer der Kurzarbeit. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitsamt an den Arbeitgeber gezahlt, der es anschließend den Arbeitnehmern auszahlt. Verlag Dickemann-Weber

KARTE 5.2 INDUSTRIEMEISTER - Rechtsbewusstes Handeln? Welche beiden strafrechtlichen Folgen können Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen nach sich ziehen? Erläutern Sie die verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Haftung bei Schadensersatzansprüchen. VERSTEHEN (verstehen) 5.1.2 Strafrechtliche Folgen bei Verstößen gegen den Umweltschutz

Welche beiden strafrechtlichen Folgen können Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen nach sich ziehen?! 1. Verhängung von Geld und Freiheitsstrafe 2. Schadensersatzansprüche Erläutern Sie die verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Haftung bei Schadensersatzansprüchen. Verschuldensabhängige Haftung nach dem BGB Hier ist grundsätzlich zu prüfen, ob der Schaden dadurch entstanden ist, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, d.h., Ursächlichkeit und Schuldhaftigkeit wird geprüft. Aber: Wenn der Fehler trotz ordnungsgemäßer Organisation entstanden ist, ist kein Verschulden nachzuweisen und damit tritt keine Haftung des Arbeitgebers ein, 823 BGB und 831 BGB. Verschuldensunabhängige Haftung bei Umweltgesetzen Gefährdungshaftung nach Umweltgesetzen, d.h., ein Verschulden wird nicht vorausgesetzt. Beispiele: 1 Umwelthaftungsgesetz 89 Wasserhaushaltsgesetz 22 und 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz 1 Produkthaftungsgesetz Verlag Dickemann-Weber