Herzlich Willkommen zum Thema Zusatzleistungen für Demenzerkrankte

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Transkript:

Herzlich Willkommen zum Thema Zusatzleistungen für Demenzerkrankte Von Jörg Bracke und Ulrich Wunderlich

Inhalt Vorstellung des Pflegestützpunktes Gesetzliche Grundlagen und lokale Anbindung im Netz des er Sozial- und Gesundheitswesens Leistungen für Versicherte mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf nach 45 SGB XI 2

TEIL 1 Vorstellung des Pflegestützpunkt 3

Rechtliche Rahmenbedingungen: Juli 2010 Stützpunktvertrag Zwischen Kranken/Pflegekassen und LH werden geschlossen Dezember 2008 Hess. Sozialministerium legt in einem Erlass fest, dass in jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt ein PSP einzurichten ist Juli 2008 - Pflegeweiterentwicklungsgesetz Anspruch auf Pflegeberatung ist im 7a SGB XI definiert; 92c SGB XI weitet diesen aus auf Pflegestützpunkte. 4

Rechtliche Rahmenbedingungen: Juli 2010 Stützpunktvertrag Zwischen Kranken/Pflegekassen und LH werden geschlossen Dezember 2008 Hess. Sozialministerium legt in einem Erlass fest, dass in jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt ein PSP einzurichten ist 01.07.2010 der Pflegestützpunkt wird im Rahmen einer Eröffnungsfeier in der Konradinerallee 11 eröffnet Juli 2008 - Pflegeweiterentwicklungsgesetz Anspruch auf Pflegeberatung ist im 7a SGB XI definiert; 92c SGB XI weitet diesen aus auf Pflegestützpunkte. 5

Träger des Pflegestützpunktes alle Kranken- und Pflegekassen & örtlicher Sozialhilfeträger in federführend 6

alle Kranken- und Pflegekassen Logos Träger des Pflegestützpunktes & örtlicher Sozialhilfeträger in federführend Bündelung der Kompetenz Pflegeberatung nach SGB XI Koordination zwischen den Kassen Abstimmung der Leistungen nach SGB V und SGB XI Kenntnis der Angebote und Strukturen vor Ort Leistungen nach SGB XII (Altenhilfe, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe) 7

Individuell im Einzelfall Arbeitsschwerpunkte des Pflegestützpunktes (allgemein) Strukturbezogen Information (Angebote, Verfahren, rechtl. Aspekte) Beratung (wohnortbezogen, wettbewerbsneutral, umfassend) Vermittlung (Hilfen, Ansprechpartner) Koordination und Vernetzung der benötigten (pflegerischen, medizinischen und sozialen) Hilfen im Einzelfall (Case-Management) Abgestimmte Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartnern Auf- und Ausbau leistungsfähiger Versorgungsnetzwerke Koordination und Vernetzung der Hilfen auf Angebotsebene (Care-Management) 8

Wo kann der Pflegestützpunkt Schwerpunkte setzen? Beratung und Unterstützung aus einer Hand! Ergänzend zu den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Focus auf den Personenkreis der Menschen mit Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung unter 60 Jahre Fragestellung speziell in Fragen des SGB V und SGB XI 9

TEIL 2 Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf nach 45a SGB XI 10

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße ( 15) der Hilfe bedürfen. 11

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI (2) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaft 12

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI (2) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaft Körperpflege Waschen Duschen Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- oder Blasenentleerung 13

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI (2) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaft Körperpflege Waschen Duschen Baden Zahnpflege Mundgerechte Zubereitung Kämmen Aufnahme der Nahrung Rasieren Darm- oder Blasenentleerung Ernährung: 14

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI (2) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Mobilität: Körperpflege Verrichtungen Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaft Waschen Duschen Zu-Bett-Gehen Baden An- und Auskleiden Zahnpflege Mundgerechte Gehen Zubereitung Kämmen Aufnahme Stehender Nahrung Treppensteigen Rasieren Verlassen und Darm- oder Blasenentleerung Ernährung: Selbständiges Aufstehen und Wiederaufsuchen der Wohnung 15

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI (2) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Mobilität: Körperpflege Verrichtungen Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaft Waschen Duschen Zu-Bett-Gehen Baden An- und Auskleiden Zahnpflege Mundgerechte Gehen Zubereitung Kämmen Aufnahme Stehender Nahrung Treppensteigen Rasieren Einkaufen Verlassen und Darm- Kochen oder Blasenentleerung Ernährung: Selbständiges Aufstehen und Hauswirtschaftliche Versorgung: Wiederaufsuchen der Reinigen der Wohnung Wohnung Spülen Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Beheizen 16

15 SGB XI Pflegestufen Voraussetzungen Pflegestufe I Mindestens 90 Minuten täglich, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege Hilfe bei wenigstens 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1 x täglich Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft 17 17

15 SGB XI Pflegestufen Voraussetzungen (2) Pflegestufe II Mindestens 180 Minuten täglich, davon mindestens 120 Minuten Grundpflege Hilfe mindestens 3 x täglich zu verschiedenen Tageszeiten Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft 18 18

Pflegestufen Voraussetzungen (3) 15 SGB XI Pflegestufe III Mindestens 300 Minuten täglich, davon mindestens 240 Minuten Grundpflege Hilfe täglich rund um die Uhr (auch nachts) Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft 19 19

Leistungen Zusätzlich zu den bekannten Leistungen der Pflegeversicherung, wie Geldleistung, Sachleistung oder Kombinationsleistung kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - die Pflegekasse zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen 20

Leistungen Werden ungeachtet Zusätzlich zu den bekannten Leistungen der Pflegeversicherung, wie Geldleistung, Sachleistung oder Kombinationsleistung kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - die Pflegekasse zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen des Vorliegens einer Pflegestufe bei Erfüllung der Voraussetzungen genehmigt 21

Gesetzliche Grundlagen 45a-d SGB XI Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen 45a Berechtigter Personenkreis 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen 45c Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe 22

Leistungen Bis zu 2400 pro Jahr für zweckgebundene qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen (z. B. Tages- und Nachtpflege, KZP, besondere Angebote zugelassener Pflegedienste, nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote) Abgestuftes Verfahren 100 monatlich Grundbetrag 200 monatlich erhöhter Betrag Auch bei Pflegestufe 0 und vollstationärer Pflege 23

Berechtigter Personenkreis Personen... mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen... ( 45a SGB XI) 24

Feststellungsverfahren bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen der Begutachtung ( ) als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben. ( 45a SGB XI) 25

Begutachtung Screening Wenn mindestens eine Auffälligkeit in der Tabelle abgebildet ist, die ursächlich zurückzuführen ist auf die o.a. Grundvoraussetzungen und hieraus ein regelmäßiger und dauerhafter Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf resultiert Assessment 26

Begutachtung (2) Screening Orientierung Antrieb/Beschäftigung Stimmung Gedächtnis Tag-/Nachtrhythmus Wahrnehmung und Denken Kommunikation/Sprache Situatives Anpassen Soziale Bereiche des Lebens wahrnehmen 27

Assessment (1) Begutachtung (3) 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz) 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen 4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus 28

Begutachtung (4) Assessment (2) 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression 29

Begutachtung (5) Abgestuftes Verfahren: Assessment positiv, wenn Auffälligkeit in wenigstens 2 Items, davon mindestens einmal aus den Bereichen 1 bis 9 Voraussetzungen erfüllt Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (= geringerer allgemeiner Betreuungsbedarf) Grundbetrag Zusätzlich eine Auffälligkeit mindestens bei einem weiteren Item aus den Bereichen 1,2,3,4,5,9 und 11 In erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz (= höherer allgemeiner Betreuungsbedarf) 30

Begutachtung (6) In erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz durch Verhaltensauffälligkeiten, die die Angehörigen/Pflegepersonen besonders stark belasten: Aggressives Verhalten Notwendigkeit einer permanenten Beaufsichtigung Schlafstörungen der PP durch nächtliche Betreuung Betreuungsaufwand besonders hoch oder zeitlich nicht planbar 31

Begutachtung (7) Was können Pflegebedürftige, Angehörige oder gesetzliche Vertreter für die Begutachtung vorbereiten? Anwesenheit der Pflegeperson bei der Begutachtung sicherstellen Aktuellen Arztbericht/Krankenhausbericht bereithalten Pflegetagebuch führen (mind.1 Woche) 32

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 33