BEKANNTMACHUNG DES LANDKREISES OLDENBURG

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BEKANNTMACHUNG DES LANDKREISES OLDENBURG Am Dienstag, 10. April 2018, findet um 16:00 Uhr im Sitzungsraum B, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen (Kreishaus) eine öffentliche Sitzung des Struktur- und Wirtschaftsausschusses des Landkreises Oldenburg statt. Öffentliche Sitzung Tagesordnung TOP Betreff Vorlagennummer 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 2 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.11.2017 Nach Tagesordnungspunkt 2 findet eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner statt. 3 Zweckverband Naturpark Wildeshauser Geest 19/ 2018 4 Trägerverein Frauen und Wirtschaft e.v. 84/ 2018 5 Gerechter Handel ("fair trade") 83/ 2018 6 Mitteilungen des Landrates 7 Anfragen und Anregungen Nach diesem Tagesordnungspunkt findet eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner statt. Landkreis Oldenburg, 29.03.2018 Carsten Harings Der Landrat

An die 27793 Wildeshausen Mitglieder Delmenhorster Str. 6 des Struktur- und Wirtschaftsausschusses Tel.: 04431 / 85-287 Fax: 04431 / 85-307 E-Mail: landrat.harings nachrichtlich: @oldenburg-kreis.de Alle übrigen Kreistagsabgeordneten Datum: 29.03.2018 EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Struktur- und Wirtschaftsausschusses (SWA - 5/ X) des Landkreises Oldenburg ein. Sitzungstermin: Sitzungsort: Dienstag, 10. April 2018, 16:00 Uhr Sitzungsraum B Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen (Kreishaus) Sollten Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können, so bitte ich Sie, Ihren Vertreter oder Ihre Vertreterin zu verständigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Carsten Harings Landrat

Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 2 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.11.2017 Nach Tagesordnungspunkt 2 findet eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner statt. 3 Zweckverband Naturpark Wildeshauser Geest 19/ 2018 4 Trägerverein Frauen und Wirtschaft e.v. 84/ 2018 5 Gerechter Handel ("fair trade") 83/ 2018 6 Mitteilungen des Landrates 7 Anfragen und Anregungen Nach diesem Tagesordnungspunkt findet eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner statt.

Sitzungsvorlage Nr. 19/ 2018 TOP 3 Beratende Gremien Datum Struktur- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2018 X öffentlich nichtöffentlich Zweckverband Naturpark Wildeshauser Geest Sach- und Rechtslage: Nach vorheriger Beratung im Strategie-, Wirtschafts- und Zukunftsausschuss am 24.05.2016 (TOP 3), hatte der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2016 (TOP 10) das Arbeitsprogramm zur Weiterentwicklung des Zweckverbandes Naturpark Wildeshauser Geest angenommen. Im Zuge dessen war die Kreisverwaltung auch gebeten worden, über den Fortgang der notwendigen Schritte im Struktur- und Wirtschaftsausschuss zu berichten. Zwischenzeitlich ist in der Sitzung des Struktur- und Wirtschaftsausschusses am 21.11.2017 (TOP 7.4) berichtet worden, dass Frau Alissa Rottmann am 01.10.2016 ihre Arbeit aufgenommen hat und sich zunächst mit der Überarbeitung des Fahrradleitsystems und der Wanderwege sowie vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung des Naturparkplans beschäftigt. Zum Thema Naturpark war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingegangen, der dem Protokoll der letzten Sitzung beigefügt wurde. Da mittlerweile die Mitte der Projektlaufzeit erreicht ist, soll nun sowohl über den Fortgang der Arbeiten und den aktuellen Sachstand berichtet als auch auf die in dem Antrag genannten Ausführungen eingegangen werden. Der Geschäftsführer des Zweckverbandes Naturpark Wildeshauser Geest, Herr Rolf Eilers, wird in der Sitzung umfassend informieren. Anlagen: keine

Sitzungsvorlage Nr. 84/ 2018 TOP 4 Beratende Gremien Datum Struktur- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2018 X öffentlich nichtöffentlich Trägerverein Frauen und Wirtschaft e.v. Sach- und Rechtslage: Der Landkreis Oldenburg unterstützt den Trägerverein Frauen und Wirtschaft e.v. mit jährlichen Zuschüssen für die Projekte Existenzgründungsagentur für Frauen (EFA) und Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft (KOS). Durch die Vertragsänderung zum 01.01.2018 (KT 19.12.2017, nö TOP 3) war die Abwicklung der jährlichen Zuschusszahlung modifiziert und der Zuschussbetrag geringfügig erhöht worden. Über die Tätigkeiten des Vereins war zuletzt nach der Zusammenführung der Projekte im Gleichstellungs-, Integrations- und Migrationsausschuss am 19.11.2013 (TOP 3) berichtet worden. Eine Vertreterin des Vereins wird in der Sitzung über die Entwicklungen in den Projekten berichten. Anlagen: keine

Sitzungsvorlage Nr. 83/ 2018 TOP 5 Beratende Gremien Datum Struktur- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2018 X öffentlich nichtöffentlich Gerechter Handel ("fair trade") Sach- und Rechtslage: Es bestehen seit mehreren Jahren Bestrebungen, durch eine Unterstützung von kleinbäuerlichen bzw. kleingewerblichen Strukturen in Entwicklungs- und Schwellenländern gezielt zu Einkommensverbesserungen beizutragen. Hierbei soll durch die Kennzeichnung (Label) fair trade sichergestellt werden, dass die von Endverbrauchern entrichteten höheren Priese tatsächlich auch zu zusätzlichen Erlösen bei den Produzenten bzw. deren Beschäftigten führen. Im Handel stehen zwischenzeitig verschiedene Lebensmittel (u.a. Kaffee) und andere Gegenstände des häuslichen Bedarfes als fair gehandelte Produkte zur Verfügung. Die Initiative wird von der Kreisverwaltung bereits seit mehreren Jahren durch den ausschließlichen Kauf fair gehandelten Kaffees für die Nutzung im Kreishaus unterstützt, eine Erweiterung auf Tee ist beabsichtigt. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN legte hierzu den als Anlage beigefügten Antrag vom 04.02.2018 vor und sprach sich für eine Bewerbung als fair-trade-town aus. Die Kreisverwaltung hält eine Bewerbung aus verschiedenen Gründen derzeit nicht für angebracht. Maßgeblich sind hierfür im Wesentlichen folgende Gesichtspunkte: - nicht alle Gemeinden aus dem Landkreis Oldenburg haben sich der Initiative angeschlossen, - der Landkreis Oldenburg hat nur einen begrenzten Zugriff auf die jeweils lokalen Betriebe, - ein mit einer Bewerbung verbundener Aufwand wäre nicht unerheblich, weil u.a. ein örtliche, begleitende Struktur (Steuerungsgruppe) einzurichten wäre, - mit einer Bewerbung des Landkreises wäre ggf. auch der Anspruch zu verbinden, nicht nur punktuell, sondern ggf. bei allen lokalen Anbietern für eine Unterstützung/ Mitwirkung zu werben und hierfür die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen bereitzustellen. Die Kreisverwaltung empfiehlt daher, eine weitere Diskussion erst dann in Aussicht zu nehmen, wenn sich ausnahmslos alle Gemeinden des Landkreises für eine Qualifizierung als fair-trade-town ausgesprochen haben. Anlagen: 1 Antrag Bündnis 90/Die Grünen, Bewerbung als "fair-trade-town"

Landkreis Oldenburg Der Landrat Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Landkreis Oldenburg Dr. Reinhold Schütte Baumstraße 29 27777 Ganderkesee Tel.: 04221 987 191 Mobil: 0163 875 3904 Mail: reinhold.schuette@gmx.de www.gruene-oldenburg-land.de Fairer Handel im Landkreis Oldenburg 04.02.2018 Sehr geehrter Herr Landrat Harings, die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt im zuständigen Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung aufzunehmen. Antrag Der Landkreis Oldenburg schließt sich der internationalen Kampagne von Fairtradetowns an, um den Fairen Handel auf lokaler Ebene zu fördern und wird sich entsprechend der fünf Bewerbungskriterien (s. Anlage) um den Titel Fairtrade- Landkreis bewerben. Begründung Fairtrade-Landkreis (i.s. einer Fairtrade-town) zu werden bedeutet, ein konkretes Zeichen für eine gerechtere Welt zu setzen. Damit tragen der Landkreis Oldenburg und seine engagierten Bürgerinnen und Bürger dazu bei, dass die Produzenten in den Ländern der Dritten Welt bessere Preise für ihre Produkte erhalten und damit sie mit ihren Familien ein menschenwürdiges Leben führen können. Fairtrade-Landkreis zu sein bedeutet für den Landkreis ein Imageplus und stellt sich als Vorbild für ein gerechteres Wirtschaftssystem dar. Fairtrade verhindert z.b. ausbeuterische Kinderarbeit. Der Landkreis Oldenburg gewinnt durch die Teilnahme an der Kampagne FairtradeTown an nachhaltigem Profil. Gleichzeitig trägt der Landkreis Oldenburg durch das aktive Handeln zur Werteentwicklung und zum Wertewandel bei. Fairtrade unterstützt die Landwirte und Fairtrade - Handelsunternehmen in Afrika, Asien und Lateinamerika und deren Produkte wie zum Beispiel Kaffee, Kakao, Tee, Bananen, Bekleidung aus fairer Produktion, Kunstgewerbeartikel und Blumen. Die Kampagne Fairtrade-Towns vernetzt erfolgreich Akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik und fördert den Fairen Handel auf kommunaler Ebene. Ein Fairtrade-Landkreis übernimmt soziale Verantwortung und damit eine Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger. Für den Landkreis Oldenburg bedeutet dies, soziales und ökologisches Engagement zu unterstützen und einen kleinen Beitrag für auskömmliche Löhne in den Ländern der Dritten Welt zu leisten. Hintergrund: Spezielle Gütesiegel sollen dem Konsumenten helfen, sich in der immer breiter werdenden Palette der Angebote zu Recht zu finden. Diese Siegel garantieren den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Erfüllung strenger Auflagen die durch regelmäßige Kontrollen

gewährleistet werden dass die von ihnen erworbenen Produkte unter menschenwürdigen Bedingungen hergestellt werden und einen Beitrag dazu leisten, dass sich die soziale und wirtschaftliche Lage der Produzenten in den Ländern der Dritten Welt verbessert. Weltweit gibt es bis heute über 1.400 FairTrade Towns in 24 Ländern, davon allein in Deutschland etwa 500 Gemeinden, Städte und Landkreise wie die niedersächsischen Landkreise Göttingen und Hameln-Pyrmont. Im Landkreis Oldenburg sind die Gemeinden Wardenburg und Hatten bereits als Fairtrade-Gemeinden ausgezeichnet worden. Die Gemeinde Ganderkesee strebt nach einem vorliegenden Ratsbeschluss den Titel Fairtrade Gemeinde an. Im Landkreis Oldenburg gibt es mehrere engagierte Weltläden, einen engagierten Einzelhandel, Volkshochschulen sowie ein breites Spektrum an Gastronomiebetrieben, Kirchen, Vereinen, Schulen und Kindertagesstätten. Somit gibt es sehr gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung als Fairtrade-Landkreis im Rahmen der FairTrade-Towns Kampagne. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt deshalb, dass die Landkreisverwaltung alle nötigen Schritte zur Erreichung des Titels Fairtrade Landkreis ergreift. Die für den Erwerb des Titels erforderlichen Voraussetzungen sind schon weitgehend gegeben und der Aufwand in der Verwaltung ist überschaubar. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Schütte Weitere Information unter: https://www.fairtrade-towns.de/fairtrade-towns/ Anlage Kriterien zur Erlangung des Titels Fairtrade-Landkreis Oldenburg: Kriterium 1 Es liegt ein Beschluss des Kreistages vor, dass der Landkreis Oldenburg den Titel Fairtrade-Landkreis anstrebt und bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Büro des Landrats Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet werden. Kriterium 2 Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zum Fairtrade-Landkreis die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft. Kriterium 3 In den lokalen Einzelhandelsgeschäften (darunter auch Floristen) sowie in Cafés und Restaurants werden jeweils mindestens zwei Fairtrade-Produkte angeboten. Die Mindestanzahl der Geschäfte und gastronomischen Betriebe richtet sich nach der Einwohnerzahl und beträgt für den Landkreis Oldenburg 23 Geschäfte und 12 Gastronomiebetriebe. Kriterium 4 In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen (im Landkreis jeweils mindestens 1) werden Fairtrade-Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema Fairer Handel durchgeführt. Kriterium 5 Die örtlichen Medien berichten über Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade- Landkreis (mindestens 4 Artikel pro Jahr).