Riester-Rente staatlich gefördert in den Ruhestand

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Transkript:

detailblick, Fotolia #26462386 Riester-Rente staatlich gefördert in den Ruhestand Beratung durch: BRW Versicherungsmanagement GmbH Wilhelmitorwall 31 38118 Braunschweig Tel.: 0531 / 243390 Fax: 0531 / 2433999 versicherung@brw-ag.de http://www.brw-ag.de/ Persönlicher Ansprechpartner: Herr Christian Gerstung Tel.: 0531 / 2433933 christian.gerstung@brw-ag.de

Schon jetzt an später denken! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. Generationenvertrag nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen und das möglichst frühzeitig! MH, Fotolia #18185314 Eine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar. Geschenke vom Staat Jeder Zulagenberechtigte erhält 154 Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 zugezahlt und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten. Junge Sparer (bis 25 J.) mit eigenem Riester-Vertrag erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200. 2

Kinderzulage 185 (Kinder vor 2008 geboren) bzw. 300 (Kinder ab 2008 geboren) Sparleistung Förderfähiger Höchstsparbeitrag Einmaliger Bonus für Berufseinsteiger (bis 25 J.) Wer kann riestern? 4% mind. 60 p.a. 2.100 p.a. 200 stockwerk, Fotolia #32501954 Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigte,. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Voraussetzung für die volle Förderung ist aber, dass der Zulagenberechtigte einen Eigenbeitrag in Höhe von 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. 2.100 ) abzüglich der Zulagen, einzahlt. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 60 im Jahr. Natürlich können Sie Ihren Riester-Vertrag auch mit weniger als den genannten 4% besparen. Die Zulagen werden dann automatisch anteilig gekürzt. Unmittelbar zulagenberechtigt sind grundsätzliche alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte erwerben, wie z. B.: Arbeitnehmer Pflichtversicherte Selbstständige / Landwirte Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld Personen im Erziehungsurlaub oder die einen Angehörigen im Haushalt pflegen Behinderte in Werkstätten Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird Bezieher von Vorruhestandsgeld (sofern vorher pflichtversichert) Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen sowie Beschäftigte im öffentl. Dienst Beamte, Richter, Berufssoldaten Nicht zulagenberechtigt sind Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Architekten) Versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte Altersrentner Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit Studenten, die nicht versicherungspflichtig sind Mittelbar zulagenberechtigt sind Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu den oben genannten Personen gehören. Auch hier gilt der Mindesteigenbeitrag von 60 im Jahr. 3

Lohnt sich riestern? Dass sich Riestern durchaus lohnt, zeigen die folgenden Rechenbeispiele. Beispiel 1: Arbeitnehmerin, 1 Kind geboren in 2009, Jahresarbeitsverdienst des Vorjahres 30.000 Sparleistung in 2011 1.200 Kinderzulage 300 Eigenbeitrag (Sparleistung abzgl. Zulagen) 746 } Förderung: 454 Von den 1.200, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 746 selbst aufbringen. Die zusätzlichen 454 bezuschusst der Staat (Förderquote: 37,92%). Fließen über 35 Jahre monatlich 100 in den Riester-Vertrag, kann mit einer garantierten Rente in Höhe von 195 bzw. 390 inkl. Überschüssen gerechnet werden. * Beispiel 2: Arbeitnehmer, verheiratet, Ehefrau nicht berufstätig, 1 Kind geboren in 2006, 1 Kind geboren in 2008, Jahresarbeitsverdienst des Vorjahres 66.000 Sparleistung in 2011 2.100 Grundzulage Ehefrau 154 Kinderzulage für Kind 1 185 Kinderzulage für Kind 2 300 Eigenbeitrag (Sparleistung abzgl. Zulagen) 1.307 } Förderung: 793 Von den 2.100, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 1.307 selbst aufbringen. Die zusätzlichen 793 bezuschusst der Staat (Förderquote: 37,76%) Fließen über 35 Jahre monatlich 175 in den Riester-Vertrag, kann mit einer garantierten Rente in Höhe von 340 bzw. 680 inkl. Überschüssen gerechnet werden. * 4

Beispiel 3: Alleinstehende mit einem Bruttojahresgehalt ab 16.800 und Verheiratete ohne Kinder ab 32.000 erzielen aus dem Sonderausgabenabzug einen Steuervorteil, der die Zulagen übersteigt. Arbeitnehmer, 30 Jahre, ledig, Jahresarbeitsverdienst des Vorjahres 40.000 Sparleistung in 2011 1.600 Eigenbeitrag (Sparleistung abzgl. Zulagen) Steuerersparnis (durch Abzug der Sparleistung als Sonderausgaben) Erhaltene Zulagen 1.446 392 154 } Förderung: 546 Von den 1.600, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 1.054 selbst aufbringen. Die zusätzlichen 546 bezuschusst der Staat (Förderquote: 30 %). Fließen über 35 Jahre monatlich 130 in den Riester-Vertrag, kann mit einer garantierten Rente in Höhe von 290 bzw. 580 inkl. Überschüssen gerechnet werden. * * Annahmen für die Berechnung: 35 Jahre Laufzeit des Riester-Vertrages, keine Zusatzversicherungen im Vertrag eingeschlossen, klassische Anlage des Sparbeitrages im Deckungsstock des Versicherers, dynamische Rentenbezugsform, Überschüsse können grundsätzlich nicht garantiert werden. Sofern der nötige Eigenbeitrag aufgebracht wird, ist die Förderung durch die Riester-Rente immer so hoch wie die gesamten Zulagen, oder sogar in Höhe der Steuerersparnis durch Abzug von Zulagen und Eigenbeiträgen als Sonderausgaben! Sparer, die bereits riestern dürfen seit 2010 das angesparte Kapital komplett für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen (sog. Wohnriester). Auch Teilentnahmen sind möglich. Anders als bei herkömmlichen Riester- Verträgen wandern die steuerbegünstigten Beiträge und Zulagen nicht auf ein Sparkonto, sondern fließen in die Tilgung des Darlehensvertrags. Wie stellt sich die steuerliche Behandlung dar? Die geleisteten Altersvorsorgebeiträge - zuzüglich der zustehenden Zulagen - können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der Veranlagung prüft das Finanzamt dann automatisch, ob es bei den Zulagen bleibt oder ob zusätzlich noch eine Steuerersparnis zu gewähren ist (sog. Günstigerprüfung). Bei der Günstigerprüfung wird zunächst die fiktive Steuerersparnis durch Abzug der kompletten Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben berechnet. Ist die berechnete Steuerersparnis geringer als die gewährten Zulagen, wird keine zusätzliche Steuerersparnis ausgelöst. Übersteigt die Steuerersparnis die gewährten Zulagen, wird zusätzlich zu den Zulagen die Differenz zwischen Zulagen und Steuerersparnis über die Einkommensteuererklärung erstattet. 5

Die Rentenzahlungen sind später mit dem persönlichen Steuersatz als Rentner voll zu versteuern. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen aber keine Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KvdR) auf die Auszahlungen an. Beim Wohn-Riester gibt es keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Es wird stattdessen ein fiktives Konto für den Wohn-Riesterer angelegt, das so genannte Wohnförderkonto. Auf diesem werden die staatlich geförderten Tilgungsleistungen und die darauf gewährten Zulagen sowie ggf. der Betrag, der aus einem Riester-Sparvertrag zum Wohn-Riestern entnommen wurde, erfasst. Der gewährte Vorteil muss im Rentenalter versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Was sollten Sie sonst noch über die Riester-Rente wissen? Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen Der Beitrag kann von Ihnen flexibel erhöht oder gesenkt werden so können Sie den Vertrag immer optimal besparen. Allerdings werden auch die Zulagen gekürzt, wenn Sie weniger einzahlen. Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen garantiert zur Verrentung zur Verfügung Rentenbezug ist bereits mit 62 J. möglich Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente 30% des vorhandenen Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden Vertrag kann im Todesfall förderunschädlich auf den eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Riesterrente in der Ansparphase pfändungssicher. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dies durch Rechtsprechung ändert. Ein höchstrichterliches Urteil liegt derzeit noch nicht vor. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt. Um Ihre Altersvorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich Ganz wichtig für Mütter: Spätestens nach Ablauf von 36 Monaten ab Geburt Ihres Kindes müssen Sie die Anerkennung der Kindererziehungszeiten (Formular V800) bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Andernfalls streicht Ihnen die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die in dieser Zeit erhaltenen Zulagen rückwirkend! Fazit Riester ist für viele Personengruppen eine ausgezeichnete Form der zusätzlichen Altersvorsorge. Egal ob über Zulagen oder durch Steuerersparnis, der Staat beteiligt sich aktiv an Ihrer Vorsorge. Auch die Basis-Rente auch bekannt als Rürup-Rente zählt zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Anders als bei Riester beteiligt sich der Staat nicht mit Zulagen direkt an der Vorsorge, sondern fördert indirekt durch die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge. Gerade für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge, z. B. in Form einer Direktversicherung, ebenfalls sehr gut zum Aufstocken der späteren Rente geeignet. Eine Direktversicherung ist steuerlich interessant, da sich mit ihr Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen lassen und Sie diese Ersparnis wieder in Ihre Vorsorge investieren können. Übrigens: Auch die Riesterförderung kann über eine betriebliche Altersvorsorge abgerufen werden. Allerdings unterliegt die Rente dann der Krankenversicherungspflicht. Daher ist dies ausdrücklich nicht empfehlenswert! Welche Art der Vorsorge für Sie am besten geeignet ist, hängt sehr stark von Ihrer momentanen Lebenssituation und den weiteren Planungen und Wünschen ab. Daher lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. In der Beratung sollten alle Durchführungswege individuell beleuchtet werden. Vergessen Sie bei der Planung Ihres Ruhestandes aber nicht, dass Ihre Arbeitskraft in der Regel die Grundlage für jedes Sparen und Vorsorgen ist. Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, ist nicht nur Ihre gesamte Vorsorgeplanung in Gefahr, sondern auch die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie. Hier bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, bleiben aber ohne Gewähr. Die Berechnungen sind nur als vereinfachte Beispiele zu verstehen. Die Ergebnisse variieren je nach Anbieter und Tarif. Überschüsse sind grundsätzlich nicht garantiert. Es gelten die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wenden Sie sich bei steuerrechtlichen Fragen an einen Steuerberater oder Steuerhilfeverein. Bildquelle: fotolia.de 6