Die Umsetzung der Norm aus unternehmerischer Sicht

Ähnliche Dokumente
Herausforderung Infrastrukturunterhalt. Schweizerischen Nationalstrassennetzes

Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen

Handout. Fahren auf Autobahnen und Autostrassen

Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising

Betrieb NS - Arbeitssicherheit

Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen

Arbeitsschutz in Baustellen

Die neue Bodenmarkierungs RVS

MINI-GUARD. Minimaler Aufwand Maximale Sicherheit. Aufhaltestufe T1, T2 und T3 gemäß DIN EN Safe German Guardrail Technology

Eine zweite Tunnelröhre! als Sanierungshilfe?!

B E S O N D E R E, O B J E K T B E Z O G E N E B E S T I M M U N G E N. Abwicklung von Aufträgen. V e r k e h r s s i c h e r h e i t

Elf Länder im Vergleich: Schwächen gibt es fast überall

Arbeitsstellen kürzerer Dauer

Ingenieurbau/Architektur

Asbest erkennen richtig handeln Suva KBB

Was ist eigentlich Rechtsüberholen?

Normalien Strassenbau Teil Abschlüsse und Pflästerungen NPK 222

Anforderungen Qualitätskontrollen

Reduzierter Winterdienst Stadt Dübendorf

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Auszug Bußgeld-Katalog

Betriebsdienst auf minderbreiten Querschnitten Anforderungen gemäß RSA und ASR A 5.2 (Entwurf)

Baustellensicherung mit Qualität - Vermeidung typischer Fehler und Risiken

Risikoanalyse «Autobahn»

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bauen unter Verkehr: Baustellensicherheit

Scotchlite. Rechtliche Grundlagen

Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen

Hindernisfreier Verkehrsraum

bedingungen der GVZ sind anerkannt. Das RAL-Gütesiegel, das auf jedem geprüften Verkehrszeichen aufgebracht ist,

SN a-NA Gesteinskörnung für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Strassenbau Ungebundene Gemische-Anforderungen

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

NACHHALTIGES BAUEN INFRASTRUKTUR/TIEFBAU. Prof. Dr. Susanne Kytzia Institut für Bau und Umwelt

Vorbeifahren an einem Hindernis Vorbeifahren an einem Hindernis

Fragen und Antworten zur Rettungsgasse

Der rollende Radweg Sicher auf der Fahrbahn fahren

Veränderte Fahraufgabe

Kolloquium Wege aus dem Stau Dipl.-Ing. Thomas Echterhoff Bergisch Gladbach

Talbrücke Froschgrundsee in Bayern Foto: DB AG/Frank Kniestedt. VDE 8.1, Tunnel Bleßberg in Thüringen Foto: DB AG/Frank Kniestedt

Handout. Signale, Markierungen, Zeichen

Wohn- und Pflegeheim Gartenstrasse Richterswil

DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

SAV ASA ASA. SNEL: Sicherheit für bestehende Aufzüge SIA Schweizerische Vereinigung für Aufzugssicherheit

MANAGEMENTSYSTEME - EIN GEWINN FÜR VERANTWORTLICHE?

Kantonales Tiefbauamt Abteilung Planung und Verkehr. Informationsveranstaltung / Bauverwaltertagung VERBAND THURGAUER GEMEINDEN

CE-Koordinator (TÜV )

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren

LEITBILD. des Jobcenters EN. Gemeinsam. Für Ausbildung, Arbeit und Teilhabe.

BS OHSAS 18001:2007 BS OHSAS Schulung durch Produktmanager (PM) TÜV SÜD Management Service GmbH

3M Verkehrssicherheit. Retrorefl ektierende. Fahrzeug-Markierung. und -Werbung. Lkw früher erkennen: Weniger Unfälle, sinkende Kosten

Kinder auf dem Schulweg

Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen

Diese Definition sagt N I C H T S über die G Ü T E eines Produkts oder einer Dienstleistung aus!

Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum

tesa Markierungs- Warn- und Anti-Rutsch-Klebebänder. Für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. tesa Sicherheitsmarkierungen und -lösungen SORTIMENTSFOLDER

Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten Gesundheitssystem Pflichten Reinigung Desinfektion Sterilisation Haftung

CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung

VDSI-Seminar Erdbau. Arbeitsschutz im Tiefbau

SIA Fachtagung BIM in der Gebäudetechnik Zusammenarbeit Gebäudetechnik und Tragstruktur. HSLU Luzern, 9. Juni 2016

Radverkehr an Landstraßen

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Hindernisfreier Verkehrsraum

Verhalten bei Arbeiten auf Nationalstrassen

Zehn Länder im Vergleich: Viel Licht, wenig Schatten

Karlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetrieb Kolloquium für Fortgeschrittene im Straßenwesen

Verkehrsvorschriften für Kanuten

Gliederung. Wozu braucht man Anforderungsmanagement? Motivation AM. Was umfasst Anforderungsmanagement? Definition AM

Benutzerhandbuch für eine Software-Anwendung gestalten

Neue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren

KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung. August 2015

Wissenstransfer N-SSI 2016

SITUIERUNG VON GARAGEN, CARPORTS UND KFZ-STELLPLÄTZEN

Richtlinien für die Mitgliedschaft in der Untergruppe Video Security


Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der

Ausführungsbestimmungen Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (ATS 01)

Die barrierefreie Arztpraxis

Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr. Fassung Februar 2007

Modulare Schutzzäune

Zentralschweizerische Fachtagung Erfolgreiche Interventionen bei häuslicher Gewalt

PRODUKTÜBERSICHT. Mit Sicherheit in die Zukunft

Social Media im Investor-Relations-Alltag

Installationsanleitung für das Powerline 200 Nano 2 Ports PassThru XAVB2602

Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main

Verkehrserziehung und Inklusion

Nationale Elemente zu europäischen Normen EN

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung aus Sicht einer ZÜS. Dieter Roas TÜV SÜD Industrie Service GmbH Leiter ZÜS

Entscheidungsablauf im Rahmen der Arbeitsvorbereitung

Herzlich willkommen. Robert Jetter

Aufbau - und Verwendungsanleitung. Ausgabe Januar 2013

Verhaltenskodex (Code of Conduct).

Maßnahmen nach Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 und deren Umsetzung

Halten: StVO VwV Ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrs - lage oder eine Anordnung veranlasst ist.

Temporäre Markierungen. Temporäre Markierungen. 1. Einsatzbereich 2. Eingesetzte Markierungsstoffe 3. Anforderungen 4. Beispiele

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung

Finanzierungsmöglichkeiten aus Sicht der öffentlichen Hand

Transkript:

Die Umsetzung der Norm aus unternehmerischer Sicht Jürg Kägi, Präsident SISTRA VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 1

zwei Sätze zum SISTRA: Verband der Strassenausstatter Förderung der Sicherheit auf Strassen zwei Sätze zum Referenten: Bauingenieur HTL/SIA 40 Jahre auf CH-Nationalstrassen VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 2

Inhalt: Allgemeines / Grundsätzliches / Begriffe Baustellen von kurzer Dauer Dauerbaustellen, insbes. Leiteinrichtungen Fazit / Zusammenfassung VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 3

Zweck / Geltungsbereich der Norm: Autobahnen /Autostrassen Aufrechterhaltung der Strassenverkehrssicherheit optimale Erkennbarkeit der Baustellen offensichtlich: Verkehrssicherheit und Verfügbarkeit hoch gewichtet Norm aus Sicht Verkehr und Betreiber verfasst aber: Sicherheit für die Beschäftigten hinter Signalisation bzw. Schutzeinrichtung kommt zu kurz! "Arbeitende auf Baustelle" in Norm 1x VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 4

SN 640 885 = Norm für Baustellensignalisation Errichten / Abbau / Unterhalt etc. Sache und Verantwortung GE, Werkhöfe und Polizei Unternehmer in Norm nur "am Rande" Norm behandelt Bauarbeiten ja explizit nicht doch: UN ist im Schutz der Signalisation tätig UN muss sich auf deren Wirksamkeit verlassen UN blickt also von "hinter" der Signalisation kann UN Vertrauen haben? VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 5

+ GE, Werkhöfe, Polizei Dritt-Unternehmer VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 6

Was verstehen Unternehmer unter Sicherheit? sichere Arbeitsbereiche sichere Verkehrsabwicklung vor/nach/neben Baustelle sichere Ein-/Ausfahrten in/aus Baustelle kurz: "keine" Unfälle (wobei "keine" leider nie "Null") VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 7

Sicherheitsstandard vor 30 Jahren: kein physischer Schutz kein Sichtschutz DTV 47'000 Fzge. N1, Rothrist-Egerkingen, Obj. Z66/Z 67, Juli 1985 VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 8

Erster Blick in die Norm: wichtigste Begriffe gut definiert Hilfs-/Installations-Mittel plausibel erläutert Fahrbahnstreifen u. Sicherheitsräume definiert Typenbilder anschaulich und verständlich sie verraten sehr viel Knowhow und Erfahrung sie erwecken Vertrauen Die Norm SN 640 885 kanndie Sicherheit erhöhen Aber: Es gibt auch Vorbehalte. Sie genügt nicht in allen Teilen den Ansprüchen der Beschäftigten! VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 9

Voraussetzungen, dass Norm ihre Ziele erreicht: 1. Anwendung schon bei Planung/ vor Ausschreibung 2. Typenbilder an jeweilige Situation anpassen 3. die so adaptierten Bilder in Ausschreibungsunterlage visuell wiedergeben 4. Bilder in Ausschreibung vollständig und unmissverständlichumsetzen (d.h. LV nachvollziehbar NPK 125) 5. auch in Praxis 1:1 umsetzen(= was ausgeschrieben auch ausführen) 6. Obiges bedingt qualifizierte Fachplaner 7. Bauherr (ASTRA) steht in der Verantwortung VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 10

Bisherige Erfahrungen SISTRA: Planung durch Ingenieurunternehmungen okay Beizug "Werkhöfe/GE/Polizei" spürbar Planung und Systemskizzen meist klar/verständlich Aber: Planung Ausschreibung (falsche/fehlende Positionen, unplausible Mengen, zusätzliche "Einkäufe" usw.) Folge: Spekulationspotenzial, Unsicherheit bei Offerte, Diskussionen und Nachträge Bauherr und Unternehmer auf Klarheit angewiesen faire Ausschreibung, klarer Vertrag! VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 11

Baustellen von kurzer Dauer da interessieren uns: Stirnseite auf Anfahrseite Seitliche Abgrenzung (Längsseite zu Verkehr) VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 12

Bsp. Typenbild 63 "Baustelle kurzer Dauer" auf rechtem Fahrstreifen mobile Warntafel/ Anpralldämpfer + Warnschwellen beides "must"! VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 13

Bsp. Typenbild 63 "Baustelle kurzer Dauer" auf rechtem Fahrstreifen Baken vs. Kegel Baken? + Respekt + Stand + Nacht/Nässe + Stationäre Baust. Kegel? + Sichtbarkeit tags + Wandernde Baust. + Handling Fazit: Vorteil Baken fallweise entscheiden Abstände beachten VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 14

Bsp. Typenbild 63 "Baustelle kurzer Dauer" auf rechtem Fahrstreifen Abstände: Norm: e = 10 m 1 bei Verschwenkung.und längs? dt. Norm*: Kegel e = 10 m1 Baken e = 20 m 1 Praxis CH ca. 18 m 1 *RSA 95 Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Strassen VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 15

Bsp. Typenbild 63 "Baustelle kurzer Dauer" auf rechtem Fahrstreifen "lange" Baustellen: Warnsignal/Dämpfer vor jeden Arbeitsbereich! oder dann: "fahrende" Baustelle VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 16

Dauerbaustellen es interessieren: Mobile Leiteinrichtungen an sich Sichtschutz (Bauwand) Markierungen VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 17

3.50 m 3.50 m für uns interessant VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 18

W 8 = z. B. Miniguard B eff. = 50 cm, H = 51 cm Dyn. Durchbiegg. 3.50 m1 Fahrbahn = 7.00 m 1 nach SN 640 885 erlaubt bei: Trennung Gegenverkehr? Absichern Arbeitsstellen??? VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 19

w = 3.50 m!? VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 20

w oder was kommt in die Quere? w = 3.50 m VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 21

was steht im Wirkungsbereich w = 3.50 m? bei "Trennung Gegenverkehr": gesamte Überholspur des Gegenverkehrs (0.15+2.50+0.15 = 2.80 m) dazu teilweise Normalspur Gegenverkehr beim "Absichern von Arbeitsstellen": grosser Teil des Arbeitsbereichs! Arbeiter, Geräte, Material, Baugruben auch die Logistikspur (oft = Notfallspur) (Vgl. Art. 24, Fig. 4-7) VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 22

. Beispiele VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 23

VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 24

3.50 m 3.50 m Fazit: Mit Blick auf Sicherheit kann und darf in beiden Fällen nur die Zeile "Empfohlen" in Frage kommen! VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 25

Sichtschutz(Art.21.1): Verhindern Ablenkung des Verkehrsteilnehmers und des "Arbeiters" Vermeiden Schwenken mit Geräten und Lasten in Fahrspur hinüber Abfangen von Splittern, Partikel, Wasserdampf etc. bei Abtragsstellen Verhindern von Wurfgegenständen auf jeweils "andere" Seite im Interesse von Verkehrs- und Arbeitssicherheit besserer Verkehrsfluss / höhere Verfügbarkeit Strasse VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 26

Vergleich von 3 in der Schweiz gängigen Systemen: Vario-Guard T3 W4 ( 1.30) G = 100 kg/m 1 B = 70 cm H = 90 cm L = 4.00 m 1 Pro-Tec 160 H1 W4 ( 1.30) G = 300 kg/m 1 B = 50 cm H = 80 cm L = 10.00 m 1 Delta Bloc 80 H1 W4 ( 1.30) G = 520 kg/m 1 B = 60 cm H = 80 cm L = 6.00 m 1 VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 27

H H zulässig bei geschlossener Bauwand = Vario-Guard "0" Pro-Tec 160 1.05 m 1 Delta Bloc 80 1.50 m 1 lt. SIA 261/260/267, Flachland, kurzz. Baustelle S 1.7 Achtung bezüglich Systemkonformität! VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 28

H Vario-Guard Pro-Tec 160 Delta Bloc 80 H zulässig bei Sichtschutznetz = "0" 1.25 m 1 2.00 m 1 lt. SIA 261/260 /267, Flachland, kurzz. Baustelle S 1.7 Achtung bez. Systemkonformität! VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 29

Markierungsband (gelb-orange) für temp. Fahrstreifenmarkierung (Art. 22) VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 30

Unsitte in Ausschreibungen: Lieferung "Markierungsbänder" wird als Gesamtmenge ausgeschrieben Verwendung/Applikation aber mind. in 3 Phasen über 2-3 Jahre Folgen: entweder falscher Preis bei Offerte, weil Lieferung später in Etappen oder falls Lieferung zu Baubeginn ist ab 2. Applikation Verfalldatum (½ Jahr) überschritten VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 31

Erkenntnisse aus bisheriger Praxis bei U'Plans: Ausschreibungen auf TU zugeschnitten Baustellensicherung, Markierung, Signalisation meist Randthema Separate Lose " Verkehrssicherung" (NPK 125) u. "Strassenausstattung" ist wünschbar a) sachgerechter b) sicherheitsfördernd c) qualitätsfördernd siehe z.b. Leitfaden und SISTRA-Tools www.sistra.ch VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 32

Fazit/Zusammenfassung: SN 640 885 betont "Sicherheit" zu Recht schweizweit analoge Anwendung sinnvoll Norm gut für Signalisation und Baustellensicherung höhere Anforderungen im Interesse Beschäftige nötig Norm wird Sicherheit fördern aber nur, wenn von Planung bis Bauausführung kohärent angewendet Fachplaner (interne, externe) sind zwingend unabhängig der Norm bleiben Wissen und Einfluss von GE, Polizei, Werkhöfen bei Planung/Ausführung zentral VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 33

Chaos in Arbeits-und Verkehrsbereich definitiv unerwünscht! 06.11.14, A1 bei Brüttisellen VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 34

Vielen Dank! Vielen Dank! VSS Fachtagung zu SN 640 885 / 12.03.2015 J. Kägi / Folie 35