Amtsblatt 2. Jahrgang - Nr. 24-23. September 2011 Inhalt Öffentliche Bekanntmachungen - (76) Tagesordnung der sechsten diesjährigen ordentlichen Sitzung des Rates der Stadt Düren am 28.09.2011, 17:00 Uhr - (77) Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2012/2013 - (78) Öffentliche Zustellung gemäß 10 Abs. 2 LZG NRW - (79) Flurbereinigung Hambach-West: Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte - (80) Flurbereinigung Inden: Schlussfeststellung (76) Angelegenheiten des Hauptamtes Bekanntmachung der Stadt Düren Am Mittwoch, dem 28.09.2011, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses die sechste diesjährige ordentliche Sitzung des Rates der Stadt Düren statt. Die Tagesordnung, bestehend aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil, umfasst folgende Punkte: öffentlich Tagesordnung: 1. Änderung der Tagesordnung 2. Mitteilungen Mitteilungsvorlagen 3. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2010 4. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für das 1. Halbjahr 2011 5. Sozialraumanalyse für die Stadt Düren 6.1. Bürgerbeteiligter Haushalt 6.2. Einführung eines kommunalen Bürgerhaushaltes; hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Angelegenheiten des Ordnungsamtes 7. Erlass der Wochenmarktsatzung Angelegenheiten des Amtes für Feuer- und Zivilschutz 8. Ersatzbeschaffung eines Notarztfahrzeuges Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. 85 GO NRW 8.1. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Düren und dem Kreis Düren über die Durchführung des Rettungsdienstes Angelegenheiten des Schulverwaltungs- und Sportamtes 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Düren 6. Erfolgreiche Re-Zertifizierung des Familienzentrums Düren-Nord Nr. 24 vom 23. September 2011 Amtsblatt der Stadt Düren Seite 1
Angelegenheiten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 10. 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Düren über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und die Inanspruchnahme der Kindertagespflege vom 28.06.2008 11. "Beitragsfreiheit für das zweite Kind sichern"; hier: Antrag der SPD-Fraktion Bebauungspläne nach dem BauGB 12. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/350 für den Bereich "Gutenbergstraße, Josef-Schregel- Straße, Kuhgasse"; -Satzungsbeschluss- 13. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/150 B2 "Gebiet Josef-Schregel-Straße, Arnoldsweilerstraße, Lagerstraße und Bahnhof"; -Satzungsbeschluss- 14. 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/49 "Neue Jülicher Straße - Veldener Straße - Philippstraße - August-Klotz-Straße - Aachener Straße" für den Bereich Fritz-Erler-Straße; -Satzungsbeschluss- Angelegenheiten des Amtes für Stadtentwicklung 15. Benennung eines Platzes an der Ecke Weierstraße/Altenteich; hier: Antrag der Fraktionen CDU und FDP Angelegenheiten des Amtes für Gebäudemanagement 16. Antrag aus der Sitzung des Rates der Stadt Düren am 25.05.2011; hier Bezug atomstromfreier Energie von den Stadtwerken Düren, Antrag der Fraktion DIE LINKE Dringlichkeitsentscheidungen 21. Grundstücksangelegenheit; Änderung der Verkaufsbedingungen für Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Talbenden Angelegenheiten des Amtes für Informationsverarbeitung 21.1. Beauftragung der regio it aachen als IT- Dienstleister Angelegenheiten des Amtes für Finanzen 22. Grundstücksangelegenheit; Erbbaurecht 23. Grundstücksangelegenheit; Veräußerung eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Rurbenden/Talbenden 24. Grundstücksangelegenheit; Entscheidung über die Ausübung eines Vorkaufsrechtes Angelegenheiten des Amtes für Gebäudemanagement 25. Vergabe der Dienstleistung Reinigung und Betrieb der öffentlichen Bedürfnisanstalt im Rathaus 26. Fragestunde 27. Verschiedenes Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Düren, den 20.09.2011 gez. Paul Larue Bürgermeister Angelegenheiten des Dürener Service Betriebes 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Düren (Straßenreinigungssatzung) vom 23.10.1985 18. Fragestunde (77) Bekanntmachung der Stadt Düren Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2012/2013 19. Verschiedenes nicht öffentlich 20. Mitteilungen Zum Schuljahr 2012/2013 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 01.10.2012 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Später geborene Kinder können auf Antrag der Eltern vorzeitig zum Schuljahr 2012/2013 eingeschult werden, wenn sie schulfähig sind. Schulbeginn ist nach den Sommerferien 2012 am Mittwoch, dem 22. August 2012. Seite 2 Amtsblatt der Stadt Düren Nr. 24 vom 23. September 2011
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2012/2013 für den Bereich der Stadt Düren erfolgt vor den Herbstferien, und zwar von (79) Öffentliche Bekanntmachung Montag, dem 17.10. - Donnerstag, dem 20.10.2011, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Grundschule. Jedes Kind soll nur an einer Grundschule angemeldet werden. Die Wahl der Grundschule steht den Eltern frei. Allerdings dürfen Grundschulen nur bis zu ihrer Kapazitätsgrenze aufnehmen. Die Eltern werden gebeten, zusammen mit ihrem Kind zur Anmeldung zu gehen und bei der Anmeldung ihren Personalausweis sowie die Geburtsurkunde des Kindes bzw. das Familienstammbuch vorzulegen. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Düren, den 15.09.2011 Paul Larue Bürgermeister BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Dez.33 - Ländl. Entwicklung, Bodenordnung FLURBEREINIGUNG Hambach-West Az.: - 33.42-14 06 3-50670 Köln, den 24.08.2011 Blumenthalstraße 33 Tel.: 0221 147-2033 Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Das durch den Flurbereinigungsbeschluss vom 15. März 2006 festgestellte Flurbereinigungsgebiet Hambach-West ist bisher durch dreizehn Änderungsbeschlüsse gemäß 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), geändert worden. Mit den Änderungsbeschlüssen wurden die nachfolgend aufgeführten Grundstücke zum Flurbereinigungsgebiet Hambach - West zugezogen und auch insoweit die Flurbereinigung angeordnet: (78) Öffentliche Zustellung gemäß 10 Abs. 2 LZG NRW Regierungsbezirk Köln Kreis Düren Stadt Düren Stadt Düren Aktenzeichen: 6020-91/16615-3 Düren, 13.09.2011 Das an Frau Heike Squevin, zuletzt wohnhaft in 06618 Naumburg (Saale), Zum alten Gut 18, gerichtete Schreiben vom 07.09.2011 kann bei der Stadt Düren, City-Karree, Wilhelmstr. 34, Zimmer 302, eingesehen werden. Hinweis: Das vorbezeichnete Dokument wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Im Auftrag: gez. Isecke Gemarkung Arnoldsweiler Flur 02 Flurstücke 18, 23, 43, 44, 45, 46, 47, 95, 96, 97, 98, 198/24, 205/48, 247/19, 259/10, 305 Flur 05 Flurstücke 21, 100, 101, 102, 103, 106, 107, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 123, 145, 165, 167, 169, 172, 177, 178, 179, 180, 182, 210, 212, 213, 214, 215, 219, 220, 234 Flur 06 Flurstücke 21, 22, 23, 24, 25, 26, 40, 44 Flur 13 Flurstücke 249/73, 278//17, 290/23, 298/58, 465, 466, 467 Flur 14 Flurstücke 37, 57, 58, 59, 62, 64, 106, 107, 218/104, 219/104, 224/38, 226/38, 227/38, 228/69, 253/43, 258/61, 266/98, 267/101, 268/102, 269/108, 290, 296, 297, 347 Flur 16 Flurstücke 16, 36, 42, 65, 98/39, 99/41, 100/44, 101/46, 102/52, 103/54, 104/57, 106, 107 Flur 18 Flurstücke 3, 5, 6, 7, 8, 9, 27 Nr. 24 vom 23. September 2011 Amtsblatt der Stadt Düren Seite 3
Gemarkung Düren Flur 40 Flurstücke 76, 109, 110, 122, 126, 412 Gemeinde Kreuzau Gemarkung Stockheim Flur 01 Flurstück 16 Gemeinde Niederzier Gemarkung Ellen Flur 02 Flurstücke 189, 190, 192 Flur 03 Flurstücke 14, 16, 76, 96, 97, 98 Flur 09 Flurstücke 183, 506 Flur 12 Flurstücke 298, 305, 306, 307, 308 Flur 13 Flurstücke 38, 168/32, 169/35 Flur 14 Flurstücke 6, 7, 22, 48, 49, 50, 51 Flur 15 Flurstück 132 Flur 16 Flurstücke 5, 25/2, 25/3, 27, 49, 52, 53, 54, 129, 148/51, 150/65, 169, 170, 617, 618, 965, 973, 974, 975, 976, 981, 994, 998, 999, 1004, 1011, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1020, 2021, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1027, 1028, 1029, 1081 Gemarkung Huchem-Stammeln Flur 04 Flurstücke 99, 700, 701 Gemarkung Niederzier Flur 06 Flurstücke 74, 75, 123, 220 Gemarkung Oberzier Flur 06 Flurstücke 133, 135 Flur 11 Flurstücke 41, 42, 43, 64, 549, 550, 554, 555, 556, 557, 604, 714 Flur 12 Flurstücke 514, 589, 590 Gemeinde Merzenich Gemarkung Golzheim Flur 01 Flurstücke 71, 86, 89 Flur 02 Flurstücke 6, 12 Flur 11 Flurstücke 57, 58, 59, 60 Gemarkung Merzenich Flur 06 Flurstücke 31, 59, 60, 61 Flur 07 Flurstücke 26/1, 91/26, 115, 124 Flur 11 Flurstücke 21, 26, 54, 66 Flur 12 Flurstück 114 Flur 13 Flurstück 346 Gemarkung Morschenich Flur 01 Flurstücke 33, 49, 50, 51 Flur 04 Flurstücke 36, 90, 97, 106, 200/88, 207, 208 Flur 05 Flurstücke 6, 10, 43 Flur 07 Flurstücke 19, 65, 66, 114, 146/13, 161/2 Flur 08 Flurstücke 2, 228 Kreis Heinsberg Stadt Erkelenz Gemarkung Borschemich Flur 08 Flurstücke 56, 57, 58, 59, 60, 62 Flur 13 Flurstück 2 Flur 17 Flurstück 51 Rhein-Erft-Kreis Stadt Stadt Kerpen Gemarkung Blatzheim Flur 12 Flurstück 119 Flur 40 Flurstück 29 Flur 43 Flurstücke 42, 53 Flur 44 Flurstücke 95, 99 Gemarkung Buir Flur 01 Flurstücke 39, 42, 43, 44 Flur 02 Flurstücke 12, 32, 33, 34, 36, 81, 262, 263, 269, 270, 271, 272, 273 Flur 03 Flurstücke 408, 434, 436, 453, 456 Flur 05 Flurstücke 14, 21, 22, 23, 77, 78, 82, 83 Flur 08 Flurstücke 57/5, 61/5, 62/5, 209, 210, 255, 256 Flur 09 Flurstücke 37, 81, 84, 129 Flur 13 Flurstücke 24, 25, 36, 39, 94, 95, 101, 165, 166 Flur 14 Flurstücke 1, 2, 5 Flur 15 Flurstücke 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 66, 67 Flur 16 Flurstück 139 Flur 17 Flurstücke 4, 40 Flur 19 Flurstücke 12, 28, 61, 72 Gemarkung Manheim Flur 08 Flurstücke 73, 104, 137, 193, 227, 228, 230, 238 Flur 09 Flurstücke 1, 2, 4, 5, 6, 7, 9, 36, 42, 44, 46, 58, 60 Flur 10 Flurstücke 1/1, 3, 29, 30 Flur 11 Flurstücke 17, 18, 19, 20, 21, 24, 79, 80, 154, 162, 163, 164, 190, 286, 308 Flur 12 Flurstücke 3, 62, 75 Zur Ausführung des vorgenannten Flurbereinigungsbeschlusses und der Änderungsbeschlüsse Nrn. 1-13 wird hiermit folgendes bekanntgegeben: Rechte an den vorstehenden Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln oder (persönlich) bei der Seite 4 Amtsblatt der Stadt Düren Nr. 24 vom 23. September 2011
Bezirksregierung Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z.b. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Bezirksregierung Köln zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirksregierung Köln die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird. Im Auftrag (LS) gez. Rehm (Oberregierungsrätin) (80) Öffentliche Bekanntmachung Abschrift Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 01.09.2011 Dezernat 33 Zeughausstraße 2-10 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Tel.: 0221 147-4105 Flurbereinigung Inden Az.: 33.41-11 91 1- Schlussfeststellung In dem Flurbereinigungsverfahren Inden wird hiermit gemäß 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Schlussfeststellung angeordnet. Es wird festgestellt, dass 1. die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und dazu ergangenen Nachträgen 1 bis 5 bewirkt ist, 2. den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen, 3. die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens abgeschlossen sind, 4. die Beteiligten ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben. Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Inden. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes. Gründe Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch Schlussfeststellung ist mit Blick auf die im Tenor dieser Verfügung getroffenen Feststellungen gemäß 149 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Die Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher sind an die zuständigen Behörden abgegeben. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Schlussfestellung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) - Aegidiikirchplatz 5 48143 Münster schriftlich zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Klageschrift als Klagegegner das Land Nordrhein-Westfalen anzugeben ist. Das Klagerecht steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Inden zu. (LS) Im Auftrag gez. Fehres (Fehres) Ltd. Reg. Verm. Direktor Nr. 24 vom 23. September 2011 Amtsblatt der Stadt Düren Seite 5
Impressum Herausgeber: Stadt Düren - Der Bürgermeister. Erscheinungsweise: bei Bedarf. Das Amtsblatt kann über einen kostenlosen Newsletter auf der Internetseite der Stadt Düren (www.dueren.de/amtsblatt) bezogen werden. Es ist gegen ein Entgelt von 1,50 pro Ausgabe im Bürgerbüro der Stadt Düren (Markt 2, 52349 Düren) erhältlich. Nachrichtlich erfolgt ein Aushang an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Rathauses (Kaiserplatz 2-4, 52349 Düren). Das Amtsblatt kann außerdem in der Stadtbücherei Düren (Stefan-Schwer-Straße 4-6, 52349 Düren) eingesehen werden. Abonnement über das Hauptamt, Sachgebiet Organisation, Kaiserplatz 2-4, 52349 Düren, Telefon: 02421 25-2210. Kosten: 40,00 jährlich (Einzugsermächtigung). Kündigung spätestens bis zum 30. November für den 1. Januar des folgenden Jahres. Seite 6 Amtsblatt der Stadt Düren Nr. 24 vom 23. September 2011