... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG

Ähnliche Dokumente
BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

Bebauungsplan. Fünferweg I Gemeindeteil Obermaxfeld der Gemeinde Königsmoos

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes

A n d e r B i e s e l h e i d e

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

Leitenfeld / Schwabenberg

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Ortsgemeinde Einselthum. Bebauungsplan Burgstraße Änderung I

IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB

(STAND 3. ÄNDERUNG UND GRÜNORDNUNGSPLAN)

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"

B E B A U U N G S P L A N

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr )

Bebauungsplan. mit integriertem Grünordnungsplan Markt Dietmannsried Baugebiet "Richolfstraße Nord" OT Reicholzried

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan

Satzung Beschluss genehmigt ausgefertigt bekanntgem. =================================================== Mittelberg I

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Gemeinde Pfronten. Fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Kienbergstraße. Landkreis Ostallgäu. gemäß 13a BauGB

Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom ) Satzung über

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Verkauf von Baugrundstücken

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Örtliche Bauvorschrift

GESTALTUNGSSATZUNG POTTACKER-NORD

Ausschreibung Verkauf von Baugrundstücken

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

STADT WEHR GEMARKUNG WEHR

BEBAUUNGSPLAN SCHINDGRABEN GEMARKUNG REITERSWIESEN

Planzeichnung ( Teil A )

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN

Satzung über die Nachweispflichten von Garagen, Stell- und Abstellplätzen

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde

Bebauungsplan Buigen Nord

Satzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Gemeinde Gossersweiler-Stein

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

SAFFERSTETTEN BEBAUUNGSPLAN UND.. GRUNORDNUNGSPLAN DECKBLATI NR. 20 BEBAUUNGS- UND GRÜNORDN'UNGSPLAN M 1 : ÄNDERUNG ZUM BAD FÜSSI'NG

Baugebiet in Heidmühle

GEMEINDE ASBACH- BÄUMENHEIM

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Örtliche Bauvorschrift

Stadt Marktoberdorf. Örtliche Bauvorschriften. (Stand der 2. Änderung)

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Birkenwerder gem. 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder Ost

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

Bebauungsplan Nr. 900

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

Gemeinde Mauerstetten

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen

Gemeinde Schneizlreuth 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Fronau Vorentwurf. Vorentwurf

G e m e i n d e H o h e n r o t h. folgende. Satzung über Die Herstellung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen

Gemeinde Vilgertshofen 4. Änderung des Bebauungsplanes Kapellenweg

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Gemeinde Pollenfeld. Festsetzungen durch Planzeichen OD-E OD-V. Abbieger. Verkehrsinsel

Stadt Wülfrath verkauft freie Wohnbaugrundstücke. Bieterwettbewerb, Gebotsabgabefrist Dienstag, den , 12:00 Uhr

Krailling Landkreis Starnberg

Bebauungsplan "Hardfeld - Waldsiedlung Änderung I" Gemarkung Bruchsal Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500

Örtliche Bauvorschrift

Transkript:

.... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE --- ~ BESTEHENDE GRUNDSTÜCKSGRENZEN 2 3 L. F L U R S T Ü C K S N U M ME RN ~ BESTEHENDES HAUPTGEBÄUDE 11 1111111111111111111 11111111 BE STEH ENDES NEBENGEBÄUDE GARAGEN St STELLPLATZ KÜN FTIGE GRUNDSTÜCKSGRENZEN.... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG ---- GRENZE DES. GELTUNGSBEREICHES BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE ÖFFENTLICHE VERKEHRSFLÄCHE MIT UN TERTEILUNG FUSSWEG - HAUPTFIRSTRICHTUNG 8 ALLGEMEINES WOHNGEB IET NACH I. BauNVO I 1 VOLLGESCHOSS 5,5o MASSANGABE GRZ o.3 GRUNDFLÄCHENZAHL GFZ@ GESCHOSSFLÄCHENZAHL ]~8 1 I I nn PFLANZGEBOT NACH 9 Abs. 1 Nr. 25 a BBauG ÖFFENTUCHEGRUNFLÄCHEN Kl NDERSPIEL PLATZ UMFORMERSTATION

Satzung der Gemeinde Holzheim Die Gemeinde erläßt auf Grund des 2 Abs. 1, Satz 1 und des 10 des Bundesbaugesetzes - BBauG- in der Neufassung vorn 18. August 197 6 (BGBI I S. 2256), Artikel 105 Abs. 1, Nr. 11 und Artikel 107 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der geltenden Fassung und des Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der geltenden Fassung folgenden mit Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries vorn....... Nr. genehmigten Bebauungsplan als Satzung: Für das Gebiet "k~ Steigfeld Nr. 3" im Norden begrenzt durch die Kreisstraße Nr. 34 im Westen begrenzt durch die Kreisstraße Nr. 33 im Süden begrenzt durch die Grundstücke Fl.Nr 42, 42/9, 42/10, 42/11, 42/12, 42/13, 42/14, 42/15 im Osten begrenzt durch die Grundstücke Fl.Nr. 21/1, 23, 1/3 1 Inhalt des Bebauungsplanes Für das Baugebiet gilt die vorn Architekturbüro Walther Mener, 8852 Rain arn Lech ausgearbeitet,~e- ~~ bauungszeichnung vorn 10.11.1982, geändert am JV1: 1;.. 19, die zusammen mit den nachstehenden Vorschriften den Bebauungsplan bilden. 2 Art der baulichen Nutzung 1. Das Baugebiet ist nach 4 der Baunutzungsordnung vorn 15.09.1977, BGBL.S. 1763 als allgerneines Wohngebiet - WA - festgesetzb. 2. Es sind nur Wohngebäude mit 2 Wohnungen zulässig. 3 Maß der baulichen Nutzung 1. Die Geschoßflächenzahl von 0,5 darf nicht überschritten werden. 2. Die in der Bebauungsplanzeichnung angegebenen Geschoßzahlen dürfen nicht überschritten werden.

4 Zusätzliche Bestimmungen wegen der Sichtdreiecke Die Sichtdreiecke der Einmündung in eine andere Straße sind von Hindernissen aller Art mit mehr als 0,90 m Höhe über den angrenzenden Fahrbahnen freizuhalten. 5 Mindestgröße der Baugrundstücke Baugrundstücke für freistehende Einzelhäuser müssen eine Mindestgröße von 700 qm aufweisen. 6 Bauweise 1. Im Planbereich gilt entsprechend der Planzeichnung die offene Bauweise. Doppelhäuser sind nicht zulässig. 2. Die Garagen sind mit etwaigen sonstigen Nebengebäuden innerhalb der Baugrenzen bis 50,00 qm und 2,75 m Höhe an der seitlichen Grundstücksgrenze zulässig. (Traufhöhe) 3. Bei beiderseitigem Grenzanbau sind die Garagen einschließlich der sonstigen Nebengebäude einheitlich zu gestalten. 7 Gestaltung der Gebäude 1. Bei den Hauptgebäuden ist die in der Bebauungsplanzeichnung eingetragene Hauptfirstrichtung einzuhalten. 2. Für die Gebäude der Bebauungsplanzeichnung sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 30-36 zulässig. 3. Kniestocke dürfen nicht höher als 50 cm sein; gemessen von OK Decke bis OK Sparren an der Maueraußenkante (Dachanfallpunkt). 4. Die Dächer der Garagen sind den Gebäudedächern entsprechend auszubilden. 5. Die Traufhöhe der Wohnhäuser darf talseits, gemessen ab der natürlichen Geländeoberkante, folgende Höhen nicht überschreiten: 1-geschoßig = 3,40 m 2-geschoßig = 6,00 m 6. Als Dacheindeckung dürfen nur rote Dachziegel verwendet werden.

8 Geländeveränderung Das natürliche Gelände darf durch Auffüllen oder Abtragen nicht wesentlich verändert werden. Änderunge n dürfen vorgenommen werden, wenn der natürliche Ausgleich innerhlab des Grundstückes möglich ist. 9 Fassadengestaltung 1. Alle Gebäude sind mit einem Außenputz zu versehen. Auffallend gemusterter Verputz ist nicht zugelassen. 2. Die Verwendung von grellen Farben ist untersagt. 3. Teilweise Holzverschalung und Sichtmauerwerk s i nd zulässig. 10 Nebenanlagen 1. Auf jedem Baugrundstück darf nur ein sonstiges Nebengebäude mit höchstens 25 qm Grundfläche errichtet werden, das mit der Garage unter einem Dach zusammengefaßt ist. 11 Einfriedungen 1. Die ~infriedungen einschl. Sockel an der Straße dürfen eine Gesamthöhe von 0,90 m nicht überschrei ten. Grelle Farben dürfen nicht verwendet werden. Betonsockel dürfen höchstens 0,25 m hoch sein. Zulässig s i nd Holzzäune aus senkrechten Latten. Zwischen den Grundstücken sind Maschendrahtzäune bis J,30 m zulässig. 2. Flächen vor.garagen.dürfen nicht eingefriedet werden. Ist die Garage mehr als 5,00 m von der Grundstücksgrenze entfern:t, so ist die Stellfläche ebenfalls auf eine Länge von 5,00 m ohne Einfriedung herzustellen. 12 Grünordnung Je 250 m 2 umbauter Grundstücksfläche ist ein Laubbaum bodenständiger Art zu pflanzen. Pflanzgröße, Hochstamm mit Mindeststamrnumfang 18 c m. 13 öffentliche Grünanlagen Die Bepflanzung und Gestaltung der öffentlichen Grünanlagen muß im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde beim LA Donau-Ries mit Standort gerechten Gehölzern erfolgen.

14 Lärmschutz Entlang der Kreisstraßen DON 33 + 34 sind die Ruheräume (Schlaf- und Kinderzimmer) möglichst der Fahrbahn abgewendeten Seite zu errichten. Der genehmigte Bebauungsplan mit Satzung und Be1~ü~d ~~J liegt bei der ~,3 rwal tungsgemeinschaft Rain ab :. Zimmer Nr., gemäß 12 BBauG öffe~~ c ~~3~s. Die Genehrnigun ~rttldj.e Auslegung wurden arn durch. ;:~ bekanntgernacht. Der Bebauungsplan ist damit nach 1~atzung~ BBauG rechtsverbindlich. ~ t/'~~ Holzheim, den!: ~.!~(~ ~~'< ~!-~tt'0,... c} w.:::: c.,:~ a ß.'~ germeister rn \~,,._ \.. -:- --~\ lj.j \?.7\ \~;,f~.\:;\... ~: \ '\.'. (,.,..".']; ' ~,.-, ~,.~., ; ;'()V --(_f) F \'\- --=-

BEBAUUNGSPLAN NR. 3 "AM STEI GFELD'' GEMEINDE HOLZHEIM