Jetzt geht s los: Tarifverträge für Calypso- Bad Saarbrücken
Tarifliche Sicherheit = gesetzlicher Schutz! Juristische Stellung von Tarifverträgen Juristische Stellung von Tarifverträgen im Rechtssystem BAG Grund- Gesetz Bundesparlament Gesetze TVG/BetrVG Parlamente BVerfG Tarifvertrag Gewerkschaft Betriebsvereinbarung Betriebsrat Arbeitsvertrag Einzelpersonen mündliche Nebenabreden Nicht bindende/bindende Zusagen Die Normen-Pyramide
Wie entstehen Tarifverträge? Wer schließt Tarifverträge ab? Branchen- Tarifvertrag NGG Arbeitgeberverband Arbeitgeber Firmen- Tarifvertrag
Wer ist am Tarifabschluss beteiligt? Wie entstehen Tarifverträge? Tarifverhandlung Gewerkschaft Tarifkommission Arbeitgeberverband / Arbeitgeber Tarifkommission Gewerkschaftsmitglieder aus den Betrieben Verhandlungsergebnis / Tarifvertrag
Für wen gilt ein Tarifvertrag? Für wen gelten Tarifverträge? Ein Beispiel. 1 Geltungsbereich a) räumlich: für das Land Hessen: b) fachlich: für alle Brauereibetriebe, brauereieigenen Niederlagen sowie als Betriebsabteilungen angegliederten Mälzereien, Roheisabteilungen, Spirituosenabteilungen und Abteilungen für alkoholfreie Getränke; c) persönlich: für alle Arbeitnehmer, die Mitglieder der Gewerkschaft NGGim DGB sind. Ausgenommen sind Angestellte, die nach ihrer Stellung im Unternehmen Aufgaben zu erfüllen haben, deren Anforderungen und Bezüge deutlich über die oberste Bewertungsgruppedes Entgelttarifvertrages hinausgehen und mit denen entsprechend günstigere Arbeitsbedingungen einzelvertraglich vereinbart worden sind. Für Angestellte im Verkaufsaußendienst kommen die 3, 4, 5 und 10 nicht zur Anwendung. Die dann getroffenen Regelungen sind einzelvertraglich angemessen zu berücksichtigen.
Was ist ein Tarifvertrag? Was ist ein Tarifvertrag und was regelt er? Nach 1 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz: Er regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, o die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen o sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. Was regelt ein Tarifvertrag? z.b. Entgelt und Arbeitszeit (Inhalt) Befristung, Wiedereinstellung z.b. bei Elternzeit (Abschluss) Kündigungsfristen, Ausschluss von Kündigungen (Beendigung) Zuordnung von Betrieben, Erweiterung von Mitbestimmungsrechten (betriebsverfassungsrechtlich) Durchführungspflicht für alle Mitglieder des vertragschließenden Arbeitgeberverbandes Friedenspflicht während der Laufdauer
Tarifverträge im Detail Welche Tarifverträge gibt es? Entgelt-/ Lohn- und Gehaltstarifvertrag Höhe von Lohn und Gehalt oder Entgelt sowie Ausbildungsvergütungen (Achtung: Abgrenzung L&G zu Entgelt) Lohn- und Bewertungsgruppen Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen Erhöhungen (bei mehrjähriger Laufzeit) Manteltarifvertrag allgemeine Arbeitsbedingungen (Probezeit, Kündigungsfristen) Arbeitszeit und Flexibilisierungsregelungen Urlaub und Altersfreizeit (Erholungsphasen) Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (Definition, Zuschläge) Lohnfortzahlung an Freud- und Leidtagen Urlaubsgeld, Jahressondervergütung, Sterbegeld Branchenspezifisches (Freitrunk, Erschwerniszulagen)
Exklusivität nur für NGG-Mitglieder Tarifverträge gelten nur für NGG- Mitglieder 1 Geltungsbereich c) persönlich: für alle Arbeitnehmer, die Mitglieder der Gewerkschaft NGG im DGB sind. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. August 1999 Wer einen Anspruch auf einen Tarifvertrag stützt, der muss im Streitfall beweisen, dass in dieser Zeit eine beiderseitige Tarifgebundenheit bestanden hat. Die bloße Erklärung, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband anzugehören, sagt für sich allein nichts darüber aus, seit wann Tarifgebundenheit vorliegt. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. November 2000 Die Regelungen eines Tarifvertrages können nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden, sondern nur ab dem Tag der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.
Tarifautonomie Dein Recht auf Einsatz für Tarifverträge Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Was heißt das? Die uneingeschränkte Tarifautonomie ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundgesetzes. Sie verbrieft das Recht, die Bedingungen des Arbeitslebens zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern auszuhandeln und in Tarifverträgen festzulegen.
Warum werden Tarifverträge geschlossen? Tarifverträge stehen über Betriebsvereinbarungen Vorteile des Tarifvertrages gegenüber Einzelarbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung Die/der einzelne Beschäftigte ist gegenüber dem Arbeitgeber in einer ungünstigeren bzw. schwächeren Verhandlungsposition. Die/der Einzelne hat kaum die Möglichkeit, seine Interessen im Arbeitsleben durchzusetzen. Erst der Zusammenschluss von Beschäftigten in einer Gewerkschaft kann diese Situation verbessern und die Position gegenüber dem Arbeitgeber stärken (z.b. durch Tarifvertrag). Tarifverträge stellen gegenüber einer Betriebsvereinbarung ein höherrangiges Recht dar; die Betriebsvereinbarung kann den Tarifvertrag ergänzen, aber nicht ersetzen. Für ca. 60 % aller Beschäftigten in Deutschland gelten bei der Bezahlung Tarifverträge. Betriebsräte dürfen keine Entgelte aushandeln, denn sie sind abhängig beschäftigt.
Wirkung des Tarifvertrages Tarifverträge stehen über Betriebsvereinbarungen Welche Wirkung hat ein Tarifvertrag und wie lange gilt er? Ein Tarifvertrag wirkt auf das Arbeitsverhältnis zum Schutz der Beschäftigten wie ein Gesetz. Eine Abweichung von den Regelungen des Tarifvertrages zuungunsten der/des Beschäftigten ist grundsätzlich nicht möglich. Das ist eine Garantie eines Mindestniveaus von Arbeitsbedingungen. Bessere Regelungen können aber durchaus vereinbart werden (Günstigkeitsprinzip, 77 Abs. 3 dinge die üblicherweise in TV geregelt ). Bei Ablauf oder Kündigung eines Tarifvertrages gilt er für die bereits beschäftigten Arbeitnehmer/innen des Unternehmens weiter, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen ist (Nachwirkung).
Beispiele für tarifliche Regelungen MTV Nährmittel Obst- und Gemüseind. Probezeit Bis zu 6 Mon. Bis zu 6 Mon. Besond. Künd.schutz Ab 50 Jahre/20 Jahre BZ Ab 55 Jahre/ 15 Jahre BZ Arbeitszeit 38 Stunden/ Woche 38 Stunden/ Woche + 2h bei Vereinbarung mit BR Arbeitszeitkonto Ja Ja Altersfreizeit Ab 58 Jahre, 10 Jahre BZ: Ab 58 Jahren 2, ab 60 Jahren 12 Tage 60 Jahre, 10 Jahre BZ: 5 TageAb 58 Jahre, 10 Jahre BZ: Mehrarbeit 25 %, ab 3. Stunde 35 % 25 %,ab 3. Stunde 35 %
Beispiele für tarifliche Regelungen MTV Nährmittel Obst- und Gemüseind. Nachtarbeit 50 % 50 % 25 % Schichtarbeit von 25 % 25 % 22-6 Uhr Sonntagsarbeit 75 % 60 % Gesetzliche Feiertage 200 % 160 % Gesetzliche Feiertage, arbeitsfreier Tag 100 %
Tarifvergleich Obst-und Gemüse/ Beispiele Nährmittelfür tarifliche Industrie Regelungen MTV Nährmittel Obst- und Gemüseind. Schmutz-und Erschwernis länger als 30 Min. bei -20 Celsius: 20 % Stundezuschlag Urlaubsgeld 475,50 243 (1.Jahr); Jahressonderzuwend. 110 % 100 % Altersvorsorge 700 465 274 (3. Jahr)
Tarifvergleich Obst-und Gemüse/ Beispiele Nährmittelfür tarifliche Industrie Regelungen ETV Nährmittel Obst- und Gemüseind. Eckentgelt OK 1 2.575,50 2.416,50 Eckentgelt OK 2 2.565,00 2.398,50 Eckentgelt OK 3 2.565,00 38 Stunden/ Woche + 2h bei Vereinbarung mit BR Arbeitszeitkonto Ja Ja Altersfreizeit Ab 58 Jahre, 10 Jahre BZ: Ab 58 Jahren 2, ab 60 Jahren 12 Tage 60 Jahre, 10 Jahre BZ: 5 TageAb58 Jahre, 10 Jahre BZ: Mehrarbeit 25 %, ab 3. Stunde 35 % 25 %,ab 3. Stunde 35 %
Wie geht es weiter? Viele NGG- Mitglieder= guter Tarifvertrag! Nur eine mitgliederstarke NGG kann einen guten Tarifabschluss erreichen Keine Sonderabsprachen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, sondern echte Tarifverträge mit Rechtsbindung Nichtmitglieder, leider außen vor, aber die deutliche Mehrheit. Deswegen: JETZT Mitglied werden!