THEMEN UNTER DER LUPE

Ähnliche Dokumente
STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN

Dekret Arbeit Die Neuigkeiten für die Arbeitgeber

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN

THEMEN UNTER DER LUPE

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016

Neue Entgeltordnung Bund Festlegung der Ausschlussfrist in besonderen. Zulagengewährung bei Vertretung des bestellten Vorarbeiters / Vorhandwerkers

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag

M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN)

ALLES NEU BEI KÜNDIGUNG UND EINVERNEHMLICHER AUFLÖSUNG - ERGÄNZUNG

Spesometro Kunden- Lieferantenliste 2015

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort. Einleitung. Kapitel 1 Der Anfang: Die Polizeikontrolle - Verhalten bei einer Polizeikontrolle -

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Forum 12: Gesundheitsprävention in der beruflichen Erstausbildung

THEMEN UNTER DER LUPE

Arbeitsvertrags-chinesisch. übersetzt und verständlich erklärt. Arbeitsfibel 2014

Krankmeldung Krankschreibung Erkrankung im Ausland Umgang mit AU-Bescheinigung. Dr. Sybille Bachmann

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Digitale Rechnung an öffentliche Körperschaften Fattura PA

KOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern

ÄNDERUNG DES PENSIONSANTRITTES AB 01. JÄNNER 2008

Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72

7.7. Vorbeugungspolitik in Sachen Alkohol und Drogen im Unternehmen

Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

Seminarbeschreibung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

INHALTSVERZEICHNIS .11. Vorwort .13. Einleitung. Kapitel 1 Der Anfang: Die Polizeikontrolle. - Verhalten bei einer Polizeikontrolle - .

Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen

Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt

DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG

Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Personalleiterkreis Chemnitz

Neuer Arbeitsplatz neue Gefahren. So starten Sie sicher am neuen Arbeitsplatz

Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners

Dienstleistungskatalog Lohnbuchhaltung Unsere Angebote und Leistungen

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Novelle zum AÜG Neu. Gesetzliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen

Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer

Arbeitsschutz für alle

DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG (Stand zum 26. Februar 2015)

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G. für die Städtischen Kindergärten der Stadtgemeinde Wolfsberg

Arbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung

M u s t e r Dienstvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe

Richtlinie der Sächsischen Landesärztekammer und der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Verordnung von Benzodiazepinen an Suchtkranke

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus

Arbeitsentgelt. Bruttoarbeitsentgelt. Summe aller Entgeltbeträge. Individualarbeitsverträge Tarifverträge. Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt

Liebe Leserin, lieber Leser

: bis 3 Tage (wird in Speziallabors durch Radioimmunoassay= RIA getestet)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Mitarbeiter motivieren - binden anerkennen - belohnen - gewinnen. durch

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Merkblatt. zur Behandlung Opiatabhängiger mit Methadon im Kanton Aargau

Partnerinformation zur Allgäu-Walser-Card

M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ARBEITER IM FUSSPFLEGER-, KOSMETIKER- UND MASSEURGEWERBE

Personal-Mitteilungsblatt

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen

Methadon. Kindeswohl. Runder Tisch. Konsequenzen in Bremen

Zugangsvoraussetzungen

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit

NEUER MEHRZWECKVORDRUCK ( MODELLO DI COMUNICA- ZIONE POLIVALENTE )

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Eingliederungszuschuss

E W A L D & P a r t n e r

Präqualifikations-Fragebogen

Neuerungen Forfaitsystem

Du trainierst und Dein Chef bezahlt Der Fitness-Gutschein für Mitarbeiter

Spitäler fmi AG Accelerated Neuro Regulation (ANR)

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

Sie trainieren und Ihr Arbeitgeber bezahlt Der Fitness-Gutschein für Mitarbeiter

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren

Personalbogen - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Stand: 05/2015

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen)

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)

Entgeltfortzahlung. Voraussetzungen. (Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG)

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück

Alkohol / Illegale Drogen im Betrieb

Öffentliche Ausschreibungen AVCpass für Wirtschaftsteilnehmer

FLEXIBLE ARBEITSZEITEN

Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G. für die Städtischen Kindergärten der Stadtgemeinde Wolfsberg

Flexibilität im Arbeitsrecht

Anonyme Drogenberatung Delmenhorst

Tabelle A1: Baseline Soziodemografische Merkmale der eligiblen Ausgangsstichprobe und der Auswertungsgruppen für t 3

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund

Substanzabhängigkeit

Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Labortests für Ihre Gesundheit. Alkohol und Drogen 03

Veränderungen der niederländischen Gesetzgebung zur Erwerbsunfähigkeit

Arbeitgeber: Angaben zum neuen Mitarbeiter (Personaldaten):

6. Die Ausbildung im Rahmen von Hochschul- oder Akademiestudiengängen können im Rahmen

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Tarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen

Transkript:

THEMEN UNTER DER LUPE 03 2011 Wirtschaft und Steuern Steuerguthaben Einschränkung bei Verrechnung über F24... 1 Arbeit und Soziales Die Beiträge an Bilaterale Körperschaften Rechtsunsicherheit und Aufklärung durch das Arbeitsministerium. Die Einschreibung Pflicht oder Recht... 2 Abänderung der Bestimmungen über die Einstellung mittels Gutscheinen Voucher für Teilzeitkräfte, Bezieher von Lohnausgleich bzw. Arbeitslosen oder Mobilitätsgeld... 3 Erklärung über die Inanspruchnahme der Steuerfreibeträge 2011... 3 Voraussichtlich Feiertag am 17. März 2011... 3 Medizinische Untersuchung bei spezifischen Risiken gegenüber Dritten... 4 Wirtschaft & Steuern Steuerguthaben Einschränkung bei Verrechnung über F24 Wir möchten alle Kunden die die Erstellung und Verrechnung von Steuerguthaben (IVA, IRPEF, IRES, ) selbst vornehmen, noch einmal darauf hinweisen, die neuen Bestimmungen bei der Verrechnung über F24, welche in unserem Rundschreibens Nr. 02/2011 näher erläutert wurden, zu berücksichtigen. Bei eventuellen Unklarheiten, können Sie sich gerne an uns wenden. Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen keine Steuer- und Rechtsberatung dar. 02/2011 Seite: 1

Arbeit & Soziales Die Beiträge an Bilaterale Körperschaften Rechtsunsicherheit und Aufklärung durch das Arbeitsministerium Die Bilateralen Körperschaften nehmen immer mehr Raum im Arbeitsrecht ein. Grund dafür ist nicht zuletzt die Wirtschaftskrise und die mit ihr ausgelöste Unsicherheit der Arbeitnehmer. Immer häufiger werden soziale Ausgleichsmaßnahem von diesen Körperschaften aufgegriffen, sie beginnen bei Lohnzuzahlungen im Fall von Arbeitszeitreduzierung und gehen bis hin zu Treue- und Ablebensprämien. Bislang gab es immer wieder große Zweifel was die Pflichten des Arbeitgebers anbelangen, ob die Einzahlung der entsprechenden Beiträge pflichtgemäß erfolgt, denn nicht alle Arbeitgeber sind gewillt in diese Institutionen einzuzahlen und nicht selten kommt es vor, dass ein Arbeitgeber gar nicht weiß, ob er einzahlt oder nicht. Die Einschreibung Recht oder Pflicht Das Arbeitsministerium legt mit dem Rundschreiben Nr. 43 vom 15. Dezember 2010 fest, dass eine Einschreibung nicht von rechts wegen, also auch nicht über die jeweiligen Kollektivverträge erzwungen werden kann (aufgrund Art. 39 der Verfassung und aufgrund des Prinzips der freien Marktwirtschaft). Nichtsdestotrotz muss den Arbeitnehmern eine gleichwertige Leistung zukommen (Prinzip der Gleichbehandlung lt. Art 3 der Verfassung), entweder durch Einschreibung in eine gleichartige Institution oder durch die Auszahlung einer spezifischen Zulage wie dies bereits im Handwerk der Fall ist, wo ersatzweise jedem Mitarbeiter 25,00 Euro brutto über den Lohnstreifen ausbezahlt werden. Schlussendlich definiert der Gesetzgeber die Einschreibung in die Bilaterale Körperschaft (Handel, Tourismus oder Handwerk) als eine von mehreren Modalitäten, um die Rechte der Arbeitnehmer wahrzunehmen; es gibt also auch alternative Formen. 02/2011 Seite: 2

Abänderung der Bestimmungen über die Einstellung mittels Gutscheinen Voucher für Teilzeitkräfte, Bezieher von Lohnausgleich bzw. Arbeitslosen oder Mobilitätsgeld Leider wurden wir mit dem Milleproroghe -Dekret mit einer Neuigkeit konfrontiert, die so nicht erwartet wurde. Viele Arbeitnehmer, die gerade in den Wintermonaten ohne Arbeit sind und deshalb Arbeitslosen- oder Mobilitätsgeld beziehen können bekanntlich pro Jahr bis zu 3.000 Euro netto mittels Wertgutscheinen unbürokratisch dazuverdienen. Nun wurde diese Möglichkeit leider nicht wie erwartet bis Ende des Jahres 2011 verlängert, sondern bis zum 31.03.2011. Sollte es nicht zu einer erneuten Verlängerung kommen, muss in Zukunft ein anderer Weg gefunden werden, um diese gelegentliche Zusatztätigkeit rechtlich abzudecken. Erklärung über die Inanspruchnahme der Steuerfreibeträge 2011 Seit dem Jahr 2009 muss die Inanspruchnahme der Steuerfreibeträge für Arbeitnehmer jährlich schriftlich erneuert werden (Ges. Nr. 244 vom 24. Dezember 2007 und Aussendung der Agentur der Einnahmen Nr. 15/E vom 05. März 2008). Besonderheit bei diesen Erklärungen stellt die verpflichtende Angabe der Steuerkodices der zulasten lebenden Personen dar. Sinn und Zweck dieser Maßnahme sind die damit technisch gewährten Querkontrollen durch den Fiskus. Der durch das Lohnstudio GmbH gesetzte Abgabetermin ist der 31. März 2011. Arbeitnehmern, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Erklärung abgegeben haben wird der Freibetrag auch rückwirkend aberkannt und erst bei effektiver Abgabe der Bescheinigung wieder mit einberechnet. Feiertag am 17. März 2011 Eine weitere Neuigkeit stellt der mittels Gesetz Nr. 100 vom 19. Juni 2010 verabschiedete einmalige Nationalfeiertag am 17. März 2011 dar. 02/2011 Seite: 3

Medizinische Untersuchung bei spezifischen Risken gegenüber Dritten Mit Beschluss der Landesregierung vom 26. Juli 2010, Nr. 1305 bezüglich medizinische Untersuchungen zum Ausschluss einer Drogenabhängigkeit für Mitarbeiter, die an ihrem Arbeitsplatz Tätigkeiten ausüben, welche spezifische Risiken gegenüber Dritten mit sich bringen z.b. Busfahrer, Taxifahrer, Fahrer, welche Warentransporte vornehmen, Zug, Seilbahn- und Kranführer, Gabelstapler- oder Baggerfahrer aber auch Piloten, Flugbegleiter, Kapitäne und Sicherheitspersonal an Geleisen, wurde nun ein Modell erstellt nach welchem sich Arbeitgeber richten müssen. Dieser Beschluss tritt mit 17. Februar 2011 in Kraft und sieht in der Weiterführung konkrete Vorkehrungsmaßnahmen vor, diese sind kurz zusammengefasst folgende: - Voruntersuchung, welche die Eignung für Risikotätigkeit feststellt: Übermittlung einer Liste der Namen der infrage kommenden Arbeitnehmer an den Arbeitsmediziner. 24 Stunden vor der effektiven Kontrolle, muss der Arbeitnehmer über Ort und Datum der Kontrolle informiert werden. Der Drogentest selbst wird mittels Urinprobe innerhalb weniger Minuten durchgeführt. Ist der Test positiv, dann müssen weitere Analysen vorgenommen werden z.b. Haarproben - Periodische Untersuchungen - Untersuchung bei gerechtfertigten Zweifel des Arbeitgebers (bezüglich Drogenmissbrauch (Alkohol, aber auch anderer Substanzen, die die Sicherheit Dritter gefährden könnten) - Untersuchung nach einem Unfall (Verkehrsunfall während der Arbeitszeit) - Präventives Drogen-Screening nach einem Entzug oder einer Drogenabhängigkeit. Alle Maßnahmen, müssen vonseiten der Sanitätseinheit durchgeführt werden, wobei die Kosten für die Maßnahmen der Arbeitgeber zu tragen hat und diese voraussichtlich zwischen 50 und 70 Euro liegen. Es wird hauptsächlich getestet nach: Opiaten, Kokain, Amphetaminen, MDMA (Ecstacy), Cannabis, Methadon und Buprenorphin. Wer Medikamente einnimmt, sollte dies unbedingt dem Arbeitsmediziner im Vorhinein mitteilen. Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen keine Steuer- und Rechtsberatung dar. Dr. Gudrun Mairl Lohnstudio GmbH 02/2011 Seite: 4

TERMINE UND FÄLLIGKEITEN Mittwoch, 16. Februar 2011 INAIL Selbsterklärung INPS Beiträge Handwerker und Kaufleute Monatlich MwSt. - Abrechnung für Jänner 2011 MwSt. Absichtserklärungen Freitag, 25. Februar 2011 INTRASTAT Monatliche Meldung für Jänner 2011 Montag, 28. Februar 2011 BLACK-List Monatliche Meldung für Jänner 2011 Vereinfachte MwSt. - Meldung 02/2011 Seite: 5