CLAIM MANAGEMENT ÜBERBLICK UND BEISPIELE KEIN GELD OHNE LEISTUNG UND ENTSPRECHENDEM NACHWEIS! 11.11.2015 HERZLICH WILLKOMMEN! DIPL.-ING. RÜDIGER DITTERICH DURCH DIE IHK-OFFENBACH ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR BAUPREISERMITTLUNG UND ABRECHNUNG IM HOCH- UND INGENIEURBAU SOWIE BAUABLAUFSTÖRUNGEN Seite 2 Spannungsfeld Interesse Auftraggeber Trennen berechtigter von unberechtigten Forderungen Absicherung gegenüber Kontrollorganen Vertragsgerechtes Bewerten berechtigter Forderungen Projekterfolg (Qualität, Termine, Kosten, Ordnungsmäßigkeit) Konfliktpotential Interesse Auftragnehmer Durchsetzen berechtigter Forderungen Gewinnerzielung bzw. maximierung und Unternehmenssicherung Projekterfolg (positive Bilanz, Glaubwürdigkeit, Folgeaufträge) Komplexität / Dynamik Marktzwänge Monetäre Bedeutung 1
Seite 3 Potential Nachtragsmanagement AG-Seite Qualitätssicherndes Nachtragsmanagement bei einem Klinikneubau mit einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren im Großraum Frankfurt. Im Zuge der Nachtragsprüfung wurde festgestellt, dass der Vertragspreis auf einem sehr niedrigen Preisniveau angeboten wurde, welches höchstwahrscheinlich nicht auskömmlich gewesen sein dürfte. Die Folge war ein aggressives Nachtragsmanagement des Auftragnehmers, was deutlich übersetzte Nachtragspreise zur Folge hatte. Der Auftraggeber beauftrage ein Nachtragsmanagement zur Sicherung vertraglich angemessener Preise und zur Stärkung der Verhandlungsposition im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bzw. Schaffung einer ausreichenden Aktenlage für die Mittelverwendungsprüfung. Forderung AN Prüfung BÜ Quote Prüfung NM Quote AN/BÜ AN/NM NA 1 80.000,00 65.000,00 19% 25.000,00 69% NA 2 33.000,00 25.000,00 24% 12.000,00 64% NA 3 42.000,00 32.000,00 24% 14.000,00 67% NA 4 62.000,00 40.000,00 35% 24.000,00 61% NA 5 57.000,00 35.000,00 39% 8.000,00 86% SUMME: 274.000,00 197.000,00 28% 83.000,00 69% Seite 4 Grundprinzip Vergütungsnachträge Bausoll ursprünglich vereinbarte Leistung Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung Protokolle Pläne Bauumstände evtl. Komplettheitsklauseln etc. Mengenänderung Anordnungen Nachträge Ansprüche Bauist tatsächlich geforderte Leistung marktabhängige Preisbildung marktunabhängig Preisbildung marktunabhängig Preisbildung Nachtragsmanagement: Planvolles, kontrolliertes Bestreben, vertraglich angemessene Preise zu sichern! 2
Seite 5 Grundlagen gem. DIN 1961 (VOB/B) 1 Art und Umfang der Leistung (sinng.) 1 Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt Leistungsbestimmung 2 Vergütung (sinng.) 1 Durch die vereinbarten Preise werden alle vertraglichen Leistungen abgegolten 2 Die Vergütung erfolgt nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Mengen 3 (1) Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung um nicht mehr als 10 % von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis. Vergütung Seite 6 Grundlagen gem. DIN 1961 (VOB/B) 1 Art und Umfang der Leistung (sinng.) 3 Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten 4 Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen Leistungsänderung 2 Vergütung (sinng.) Nr. 3 Nr. (2) Mehrmengen über 10 % Nr. 3 Nr. (3) Mindermengen über 10 % Nr. 4 Selbstübernahme Nr. 5 Leistungsänderung Nr. 6 Zusatzleistung Nr. 7 Pauschalsummenregelung Nr. 8 Leistung ohne Auftrag Vergütungsanpassung BASIS? 3
Seite 7 Grundlagen gem. DIN 1961 (VOB/B) Grundlage der Preisermittlung Auftragskalkulation inkl. gewährter Nachlässe Bauzeit / Schlechtwetterperioden etc. Kapazitätsplanung Kolonnenzusammensetzung etc. Alle aus dem Vertrag erkennbaren, die Preisbildung beeinflussenden Umstände! Seite 8 Problemfelder Urkalkulation Keine Urkalkulation vorhanden EkdT Nachunternehmer als Pauschale Urkalkulation vorhanden, aber unschlüssig Negative EkdT, sog. Erlösanteile Unternehmer verweigert die Einsichtnahme 4
Seite 9 Urkalkulation, Geheimnis des Unternehmers...? Urkalkulation als Basis der Nachtragsprüfung Notwendigkeit der Schlüssigkeit Urkalkulation enthält weitere Informationen zur Preisgestaltung OLG München mit Beschluss vom 16.01.2007 27 W 3/07 - Kopie der kompletten Kalkulation - Weitergabe an Dritte zur Überprüfung - Keine besondere Vertraulichkeit - Recht des AG auf weitere Erkenntnisse über die Preisgestaltung - Schaffung einer vertraglichen Kontrollmöglichkeit Seite 10 Aufbau eines Nachtragsmanagement (NAM) AG-seitig Eskalationsstufen z. B. Schlichtung / Schiedsgericht Dokumentation / Prüfbericht Nachtragsteilung nach Status und Auszahlung unstrittiger Guthaben Prüfebene NAM Vorbereitendes NAM I t e r a t i v e r P r o z e s s Qualitätssicherung Planung bzw. Leistungsbeschreibung Baubetriebliche und juristische Unterstützung nach Bedarf Vertragl. Regelungen mit der Baufirma Vertragl. Regelungen mit Planer/Projektsteuerer/Bauüberwacher... 5
Seite 11 So bitte nicht Wie schon in der Baubesprechung dargestellt, wird zu dem Nachtrag 15 nicht die Berechtigung Ihrer Ansprüche abgelehnt, welche Ihrer Firma entstehen, wenn sie Räume gestreut im Bestandsgebäude erstellen soll. Wir sind jedoch nicht mit der Höhe des geltend gemachten Anspruchs einverstanden... Weiterhin möchten wir in diesem eher internen Schriftwechsel darauf hinweisen, dass Ihre Forderung nach der Kostenbestätigung zwar nachvollziehbar, aber dennoch erpresserisch daher kommt und auch den Bauherrn nicht begeistert. Ihre Forderungen zu den übrigen Nachträgen wurden ebenfalls nicht einfach begründungslos abgewiesen, so dass auch hier ein Misstrauen nicht angebracht ist. Aber anhand der Diskrepanz zwischen Ihrer und unserer Aufstellung können Sie erkennen, das wir nicht leichtfertig freigegeben können was wir offen gestanden bei anderen Firmen schon eher tun. WIR WÜNSCHEN UNS DOCH ALLE EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT, SEHEN DIESE JEDOCH DURCH IHRE VORGEHENSWEISE SEHR STRAPAZIERT. Mit diesem Hinweis und in Erwartung auf Ihre Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen i. A. Dipl.-Ing. yyyyy Architektin Bauleitung Antwort AN: Rechnungslegung, Mahnung und Baustellenräumung! Seite 12 Grundlage Kostenermittlung und Preisfestlegung Angebotspreis Einzelkosten der Teilleistungen HAUPTKOSTENARTEN Gemeinkosten Baustellengemeinkosten Umsatzbezogene Gemeinkosten - Lohnkosten Aufwandswert x Kalkulationslohn - Materialkosten - Transportkosten - Nachunternehmerkosten Lohn Material etc. - Stahl - Schalung KOSTENARTEN Baustelleneinrichtung Baustellenräumung Vorhaltung BE Techn. Bearbeitung Bauleitung Abrechnung Allgemeine Geschäftskosten Bauzinsen Wagnis (Gewinn) 6
Seite 13 Kalkulationsmethodik Kostenermittlung Legende: EkdT: Einzelkosten der Teilleistungen GKdB: Gemeinkosten der Baustelle AGK: Allgemeine Geschäftskosten NAS: Nettoangebotssumme EP: Einheitspreis GP: Gesamtpreis Pos: Position EKdT Pos. 1 EKdT Pos. n Preisfestlegung EKdT GKdB AGK W G NAS EKdT Pos. 1 Zuschläge / Umlagefaktor EP GP EKdT Pos. n Zuschläge / Umlagefaktor EP GP GP =! NAS Seite 14 Beispiel 1: kalkulierte Erlösanteile (ohne GK-Ausgleich) Boden lösen, abfahren: Bagger 0,15 h/m³ x 70,00 /h => 10,50 /m³ x 1,10 = 11,55 /m³ Fuhrleistung 0,004 h/m³ x 60,00 /h => 0,24 /m³ x 1,10 = 0,26 /m³ Lohn 0,125 h/m³ x 35,00 /h => 4,38 /m³ x 1,5 = 6,57 /m³ angemessener Preis: 18,38 /m³ Boden lösen, abfahren bis Menge bis 110% (gem. 2 Abs. 3 VOB/B:) Bagger 0,25 h/m³ x 70,00 /h => 17,5 /m³ x 1,10 = 19,25 /m³ Fuhrleistung 0,004 h/m³ x 60,00 /h => 0,24 /m³ x 1,10 = 0,26 /m³ Lohn 0,125 h/m³ x 35,00 /h => 4,38 /m³ x 1,5 = 6,57 /m³ Erlös -7,70 /m³ scheinbar angemessener Preis: 18,38 /m³ Boden lösen, abfahren über 110 % (gem. 2 Abs. 3 VOB/B:) Bagger 0,25 h/m³ x 70,00 /h => 17,5 /m³ x 1,10 = 19,25 /m³ Fuhrleistung 0,004 h/m³ x 60,00 /h => 0,24 /m³ x 1,10 = 0,26 /m³ Lohn 0,125 h/m³ x 35,00 /h => 4,38 /m³ x 1,5 = 6,57 /m³ überhöhter Preis: 26,08 /m³ 7
Seite 15 Beispiel 2 (stark vereinfachte LV-Texte) Forderung des Unternehmers HLV_Pos. 1 Betonrecycling einbauen, D = 20 cm liefern, einbauen und verdichten Menge: 1.000 m² EP: 8 /m² GP: 8.000 HLV_Pos. 2 Schottertragschicht einbauen, D = 25 cm liefern, einbauen und verdichten Menge: 1.000 m² EP: 11 /m² GP: 11.000 HLV_Pos. 3 Unterbau für Pflaster aus Edelsplitt, D=5 cm einbauen und verdichten Menge: 1.000 m² EP: 7 /m² GP: 7.000 NA_ Pos. 3 Unterbau für Pflaster aus Edelsplitt, D=5 cm liefern als Zulage zu HLV Pos. 3 Menge: 1.000 m² EP: 5 /m² GP: 5.000 SUMME: 31.000 Seite 16 Beispiel 2 (vereinfachte Darstellung) Forderungsprüfung HLV_Pos. 3 Unterbau für Pflaster aus Edelsplitt, D=5 cm einbauen und verdichten Menge: 1.000 m² EP: 7 /m² GP: 7.000 NA_ Pos. 3 Unterbau für Pflaster aus Edelsplitt, D=5 cm liefern als Zulage zu HLV Pos. 3 Menge: 1.000 m² EP: 5 /m² GP: 5.000 DIN 18299 - VOB/C Abschnitt 2 Nr. 2.1.1: Die Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle Vorsicht z. B. bei Erd- (DIN 18 300) bzw. Landschaftsbauarbeiten (DIN 18 320)! Zu den Leistungen gehört nicht die Lieferung von Boden 8
Seite 17 Beispiel 3 Änderungen gem. 2 Abs. 5 VOB/B Seite 18 Beispiel 3 Auszug Urkalkulation Herstellkosten: 1,03 x 660,00 /EH = 679,80 /EH 9
Seite 19 Beispiel 4: Bauzeitforderung MSR-Technik Sollbauzeit: 208 Werktage Auftragswert (netto): 364.899,95 Bauzeitverlängerung: 212 Werktage Abrechnungswert (netto): ungefähr Auftragswert Ursprüngliche Forderung: ca. 100.000 Nachtrag abgelehnt! Anspruchsgrundlage 642 BGB Forderung Gutachten auf Basis 642 BGB: xxx? Seite 20 Beispiel 4 Gliederung Gutachten 10
Seite 21 Beispiel 4 Gliederung Gutachten Seite 22 Beispiel 4 Gliederung Gutachten 11
Seite 23 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Basisplan Prüfschritte: - Vollständigkeit - Verbindlichkeit - Rechenbarkeit - Ausreichende Detaillierung - Technologische Abhängigkeiten - Kapazitative Abhängigkeiten Ergebnis: - Vollständigkeit ZWINGEND! - Verbindlichkeit - Rechenbarkeit - Ausreichende Detaillierung - Technologische Abhängigkeiten - Kapazitative Abhängigkeiten - Geplante Kapazitäten Seite 24 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Istplan Prüfschritte: - Vollständigkeit - Verbindlichkeit - Rechenbarkeit - Ausreichende Detaillierung - Technologische Abhängigkeiten - Kapazitative Abhängigkeiten Ergebnis: - Vollständigkeit ZWINGEND! - Verbindlichkeit (nachvollziehbar) - Rechenbarkeit - Ausreichende Detaillierung - Technologische Abhängigkeiten - Kapazitative Abhängigkeiten - Tatsächliche Kapazitäten 12
Seite 25 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Ausreichende Detaillierung Vollständigkeit! Was bedeutet das? Der Ist-Bauablauf muss neben Behinderungssachverhalte gem. 6 Abs. 6 VOB/B bzw. 642 VOB/B alle bauablaufrelevanten Ereignisse detailliert abbilden! mengenabhängige Entwicklung der Vorgangsbalken - 2 Abs. 2 VOB/B Abrechnung tatsächliche Menge - 2 Abs. 3 VOB/B Mengenänderungen > 10 % - 2 Abs. 4 VOB/B Leistungsübernahme durch AG - 2 Abs. 5 VOB/B geänderte Leistung - 2 Abs. 6 VOB/B zusätzliche Leistung - 2 Abs. 8 VOB/B Leistung ohne Auftrag Leistungen ausgeführt im Stundenlohn - 2 Abs. 10 VOB/B Stundenlohnleistung; das können auch Störungsbeseitigungsmaßnahmen sein, z.b. Wechsel in ein anderes Baufeld auf Grund einer Störung. Die Abrechnung von Stundenlohn in Grenzen, kann bei Störungen strategisch sinnvoll sein! Ohne Einfluss der Vertragsparteien - Witterungsverhältnisse - Genehmigungen - Anordnungen von Prüfstatikern etc. - Historische Funde Verursachung Auftragnehmer - 4 Abs. 3 VOB/B Anordnung zur vertragsgemäßer Leistung - 4 Abs. 5 VOB/B Schutz der eigenen Leistung (Beschädigung) - 4 Abs. 6 VOB/B Entfernung nicht vertragskonformer Bauteile/Stoffe - 4 Abs. 7 VOB/B mangelhafte Leistung während der Ausführung - 5 Abs. 1 VOB/B angemessene Förderung der Ausführung - 5 Abs. 3 VOB/B unzureichende Geräte, Gerüste, AK - 5 Abs. 4 VOB/B Verzögerte Ausführung - 13 Abs. 1 VOB/B Mängelbeseitigungsmaßnahmen Seite 26 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Zur Erinnerung: - Ausreichende Detaillierung ggf. taggenau Im vorliegenden Fall existierten nicht einmal Bautagesberichte! 13
Seite 27 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Dokumentation Störungssachverhalte Anschreiben und Gutachten: Seite 28 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Dokumentation Störungssachverhalte: 14
Seite 29 Zentrale Rechtsprechung I - Auszug BGH, Urteil v. 21.10.1999 - VII ZR 185/98 Diese Anzeige dient dem Schutz des Auftraggebers. Sie dient der Information des Auftraggebers über die Störung. Der Auftraggeber soll ferner gewarnt und ihm die Möglichkeit eröffnet werden, Behinderungen abzustellen. Er soll zugleich vor unberechtigten Behinderungsansprüchen geschützt werden. Die rechtzeitige und korrekte Behinderungsanzeige erlaubt ihm nämlich, Beweise für eine in Wahrheit nicht oder nicht im geltend gemachten Umfang bestehende Behinderung zu sichern. Nur wenn die Informations-, Warn- und Schutzfunktion im Einzelfall keine Anzeige erfordert, ist die Behinderungsanzeige wegen Offenkundigkeit entbehrlich. Behinderungsanzeige muss Warn-, Hinweis- und Schutzfunktion erfüllen! Anspruchsvoraussetzung für Ansprüche gem. 6 Abs. 6 VOB/B und 642 BGB - außer Offenkundigkeit Seite 30 Anforderung an Behinderungsanzeigen Aus BGH, Urteil v. 21.10.1999 - VII ZR 185/98 leitet sich ab... Behinderungsanzeige muss rechtszeitig erfolgen Behinderungsanzeige muss unverzüglich und in Schriftform erfolgen erschöpfende und nachvollziehbare Beschreibung der hindernden Umstände Abmeldung der Behinderungsanzeige Darlegung von Schadensminderung und Leistungsbereitschaft Für den auftraggeberseitigen Umgang empfehlen sich folgende Schritte: Prüfung Schadensminderungspflicht des AN Prüfung Leistungsbereitschaft des AN zeitnahe und angemessene Reaktion auf Behinderungssachverhalt Monetäre und zeitliche Bewertung des Behinderungssachverhalts - Risikobewertung 3 Stufen der Behinderungsanzeige: 1. AN glaubt sich behindert, bzw. teilt mit, dass Behinderung droht 2. AN teilt den tatsächlichen Eintritt der Behinderung mit 3. AN meldet die Behinderung ab 15
Seite 31 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Zurück zu unserem Beispiel BHAZ 1: BH v. 27.10. Anzeige am 05.12. Abmeldung: keine BHAZ 2: Anzeige am 31.07. Abmeldung: keine Ansonsten keine Behinderungsanzeigen gem. 6 Abs. 6 VOB/B. Im Streitfall wird sich der Auftragnehmer auf die Offenkundigkeit berufen müssen sehr risikobehaftet! Seite 32 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität 16
Seite 33 Beispiel 4 Nachweis haftungsausfüllende Kausalität Forderungshöhe Verlängerte Vorhaltung BE: 2.770,49 Projektleitung: 8.183,83 Hardware Projektierung: 51.001,24 Software Projektierung: 26.536,05 Inbetriebnahme: 70.276,41 Elektroinstallation und Montage: 57.964,60 Mehrkosten Vorabkabellisten: 13.914,56 Unterdeckung AGK: 51.169,67 Wagnis + Gewinn: 17.280,29 SUMME: 298.827,14 Nachlass 2,5 %: -7.470,68 Kalkulation: 4.892,33 6.152,46 6.800,09 15.938,83 10.577,92 85.524,15 -> Exkurs Kosten Gutachten: 26.500,00 Gesamtsumme: 317.856,46 Seite 34 Beispiel 4 Nachweis haftungsausfüllende Kausalität Ermittlung Inbetriebnahme Urkalkulation- Nachunternehmerleistung: 85.524,15 17
Seite 35 Beispiel 4 Nachweis haftungsausfüllende Kausalität Forderungshöhe Verlängerte Vorhaltung BE: 2.770,49 Projektleitung: 8.183,83 Hardware Projektierung: 51.001,24 Software Nicht sachgerechte Projektierung: ISTKOSTENERSTATTUNG 26.536,05 Inbetriebnahme: 70.276,41 Elektroinstallation und Montage: 57.964,60 Mehrkosten Vorabkabellisten: 13.914,56 Unterdeckung AGK: 51.169,67 Aus umsatzabhängigen Kosten werden zeitabhängige Wagnis + Gewinn: 17.280,29 SUMME: 298.827,14 Nachlass 2,5 %: -7.470,68 Kosten Gutachten: 26.500,00 Gesamtsumme: 317.856,46 Zur Erinnerung: Auftragswert: 365.000 Forderung besteht nahezu nur aus Lohn - Minderleistung Kalkulation: 4.892,33 6.152,46 6.800,09 15.938,83 10.577,92 85.524,15 0,00 33.012,69 15.314,71 178.213,18 Lohnanteil Angebot: 43.440,72 Forderung Lohn: 224.647,00 Faktor 5,2 plausibel? Einzige richtige kalkulatorische Ermittlung ist: 2.770,49 x Zuschlag für AGK und W+G v. 20 % = 3.324,59! Seite 36 Beispiel 5 Bauzeitforderung 5 Mio. Adäquat kausal nachgewiesene Bauzeitverlängerung Zeitkomponente (t) X Kostenanteile pro Zeitanteile Kostenbestandteile können unterschiedliche zeitliche Reichweiten haben = Anspruch AGK ca. 1,5 Mio. 7 MONATE BZV X BE vorhalten ca. 0,2 Mio. = Kostensteigerung ca. 0,06 Mio. Schalung / Rüstung ca. 0,5 Mio. Kosten NU ca. 2,1 Mio. Nachweis haftungsbegründende Kausalität! SEHR SCHWIERIG zusätzl. Autokrane ca. 0,2 Mio. + BGK 0,72 % + AGK 5,82 % + W+G 2,04 % Σ + + + ca. 4,7 Mio. ca. 33 T ca. 0,3 Mio ca. 0,1 Mio ca. 5 MIO. 18
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! DIPL.-ING. RÜDIGER DITTERICH DURCH DIE IHK-OFFENBACH ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR BAUPREISERMITTLUNG UND ABRECHNUNG IM HOCH- UND INGENIEURBAU SOWIE BAUABLAUFSTÖRUNGEN BEI RÜCKFRAGEN: Telefon 06182 82 060 25 r.ditterich@sv-ditterich.de www.sv-ditterich.de 19