DGB Fachtagung 17. Dezember Workshop Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

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Transkript:

DGB Fachtagung 17. Dezember 2014 Workshop Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Beschäftigte (31.12.2013) 1.167 Stellen (laut Stellenplan 2014) 967,5 51 % Frauen 49 % Männer Durchschnittsalter (31.12.2013) 43,9 Jahre

Viele Lösungen zwischen MA und Vorgesetzten gefunden, ohne Vereinbarungen abzuschließen jährliche Evaluation Großer Erfolg nach Bekanntwerden der DV 12 Vereinbarungen seit 2012 getroffen

Beruf und Pflege Dienstvereinbarung beim Kreis Soest

Dienstvereinbarung Vereinbarkeit von Beruf und Pflege 1. Vorgehen beim Kreis Soest Arbeitsgruppe Beruf und Pflege Interne Befragung aller Beschäftigten Diskussionsverlauf in der Verwaltung 2. Inhalte der Dienstvereinbarung 3. Erfahrungen mit der Dienstvereinbarung 4. Was sonst noch? Kontaktpersonen Informationsangebote

Ziel im Zukunftskonzept 2020 Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt der Kreis Soest Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen. Seit 2010 zertifiziert

Arbeitsgruppe Beruf und Pflege Gleichstellungsbeauftragte (Leitung) Sachgebietsleitung Personaldienst Sachgebietsleitung Sozialplanung Personalrat Schwerbehindertenvertretung Integrationsteam des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Sachgebiet Aus- und Fortbildung Personalentwicklung Koordinatorin Netzwerk Lokale Bündnisse für Familie im Kreis Soest Pflegender Angehöriger Start Sommer 2011

Arbeitsgruppe Beruf und Pflege Herbst 2011 Interne Befragung aller Mitarbeitenden zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege 1.080 Fragebögen insgesamt 315 Personen antworten (= 30 %) 26 % pflegen bereits jetzt 30 % in absehbarer Zeit betroffen Schwerpunkt Altersgruppe zwischen 40 und 59 Jahren Ergebnisvorstellung in der Personalversammlung Workshop für pflegende Beschäftigte

Arbeitsgruppe Beruf und Pflege Anfang 2012 Entwurf einer Dienstvereinbarung unter Berücksichtigung der Befragungs- und Workshop- Ergebnisse Juni 2012 Führungswerkstätten zum Thema Pflege Diskussion des Entwurfs mit allen Führungskräften Herbst 2012 Vorstellung des überarbeiteten Entwurfs im Rahmen der Personalversammlung und bei einem Workshop für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 18. Dezember 2012 Unterzeichnung Dienstvereinbarung

Dienstvereinbarung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Verfahren 4. Betriebliche Kommission Pflege 5. Evaluation 6. Inkrafttreten sowie zwei Anlagen

Ziele der Dienstvereinbarung Diese Dienstvereinbarung soll es den Beschäftigten der Kreisverwaltung erleichtern, ihre Erwerbstätigkeit und die Verantwortung für betreuungs- oder pflegebedürftige Personen miteinander in Einklang zu bringen ( ) Dafür tragen alle Beteiligten besondere Verantwortung. Diese Dienstvereinbarung soll ( ) ein hohes Maß an Planungs- und Rechtsicherheit geben. Insbesondere sollen Einzelfallentscheidungen zwischen Führungskräften und pflegenden Beschäftigten unterstützt werden.

Für wen gilt die Vereinbarung? Tarifbeschäftigte Beamtinnen und Beamte Auszubildende

Wer gilt als pflegebedürftig? Personen aus dem persönlichen Umfeld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Pflegebedürftigkeit wird nachgewiesen durch einen Einstufungsbescheid der Pflegekasse/des medizinischen Dienstes die Einstufung als Fall gemäß 45 a SGB XI oder eine Bescheinigung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes Vorlage der Bescheinigung nur beim Personaldienst

Das Verfahren Grundidee: Individuelle, passgenaue Einzelfalllösung Kleinere Regelungen oder Sofortmaßnahmen wie zum Beispiel kurzfristiger Urlaub oder Befreiung von der Arbeit Direkte Führungskraft als erste Ansprechperson Abweichungen von DA oder DV möglich Ggf. Info an Personaldienst (Muster-Vereinbarung als Anlage 2) Weitergehende Regelungen oder Maßnahmen Antrag beim Personaldienst Gleichzeitige Information/Absprache mit der Führungskraft Personaldienst entscheidet zeitnah 2 1 Betriebliche Kommission Pflege Beratungs- und Vermittlungsfunktion nicht nur im Konfliktfall 3

Gesetzliche Handlungsmöglichkeiten (Anlage 1 zur Dienstvereinbarung) Pflegezeitgesetz Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Längerfristige Arbeitsverhinderung Familienpflegezeitgesetz Teilzeit- und Befristungsgesetz Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW Landesbeamtengesetz NRW Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Handlungsfelder Arbeitszeit Arbeitsort Sonstiges

Ideenkatalog für weitergehende Unterstützungsmaßnahmen Arbeitszeit flexible Nutzung des Arbeitszeitkontos flexible Nutzung der Gleitzeit früherer Arbeitsbeginn Befreiung von der Rufbereitschaft und von Überstunden/Mehrarbeit kurzfristige Freistellung/Urlaubsgewährung keine kurzfristigen Dienstplanänderungen im Schichtdienst

Ideenkatalog für weitergehende Unterstützungsmaßnahmen Arbeitsort bevorzugte Bewilligung von Telearbeit (auch befristet) Mobiles Arbeiten ermöglichen, auch im Haushalt der pflegebedürftigen Person

Ideenkatalog für weitergehende Unterstützungsmaßnahmen Sonstiges Übernahme der Versicherungskosten nach dem Familienpflegezeitgesetz durch den Arbeitgeber Kreis Soest weitere Ausnahmen von geltenden Dienstanweisungen bzw. Dienstvereinbarungen Wechsel auf eine gleichwertige Stelle unter Berücksichtigung der mittelfristigen Personalplanungen finanzielle Unterstützung (analog Vorschussrichtlinien) Berücksichtigung bei LOB-Zielen oder LOB-Rahmenbedingungen

Erfahrungen mit der Dienstvereinbarung

Was sonst noch? Ansprechpersonen fotolia Rubrik Beruf und Pflege im Intranet Regelmäßige Informationsreihe bzw. Workshop-Angebote im Haus Kursangebot Hilfe beim Helfen für pflegende Angehörige Werbung für die Dienstvereinbarung u. a. FHS/Uni-Forschungsprojekt Männer zwischen Erwerbstätigkeit und Pflege

Petra Nagel Gleichstellungsbeauftragte 02921 30-2273 gleichstellung@kreis-soest.de Peter Brinkmann Personalratsvorsitzender 02921 30-2042 peter.brinkmann@kreis-soest.de Kreis Soest Hoher Weg 1 3 59494 Soest