Ruhe vor dem Sturm in der Steuerlandschaft

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Transkript:

Medienmitteilung BAK Taxation Index 2016 Ruhe vor dem Sturm in der Steuerlandschaft Basel, 16.08.2016 Der heute publizierte BAK Taxation Index 2016 für die Schweiz zeigt für die 15 am Projekt teilnehmenden Kantone eine gegenüber dem Jahr 2015 weitgehend unveränderte Steuerlandschaft. Diese Kontinuität sollte jedoch nicht als Zeichen für langanhaltende Stabilität missverstanden werden: Mit der geplanten Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) 2018/2019 wird die Steuerlandschaft bei der Unternehmensbesteuerung umgepflügt werden. Zudem könnten die angespannten Kantonsfinanzen in einigen Kantonen Impulse in Richtung steigender Steuerbelastung auslösen. Geringe Veränderungen im BAK Taxation Index 2016 Die Steuerdynamik ist bei den betrachteten 15 Kantonen seit 2013 (vorerst) zum Stillstand gekommen. Die im BAK Taxation Index ausgewiesene effektive Steuerbelastung für Unternehmen und Hochqualifizierte (natürliche Personen mit einem Nettoeinkommen von 100 000 Euro) hat sich im Jahr 2016 wie bereits im Vorjahr kaum verändert. Bei der Unternehmensbesteuerung ist nur im Kanton Schwyz (+0.4%-Punkte) eine spürbare Veränderung festzustellen. Aufgrund der kleinen Steuererhöhung verliert der Kanton Schwyz im BAK Taxation Index zwei Plätze und liegt neu hinter Zug auf dem 7. Platz. Die tiefste Steuerbelastung für Unternehmen weisen weiterhin Nidwalden (1%), Appenzell A.Rh. (10.3%) und Luzern (10.3%) auf. Die effektive Steuerbelastung der Hochqualifizierten hat sich in fast allen Kantonen verändert, wenn auch in den meisten Fällen nur minim. Aufgrund der Erhöhung des kantonalen Steuerfusses von 145% auf 170% resultiert wiederum einzig im Kanton Schwyz eine deutliche Veränderung der Steuerbelastung (+1.1%-Punkte). Die Steuererhöhung hat zur Folge, dass der Kanton Schwyz auch bei den Hochqualifizierten zwei Ränge einbüsst. Damit schafft es hinter Zug (23.3%) und Obwalden (24.6%) neu Uri (25.8%) auf das Siegertreppchen des BAK Taxation Index für Hochqualifizierte. Steuererhöhungen aufgrund angespannter Kantonsfinanzen möglich Bereits jetzt kämpft die Mehrheit der Kantone mit Defiziten im Staatshaushalt, denen sie mit Sparpaketen beizukommen versuchen. Gemäss Michael Grass, Bereichsleiter Öffentliche Finanzen, stellen sich auch künftig beträchtliche Herausforderungen für die Kantonsfinanzen: Auf der Ausgabenseite kämpfen fast alle Kantone gegen die starke Kostendynamik, die in Zeiten steigender Steuern eingesetzt hat und nicht zuletzt wegen demographischer Faktoren nur schwer gebremst werden kann. Auf der Ertragsseite müssen einige Kantone zudem aufgrund der Frankenaufwertung und struktureller Wachstumsprobleme kurzfristig mit weniger Einnahmen rechnen. BAK- BASEL erwartet zwischen 2015 und 2019 ein strukturelles Ausgabenwachstum der Kantone von durchschnittlich 2.8 Prozent pro Jahr, insbesondere getrieben durch BAK Basel Economics AG Güterstrasse 82 CH-4053 Basel T +41 61 279 97 00 info@bakbasel.com www.bakbasel.com

Gesundheitskosten (3.8%), Sozial- (2.6%) und Bildungsausgaben (2.5%). 1 Angesichts der erwarteten tiefen Inflation und dem prognostizierten verhaltenen Realwachstum mit den entsprechenden Konsequenzen für die Steuereinnahmen ist dies viel. Deshalb könnte in einer Reihe von Kantonen der Druck steigen, die Steuern in den nächsten Jahren zu erhöhen. USR III verändert die Steuerlandschaft Die vom Parlament beschlossene USR III wird die Schweizer Steuerlandschaft nachhaltig verändern. Für Martin Eichler, Chefökonom, steht fest: Die im Rahmen der USR III geplanten Neuerungen namentlich die Patentbox, die Erhöhung des Forschungs- und Entwicklungsabzuges sowie die von vielen Kantonen angekündigten signifikanten Reduktionen der Gewinnsteuersätze werden die Unternehmenssteuerbelastung für die im BAK Taxation Index betrachteten ordentlichen Gesellschaften markant senken. Auch in der Rangliste der Kantone dürfte dies zu erheblichen Verschiebungen führen. So haben für den Fall der Einführung der USR III bereits folgende Kantone teils imposante Senkungen der Gewinnsteuersätze beschlossen oder zumindest angekündigt: Bern (-3.6 bis -5.2%-Punkte), Freiburg (-6.2%-Punkte), Genf (- 11.2%-Punkte), Schaffhausen (-3.5 bis -4%-Punkte), Waadt (-8.3%-Punkte), Zug (- 2.6%-Punkte) und Zürich (-2.0%-Punkte). 1 http://www.bakbasel.ch/fileadmin/user_upload/bakbasel_medienmitteilung_projektion_kantonsausgaben.pdf

Abb. 1 BAK Taxation Index 2016 für Unternehmen 20% 15% 0.4-10% 5% 0% NW AR LU OW UR ZG SZ GR TG GL SH SG BE ZH BS Bemerkung: Effektive Durchschnittssteuerbelastung 2016 in den Kantonshauptorten in % (Säulen). Veränderungen gegenüber 2015 in %-Punkten (Zahlen): rote/grüne/blaue Säulen = Erhöhung/Senkung/Keine Veränderung der Belastung. Rang Kürzel Kanton BAK Taxation Index 2016 Differenz (2015-2016) 1 NW Nidwalden 1% 0.0% 2 AR Appenzell A.Rh. 10.3% 0.0% 3 LU Luzern 10.3% 0.0% 4 OW Obwalden 10.9% 0.0% 5 UR Uri 11.9% 0.0% 6 ZG Zug 12.0% 0.0% 7 SZ Schwyz 12.1% 0.4% 8 GR Graubünden 12.9% -% 9 TG Thurgau 13.0% 0.0% 10 GL Glarus 13.2% 0.0% 11 SH Schaffhausen 13.6% 0.0% 12 SG St. Gallen 14.4% 0.0% 13 BE Bern 17.2% 0.0% 14 ZH Zürich 17.5% 0.0% 15 BS Basel-Stadt 19.6% 0.0% Bemerkung: Effektive Durchschnittssteuerbelastung 2016 in den Kantonshauptorten in % (Säulen). Veränderungen gegenüber 2015 in %-Punkten.

Abb.2 BAK Taxation Index 2016 für Hochqualifizierte 40% 35% 30% 25% - 1.1 0.2 0.3 20% 15% 10% 5% 0% ZG OW UR NW SZ LU GL ZH TG AR GR SH BS SG BE Bemerkung: Effektive Durchschnittssteuerbelastung 2016 in den Kantonshauptorten in % (Säulen) berechnet für den Standardfall einer alleinstehenden Person ohne Kinder mit einem verfügbaren Einkommen von EUR 100 000 (zu Preisen 2010 und Wechselkurs 1.180 CHF/EUR). Die oberhalb der Säulen ausgewiesenen Veränderungen gegenüber 2015 in %-Punkten zeigen den Effekt der Steuerrechtsänderungen; Wechselkurs- und Inflationsänderungen werden ignoriert; rote/grüne/blaue Säulen = Erhöhung/Senkung/Keine Veränderung der Belastung. Rang Kürzel Kanton BAK Taxation Index 2016 Differenz (2015-2016) 1 ZG Zug 23.3% 2 OW Obwalden 24.6% - 3 UR Uri 25.8% 0.0 4 NW Nidwalden 26.3% 5 SZ Schwyz 26.6% 1.1 6 LU Luzern 27.5% 7 GL Glarus 28.8% 8 ZH Zürich 29.6% 9 TG Thurgau 29.9% 10 AR Appenzell A.Rh. 30.4% 11 GR Graubünden 30.5% 0.2 12 SH Schaffhausen 31.5% 0.3 13 BS Basel-Stadt 32.5% 14 SG St. Gallen 33.2% 15 BE Bern 35.0% Bemerkung: Effektive Durchschnittssteuerbelastung 2016 in den Kantonshauptorten in % (Säulen) berechnet für den Standardfall einer alleinstehenden Person ohne Kinder mit einem verfügbaren Einkommen von EUR 100 000 (zu Preisen 2010 und Wechselkurs 1.180 CHF/EUR). Die Veränderungen gegenüber 2015 in %-Punkten zeigen den Effekt der Steuerrechtsänderungen; Wechselkurs- und Inflationsänderungen werden ignoriert.

Was ist der BAK Taxation Index? Der von BAK Basel Economics AG (BAKBASEL, Basel, CH) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW, Mannheim, DE) seit 2001 regelmässig herausgegebene BAK Taxation Index erfasst die steuerliche Standortattraktivität von 20 Schweizer Kantonen und ihren wichtigsten internationalen Konkurrenzstandorten. Der BAK Taxation Index bezieht alle relevanten Steuerarten auf den verschiedenen staatlichen Ebenen mit ein und weist die für Investoren relevante effektive Steuerbelastung aus. Der BAK Taxation Index für Unternehmen misst die effektive, bei einem Unternehmen anfallende Steuerbelastung. Eingang in die Berechnungen finden dabei sowohl die Tarifbelastungen dieser Steuern als auch die Interaktion verschiedener Steuerarten und die wichtigsten Regelungen zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, beispielsweise die Bestimmungen zur steuerlichen Abschreibung oder zur Vorratsbewertung. Dies ermöglicht sinnvolle internationale Belastungsvergleiche einzelner Standorte. Die Analyse allein auf tarifliche Steuersätze zu basieren führt zu einer unvollständigen Darstellung der Steuerbelastung. Der BAK Taxation Index für Hochqualifizierte misst die effektive, auf den Einsatz hoch qualifizierter Arbeitnehmer anfallende Steuer- und Abgabenbelastung. Dabei werden sämtliche relevanten Steuern inklusive der jeweiligen Regeln zur Bemessungsgrundlage berücksichtigt, z.b. die Abzugsfähigkeit von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Altersvorsorge. Eingeschlossen sind auch Sozialversicherungsabgaben, soweit diese steuerlichen Charakter haben, und direkt vom Arbeitgeber abgeführte Abgaben und Lohnsummensteuern. Die Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit einer Region und ihrer Attraktivität als Unternehmens- und Wohnstandort sollte jedoch nicht allein auf die Steuerbelastung eingeengt werden. Vielmehr spielen weitere Standortfaktoren eine mindestens ebenso wichtige Rolle (z. B. Innovationsfähigkeit, Lebensqualität, Regulierungen, etc.). Ihre Ansprechpartner Martin Eichler Mark Emmenegger Chefökonom Wissenschaftlicher Mitarbeiter Tel. +41 61 279 97 14 Tel. +41 61 279 97 29 martin.eichler@bakbasel.com mark.emmenegger@bakbasel.com Weitere Informationen Umfassende Informationen zum BAK Taxation Index finden Sie auf unserer Webseite www.baktaxation.ch