Arbeitsbeziehungen in Frankreich

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Transkript:

Seminardokumentation Arbeitsbeziehungen in Frankreich Seminar-Auftakt der CSSA-Länderreihe am 20. Juni 2012 in Wiesbaden 1

Chemie-Stiftung Sozialpartner-Akademie (CSSA) Kreuzberger Ring 70 65205 Wiesbaden Tel.: 0611 / 970098-0 Fax: 0611 / 970098-16 e-mail: service@cssa-wiesbaden.de Web: www.cssa-wiesbaden.de Die CSSA ist eine Stiftung der Chemie-Sozialpartner 2

Inhaltsverzeichnis I. Vorwort 4 II. Seminarprogramm 5 III. Dr. Patrick Remy: Die Grundzüge des französischen Arbeitsrechts. Unterschiede zu Deutschland 6 IV. Prof. Dr. Henrik Uterwedde: Gesamtüberblick über die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in Frankreich. Wer vertritt wen? Rollen, Funktionen, Kompetenzen 81 V. Cyrille Beau, Raymond Ott: Erfahrungsberichte aus der Praxis. Analyse der Arbeitsbeziehungen bei Michelin Europa 96 VI. Seminarbewertung 115 VII. Gruppenbild 118 3

I. Vorwort Worin unterscheidet sich das französische vom deutschen Arbeitsrecht? Wie sieht die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Frankreich aus? Und wie geht es zwischen beiden Seiten in der Praxis zu? Auf diese und andere Fragen gibt das erste Seminar der CSSA-Länderreihe Antwort. Es gibt kaum eine europäische Arbeitnehmervertretung, in der nicht Deutschland und Frankreich gemeinsam vertreten sind. Die Interessenvertretung in Frankreich steht jedoch auf völlig anderen Beinen. Damit Sie Ihre französischen Kolleginnen und Kollegen besser verstehen und erfolgreich mit ihnen zusammenarbeiten können, ist es wichtig, die wesentlichen Unterschiede zwischen den deutschen und den französischen Arbeitsbeziehungen zu kennen. In diesem Seminar erfahren Sie mehr über die Hintergründe der französischen Tariflandschaft und bekommen einen Überblick über die Struktur und Zusammensetzung der betrieblichen Interessenvertretung. Tauschen Sie sich aus mit den anderen Teilnehmern und hören Sie, was ein französischer Werksdirektor und ein deutscher Betriebsratsvorsitzender aus ihrer täglichen Zusammenarbeit mit den französischen Kollegen berichten. Hintergrund des Seminars ist die Vereinbarung der Chemie-Sozialpartner Bundesarbeitgeberverband (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Europäische Betriebsräte in der chemischen Industrie aus dem Jahr 2010. Mit der Länderreihe unterstützt die CSSA die betrieblichen Sozialpartner in der Umsetzung ihrer Vereinbarung. 4

II. Seminarprogramm Mittwoch, 20. Juni 2012: bis 10.00 Uhr Anreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empfang und Kaffeetafel 10.00 10.15 Uhr Begrüßung 10.15 11.30 Uhr Die Grundzüge des französischen Arbeitsrechts Unterschiede zu Deutschland Referent: Dr. Patrick Remy, Maître de conférences Université Paris I (Panthéon-Sorbonne) Diskussion 11.30 11.45 Uhr Pause 11.45 13.00 Uhr Gesamtüberblick über die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen Wer vertritt wen? Rollen, Funktionen, Kompetenzen Referent: Prof. Dr. Henrik Uterwedde, stellv. Direktor des Deutsch- Französischen Instituts in Ludwigsburg Diskussion 13.00 13.45 Uhr Mittagspause 13.45 15.30 Uhr Erfahrungsberichte aus der Praxis Referenten: Cyrille Beau, Werksdirektor der Michelin Reifenwerke in Bad Kreuznach und Trier Raymond Ott, Mitglied im EBR, Vorsitzender des GBR Michelin Diskussion 15.30 16.00 Uhr Abschlussrunde Podiumsdiskussion mit allen Referenten 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung 5

Dr. Patrick REMY Maître de conférences Université Paris I (Panthéon-Sorbonne) DIE GRUNDZÜGE DES FRANZÖSISCHEN ARBEITSRECHTS Gliederung I) Quellen des französischen Arbeitsrechts (S. 2-9) 1) Arbeitsgesetzbuch (S. 3) 2) Völkerrechtliche Verträge und Recht der EU (S. 4) 3) Tarifverträge (S. 5-6) 4) Betriebliche Übung und Gesamtzusage (S. 7) 5) Verhältnis der Rechtsquellen zueinander: Günstigkeitsprinzip und Ausnahmen (S. 8-9) II) Erster Überblick über die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen im Unternehmen (S. 10-11) III) Verwaltung und Gerichte (S. 12-13) 1) Rolle der Arbeitsverwaltung (S. 12) 2) Gerichtlicher Rechtschutz (S. 13) IV) Der individuelle Arbeitsvertrag 1) Arbeitnehmerbegriff und Kategorien von Arbeitnehmern (S. 14) 2) Befristeter Arbeitsvertrag (S. 15) a) Voraussetzung (S. 15-16) b) Dauer, Verlängerung und Kettenbefristung (S. 17-18) c) Beendigung (S. 19-20) d) Sanktion (S. 21) 3) Beendigung des unbefristeten Arbeitsvertrags (S. 22) a) Kündigung durch den Arbeitgeber (S. 22) 1. Grundkonzeption: Abfindungsprinzip und nicht Bestandsschutz (S. 22) 2. Anwendungsbereich des Kündigungsschutzes (S. 23) 3. Verfahren: Gespräch und Mitteilung der Gründe (S. 24-25) 4. Kündigungsfrist (S. 26) 5. Rechtfertigung der Kündigung (S. 27) a. Personenbedingte Kündigung (S. 27) b. Betriebsbedingte Kündigung (S. 28) i. Begriffsbestimmung (S. 28) ii. Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (S. 29) iii. Sozialauswahl (S. 30) iv. Bevorrechtigte Einstellung (S. 31) 6. Massenentlassung (S. 32) a. Begriff (S. 32) b. Unterrichtung und Beratung mit dem Unternehmenskomitee (S. 33-36) c. Rolle der Verwaltung (S. 37) d. «Beschäftigungssicherungsplan» (S. 38) b) Aufhebungsvertrag (S. 39-40) 6

c) Kündigung durch den AN auf Grund des Fehlverhaltens des AG (S. 41) 4) Rechte und Pflichten des AN (S. 42) 5) Rechte und Pflichten des AG (S. 43) a) Arbeitszeit (S. 44) 1. Arbeitszeit im Sinne der Gesundheit und Sicherheit der AN (EU- Richtlinie) (S. 44) 2. Arbeitszeit im Sinne der zu vergütenden Arbeitszeit (S. 45) 3. Sonderregelungen für Führungskräfte (S. 46-47) b) Gehalt (S. 48) 6) Änderung des Arbeitsvertrags (S. 49) a) Begriff (S. 49) b) Verfahren (S. 50) c) Entlohnung, Arbeitszeit, Ort, berufliche Qualifikation (S. 51-55) 7) Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang (S. 56) a) Rechtsfolge (S. 56) b) Wann liegt ein Betriebsübergang vor? (S. 57) 8) Erholungsurlaub (S. 58) 9) Krankheit des Arbeitnehmers (S. 59) V) Kollektives Arbeitsrecht, insbesondere die Vertreter der AN im Unternehmen (S. 60) 1) Gewerkschaften (S. 61) a) Allgemein (S. 61) b) Stellung und Struktur (S. 62) c) Besondere Rechtsstellung der repräsentativen Gewerkschaften (S. 63) d) Der Gewerkschaftsvertreter im Unternehmen (S. 64) 2) Gewählte Arbeitnehmervertreter (S. 65) a) Personalvertreter (Délégué du Personnel) (S. 65) b) Unternehmenskomitee (Comité d entreprise) (S. 66-67) 1. Informations- und Beratungsrechte (S. 68-70) - Bereiche (S. 68) - Bedeutung (S. 69) - Sanktion (S. 70) 2. Soziale und kulturelle Angelegenheiten (S. 71) c) Unternehmens- und Konzernkomitees (S. 72) 3) Kündigungsschutz für ANvertreter (S. 73) 7

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Gesamtüberblick über die Sozialbeziehungen in Frankreich Prof. Dr. Henrik Uterwedde Wiesbaden, 20. Juni 2012 81

Sozialbeziehungen in Frankreich Gliederung 1. Übersicht 2. Wichtige Etappen 3. Die Sozialpartner 4. Arbeitnehmervertretung im Betrieb 5. Verhandlungsfelder und -ebenen 6. Tendenzen und Reformen 82

Sozialbeziehungen in Frankreich 1. Übersicht: Konflikt- statt Verhandlungskultur? Tradition: Anarcho-Syndikalismus, Gewerkschaft als Gegenmacht, klassenkämpferische Orientierung Tradition: Individualismus der Arbeitgeber, Abwehr kollektiver Verhandlungen durch Verband Geringer Organisationsgrad, Zersplitterung Allumfassende Rolle des Staates Dennoch besteht auch eine Verhandlungskultur 83

Sozialbeziehungen in Frankreich 2. Wichtige Etappen 1946 Sozialversicherung, Paritarismus 1958 Schaffung der Arbeitslosenversicherung durch die Tarifpartner 1968 Mai 68, Grenelle-Vereinbarungen Staat-Gewerkschaften, Gewerkschaftssektionen im Betrieb 1982 Auroux-Gesetze: neue Rechte, Verhandlungsauftrag 2000 Reformdebatte: Refondation sociale 2008 Gesetz über Repräsentativität der Gewerkschaften 84

Sozialbeziehungen in Frankreich 3. Die Sozialpartner: Arbeitgeberverbände Medef 1945/1998 750.000 Unternehmen Unternehmens-Dachverband CGPME 1944 1,5 Mio. kleine und mittlere Untern. UPA 1975 1,2 Mio. Unternehmen in Handwerk, Einzelhandel 85

Sozialbeziehungen in Frankreich 3. Die Sozialpartner: Gewerkschaften Geringer Organisationsgrad: > 8%, Privatwirtschaft 5% Wenig Mitglieder, viel Gewerkschaften: Pluralismus Problem der Repräsentativität Legitimation durch Wahlen (Sozialwahlen) Legitimation durch Mobilisierungsfähigkeit Hohe und steigende Präsenz in den Unternehmen 63% in Unternehmen > 50 B. (1992: 54%) 86

Sozialbeziehungen in Frankreich 3. Die Sozialpartner: Der Gewerkschafts-Pluralismus Name Gründung Mitgl. 2010 Bemerkungen -------------------------------------------------------------------------------------- CGT 1895 525.000 kommun., sozial. CGT-FO 1948 500.000 reformistisch CFTC 1919 142.000 christlich CFDT 1964 851.000 sozialistisch CGC-CFE 1944 113.000 Führungskräfte FSU 1992 163.000 komm., Bildung SUD 1988 100.000 Abspaltung CFDT UNSA 1948/2000 307.000 sozial., Bildung 87

Sozialbeziehungen in Frankreich 4. Arbeitnehmervertretungen im Betrieb Comité d entreprise 1945 Untern. > 50 Besch. Betriebsausschuss Vorsitz: Unternehmenschef Mitglieder: 3-12 gewählte Arbeitnehmer Rechte: -Information (ök. Lage) -Konsultation (soz. Probleme) -Kontrolle -Selbstverwaltung Délégué du personnel 1936/1946 Untern. > 11 Besch. Personalvertreter Wahl durch die Belegschaft Rechte: -rein konsultativ -Vortrag individueller Beschwerden Section syndicale 1968 Untern. > 20 Besch. Gewerkschaftliche Betriebsgruppe Vertretung der Gewerkschaft im Betrieb Rechte: -Räume, Aushänge -Verhandlung von Unternehmensvereinbarungen (seit 1982) 88

Sozialbeziehungen in Frankreich 5. Verhandlungsfelder und -ebenen Paritarismus Paritätische Verwaltung der Sozialversicherungsorgane (160 nat., 90 dezentrale Gremien, 45.000 Beteiligte) Soziale Konzertierung: Staat - Sozialpartner (Konsultation) bei Gesetzesvorhaben Nationale branchenübergreifende Verhandlungen Branchenverhandlungen Unternehmensverhandlungen 89

Sozialbeziehungen in Frankreich 5. Verhandlungsfelder und -ebenen Trotz geringer gewerkschaftlicher Mitgliederzahl: hoher Deckungsgrad durch Tarifverträge (97% der Beschäftigten) Tendenz: Stärke der interprofessionellen Dachverbands-Ebene; seit 30 Jahren Aufstieg der Unternehmensebene; relativ geringe Relevanz der Branchenebene Unternehmensebene gefördert durch Gesetzgeber (z.b. Auroux 1982; Aubry 1998; Gesetze 2004/2008) 90

Sozialbeziehungen in Frankreich 5. Verhandlungsfelder und -ebenen: Zahl der Abkommen 2010 Unternehmen: 33.826 Vereinbarungen Branchen: 1.136 Vereinbarungen Branchenübergreifende Ebene : 25 Vereinbarungen 91

Sozialbeziehungen in Frankreich 5. Verhandlungsfelder und -ebenen: Verhandlung und Konflikt Keine ausgefeilten Regeln wie in Deutschland (Urabstimmung, Friedenspflicht usw.) Dezentralisierung von Konflikten: die Basis entscheidet Genereller Rückgang der Streiktage Streiks überwiegend im öffentlichen Sektor (Verkehr!) Starke Mobilisierung in politischen Fragen 2010: 14 Demos, Streiks gegen Rentenreform (jew. 1-3,5 Mio.) 2011: 3 Demos, Streiks (gg. Sparpläne d.reg.): wenig Resonanz 92

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Sozialbeziehungen in Frankreich 6. Tendenzen, Reformen Dynamik der Unternehmensebene gefördert durch Gesetzgeber: Verpflichtung zu Verhandlungen; Erleichterung von Verhandlungen in sehr kleinen Unternehmen, usw. Refondation sociale: Aufwertung des Sozialvertrags gegenüber dem Gesetz? Neue Regeln zur Repräsentativität: eine neue Gewerkschaftslandschaft? Einführung von Mehrheitsregeln : Erhöhung des Verpflichtungsgrades von Abkommen 94

Sozialbeziehungen in Frankreich 6. Tendenzen: eine unvollendete Baustelle Der Vertrag soweit wie möglich, das Gesetz soweit wie notwendig. Frankreich leidet unter einem Übermaß an Gesetzen und Verordnungen, und an einem Defizit an Verträgen und Verhandlungen. Der Vertrag muss so dezentral wie möglich ausgehandelt werden, vor allem im Unternehmen. Das setzt aber die Präsenz von starken und respektierten Gewerkschaften voraus. Jean-Louis Bianco (Jean-Jaurès-Stiftung), Le Monde, 12.6.2012 95

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Tarifgruppen / Eingruppierungen KAUTSCHUKVER- ARBEIT. BRANCHE Mindestlohn Gleichstellung der Geschlechter Berufsausbildung Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Personal- und Kompetenzbedarfsplanung GESELLSCHAFT BETRIEB * Entgelt * Organisation und Arbeitszeiten Gleichstellung der Berufe Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Personal- und Kompetenzbedarfsplanung Gesundheitsschutz Sparprogramme Besch. älterer MA Benefits Umstrukturierungen Risiken Gewinnbeteiligung Organisation der Arbeitszeiten Wahlvorschriften - Verhandlung alle 4 Jahre Jährliche Verhandlung Verhandlung alle 3 Jahre Verhandlung alle 5 Jahre VERHANDLUNGSTHEMEN * gesetzl. vorgeschrieben 101

102 POSITIONIERUNG ERLÄUTERUNG

UNTERNEHMEN BESCHÄFTIGTE Direktion der Manufacture Française des Pneumatiques Michelin GBR 6 Gewerkschaftsvertreter + 18 hauptamtl. Mitglieder + 18 stellv. Mitglieder Spezialisierter Verhandlungsführer: Umstrukturierungen, Benefits (Rente, Sparpläne, Gewinnbeteiligung usw.) Entgelt Verhandlungskommission Zentraler Gewerkschaftsvertreter Betriebsräte (BR) 11 BR in Frankreich Spezialisierter Verhandlungsführer: Arbeitsorganisation, Verwaltung der Gehaltsposten Vom zentralen Gewerkschaftsvertreter unter Berücksichtigung des Verhandlungsthemas ausgewählte Spezialisten Zwischen 5 und 11 hauptamtl. Mitglieder je BR + Stellvertreter, je nach Belegschaftszahlen Externe Spezialisten Externe Spezialisten Belegschaftsvertreter der Betriebe in Frankreich 103

104 UNTERNEHMEN GEWERKSCHAFTEN

105 UNTERNEHMEN GEWERKSCHAFTEN

106 STÄRKEN SCHWÄCHEN

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VI. Seminarbewertung Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Qualität und den Service unserer Seminare ständig weiter zu verbessern und optimal auf Sie abzustimmen. Aus diesem Grund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns unterstützen, indem Sie sich kurz die Zeit nehmen, diesen Fragebogen auszufüllen. Bitte beantworten Sie spontan die nachfolgenden Fragen. Falls Sie eine Frage auf Grund fehlender Erfahrungen nicht beantworten können, lassen Sie diese bitte aus. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Seminartitel: Arbeitsbeziehungen in Frankreich Datum: 20.06.2012 Stoffgliederung 13x 2x klar, geordnet unklar, ungeordnet Verständlichkeit 14x 1x sehr gut unzureichend praktischer Nutzen 9x 6x großer Nutzen kein Nutzen Seminarunterlagen 14x 1x nützlich und klar unklar, unbrauchbar Referent 1: 15x Die Grundzüge des französischen sehr gut unzureichend Arbeitsrechts Referent 2: 15x Gesamtüberblick über die Arbeitgeber- sehr gut unzureichend Arbeitnehmer-Beziehungen in Frankreich Referenten 3: 7x 8x Erfahrungsberichte aus der Praxis sehr gut unzureichend Gesamteindruck: 15x Erwartungen erfüllt? voll und ganz überhaupt nicht 115

Was hat Ihnen besonders gut gefallen? Vorträge der Referenten 1 und 2 bitte mehr vom Thema Dr. Remy Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in Frankreich Vorstellung der Studie Arbeitsbeziehungen gut vorbereitete Referenten die Vorträge haben sich gut ergänzt, gutes Zusammenspiel, gute Aufteilung gute Mischung aus rechtlichen Themen, kulturellen Themen und Beispielen aus der Praxis Berichte von deutscher und französischer Seite fundierte theoretische Vorträge die offene Diskussion Möglichkeit, Fragen zu stellen sehr konkrete Informationen Was hat Ihnen gefehlt? Welche Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge haben Sie? leider etwas kurz an Zeit, deshalb bitte mehr vom Thema mehr individuelles Arbeitsrecht Verhandlungsschemata im französischen Unternehmen hätten ausführlich besprochen werden können Aufgaben und Zusammensetzung der überbetrieblichen Mitbestimmungen (comité de group, comité central) die französische Perspektive aus der Praxis falls möglich, die Veranstaltung nicht parallel zu einer Messe in Frankfurt (Flüge, Hotels sehr teuer) 116

Welche weiteren Länderseminare wären für Sie von Interesse? (Mehrfachnennungen möglich) 6x Spanien 5x Großbritannien 5x Italien 3x Schweden 3x Polen 2x USA 0x Ungarn 0x Belgien 117

VII. Gruppenbild 118