Steuerliche Aspekte des Forderungsverkaufs



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Transkript:

www.pwc.com Steuerliche Aspekte des Forderungsverkaufs 8. Mag. Daniela Stastny

Agenda Steuerliche Aspekte des Forderungsverkaufs Funktionen des Factorings Ertragssteuerrecht Umsatzsteuerrecht Gebührenrecht 2

Steuerliche Aspekte des Forderungsverkaufs Funktionen des Factorings Inkassofunktion Einziehung der Forderung Delkrederefunktion Übernahme des Ausfallsrisikos Kreditierungsfunktion Bevorschussung izm noch nicht fälligen Forderungen 3

Ertragsteuerliche Aspekte des Forderungsverkaufs Abtretung der Forderung an Zahlungs statt Zufluss bzw. Abfluss im Zeitpunkt der Abtretung Abtretung Forderung zur Erfüllung Zufluss bzw. Abfluss bei Eingang Forderung beim Zessionar Zahlungen des Schuldners des Zedenten an den Zessionar Zufluss grundsätzlich im Zeitpunkt der Zahlung vertraglicher Ausschluss der Haftung beim Zedenten Zufluss, wenn Zedent vom Zessionar Entgelt für Forderungsabtretung erhält 4

Ertragsteuerliche Aspekte des Forderungsverkaufs Echtes Factoring Factor(Zessionar) übernimmt Delkredererisko Zufluss beim Zedenten bei Zahlung des Factors Zahlung Zessionar unabhängig von Leistung des Schuldners endgültige Vermögensvermehrung Unechtes Factoring Ausfallsrisiko verbleibt beim Zedenten Zufluss im Zeitpunkt der Zahlung an den Zedenten unentgeltlich abgetretene Forderung Entnahme zum Teilwert - betrieblicher Forderung Zufluss im Zeitpunkt der Bezahlung an Dritten außerbetrieblicher Bereich 5

Umsatzsteuerliche Aspekte des Forderungsverkauf Echtes Factoring Zessionar erwirbt Forderung vor Fälligkeit Zessionar übernimmt Delkredererisiko Dienstleistung (Einziehung Forderung u. Risiko der Nichterfüllung) Gegenleistung Nennbetrag der abgetretenen Forderung abzüglich tatsächliche Kosten Factoringgebühr Delkrederegebühr 6

Umsatzsteuerliche Aspekte des Forderungsverkauf Echtes Factoring Forderungsabtretung des Zedenten ist steuerbar Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen sind gem 6 Abs1 Z 8 litc UStG steuerfrei unecht umsatzsteuerbefreit Ankauf der Forderung/Übernahme Ausfallsrisko durch Zessionar wirtschaftliche Tätigkeit Einziehung der Forderung isdmwstsyst-rl Leistung ist steuerbar und steuerpflichtig Vorsteuerabzug 7

Umsatzsteuerliche Aspekte des Forderungsverkauf Unechtes Factoring - Factor keine Übertragung der Forderung isd Umsatzsteuerrechts Factor übernimmt kein Ausfallsrisiko wirtschaftliches Eigentum an Forderungen bleibt beim Zedenten Factor erbringt dem Kunden gegenüber sonstige Leistungen Debitorenbuchhaltung, Kreditgewährung, Bonitätsprüfung, Mahnwesen, Inkasso Steuerpflicht richtet sich nach Art der sonstigen Leistung (zb.: Steuerfreiheit für Kreditgewährung) 8

Umsatzsteuerliche Aspekte des Forderungsverkauf Unechtes Factoring - Zedent keine Abtretung der Forderung isd Umsatzsteuerrechts Zedent bleibt wirtschaftlicher Eigentümer der Forderung Vorsteuerabzug Forfaitierung Ankauf später fälliger Forderungen aus Warenlieferungen unter Übernahme des Delkredererisikos ohne Ausstellung von Wechseln gleiche Behandlung wie Forderungsabtretung 9

Umsatzsteuerliche Aspekte des Forderungsverkauf Abtretung Forderung zur Begleichung einer eigenen Schuld kein umsatzsteuerbarer Vorgang Stille Zession Inkasso verbleibt beim Zedenten - im eigenen Namen - auf Rechnung des Zessionars keine steuerpflichtige Leistung des Zessionars an den Zedenten Zedent tätigt steuerfreien Umsatz an Zessionar 10

Umsatzsteuerliche Aspekte des Forderungsverkauf Bemessungsgrundlage Entgelt ist alles, was der Empfänger der sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Leistung zu erhalten grds. Differenzbetrag zwischen Forderung u. Gegenleistung Verkauf einer Forderung aus Umsatzgeschäft unter Nennwert keine Auswirkung auf ursprüngliche Lieferung u. Leistung Ankauf notleidender Forderung wirtschaftlicher Wert abzüglich Wert der tatsächlich für notleidende Forderung hingegeben wurde der auf die Kreditgewährung entfallende Entgeltsteil ist steuerfrei 11

Umsatzsteuerliche Aspekte des Forderungsverkauf Beispiel Der Unternehmer U hat mit dem Kunden K ein Liefergeschäft abgeschlossen und dafür 1.000 plus 20% USt= 1.200 verrechnet. Die aus diesem Geschäft resultierende Geldforderung ihv1.200 tritt U an den Zessionar Z ab. Z bezahlt für die Forderung 1.140. U hat damit eine steuerfreie Forderungsabtretung bewirkt (Bemessungsgrundlage: 1.140 ). An der Bemessungsgrundlage für den zugrundeliegenden Umsatz des U mit K ändert sich nichts. Erst wenn K an Z letztlich weniger als 1.200 bezahlt, kommt es zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für den zugrunde liegenden Umsatz. Die daraus resultierende Reduktion der UStdarf nicht Z, sondern nur U geltend machen. Praktisch stößt dies auf Schwierigkeiten, wenn U keine Information über die Höhe der Zahlung durch K hat. 12

Gebührenrechtliche Aspekte des Forderungsverkaufs 33 TP 21 Abs1 GebG Zession oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten 0,8 % des Entgelts Zession isdgebührenrechts 1392 ABGB Gläubigerwechsel Voraussetzung für Gebührenpflicht Verpflichtungs-und Verfügungsgeschäft (kein spezieller Publizitätsakt erforderlich) zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft Entgeltlichkeit 13

Gebührenrechtliche Aspekte des Forderungsverkaufs Entstehung der Gebührenschuld Aushändigung Zessionserklärung an Schuldner bei zweiseitig verbindlichem Rechtsgeschäft Urkunde muss rechtsbezeugende Wirkung haben Aushändigung Zessionserklärung an Schuldner oder Zessionar bei Unterzeichnung durch Zedent beidseitig unterzeichnete Zessionserklärung 14

Gebührenrechtliche Aspekte des Forderungsverkaufs Gebührenschuldner Unterzeichner der Urkunde wenn Urkunde durch beide Vertragsparteien unterzeichnet wurde beide Vertragsparteien und der Dritte wenn Urkunde nur durch eine Vertragspartei unterzeichnet wird und dem anderen Vertragsteil oder dem Dritten ausgehändigt wird Bemessungsgrundlage Entgelt (z.b. Zessionsvaluta oder Kaufpreis) all jene Leistungen, die der Erwerber dafür zu erbringen hat, dass er die Forderung erhält 15

Gebührenrechtliche Aspekte des Forderungsverkaufs Gebührenbefreiung gemäß 33 TP 21 Abs2 GebG Beispiele Zession von Forderungen zwischen Kreditinstituten Zessionen von Forderungen zur Erfüllung eines Factoringvertrages Ankauf von im Rahmen eines Geschäftsbetriebs entstehenden Forderungen für Warenlieferungen und Dienstleistungen Übernahme des Ausfallrisikos (nicht: Kreditversicherung) Einzug solcher Forderungen 16

Gebührenfreie Übertragung von Forderungen Share Deal Anteile einer Gesellschaft gehen im Wege der Einzelrechtsnachfolge über an Schuld- und Vertragsverhältnissen der Gesellschaft ändert sich nichts keine Zessionsgebühr Asset Deal Einzelrechtsnachfolge - klassischer Anwendungsfall für Zessionsgebühr Beurkundung einer entgeltlichen Forderungsabtretung explizite entgeltliche Abtretung bestimmter und bestimmbarer Forderungen Zessionsgebühr Unternehmenskaufvertrag (nur Ausweis der Kaufsumme) Rechnung ist gem. 11 UStG keine Urkunde keine Zessionsgebühr auch bei Aufschlüsselung des Kaufpreises hinsichtlich einzelner Vermögensgegenstände 17

Gebührenfreie Übertragung von Forderungen Umgründung Gesamtrechtsnachfolge Forderungen gehen Kraft Gesetz auf Rechtsnachfolger über keine Zessionsgebühr Verschmelzungen, Umwandlungen, Spaltungen nach SpaltG Einzelrechtsnachfolge Gebührenbefreiung gem. 42 UmgrStG für Vertragsübernahmen und Zessionen Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung und Steuerspaltung 18

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Daniela Stastny +43 1 501 88 3430 daniela.stastny@at.pwc.com