der Verwaltungsgemeinschaft Jahrgang 16 Samstag, den 30. März 2013 Nummer 3

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

23. Jahrgang Nr. 21 /2013

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 7

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag Internet:

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Sitzung des Gemeinderates vom

AZ: , OR 1.5

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

AMTS- UND NACHRICHTENBLATT

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

Anschließend nichtöffentliche Sitzung

Amtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Nr März 2018 INHALT:

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 5/2015. Schleswig, 13. Mai 2015

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für das Amt Odervorland

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Amtsblatt für die Stadt Büren

N I E D E R S C H R I F T

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 5 Regen, Sitzung des Kreisausschusses

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017

Erster Nachtragshaushaltsplan

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2008

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:

- im Westen durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlichen Bebauung des

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom

der Verwaltungsgemeinschaft Jahrgang 16 Samstag, den 1. Juni 2013 Nummer 5

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2005 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 23

2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn;

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Nr September 2017 INHALT:

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Zahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder: 13 Abwesend waren: 4

S A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung)

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 8. Inhaltsverzeichnis

Satzung. über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Fremdenverkehrsbeitragssatzung)

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

der Verwaltungsgemeinschaft Jahrgang 15 Samstag, den 22. Dezember 2012 Nummer 13

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

Nr Juli 2016 INHALT:

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.

Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, die Mehrheit der Mitglieder war anwesend und stimmberechtigt. Damit besteht Beschlussfähigkeit.

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Satzung des Landkreises Donnersbergkreis über die Erhebung einer Jagdsteuer vom

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Sitzungsniederschrift

AMTSBLATT für den Landkreis Barnim

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

H A U P T S A T Z U N G

Amtsblatt der Stadt Warstein

Transkript:

AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Jahrgang 16 Samstag, den 30. März 2013 Nummer 3 Nächster Redaktionsschluss: 17.04.2013 Nächster Erscheinungstermin: 27.04.2013 Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de Die besten Wünsche zum Osterfest übermitteln die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der VG Riechheimer Berg Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.vg-riechheimer-berg.de

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 2 - Nr. 3/2013 RegionalnachRichten für alle einwohner im gebiet der VeRwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltung Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in Kirchheim Mo. 09.00-12.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr Di. 09.00-12.00 Uhr 13.00-18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09.00-12.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr Fr. 09.00-12.00 Uhr Telefon : 036200 / 624-0 Fax: 036200 / 624-44 Telefon Kasse 036200 / 62422 und 62423 Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten Polizeiobermeister Herr Klotz in der VG in Kirchheim Di. 16.00-18.00 Uhr Do. 14.00-16.00 Uhr Telefon-Nr. und Fax-Nr. : 036200 / 64205 Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag geschlossen Dienstag 09.00-12.00 Uhr 13.00-18.00 Uhr Mittwoch 13.00-16.00 Uhr Donnerstag 09.00-12.00 Uhr Freitag 09.00-12.00 Uhr Telefon: 03629 / 668833 Am 27. März 2013 bleibt das Standesamt geschlossen. Sprechzeiten der Leiterin der Kindertageseinrichtungen Frau Körner in der Verwaltung der VG Riechheimer Berg - Kirchheim: Dienstag von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr Zusätzlich können Sie mich in den Kindertageseinrichtungen wie folgt erreichen: Kita Elleben Im Wiesengrund 04.04.2013 16:00-17:00 Uhr Kita Osthausen Osthäuser Rasselbande 10.04.2013 16:00-17:00 Uhr Kita Wüllersleben Pfiffikus 17.04.2013 16:00-17:00 Uhr Kita Elxleben Die kleinen Strolche 18.04.2013 16:00-17:00 Uhr Kita Dornheim Die lustigen Frösche 24.04.2013 16:00-17:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Tel. 036200/62441 Sprechzeiten des Leiters der Kindertageseinrichtung, Herr Schuster in der Kita Zwergenland in Kirchheim: jeden zweiten Dienstag im Monat von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr. Festsetzung der Grundsteuer der Mitgliedsgemeinden Elleben, Kirchheim und Witzleben der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg für das Kalenderjahr 2013 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2013 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 gem. 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Grundsteuerbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Grundsteuerbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2013 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten. Die Fälligkeiten sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2013 für Quartalszahler und der 01.07.2013 für Jahreszahler. Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist in der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht. Thüringer Verordnung zur Aufhebung eines Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Elleben und Osthausen-Wülfershausen Vom 29. JANUAR 2013 Auf Grund der 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 52 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), und der 28 Abs. 1, 103 Abs. 2, 105 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und 130 Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBI. S. 648) verordnet das Thüringer Landesverwaltungsamt: Artikel 1 Die Schutzzonen I und II des mit Beschluss des Kreistages Arnstadt über die Festlegung 411, von Schutzgebieten für die Wasserentnahme aus dem Grund- und Oberflächenwasser zur Trinkwassergewinnung auf dem Territorium des Kreises Arnstadt vom 27. November 1975, Nr. 38-10/75, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Februar 2011 (ThürStAnz Nr. 12/2011 S. 482), festgesetzten Wasserschutzgebietes für die in der Anlage 1 Bezeichnung der Trinkwasserversorgungsanlagen im Kreisgebiet Arnstadt des Beschlusses aufgeführten Wassergewinnungsanlagen: Riechheim Quellen 750 m südlich der Ortslage am Haardt-Bach werden aufgehoben.

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 3 - Nr. 3/2013 Artikel 2 Die örtliche Lage der in dieser Verordnung aufgehobenen Schutzzonen in der Gemarkung Riechheim der Gemeinde Elleben und in der Gemarkung Osthausen der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen im Ilmkreis ergibt sich aus der als Anlage zu dieser Verordnung im Maßstab 1:25.000 veröffentlichten Übersichtskarte. Die Fläche der aufgehobenen Schutzzonen I und II, die in der Schutzzone III weiterer Wassergewinnungsanlagen verbleibt, ist in der Übersichtskarte kreuzschraffiert und mit einer durchbrochenen Linie umrandet, dargestellt. Die Übersichtskarte ist Bestandteil dieser Verordnung. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Weimar, 29. JANUAR 2013 Thüringer Landesverwaltungsamt Der Präsident In Vertretung gez. Unterschrift Dr. Bär Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderung der Kostenordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg in Kraft. Gemeinde Alkersleben Alkersleben, den 13.03.2013 gez. Günther Hülle Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Alkersleben (Landkreis Ilm - Kreis) vom 21.03.2013 für das Haushaltsjahr 2013 -Siegel- Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Alkersleben folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 238.100,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 86.400,00 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 1) 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000,00 Euro festgesetzt. 6 nicht belegt 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. bekanntmachungen Von satzungen 1. Änderung der Kostenordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftsraumes und des Sozialgebäudes am Sportplatz in Alkersleben vom 13.03.2013 Artikel 1 3 Veranstaltungen 1. Für jede Veranstaltung beträgt die Miete pro Tag: für den Dorfgemeinschaftsraum 50,00 (zzgl. 50,00 Kaution) für das Sozialgebäude 50,00 (zzgl. 50,00 Kaution) für nicht Ortsansässige pro Raum 70,00 (zzgl. 50,00 Kaution) 2. Die Endreinigung obliegt dem Nutzer. 3. Das Einschlagen von Nägeln, Haken usw. sowie das Bekleben von Böden, Wänden oder Einrichtungsgegenständen ist nicht gestattet. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 21.03.2013 beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Alkersleben für das Jahr 2013 liegt in der Zeit vom 01.04.2013 bis 16.04.2013 während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Alkersleben für das Jahr 2013 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2013 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Alkersleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Alkersleben, den 21.03.2013 Gemeinde Alkersleben gez. Günther Hülle Bürgermeister (Siegel)

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 4 - Nr. 3/2013 1) - nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (B) 400 v.h. 2. Gewerbesteuer 450 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 48/2011 vom 22.09.2011 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Alkersleben vom 20.10.2011 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 11/2011 vom 26.11.2011) bekanntmachung Von beschlüssen des gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Gemeinderatsitzung vom 13.03.2013 Gemeinde Alkersleben Beschluss-Nr.: 83 / 2013 Beschluss-Tag: 13.03.2013 Niederschrift vom 17.12.2012 - öffentlicher Teil - Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 17.12.2012 öffentlicher Teil in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 84 / 2013 Beschluss-Tag: 13.03.2013 Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2013 Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Alkersleben mit folgenden Anlagen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss-Nr.: 85 / 2013 Beschluss-Tag: 13.03.2013 Finanzplan 2013 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2013 der Gemeinde Alkersleben gemäß beigefügter Anlage. Beschluss-Nr.: 86 / 2013 Beschluss-Tag: 13.03.2013 Vertreter der Gemeinde als Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, dass Herr Helmut Schiel die Gemeinde als Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung der FAW mbh vertritt. Beschluss-Nr.: 87 / 2013 Beschluss-Tag: 13.03.2013 1. Änderung Kostenordnung Dorfgemeinschaftsraum und Sozialgebäude Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt die 1. Änderung der Kostenordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftsraumes und des Sozialgebäudes am Sportplatz in Alkersleben. mitteilungen Bekanntmachung der Gemeinde Alkersleben Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Freiflächenphotovoltaikanlage am Flugplatz Arnstadt-Alkersleben in der Gemarkung Alkersleben gemäß 10 Abs. 3 BauGB Mit Bescheid vom 18.3.2013 hat das Landratsamt des Ilm- Kreises den Bebauungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage am Flugplatz Arnstadt-Alkersleben in der Gemarkung Alkersleben rechtsaufsichtlich genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim, während der Öffnungszeiten Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr (außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen. Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung gemäß 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO). Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Alkersleben, den 26.03.2013 gez. Günther Hülle Bürgermeister Information zur eingeschränkten Nutzung des Sportplatzes Alkersleben Die Nutzung des Gesamtgeländes des Sportplatzes Alkersleben wurde bisher neben der Bereitstellung kommunaler Grundstücke über die Anpachtung von privatem Grundbesitz sichergestellt. Nachdem der Pachtvertrag für die nörd-/ nordwestlich gelegene Sportplatzteilfläche beendet wurde, steht diese Fläche nicht mehr für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung. Die Sportfreunde und sonstige Nutzer des Sportplatz Alkersleben werden gebeten nur die gemeindlichen Grundstücke zur sportlichen Betätigung zu nutzen.

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 5 - Nr. 3/2013 bekanntmachungen Von satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Bösleben - Wüllersleben (Landkreis Ilm - Kreis) vom 28.02.2013 1) - nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H. b) für die Grundstücke (B) 400 v.h. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 84/2011 vom 16.11.2011 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben vom 08.12..2011 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 12/2011 vom 24.12.2011) bekanntmachung Von beschlüssen des gemeinderates für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Bösleben - Wüllersleben folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 559.200,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 421.400,00 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 1) 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000,00 Euro festgesetzt. 6 nicht belegt 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 25.02.2013 beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Jahr 2013 liegt in der Zeit vom 01.04.2013 bis 16.04.2013 während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Jahr 2013 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2013 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Bösleben - Wüllersleben Bösleben - Wüllersleben, den 28.02.2013 gez. Matthias Wacker Bürgermeister -Siegel- Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Gemeinderatsitzung vom 14.02.2013 Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Beschluss Nr.: 130 / 2013 Beschluss-Tag: 14.02.2013 Niederschrift Sitzung 17.12.2012 - öffentlicher Teil Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 17.12.2012 - öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss Nr.: 131 / 2013 Beschluss-Tag: 14.02.2013 Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2013 Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit folgenden Anlagen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss Nr.: 132 / 2013 Beschluss-Tag: 14.02.2013 Finanzplan 2013 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2013 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage. Beschluss Nr.: 133 / 2013 Beschluss-Tag: 14.02.2013 Grundsatzbeschluss Sanierung Leipziger Straße Bösleben im Zuge der Erneuerung der Wasser-/ abwassertechn. Anlage Der Gemeinderat stimmt der Realisierung des Vorhabens zur Erneuerung der Leipziger Straße als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem WAZV grundsätzlich zu. Die Grundstückseigentümer der Ermittlungseinheit Bösleben sind über eine Bekanntmachung im Amtsblatt zum Bauvorhaben und der Beteiligung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu informieren. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Gemeinderatsitzung vom 13.03.2013 Gemeinde Bösleben Beschluss Nr.: 137 / 2013 Beschluss-Tag: 13.03.2013 Niederschrift Sitzung 14.02.2013 - öffentlicher Teil Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 14.02.2013 - öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form.

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 6 - Nr. 3/2013 Beschluss Nr.: 138 / 2013 Beschluss-Tag: 13.03.2013 Änderung der Satzung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in der Gemeinde Bösleben Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Satzung zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben bezüglich der Ermittlungseinheiten in der Form zu ändern, dass die Berechnung der Beiträge künftig über eine Ermittlungseinheit, welche aus beiden Ortsteilen besteht, vorgenommen wird. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Änderungssatzung für die kommende Gemeinderatssitzung vorzubereiten. Beschluss Nr.: 139 / 2013 Beschluss-Tag: 13.03.2013 Aufstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Neubau eines Einfamilienhauses mit Gewerbeeinheit in Bösleben, Ettischlebener Weg 114 Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Aufstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Neubau eines Einfamilienhauses mit Gewerbeeinheit in 99310 Bösleben, Ettischlebener Weg 114. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Durchführung- und Erschließungsvertrag mit dem Vorhabensträger zu erarbeiten. Der Bürgermeister wird zum Abschluss des Vertrages bevollmächtigt. Beschluss Nr.: 140 / 2013 Beschluss-Tag: 13.03.2013 Deckungsbeschluss zur Sanierung der Leipziger Straße Bösleben Anschlussbereich zur Erfurter Straße Der Gemeinderat Bösleben Wüllersleben stimmt im Rahmen der Realisierung des Vorhabens zur Erneuerung der Leipziger Straße der gleichzeitigen Erneuerung des Zufahrtsbereiches von der Erfurter Straße zu. Zudem stimmt der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach 58 Abs. 1 ThürKO für Mehrkosten wie folgt zu: HH-Stelle Bezeichnung überplanmäßige Mittelbereitstellung Mehrausgaben 2.6300020.940000 grundhafter Straßenbau Leipziger Straße + 20.700,00 Deckung durch: Mehreinnahme 2.9100001.310000 Entnahme aus der allge. Rücklage + 20.700,00 mitteilungen Bekanntmachung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Freiflächenphotovoltaikanlage am Flugplatz Arnstadt-Alkersleben in der Gemarkung Bösleben gemäß 10 Abs. 3 BauGB Mit Bescheid vom 18.3.2013 hat das Landratsamt des Ilm- Kreises den Bebauungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage am Flugplatz Arnstadt-Alkersleben in der Gemarkung Bösleben befristet bis zum 30. Juni 2013 unter Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim, während der Öffnungszeiten Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr (außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen. Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung gemäß 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO). Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bösleben-Wüllersleben, den 26.03.2013 gez. Mathias Wacker Bürgermeister Vor-Ort Begehung zum Ausbau der Leipziger Straße Bösleben Wie zu der Einwohnerversammlung zur Information über bevorstehende Investitionsmaßnahmen des WAZV und Dorferneuerungsmaßnahmen der Gemeinde in Bösleben im November vergangenen Jahres bereits informiert, stehen auch 2013 umfangreiche Investitionsmaßnahmen des Wasser-/ Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung sowie der Gemeinde Bösleben an. Unter anderem wurde die Anregung der Einwohnerversammlung aufgegriffen neben dem WAZV auch als Ge-

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 7 - Nr. 3/2013 meinde in der Leipziger Straße tätig zu werden. So sieht der Haushaltsplan 2013 der Gemeinde zusätzlich zu dem Maßnahmen des WAZV zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen die Erneuerung der Leipziger Straße mit Nebenanlagen und Straßenbeleuchtung beginnend vom der Kreuzung Possingsweg bis zur Kreuzung Erfurter Straße vor. Zur Information bezüglich der Straßenausbaumaßnahmen ist am Dienstag, den 02. April 2013, 17:00 Uhr eine Beratung Vor-Ort in der Leipziger Straße vorgesehen. Interessierte Bürger sind hierzu herzlich eingeladen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Investitionsmaßnahme entsprechend der Satzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beitragspflichtig ist. Mit einer Erhebung der Beiträge durch die Verwaltung ist im Jahr 2014 zu rechnen. und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ab. 193.900,00 Euro 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 1) 5 Information über den Beginn der Dorferneuerungsmaßnahme Grundhafter Ausbau der Kirchgasse Bösleben Nachdem die erste große Dorferneuerungsmaßnahme der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben zur Erneuerung des Dorfplatzes, der Strumpfgasse und eines Teils der Kirchgasse im Jahr 2012 abgeschlossen wurde, hat der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben in seiner letzten Sitzung den Auftrag für die Straßenbauarbeiten zum grundhaften Ausbau der Kirchgasse bis zum Kreuzungsbereich Am Kirchbach vergeben. Mit den Bauarbeiten wurde die JAAP Tiefbau GmbH aus Gotha beauftragt. Die Arbeiten hierzu sollen am Montag, den 08. April 2013 beginnen und bis auf Bepflanzungsarbeiten Anfang August 2013 abgeschlossen werden. Als Ansprechpartner Vor-Ort wurde durch das beauftragte Unternehmen Herr Grebehem Tel.: 0163-2045881 benannt. Es ist vorgesehen wöchentlich jeweils dienstags 08:00 Uhr Bauberatungen auf der Baustelle durchzuführen. Diese Beratungen können auch durch die Anlieger der Kirchgasse zur Vorbringung von Hinweisen, Anregungen und Beschwerden genutzt werden. Die Bauverwaltung der VG Riechheimer Berg steht unter der Telefonnummer 036200-62430 ebenfalls zur Verfügung. Für die bevorstehende Bauzeit wird im Interesse eines reibungslosen Bauablaufes und einer termingerechten Fertigstellung und Freigabe des Bauabschnittes auf das Verständnis der Anlieger für die nötigen Behinderungen und Einschränkungen gebeten. Gleichfalls wird darauf hingewiesen, dass das Investitionsvorhaben der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben entsprechend der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach Abschluss der Bauarbeiten eine Beitragspflicht begründet. Mit der Erhebung der Straßenausbaubeiträge ist im 1. Halbjahr 2014 zu rechnen. bekanntmachungen Von satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Dornheim (Landkreis Ilm - Kreis) vom 25.02.2013 für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Dornheim folgende Haushaltssatzung: Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 70.000,00 Euro festgesetzt. nicht belegt 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 21.02.2013 beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Dornheim für das Jahr 2013 liegt in der Zeit vom 01.04.2013 bis 16.04.2013 während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Dornheim für das Jahr 2013 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2013 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Dornheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Dornheim, den 25.02. 2013 Gemeinde Dornheim gez. Burkhard Walther Bürgermeister - Siegel - 1) - nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H. b) für die Grundstücke (B) 400 v.h. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 55/2011 vom 17.10.2011 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Dornheim vom 01.11.2011 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 11/2011 vom 26.11.2011) 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 424.000,00 Euro

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 8 - Nr. 3/2013 bekanntmachung Von beschlüssen des gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse der Ratssitzungen des Gemeinderates Elleben vom 26.02.2013 Beschluss-Tag: 26.02.2013 Beschluss-Nr.: 152 / 2013 Niederschrift vom 29.01.2013 - öffentlicher Teil - Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2013 mit folgender Änderung: TOP 4, Absatz 2, letzter Satz wird gestrichen. Beschluss-Tag: 26.02.2013 Beschluss-Nr.: 1 53 / 2013 Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Elleben Der Gemeinderat Elleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Elleben mit folgenden Anlagen und Änderungen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen - Ansatzerhöhung von 0 auf 1.000 in der HH-Stelle 1.1300.5600 Schutzbekleidung Feuerwehr - 10.000 Mehreinnahmen in der HH-Stelle 2.8800006.34000 Wohngebiet Am kleinen Berg durch Grundstücksverkäufe - 10.000 Mehrausgaben in der HH-Stelle 2.8800005.94000 Bürgerhaus Gügleben, Fassade/Sanitäranlagen, Ansatzerhöhung von 3.000 auf 13.000 Beschluss-Tag: 26.02.2013 Beschluss-Nr.: 154 / 2013 Finanzplan 2013 der Gemeinde Elleben Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2013 der Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage. Informationsveranstaltung mitteilungen zu bevorstehenden Investitionsvorhaben des Wasser/ Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung in der Hauptstraße und Kirchgasse Riechheim sowie zum behindertengerechten Umbau der Omnibushaltestelle/ grundhafte Neugestaltung der ÖPNV Buswendeschleife Riechheim Ort Am Montag, den 10. April 2013, 18:00 Uhr, findet in der Gaststätte Landgasthof Riechheim, Bergstraße 31, 99334 Riechheim eine öffentliche Veranstaltung zur Information der Grundstückseigentümer bezüglich der im Jahr 2013 bevorstehenden Bauarbeiten des Wasser/ Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung zur Erneuerung der wasser- u. abwassertechnischen Anlagen im Bereich der Hauptstraße/ Kirchgasse - Anschluss an die Verbandskläranlage Riechheim sowie zu Straßenbauarbeiten zur gemeindlichen Investitionsmaßnahme Behindertengerechte Umgestaltung der Omnibushaltestelle/ grundhafte Neugestaltung der ÖPNV Buswendeschleife Riechheim Ort statt. Interessierte Bürger und Grundstückseigentümer von Riechheim sind hierzu herzlich eingeladen. bekanntmachungen Von satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Elxleben (Landkreis Ilm - Kreis) vom 07.03.2013 für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Elxleben folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 496.200,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 255.100,00 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 1) 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000,00 Euro festgesetzt. nicht belegt 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 05.03.2013 beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Elxleben für das Jahr 2013 liegt in der Zeit vom 01.04.2013 bis 16.04.2013 während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Elxleben für das Jahr 2013 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2013 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Elxleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Elxleben, den 07.03.2013 Gemeinde Elxleben gez. Klaus Böhm Bürgermeister (Siegel)

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 9 - Nr. 3/2013 1) - nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v. H. b) für die Grundstücke (B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 34/2011 vom 01.11.2011 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Elxleben vom 15.12.2011 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 12/2011 vom 24.12.2011). Beschluss-Tag: 19.02.2013 Beschluss-Nr.: 60 / 2013 Finanzplan der Gemeinde Elxleben 2013 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2013 der Gemeinde Elxleben gemäß beigefügter Anlage. bekanntmachung Von beschlüssen des gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse Abbau der Fußgängerbrücke über die Wipfra musste aus Sicherheitsgründen angeordnet werden! der Sitzung des Gemeinderates Elxleben vom 19.02.2013 Beschluss-Tag: 19.02.2013 Beschluss-Nr.: 58 / 2013 Bestätigung der Niederschrift vom 27.11.2012 Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2012 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: 19.02.2013 Beschluss-Nr.: 59 / 2013 Haushaltsplan / Haushaltssatzung der Gemeinde Elxleben 2013 Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Elxleben mit folgenden Anlagen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Der Bauhof der Gemeinde Kirchheim beseitigte am 21. März mit Unterstützung der Agrargenossenschaft Kirchheim die privat errichtete Fußgängerbrücke. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Standhaftigkeit musste die Brücke entfernt werden. Für Benutzer der Brücke und besonders für Kinder bestand eine große Gefahr eines Absturzes in die Wipra. Die Gemeinde Kirchheim prüft, ob im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung ein Neubau einer Fußgängerbrücke finanziell möglich ist. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse Gemeinde Kirchheim Beschlüsse aus nichtöffentlicher Hauptausschusssitzung vom 04.09.2012 bekanntmachung Von beschlüssen des gemeinderates Beschluss-Nr.: 74-22/2012/HA Beschluss-Tag: 04.09.2012 Vergleich mit UPS über die Zahlung von Erstattungszinsen Gewerbesteuerrückzahlung Der Hauptausschuss der Gemeinde Kirchheim beschließt in seiner Sitzung am 04.09.2012: 1. Die in der Anlage als Vergleich beigefügte Berechnung der Ersattungszinsen für die Rückzahlung der Gewerbesteuern an die Firma UPS mit einem Zinssatz von 3 % jährlich, einschließlich Zinseszins, mit einer Höhe von insgesamt 23.565,33 wird bestätigt. 2. Das vergleichsweise Angebot der Firma UPS zur Zahlung von Erstattungszinsen mit einem Zinssatz von 3 % jährlich, zuzüglich Zinseszinsen, in Höhe von insgesamt 23.565,33 wird angenommen. 3. Der Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim wird ermächtigt, den Vergleich über die Erstattungszinsen (incl. Zinseszinsen) in Höhe von insgesamt 23.565,33 mit der Firma UPS abzuschließen und die entsprechende Auszahlung zu veranlassen. Beschluss-Nr.: 75-22/2012/HA Beschluss-Tag: 04.09.2012 Deckungsbeschluss Bordanlage Altreiße Kirchheim Der Hauptausschuss der Gemeinde Kirchheim stimmt wegen Dringlichkeit der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach 58 Abs. 1 ThürKO für die Kosten der Errichtung einer Bordanlage an der Altreiße wie folgt zu: HH-Stelle Bezeichnung außerplanmäßige Mittelbereitstellung Mehrausgaben 2.6300046.940000 Errichtung Bordanlage Altreiße + 24.700,00 Deckung durch: Mehreinnahmen 2.9100001.310000 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage + 24.700,00

Beschlüsse aus nichtöffentlicher Hauptausschusssitzung vom 23.10.2012 Beschluss-Nr.: 76-23/2012/HA Beschluss-Tag: 23.10.2012 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.09.2012 Der Hauptausschuss Kirchheim beschließt die Niederschrift der Hauptausschusssitzung vom 04.09.2012 in der als Anlage beigefügten Form. Beschlüsse aus nichtöffentlichem Teil Ratssitzung vom 22.11.2012 Beschluss-Nr.: 153-19/2012/GR Beschluss-Tag: 22.11.2012 Bestätigung Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2012 Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2012 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 154-19/2012/GR Beschluss-Tag: 22.11.2012 Zufahrtsstraße zu den Anliegern Familie Baumann und Familie Spaleck Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die Befestigung der Teilfläche der Zufahrtsstraße zu den Anliegern Familie Baumann und Familie Spaleck mit Ladengeschäft Friseur. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel im Vermögenshaushalt erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage. Beschlüsse aus öffentliche Hauptausschusssitzung vom 30.01.2013 Beschluss-Nr.: 77-24/2013/HA Beschluss-Tag: 30.01.2013 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.10.2012 Der Hauptausschuss Kirchheim beschließt die Niederschrift der Hauptausschusssitzung vom 23.10.2012 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 78-24/2013/HA Beschluss-Tag: 30.01.2013 Herstellung der Öffentlichkeit nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Die Mitglieder des Hauptausschusses beschließen einstimmig die Herstellung der Öffentlichkeit folgender nicht öffentlich gefasster Beschlüsse: Beschluss-Nr. 75-22/2012/HA Beschluss-Nr. 76-23/2012/HA Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 10 - Nr. 3/2013 Der Bürgermeister wird zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem WAZV Arnstadt und Umgebung zur Realisierung und Abrechnung der Leistungen bevollmächtigt. Beschluss-Nr. 74-22/2012/HA Vergleich mit UPS über die Zahlung von Erstattungszinsen Gewerbesteuerrückzahlung Deckungsbeschluss Bordanlage Alteiße Kirchheim Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.09.2012 Beschluss-Nr.: 7 9-24/2013/HA Beschluss-Tag: 30.01.2013 Bestätigung der Vereinbarung der Bewirtschaftungsziele Kommunalwald Der Hauptausschuss Kirchheim beschließt die Bestätigung der Bewirtschaftungsgziele Kommunalwald gemäß beigefügter Anlage. Beschlüsse aus öffentlichem Teil Ratssitzung vom 28.02.2013 Beschluss-Nr.: 155-20/2013/GR Bestätigung Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2012 Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2012 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 156-20/2013/GR Herstellung der Öffentlichkeit nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Herstellung der Öffentlichkeit der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse aus der 19. Sitzung vom 22.11.2012 des Gemeinderates Kirchheim Beschluss-Nr.: 153-19/2012/GR Bestätigung der Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2012 Beschluss-Nr.: 154-19/2012/GR Zufahrtsstraße zu den Anliegern Familie Baumann und Familie Spaleck Beschluss-Nr.: 157-20/2013/GR Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte Kirchheim zur Erweiterung der Betreuungsplätze Der Gemeinderat Kirchheim stimmt einer Erweiterung der Platzkapazität der Kindertagesstätte Zwergenland Kirchheim zu und bevollmächtigt den Bürgermeister bei Vorliegen einer Bescheinigung zum förderunschädlichen Maßnahmebeginn zur Veranlassung notwendiger Maßnahmen zum Umbau der Sanitärinstallation und zur Beschaffung notwendigen Mobiliars. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim stimmt den außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen nach 58 Abs. 1 ThürKO für die Erweiterung der Platzkapazität der Kindertagesstätte Kirchheim wie folgt zu: HH-Stelle Bezeichnung außerplanmäßige Mittelbereitstellung Mehrausgaben 2.4640004.935000 Erwerb Möbel Kleinkindgruppe U3 + 9.800,00 Mehrausgaben 2.4640004.940000 Umbau Sanitäranlagen U3 + 7.100,00 Deckung durch: Minderausgabe 2.9100007.910000 Zuführung an die allgemeine Rücklage - 16.900,00 Beschluss-Nr.: 158-20/2013/GR Deckungsbeschluss zur Finanzierung einer zusätzlichen befristeten Planstelle für die Betreuung der Kinder in der KITA Kirchheim Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach 58 Abs. 1 ThürKO für die Mehrkosten durch eine zusätzliche Betreuungskraft in der Kindertagestätte Kirchhein wie folgt zu: HH-Stelle Bezeichnung außerplanmäßige Mittelbereitstellung Mehrausgaben 1.4640000.712200 Betriebskostenumlage THEPRA + 12.000,00 Deckung durch: Minderausgabe 1.9000000.832100 VG-Umlage - 12.000,00

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 11 - Nr. 3/2013 mitteilungen Sitzung des Gemeinderates Kirchheim Die nächste öffentliche Ratssitzung des Gemeinderates Kirchheim findet am 18.04.2013, um 19:00 Uhr, im Vereinsraum Kirchheim statt. Jagdgenossenschaft Gemeinde Kirchheim Einladung Die Jagdgenossenschaft Gemeinde Kirchheim lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung in das Vereinshaus Werningsleben ein. Termin: Mittwoch, der 10. April 2013, 19.00 Uhr Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. Diskussion und Sonstiges 6. Beschlussfassung 7. Schlusswort Sigrid Gerstenhauer und der Jagdvorstand bekanntmachungen Von satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen (Landkreis Ilm - Kreis) vom 20.03.2013 für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Osthausen - Wülfershausen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 514.400,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 214.600,00 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 1) 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 85.000,00 Euro festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 20.03.2013 beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für das Jahr 2013 liegt in der Zeit vom 01.04.2013 bis 16.04.2013 während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für das Jahr 2013 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2013 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Osthausen-Wülfershausen Osthausen - Wülfershausen, den 20.03.2013 gez. Siegfried Gräbedünkel Bürgermeister -Siegel- 1) - nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (B) 400 v.h. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 53/2011 vom 15.11.2011 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen vom 08.12..2011 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 12/2011 vom 24.12.2011) bekanntmachung Von beschlüssen des gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Gemeinderatsitzung vom 28.02.2013 Gemeinde Osthausen-Wülfershausen Beschluss- Nr.: 95 / 2013 Niederschrift Sitzung 19.12.2012 - öffentlicher Teil Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 19.12.2012 - öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss- Nr.: 96 / 2013 außerordentliche Tilgung der Kredite 670 694 9960 und 670 693 9896 bei der DKB Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt die außerordentliche Tilgung der Kredite 670 693 9896 und 670 694 9960 bei der DKB in Höhe der Restschuld und dem Aufhebungsentgelt zum 04.03.2013 von 26.504,87 (Kredit-Nr.: 670 693 9896 ) und von 9.580,15 (Kredit-Nr.: 670 694 9960).

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 12 - Nr. 3/2013 Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Zahlung von insgesamt 36.085,02 zu veranlassen und damit die Restschuld sowie das Aufhebungsentgelt zu begleichen und somit die Kredite zum 04.03.2013 abzulösen. Beschluss- Nr.: 97 / 2013 Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2013 Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit folgenden Anlagen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss- Nr.: 98 / 2013 Finanzplan 2013 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2013 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen gemäß beigefügter Anlage. Beschluss- Nr.: 99 / 2013 Bestimmung eines Vertreters der Gemeinde als Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung der FAW mbh Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, dass der Beigeordnete Herr Klaus Kolodziej als Gemeinderatsmitglied die Gemeinde als Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung der FAW mbh vertritt. Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr (außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen. Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung gemäß 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO). Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Beschluss- Nr.: 100 / 2013 Ernennung der Ehrenbeamten auf Zeit der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt in seiner Sitzung am 28.02.2013 die Ernennung von Christian Friedrich zum Ortsbrandmeister der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen Bernd Schreiber zum Stellvertreter des Ortsbrandmeisters für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten. mitteilungen Bekanntmachung der Gemeinde Osthausen- Wülfershausen Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Freiflächenphotovoltaikanlage am Flugplatz Arnstadt- Alkersleben in der Gemarkung Wülfershausen gemäß 10 Abs. 3 BauGB Mit Bescheid vom 18.3.2013 hat das Landratsamt des Ilm-Kreises den Bebauungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage am Flugplatz Arnstadt-Alkersleben in der Gemarkung Wülfershausen befristet bis zum 30. Juni 2013 unter Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim, während der Öffnungszeiten Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Osthausen-Wülfershausen, den 26.03.2013 gez. Siegfried Gräbedünkel Bürgermeister Jagdgenossenschaft Osthausen Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Osthausen am Freitag dem 12.04.2013 um 20.00 Uhr im Gasthaus Zum grünen Baum Osthausen. Tagesordnung 1. Begrüßung / Beschlüsse 2012 2. Bericht Vorstand + Kasse 3. Entlastung Vorstand + Kasse 4. Neuwahl des Vorstandes 5. Verwendung der Jagdpacht 12-13 6. Anfragen + Sonstiges Der Vorstand Die Jagdgenossenschaft Wülfershausen gibt hiermit die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 14.02.2013 bekannt: 1. Wahl des Jagdvorstand Jagdvorsteher: Rainer Künast, Wülfershausen Stellvertreter: Sebastian Lohrey, Wülfershausen Beisitzer: Marlies Schulze, Wülfershausen 2. Änderung des Jagdpachtvertrages Als Jagdpächter tritt mit sofortiger Wirkung nur noch Herr Klaus Kolodziej auf. Herr Siegfried Gräbedünkel ist aus dem Pachtvertrag ausgeschieden. 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtreinertrages Der Reinertrag aus der Jagdverpachtung des Jahres 2012 wird einbehalten Rainer Künast Jagdvorstand

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 13 - Nr. 3/2013 Riechheim - Freie Baugrundstücke der Gemeinde Elleben in Riechheim zur Wohnbebauung Im Wohngebiet Am kleinen Berg in Riechheim, Lindenstraße, 99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 m 2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 40,00 /m 2 Jugend amtliche bekanntmachungen der gemeinde witzleben Jagdgenossenschaft Witzleben Einladung Die Jagdgenossenschaft Witzleben lädt alle Mitglieder zur Vollversammlung am 11.05.2013, 19.00 Uhr in den Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr ein. Vorläufige Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Feststellung der Beschlußfähigkeit 3. Wahl des Versammlungsleiters 4. Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung mit anschließender Abstimmung 5. Bericht des 1. Vorsitzenden 6. Bericht des Kassenführers 7. Bericht des der Kassenprüfer 8. Bericht des Jagdpächters 9. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012/2013 10. Entlastung des Kassenführers für das Geschäftsjahr 2012/2013 11. Vorlage des Haushaltsplanes 2013/2014 12. Beschluss des Haushaltsplanes 2013/2014 13. Sonstiges 14. Schlusswort des Jagdvorstehers Im Anschluss laden die Jagdpächter zum alljährlichen Jagdessen ein. Der Vorstand Grundstücksmarkt der Mitgliedsgemeinden Bösleben - Nur noch 2 Baugrundstücke verfügbar! Im Wohngebiet der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Über dem Dorfe in der Lindenstraße, 99310 Bösleben stehen nur noch 2 voll erschlossene Baugrundstücke mit Grundstücksgrößen 573 m 2 und 616 m 2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 45,00 /m 2 Wüllersleben - Wohnhaus (ehemalige Schule) der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beabsichtigt das bebaute Grundstück in 99310 Wüllersleben, Gommerstedter Gasse 3 mit einer Größe von ca. 360 m 2 veräußern. Mit sehr guter Verkehrsanbindung zu Stadtilm, Arnstadt und Erfurt lässt dieses sanierungsbedürftige Objekt in Fachwerkkonstruktion viel Spielraum zur eigenen Verwirklichung. Die Immobilie mit 2 Wohnungen (1 Wohnung davon vermietet), nicht ausgebauten Dachgeschoss, ist teilweise unterkellert (Gewölbekeller) und verfügt über ein Nebengebäude. Kaufpreis: 29.800. Mitteilungen der AWO-Jugendpflege Taste Explosion - neue junge Klänge aus der Verwaltungsgemeinschaft! Wir dachten, dass diese Tatsache eine Meldung im regionalen Amtsblättchen wert ist: Seit März 2012 gibt es diese junge Band, die sich den Namen Taste Explosion gab und durch viel Motivation und regelmäßige Proben inzwischen sogar einige eigene Titel zum Besten geben kann. Im Januar hatten sich Lukas, Till, Felix O. und Felix G. (15 bzw. 16 Jahre alt!) mittels einer eigens dafür aufgenommenen Demo- CD für eine Teilnahme am Casting für Newcomer-Bands in Mülverstädt qualifiziert und lieferten dort am 2. März 2013 bei der Gruppe unter 18 Jahren eine tolle Show ab. Macht weiter so! Auch wenn es immer noch nach Winter aussieht: Auch 2013 kommt der Sommer und zur Erinnerung noch mal die Termine unserer Sommerferienangebote 1) 12. Trinationales Jugendtreffen in Polen! Traditionell findet auch 2013 das Jugendtreffen zwischen Jugendlichen aus der VG Riechheimer Berg, Polen und Frankreich statt. Nachdem im letzten Jahr 14 Jugendliche eine spannende Woche in Frankreich verbrachten, geht die Reise 2013 nach Polen. Wann? 21. bis 27. Juli 2013 Die Partnergemeinde Kramsk wird ganz sicher wieder 7 erlebnisreiche Tage mit einem tollen Programm für alle Teilnehmer vorbereiten. Sobald uns dieses im Detail bekannt ist, werden wir natürlich darüber informieren. Teilnehmen können Jugendliche aus allen Orten der VG Riechheimer Berg im Alter von 12 bis 16 Jahren. (Die Teilnehmerzahl ist auf 14 begrenzt.) 2) Sommerfreizeit in Prebelow! Auch in den Sommerferien 2013 gibt es wieder eine Ferienfreizeit der AWO- Jugendpflege für alle Reiselustigen: Wann? 01.08. - 07.08.2013 Kinder- und Jugenderholungszentrum KIEZ Prebelow In diesem Sommer haben wir uns in dem nördlich von Berlin liegenden Objekt KiEZ Prebelow eingemietet. Genau befindet es sich zehn Kilometer nördlich von Rheinsberg/Mark, wo das Rheinsberger Seengebiet in die Mecklenburger Seenplatte übergeht, ist umgeben von ausgedehnten Wäldern und Seen, Flüssen und Kanälen. Direkt am großen Prebelower See liegend, ist das sehr großzügige Objekt ein echter Joker von Natur, Action und Entspannung! Die Unterbringung erfolgt im gerade erst modernisierten Haus am See mit Duschen und WC im Gebäude. Die umfangreichen Freizeitmöglichkeiten im KiEZ können natürlich von den Teilnehmern ausgiebig genutzt werden, genauso wie der angrenzende See (bei hoffentlich tollem Sommerwetter!) zum Baden und Kanufahren!

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 14 - Nr. 3/2013 Wie immer gibt es ein umfangreiches Programm mit Ausflügen in die Umgebung. Als Highlight unseres Aufenthalts in diesem Jahr ist ein Tagesausflug nach Berlin geplant. Dort werden wir das im Zentrum Berlins gelegene LEGOLAND Discovery Centre besuchen und natürlich auch einen Teil der City besichtigen.. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche aus allen Orten der VG Riechheimer Berg im Alter von 8 bis16 Jahren. Die Teilnehmerzahl ist auf 24 begrenzt. Die Kosten für diese Freizeit betragen 165,- (Hin- und Rückfahrt, Übernachtung / Vollverpflegung) zuzüglich 25,- Programmkostenanteil. (Obwohl die Teilnehmerbeiträge bereits vom Projekt finanziell gestützt sind, besteht zusätzlich wieder die Möglichkeit einer personenbezogenen Bezuschussung durch das Jugendamt. Formulare und Hilfe bei der Anragstellung gibt es bei mir!) Ab sofort sind für beide Angebote Voranmeldungen möglich! Für weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung!!! Tel.: 036200 / 624-13 o. 0174/4628029) e-mail: anett.grass@googlemail.com Anett Gras AWO- Jugendpflege VG Riechheimer Berg Anmeldung Name:... Vorname:... Geb. am:... Schöffenwahl 2013 sonstige mitteilungen Im ersten Halbjahr 2013 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2019 zu wählen. Interessierte Bürger der Gemeinde Alkersleben (zwischen 25 und 69 Jahre) melden sich bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim (036200/62412). Der Gemeinderat wird über die Aufnahme in die Vorschlagsliste in einer öffentlichen Ratssitzung beschließen. Die Pest In früheren Zeiten, als schriftliche Nachrichten zwischen dem fürstlichen Amt und den Schulzen oder Pfarrer noch nicht auf dem Postwege zum Empfänger gelangten, besorgten die Überbringung Boten. Andererseits trugen die Ortsvorstände der Dörfer ihre an die Obrigkeit gerichteten Schreiben selbst an die Empfänger. Auch damals lief nichts umsonst, jene Dienste wurden in der Regel mit einen Groschen aus der Gemeindekasse vergütet. Eine ordentliche Kassenführung erledigte man auch bereits vor Jahrhunderten, denn jede Geldausgabe und Einnahme, wurde genau notiert und begründet. So ist zum Beispiel im Jahre 1680 ein Groschen aus der Alkersleber Gemeindekasse an einen Boten für folgende Nachricht ausgegeben: Einen Pothen, welcher die Anordnung, wie Mann sich in der Pest Seuche verhalten und was Mann bey derselben gebrauchen soll überbracht den 30 Sebt. Anschrift:... Telefon:... Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter verbindlich 1) zur Sommerfreizeit der AWO- Jugendpflege (01.-07.08.2013) 2) zum Trinationales Jugendtreffen in Polen (21.-27.07.2013) an.... Ort / Datum... Unterschrift der Erziehungsberechtigten altersjubiläen Mit Sicherheit ist anzunehmen, dass jedes Dorf die Anordnung von der fürstlichen Herrschaft erhalten hat. Der genaue Inhalt jenes Schreibens liegt nicht mehr vor. Die Pest, durch Bakterien verursacht, eine im Mittelalter sehr ansteckende Seuche mit Todesfolge für die Erkrankten. In der Zeit des 30-jährigen Krieges war die tödlich endende Krankheit (der schwarze Tod) wieder aufgetreten. Drei Jahrzehnte nach diesem im Jahre 1648 geendigten Krieg herrschte noch Angst und Gefahr vor der schlimmen Seuche. Das beweist der kurze Vermerk zur Ausgabe des einen Groschen am 30. September 1680. Verheerend soll die Pest um das Jahr 1350 gewütet haben. Ein Drittel der europäischen Bevölkerung, so in geschichtlicher Literatur berichtet, wurde hinweg gerafft. K. Wagner Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am 08.04. zum 87. Geburtstag Frau Schiel, Lieselotte am 14.04. zum 67. Geburtstag Herrn Reichert, Jens am 28.04. zum 65. Geburtstag Herrn Herpe, Wilfried

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 15 - Nr. 3/2013 altersjubiläen altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Bösleben am 03.04. zum 73. Geburtstag Herr Künzel, Frank am 04.04. zum 69. Geburtstag Frau Vogel, Ursula am 06.04. zum 75. Geburtstag Herrn Graube, Roland am 11.04. zum 68. Geburtstag Frau Künzel, Heide am 14.04. zum 71. Geburtstag Frau Haefs, Gertrud am 21.04. zum 69. Geburtstag Frau Schlimbach, Brunhilde am 30.04. zum 86. Geburtstag Herrn Mund, Harry Wüllersleben am 11.04. zum 68. Geburtstag Frau Wettig, Monika am 25.04. zum 77. Geburtstag Frau Boehnert, Regina am 29.04. zum 68. Geburtstag Frau Sever, Marlis Der Bürgermeister informiert! In Dornheim gibt es jetzt einen Hochzeitsweg. Ich freue mich ihnen heute mitteilen zu können, dass die Genehmigung zur Umbenennung des landwirtschaftlichen Weges zum Hölzchen in Hochzeitsweg erteilt wurde. Es handelt sich hierbei um den Bitumenweg, der am Dreschplatz beginnt und hinter dem Hölzchen entlang führt. Er wird zukünftig den Namen Hochzeitsweg tragen. Aufgrund der vielen Eheschließungen, die auch in diesem Jahr wieder in der Traukirche von J.S. Bach stattfinden, möchten wir als Gemeinde interessierten Hochzeitspärchen die Möglichkeit geben, hier entlang dieses Weges Ihren eigenen Baum zu pflanzen. Durchaus gewünscht und erhofft - wird diese Möglichkeit auch den Brautpaaren gegeben, die nicht hier im Ort geheiratet haben. Für die Hochzeitspärchen ist dies sicherlich eine willkommene Idee um den Erhalt ihrer Ehe mit dem langen Leben eines Baumes mehr Nachdruck zu verleihen. Und Spaß macht doch so eine besondere Aktion der gesamten Hochzeitsgesellschaft sicherlich auch, ganz zu schweigen von dem Erinnerungswert, und den Fotos eines solchen Tages. Folgende Baumarten kommen dafür in erster Linie zur Auswahl, Eiche, Buche, Kastanie, und Linden. Eine Höhe von ca. 1,80 m sollten die Bäumchen bereits haben und ein stabiler Pflanzpfahl als Stütze, muss mit eingesetzt werden. Andere Baumarten, die vielleicht einen besonderen Bezug für manche Familie darstellen, können mit vorheriger Abstimmung der Gemeinde gestattet werden. Interessierte Hochzeitsgäste melden bitte die geplante Pflanzung beim Bürgermeister der Gemeinde Dornheim (über die VG Riechheimer Berg) rechtzeitig an. Der Bürgermeister, wird Ihnen dann eine schöne Pflanzstelle zuweisen. Nun können Sie gemeinsam mit Ihren Gästen, Ihren ganz persönlichen Familienbaum einpflanzen. Wir hoffen damit, zum einen eine schöne Hochzeitsidee zu liefern, die gleichzeitig unser Ortsbild schmückt und den Paaren einen guten Grund gibt unsere Gemeinde wieder einmal zu besuchen. Mit hochzeitlichen Grüßen Burkhard Walther Bürgermeister / Dornheim Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am 09.04. zum 74. Geburtstag Frau Steger, Karin am 12.04. zum 89. Geburtstag Frau Bräutigam, Johanna am 12.04. zum 75. Geburtstag Frau Keith, Rosemarie am 29.04. zum 73. Geburtstag Herrn Seever, Günter VeRanstaltungen Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche von J. S. Bach e.v. in Dornheim Sonntag, 31. März 2013 - Thüringer Bachwochen 15:00 Uhr J. S. Bach: Solokonzerte in Transkription für Mandoline Ari Avital (Israel) - Mandoline Hohenstaufen Ensemble Samstag, 13. April 2013 - Thüringer Bachwochen 16:00 Uhr J. S. Bach: Solokonzerte in Bearbeitung für Blockflöte Erik Bosgraaf (Niederlande) - Blockflöte Ensemble Cordevento Mittwoch, 1. Mai 2013 Straßenmusik aus aller Welt ein Konzert für die ganze Familie Jazz-Quintett Tupaika Eintritt 10, ermäßigt 8 Für Bratwürste und Getränke ist ausreichend gesorgt Rosemarie Frey Mitglied des Vorstandes altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Elleben am 10.04. zum 66. Geburtstag Frau Beck, Hella am 17.04. zum 65. Geburtstag Herrn Hartung, Karl-Heinz Gügleben am 10.04. zum 92. Geburtstag Frau Wagner, Lisbeth Riechheim am 04.04. zum 73. Geburtstag Herrn Hammann, Klaus am 05.04. zum 73. Geburtstag Herrn Reichardt, Peter am 09.04. zum 83. Geburtstag Herrn Dr. Luschnitz, Ernst am 10.04. zum 70. Geburtstag Frau Reichardt, Waltrud altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am 08.04. zum 66. Geburtstag Frau Kawula, Gudrun am 12.04. zum 66. Geburtstag Frau Künast, Marianne am 13.04. zum 70. Geburtstag Herrn Schaube, Detlef am 14.04. zum 70. Geburtstag Frau Saft, Renate

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 16 - Nr. 3/2013 am 18.04. zum 66. Geburtstag Frau Hüter, Rosel am 20.04. zum 79. Geburtstag Herrn Enders, Martin am 26.04. zum 75. Geburtstag Frau Köllmer, Gudrun am 27.04. zum 97. Geburtstag Frau Meißner, Ilse kirchliche nachrichten Kirchengemeindeverband Elxleben - Witzleben Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im April 2013 Monatsspruch April: Wie ihr nun den Herrn Jesus Christus angenommen habt, so lebt auch in ihm und seid in ihm verwurzelt und gegründet und fest im Glauben, wie ihr gelehrt worden seid, und seid reichlich dankbar. Kol. 2,6.7 Ostermontag, 1. April 10.00 Uhr Riechheim, Taufgottesdienst Sonntag, 7. April 09.00 Uhr Gügleben 10.30 Uhr Wülfershausen Montag, 8. April 15.30 Uhr Osthausen, Vorkonfirmanden 19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis Dienstag, 9. April 09.30 Uhr Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe) 14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis Samstag, 13. April 18.00 Uhr Witzleben, Andacht zum Gedenken an den 11. April 1945 Sonntag, 14. April 09.00 Uhr Ettischleben 10.00 Uhr Alkersleben Montag,15. April 15.30 Uhr Osthausen, Konfirmanden Mittwoch, 17. April 14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis Sonntag, 21. April 09.00 Uhr Achelstädt 10.00 Uhr Ellichleben Montag, 22. April 15.30 Uhr Osthausen, Vorkonfirmanden Dienstag, 23. April 09.30 Uhr Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe) Mittwoch, 24. April 15.00 Uhr Osthausen, Gemeindenachmittag 20.00 Uhr Osthausen, Gesprächskreis Freitag, 26. April 15.00 Uhr Elleben, Gottesdienst zur Silbernen Hochzeit und Taufe Sonntag, 28. April 09.00 Uhr Bösleben 10.00 Uhr Osthausen Montag, 29. April 15.00 Uhr Osthausen, Konfirmanden am 11.04. zum 86. Geburtstag Frau Köhler, Lya am 11.04. zum 70. Geburtstag Frau Schütze, Ulrike am 13.04. zum 67. Geburtstag Herrn Porwik, Bernd am 14.04. zum 68. Geburtstag Frau Von Chrzanowski, Christina am 17.04. zum 71. Geburtstag Frau Penzler, Helga am 22.04. zum 66. Geburtstag Herrn Heydorn, Bernd am 25.04. zum 68. Geburtstag Herrn Handl, Wolfgang am 25.04. zum 74. Geburtstag Frau Plischke, Renate am 30.04. zum 69. Geburtstag Herrn Schröder, Klaus am 30.04. zum 72. Geburtstag Herrn Schütze, Manfred Bechstedt-Wagd am 06.04. zum 65. Geburtstag Herrn Meinhardt, Harald am 07.04. zum 66. Geburtstag Herrn Weisgerber, Wolf-Dieter am 11.04. zum 66. Geburtstag Frau Schulz, Uta am 16.04. zum 82. Geburtstag Herrn Grün, Harry am 17.04. zum 74. Geburtstag Herrn Paukert, Wolfgang am 23.04. zum 69. Geburtstag Frau Hendrich, Marion Werningsleben am 10.04. zum 83. Geburtstag Frau Breitbarth, Helga am 28.04. zum 70. Geburtstag Frau Reichelt, Rita Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden wollen. VeReine und VeRbände SG Eintracht Kirchheim 1946 e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Sehr geehrtes Mitglied, unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet statt am 5. April 2013, 19.00 Uhr im Vorraum der neuen Turnhalle in Kirchheim Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden des Vorstands, 2. Entgegennahme des Jahresberichts/Kassenbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 3. Entlastung des Vorstands 4. Änderung des Vorstands. Wahl eines neuen Kassenwarts und Beisitzers 5. Beratung, Schlussfassung der neuen Satzung Beratung, Schlussfassung der Beitragsordnung 6. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen M. Dornheim Vorstandsvorsitzender Frauenmannschaft SG Eintracht Kirchheim Spielklasse: Kreisoberliga West Mittelthüringen altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Kirchheim am 08.04. zum 74. Geburtstag Frau Dr. Bähring, Waltraud am 11.04. zum 70. Geburtstag Herrn Braun, Peter Wir suchen Spielerinnen! Bist Du 15 Jahre alt und hast Du Freude am Fußballspielen, kannst es bereits, oder möchtest es erlernen? Wir würden uns freuen, Dich bei unseren Training am Mittwoch oder Freitag von 18.00-19.30 Uhr begrüßen zu dürfen. Ansprechpartner: Herr Andreas Umbreit Tel.: 036200/64449 Herr Andreas König Herr Bernd Weißenborn Tel.:03628/48365 Herr Markus Dornheim Tel.: 03628/589610 oder 0160/2457264

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 17 - Nr. 3/2013 Jugendmannschaften SG Eintracht Kirchheim Wir suchen Spieler und Spielerinnen, Altersbereich ab 8 bis 14 Jahren. Wir möchten gern den Kindern in unserem Verein einen Spielbetrieb ermöglichen. Darum suchen wir Jungen und Mädchen,für die Altersklassen: C-Junioren 12-14 Jahre D-Junioren 10-12 Jahre E-Junioren 8-10 Jahre Hast du Freude am Fußballspielen, kannst es bereits oder möchtest es erlernen? Wir würden uns freuen, dich bei unseren Training am Mittwoch oder Freitag von 16.00-17.30 Uhr begrüßen zu dürfen. Ansprechpartner: Herr Günter Ritze Tel.:036200/60743 Herr Thomas Wegener Maibaumsetzen in Kirchheim Wir laden herzlich ein! Am Mittwoch, dem 1. Mai ab 13:30 Uhr findet in Kirchheim auf dem Dorfplatz das Maibaumsetzen statt. Feuerwehrverein Kirchheim-Werningsleben e.v. Spielansetzungen SG Eintracht Kirchheim im April 2013 1. Männermannschaft: Sonntag, 07.04.2013 um 15:00 Uhr in Arnstadt (Lok-Sportplatz) SG Lok/Motor Arnstadt I gegen SG Kirchheim/Elleben I Samstag, 13.04.2013 um 15:00Uhr in Kirchheim SG Kirchheim/Elleben gegen SV Grün-Weiß Witzleben Samstag, 20.04.2013 um 15:00Uhr in Ichtershausen Kuf Ichtershausen I gegen SG Kirchheim/Elleben I Sonntag, 28.04.2013 um 15:00Uhr in Kirchheim SG Kirchheim/Elleben I gegen SV 09 Arnstadt III 2. Männermannschaft: Sonntag, 07.04.2013 um 13:00Uhr in Haarhausen SG Wachsenburg Haarhausen II gegen SG Kirchheim/Elleben II Frauenmannschaft: Montag, 01.04.2013 um 14:00Uhr in Kirchheim SG Eintracht Kirchheim gegen SV Ilmtal Manebach Pokalhalbfinale Frauen Sonntag, 07.04.2013 um 14:00Uhr in Kirchheim SG Eintracht Kirchheim gegen VfB Oberweimar Jugend D-Junioren : Samstag, 13.04.2013 um 10:30Uhr in Ichtershausen Kuf Ichtershausen gegen SG Eintracht Kirchheim Samstag, 20.04.2013 um 10:30Uhr in Kirchheim SG Eintracht Kirchheim gegen VfB Oberweimar II Samstag, 27.04.2013 um 10:30Uhr in Ilmenau SG SV Germania Ilmenau II gegen SG Eintracht Kirchheim Änderungen möglich!!! Markus Dornheim Vereinsvorsitzender Internet: Email: www.sg-eintracht-kirchheim.de SG-Eintracht-Kirchheim-46-e.V@gmx.de VeRanstaltungen Holzdiebstahl sonstige mitteilungen Ende Februar 2013 wurde festgestellt, dass im gemeindlichen Wald im Moor der Gemeinde Kirchheim ca. 2 rm geschnittenes Holz entwendet wurden. Hinweise zu Beobachtungen, die mit dem Diebstahl in Zusammenhang stehen könnten, richten Sie bitte an die VG Riechheimer Berg, Ordnungsamt (036200/6240). altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Osthausen am 04.04. zum 73. Geburtstag Herrn Wölbing, Armin am 09.04. zum 84. Geburtstag Frau Mc Cracken, Hannelore am 13.04. zum 69. Geburtstag Frau Dittmer, Margot am 16.04. zum 67. Geburtstag Frau Grünert, Monika am 16.04. zum 79. Geburtstag Frau Hoyer, Marianne am 21.04. zum 82. Geburtstag Herrn Schwarz, Rolf Wülfershausen am 18.04. zum 94. Geburtstag Frau Grauel, Ottilie am 29.04. zum 65. Geburtstag Herrn Reinhardt, Martin am 30.04. zum 71. Geburtstag Frau Nüchter, Karin Wir laden herzlich ein! Werningslebener Walpurgisfest Am Dienstag, dem 30. April, ab 18:00 Uhr findet das traditionelle Walpurgisfeuer auf dem Hexentanzplatz im Wiesegarten (Sportplatz) in Werningsleben statt. Das Fest beginnt mit dem Fackelumzug der Jugendfeuerwehr und anschließendem Anzünden des Walpurgisfeuers. Für alle Werningsleber Gartenbesitzer besteht die Möglichkeit, am Sonnabend, 30. März, ab 10:00 Uhr Strauch und Baumverschnitt (bitte nur Strauch und Baumverschnitt) an der Feuerstelle im Wiesegarten abzulagern. Feuerwehrverein Kirchheim-Werningsleben e.v. altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am 08.04. zum 65. Geburtstag Frau Wittke, Petra

Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 18 - Nr. 3/2013 altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Witzleben am 06.04. zum 83. Geburtstag Herrn Hübner, Egon am 28.04. zum 65. Geburtstag Frau Hüsgen, Roswitta am 28.04. zum 73. Geburtstag Herrn Kästner, Friedhelm am 30.04. zum 74. Geburtstag Frau Knobloch, Marie Achelstädt am 06.04. zum 69. Geburtstag Herrn Poller, Karl-Heinz am 07.04. zum 83. Geburtstag Frau Koch, Gisela am 17.04. zum 66. Geburtstag Frau Schneider, Gisela Ellichleben am 09.04. zum 77. Geburtstag Frau Leuthardt, Ingrid am 10.04. zum 69. Geburtstag Frau Freytag, Sigrid am 20.04. zum 74. Geburtstag Herrn Bürger, Bringfried am 22.04. zum 73. Geburtstag Herrn Apel, Rolf am 30.04. zum 70. Geburtstag Herrn Schenke, Herbert sonstige mitteilungen Schöffenwahl 2013 Im ersten Halbjahr 2013 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2019 zu wählen. Interessierte Bürger der Gemeinde Witzleben (zwischen 25 und 69 Jahre) melden sich bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim (036200/62412). Der Gemeinderat wird über die Aufnahme in die Vorschlagsliste in einer öffentlichen Ratssitzung beschließen. Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.