Integration in Arbeit und soziales Gleichgewicht Fachtagung Fachkraft Flüchtling!? am 01.12.2015
Übersicht 1. Das Hamburger Integrationskonzept - Beispiel Sprachförderung - Beispiel Arbeitsmarktintegration (rechtliche Rahmenbedingungen, Programm W.I.R) 2. Strukturdaten 3. Sozial ausgewogene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen - Förderansätze - Zielgruppe Flüchtlinge - Gleiche Arbeitsbedingungen, gleiche Rechte - Erste Erfahrungen 4. Ausblick
1. Das Hamburger Integrationskonzept Seit Anfang 2013 in Kraft: Das Hamburger Integrationskonzept Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt. Integration = Chancengerechte und messbare Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (auch: Ausbildung und Arbeitsmarkt). Eines der zentralen Ziele: Anerkennung und Erschließung der Potentiale von Menschen mit Migrationshintergrund. Erstmalig als Zielgruppe mit angesprochen (Paradigmenwechsel) : Flüchtlinge mit längerer Bleibeperspektive. Früher als andere Bundesländer hat Hamburg die integrationspolitische Bedeutung der Flüchtlinge als Zielgruppe erkannt denn: viele Flüchtlinge bleiben! 3
Sprachkompetenz als Schlüssel für Integration Vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen sollen frühzeitig erkannt, kontinuierlich erhalten und ausgebaut werden (Sprachförderkette). Bund finanzierte über die Integrationskurse bislang nur die Kurse für Asylberechtigte Seit 2009: Landesfinanzierte Sprachförderung für Flüchtlinge ohne Zugang zu den Integrationskursen des Bundes (Zugang erst bei gesichertem Aufenthaltsstatus). Verfügbare Teilnehmerplätze im Integrationskurssystem des Bundes werden hierzu eingekauft. Dadurch nahtloser Übergang aus der landesfinanzierten Deutschförderung in das Integrationskursangebot des Bundes (Verbleib im Kurs bei Wechsel der Finanzierung). Prognose 2015: rd. 1.200 geförderte Plätze mit einem Volumen von rd. 1,1 Mio. Euro. 4
Sprachkompetenz als Schlüssel für Integration Ausblick 2016: Öffnung der Integrationskurse des Bundes für Flüchtlinge aus Irak, Iran, Syrien, Eritrea (Schutzquote > 50 %) sowie Geduldete. Bedarf an landesfinanzierter Sprachförderung besteht dennoch weiter: Öffnung der Integrationskurse: Kann-Regelung im Rahmen verfügbarer Plätze Auch Flüchtlinge aus Herkunftsländern mit hoher Schutzquote bleiben weiterhin ohne Zugang zu Sprachkursen des Bundes (z. B. Afghanistan). Die BASFI rechnet mit einem Bedarf von rd. 1.860 Plätzen (= Verdreifachung ggü. den Planzahlen 2013). Vergabe der Plätze nach arbeitsmarkt-, aber auch jugend- und familienpolitischen Kriterien. Neu: Anschlussangebot Deutschkurse zum beruflichen Einstieg (derzeit 500 Plätze geplant). 5
Beispiel Arbeitsmarktintegration rechtlicher Rahmen Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen haben sich wesentlich verändert, zum 01.04.2015 sowie im Zusammenhang mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (01.11.2015), Beispiele: April (Schwerpunkt der Gesetzgebung: gezielte Zuwanderung): Verkürzung der Zeiten einer Vorrangprüfung von 4 Jahren auf 15 Monate Verbesserung der Zuwanderungsmöglichkeiten für Akademiker und 120 Ausbildungsberufe Längere Arbeitssuche in Deutschland für Uni-Absolventen aus Nicht-EU- Staaten [18 Monate]. November (Schwerpunkt der Gesetzgebung: Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive): Aufhebung der Restriktionen im Bereich der Leiharbeit (jetzt gekoppelt an Zeiten der Vorrangprüfung) Beschäftigungsverbot für Asylbewerber/-innen aus sicheren Herkunftsländern 6
Beispiel Arbeitsmarktintegration rechtlicher Rahmen In der Diskussion der Arbeits- und Sozialminister (Konferenz vom 11./12. November) sind weitere Themen benannt, die noch dringend einer Regelung bedürfen Aussetzen der Vorrangprüfung für einen befristeten Zeitraum Individueller Anspruch auf Leistungen der (berufsbezogenen) Sprachförderung im Bereich des SGB II + III Vollständiger Verzicht auf die 15-monatige Wartezeit bei den Ausbildungsförderungsleistungen (BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe) und den daran anknüpfenden unterstützenden Leistungen / Instrumenten des SGB III (ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) Sicherung des Aufenthaltes in der sog. 3 + 2 Regelung Aufhebung der Altersgrenze von 21 Jahren für geduldete Flüchtlinge beim Zugang zur Ausbildung 7
Beispiel Arbeitsmarktintegration - W.I. R W.I.R - work and integration for refugees Hamburg verbessert die Teilhabe und Integration in Arbeit, Ausbildung, Studium und Praktika durch eine gemeinsame Anlaufstelle zur Beratung und Vermittlung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (gemeinsamer zentraler Standort am Millerntor) Seit Oktober 2015 beraten und betreuen im Auftrag des Landes / der Kommune erfahrene Träger im Bereich der Flüchtlingshilfe und der Zuwanderung (Flüchtlingszentrum, Zentrale Anlaufstelle Anerkennung, Mission Zukunft! und Make it in Hamburg sowie Chancen am FLUCHTort Hamburg ) zusammen mit Kolleginnen und Kollegen des Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Agentur für Arbeit Flüchtlinge mit dem Ziel der nachhaltigen Vermittlung in Arbeit. Auch ausländerrechtliche Kompetenz wird am Millerntor vorgehalten 8
Beispiel Arbeitsmarktintegration - W.I. R W.I.R - work and integration for refugees Der Prozess am Standort W.I.R beinhaltet folgende Leistungen: ein Vorscreening der Zielpersonen außerhalb des neuen Standorts eine Lebenslagenberatung Kompetenzfeststellung/Profiling, gemeinsame Maßnahmenplanung die Vorbereitung und Ermöglichung der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Überleitung in die Regelsysteme SGB II und III einen Unternehmensservice, der Arbeitgeber berät und Angebote dieser an die Beratenden kommuniziert 9
2. Strukturdaten SGB II, SGB III Strukturdaten SGB II + SGB III (Stand: 10/2015) Arbeitslosenquote: 7,3 % (2,1 %, 5,2%) Arbeitslose: 71.549 (50.888 + 20.661) Kundenstruktur SGB II (Stand: 09/2015) 132.374 erwerbsfähige Leistungsbezieher/-innen (JDW) 87.547 Langzeitleistungsbezieher/-innen (= 2/3 elb) (JDW) o ca. 2/3 ohne Schulabschluss bzw. Hauptschulabschluss o ca. 3/4 ohne abgeschlossene Berufsausbildung o ca. 1/3 50 Jahre und älter 31.903 erwerbstätige Leistungsbezieher/-innen (MW) 10
2. Strukturdaten - Beschäftigung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt im Juli 2015 bei 910.200 (hochgerechneter Wert der Statistik). Im Vergleich zum Juli 2014 ist dies ein Plus von 19.935 oder +2,2%. Der prozentuale Anstieg liegt damit weiterhin über dem über dem Bundesniveau von 2,0%. Offene Stellen Zwischen 14.000 15.000 Stellen sind zu besetzen. Monatlich werden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter zwischen 500 und 3.000 Stellen gemeldet. 11
2. Strukturdaten - Zugangszahlen Geflüchtete Quelle: BASFI 12
3. Sozial ausgewogene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen - Förderansätze Jugendliche und Jungerwachsene Junge Menschen brauchen einen Hochschul- oder Berufsabschluss, um dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ziel des Senates ist, dass kein Jugendlicher verloren gehen darf auf dem Weg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Grundsatz individueller Förderung Viele insbesondere Langzeitarbeitslose sind nicht oder nur gering qualifiziert, hier sind weiter erhebliche Qualifizierungsanstrengungen vonnöten. Die Förderung reicht von kurzen Trainingsmaßnahmen über längere Berufsausbildungen gefördert aus Mitteln des Bundes. Flankierende Maßnahmen der Stadt Sucht-, Schuldner- und psychosoziale Beratung werden ergänzend angeboten, um Vermittlungshemmnisse abzubauen. Schwerpunkt sozialer Arbeitsmarkt: Steigerung der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse für Langzeitarbeitslose (+ 1.000). 13
Wer partizipiert bisher (nicht)? Die individuelle Förderung (Qualifizierung, Beschäftigungsförderung) verteilt sich auf alle Arbeitslosen. So sind Arbeitslose aller Altersgruppen, beiderlei Geschlechts, mit und ohne Migrationshintergrund in den Maßnahmen von Jobcenter nahezu gleichmäßig, ihrem Anteil entsprechend vertreten. Ein Punkt sticht heraus: Mütter partizipieren deutlich weniger von den Fördermaßnahmen. Das stärkste Vermittlungshemmnis am Arbeitsmarkt ist ein Kind unter 3 Jahren weit vor fehlenden Deutschkenntnissen oder eine gesundheitlichen Einschränkung. Hintergrund hierzu ist u.a. 10 SGB II, nach dem Väter und Mütter in den ersten 3 Lebensjahren ihres Kindes zu Hause bleiben dürfen. Das zweitstärkste Vermittlungshemmnis ist für Mütter ein Kind über 3 Jahren hier setzt sich der Zeitverlust für Frauen fort. 14
Zielgruppe Flüchtlinge Bisher ist wenig über die Qualifikation / die Kompetenzen der Menschen bekannt, die nach Hamburg kommen. Sicher ist: Die Mehrzahl ist jung und männlich. Deutschkenntnisse müssen aufgebaut / berufsbezogen ergänzt werden. Zentrale Zielsetzungen; Berufsausbildung für junge Menschen (< 25 Jahre, < 35 Jahre) ermöglichen Teil(anerkennung) beruflicher Qualifikationen ermöglichen, nur so kann nachhaltige berufliche Integration geleistet werden, steigende Konkurrenz auf dem Helferarbeitsmarkt verhindert werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt übersteigt die Zahl der ungelernten Arbeitslosen bei weitem das Stellenangebot für Helfer. 15
Gleicher Arbeitsmarktzugang / gleiche Rechte Keine Aufweichung des Mindestlohns oder sonstiger Rahmenbedingungen für Flüchtlinge Guter Lohn für gute Arbeit Keine Transferleistung für Vollbeschäftigte durch ausreichenden Lohn Vermeidung neuer prekärer Beschäftigungsverhältnisse Keine neue Subvention von Beschäftigung Keine neue Konkurrenz durch Lohndumping zu anderen Beschäftigten Bisherige Ausnahmen vom Mindestlohn für Jugendliche, Praktikanten, Teilnehmern an Berufsqualifikationsmaßnahmen sind ausreichend. Insbesondere die Prüfung der Arbeitsbedingungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit nach 39 Abs. 2, Satz 1, 2. Halbsatz AufenthG vorgenommen wird, ist weiterhin erforderlich, um eine Beschäftigung von Flüchtlingen zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen und mehr oder weniger latenten Konkurrenzdruck zu verhindern. 16
Erste Erfahrungen in der Beschäftigung von Geflüchteten Erfahrungen wurden bereits in den vergangenen Jahren mit Flüchtlingen gesammelt. Auf diesen gilt es aufzusetzen: Feststellung von beruflichen Qualifikationen bzw. den Bedarfen, die es für eine Anerkennung braucht, gelingt am Besten in der Praxis. Sprachkenntnisse sind insbesondere für eine erfolgreichen Ausbildungsabschluss erforderlich. Kulturelle Hürden gilt es auf dem Arbeitsmarkt sowohl bei den Flüchtlingen als auch bei den Arbeitgebern zu überwinden. Verbesserungsbedürftig ist aus kommunaler / Landessicht: Häufig nahm und nimmt die Arbeitsmarktintegration zu lange Zeiträume in Anspruch. Wünschenswert ist daher ein frühzeitigerer, begleiteter Einstieg in Ausbildung und Arbeit. Wissen auch Sprachkompetenz verfestigt sich deutlich besser, wenn Theorie und Praxis Hand in Hand gehen. Ziel ist daher aus städtischer Sicht eine Kombination aus theoretischem und praktischem Lernen. 17
4. Ausblick Die Mittelzusagen des Bundes für die Integration von Arbeitslosen für 2016 liegt noch nicht vor. Zu erwarten ist, dass der Bund zusätzliche Mittel sowohl für die Arbeitsverwaltung als auch für die Maßnahmeplanung bereitstellt. D.h.: Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden für alle Arbeitslosen in gleichem Umfang wie bisher zur Verfügung gestellt. Hinzukommt ein Etat für die zusätzlichen Arbeitslosen aus dem Kreis der Flüchtlinge. Erforderlich ist ein Maßnahmemix: Gezielt für dem Kreis der Flüchtlinge bedarf es Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung und vermittlung sowohl von berufsorientierenden wie sprachlichen Kompetenzen. Daneben stehen den Flüchtlingen alle Maßnahmen offen. Für die Integration ist das gemeinsame Lernen und Arbeiten entscheidend. Aus diesem Grund werden vor allem die Programme für jüngere Menschen nach Eintreffen der Mittelzusage des BMAS voraussichtlich aufgestockt. 18