Ausschreibung Museumscafé im Museum für Neue Kunst, Marienstraße 10 a

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Transkript:

Ausschreibung Museumscafé im Museum für Neue Kunst, Marienstraße 10 a Die Stadt Freiburg i. Br. schreibt die Verpachtung zur Weiterführung des Cafés im Museum für Neue Kunst aus.

A) Allgemeine Informationen: Das städtische Pachtobjekt liegt im denkmalgeschützten Haus Marienstraße 10 a und ist in erster Linie eine Ergänzung des kulturellen und sozialen Angebots des Museums für Neue Kunst. Der Betrieb des Museumscafés unterstützt das Museum in seinen Aktivitäten und Aufträgen z.b. bei Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen etc. und darf den Museumsbetrieb weder behindern, noch stören. Das Museumscafé dient - im Rahmen der gegebenen Infrastruktur - der Versorgung der Museumsbesucherinnen und Museumsbesucher, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch als multikulturelle und multilinguale Kommunikationsplattform für das Museum und dessen Inhalte sowie als Dienstleistung für interne Veranstaltungen. Das Museum ist ein Forum für wichtige künstlerische und gesellschaftliche Debatten, gleichermaßen der Kunst und dem Publikum verpflichtet. Entscheidende Faktoren der Museumsarbeit sind dabei Offenheit, Austausch und Wandelbarkeit. Das Museum ist baulich barrierefrei. Es strebt Inklusion an in dem Sinne, dass es niemanden ausschließt, sondern dafür sorgt, dass Zugänge zur Kunst unabhängig von Herkunft, Vorbildung, Lebensalter und finanziellen Spielräumen ermöglicht werden. Werbemittel in drei Sprachen (deutsch, englisch und französisch) wenden sich an die regionale Bevölkerung, an die direkten Nachbarn im Dreiländereck und an die touristischen Gäste der Stadt. Ausstellungen und Veranstaltungsprogramme widmen sich unterschiedlichen Themen und damit immer neuen Zielgruppen. Über Kooperationen mit vielen Partnern sowie spezielle Vermittlungsangebote werden Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft an die Kunst herangeführt. Darüber hinaus ist das Museum daran interessiert, die Museumsbesucherinnen und Museumsbesucher mit einem preiswerten und qualitätsvollen Angebot zu versorgen und auch für weitere Gäste attraktiv zu sein. Das Pachtobjekt befindet sich in einem öffentlichen Gebäude und ist als Nichtraucherbereich zu führen. B) Das Pachtobjekt Café Marienstraße 10 a in Freiburg i. Br. besteht aus: 1 Küchenraum mit ca. 10 m² 1 Café Raum mit ca. 21 m² (inkl. WC-Mitbenutzung) 1 Freifläche außen mit ca. 28 m² 1 nichtüberdachter Kfz-Stellplatz Der Café Raum und die Freifläche bieten Platz für maximal 30 Sitzplätze. Zum Inventar gehört eine Kücheneinrichtung, bestehend aus Herd, Gefrierschrank, Spüle und Spülmaschine. Auf Wunsch stellt das Museum einen professionellen Kaffeeautomaten. Eine Getränkeschankanlage ist wegen fehlender Keller- oder Lagerräume nicht vorgesehen.

Die Cafémöblierung (Theke, Bestuhlung, Tische usw.), Geschirr, Besteck und sonstige Kleingeräte für die Küche sind von der neuen Pächterin bzw. Pächter selbst zu beschaffen. Das Café verfügt über keine eigenen Toiletten. Die Toilettenmitbenutzung ist in Absprache mit dem Museum für Neue Kunst, insbesondere hinsichtlich der Öffnungszeiten, zu regeln. Gemeinsam zu nutzende Flächen, Treppenhäuser Verbindungswege sind stets sauber zu halten und dürfen nicht (auch nicht kurzfristig!) als Zwischenlagerräume für Waren, Leergut, Kartonagen, Müll oder anderes genutzt werden. Die Anweisungen der Museumsleitung und Ihrer Mitarbeiter sind soweit sie den Museumsbetrieb betreffen, verbindlich zu beachten. Der Müll ist täglich aus dem Betrieb zu entfernen. C) Spezifische Nutzerbedingungen Während der Öffnungszeiten des Museums muss das Café betriebsbereit sein. Derzeit ist das Museum täglich von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Montags ist Ruhetag. Museumsferien sind nicht vorgesehen. Veränderte Öffnungszeiten sind im Einzelfall mit der Museumsleitung abzusprechen. Im Hinblick auf das Publikum ist es Ziel der Museumsarbeit, bestehende Zugangsbarrieren zu verringern und die Institution weiter zu öffnen. Der Cafébetrieb wird als Teil des Museums wahrgenommen und soll sich mit diesem Ziel des Museums für Neue Kunst identifizieren. Barrieren werden als Beschränkungen und Hindernisse verstanden, die bestimmen, wer in welcher Form in die Institution kommt und teilnimmt und wer draußen bleibt. Darum sind das Museum und sein Café gezwungen, ihre Barrieren zu überdenken und durchlässig zu machen, um die verschiedenen Perspektiven ins Museum zu holen und ihnen Gehör/Sichtbarkeit zu geben. Der Pächter sollte diese interkulturelle und inklusive Haltung teilen und mit seiner Konzeption unterstützen. Die räumlichen Verhältnisse sind sehr beengt, die Stauraummöglichkeiten sind begrenzt und die Küche verfügt über keine Filteranlage, weswegen ein großangelegtes Angebot an warmen Speisen, die vor Ort produziert werden, nicht möglich ist. Auf Grund der Geruchsentwicklung ist die Zubereitung der warmen Speisen jeweils im Vorfeld mit dem Museum abzustimmen. In den Räumen des Museumscafés dürfen keine Kunstausstellungen durchgeführt werden. Kulturelle Veranstaltungen dürfen nicht in Konkurrenz mit dem Museum durchgeführt werden und können ausschließlich im Einvernehmen mit diesem realisiert werden. Im Museumscafé dürfen zu den Museumsöffnungszeiten Medien wie Fernseher, DVD-Abspielgeräte oder Musikanlagen nur mit Zustimmung der Museumsleitung, insbesondere im Hinblick auf Medienauswahl und Lautstärke betrieben werden. Die Zustimmung darf nur mit sachlichem Grund und nicht willkürlich verweigert werden. Außerhalb dieser Zeiten ist das Abspielen von Musik bzw. Live-Musik auch ohne Ab-

sprache in angemessener Lautstärke möglich. Die Lärmemissionen müssen den Vorgaben zur Nachtruhe, etc. entsprechen. Eventuell anfallende Gema-Gebühren müssen vom Pächter getragen werden. Des Weiteren muss der ständige Durchgang zum Lager/Besprechungsraum und Büro/Grafikraum, die sich hinter dem Café befinden, während der Öffnungszeiten des Cafés gewährleistet werden. Auch muss der Café Raum außerhalb der Öffnungszeiten für verschiedene Veranstaltungen und Besprechungen des Museums für Neue Kunst zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass der Café Raum auch außerhalb der Öffnungszeiten des Cafés zugänglich sein muss. D) Konditionen: Es wird um die Abgabe eines Pachtangebots dergestalt gebeten, dass die Höhe des für die Pachtberechnung relevanten Prozentsatzes des Nettoumsatzes abgegeben wird. Der Nettoumsatz ist durch Testat eines Steuerberaters, Steuerprüfers, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwaltes, jeweils mit Berufszulassung, nachzuweisen. Die Mindestpacht beträgt 1.800,00 EUR jährlich. Zuzüglich zu der vorgennannten Pachthöhe sind eine Betriebskostenpauschale von monatlich 50,00 EUR (netto) zu bezahlen Für den Kfz-Stellplatz sind monatlich 40,00 EUR (incl. MwSt, 33,61 EUR netto) zu entrichten. Der Stellplatz darf nicht untervermietet werden. Wird er nicht benötigt, ist er an die Stadt zurück zu geben. An den Reinigungskosten vor dem Thekenbereich im Café und im Gastraum muss sich die Pächterin /der Pächter mit einem Jahresbetrag von 590,00 EUR (netto) beteiligen. Diese Summe wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Bieterin / der Bieter verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebots, sämtliche in der Ausschreibung benannten Verpflichtungen zu erfüllen und sämtliche zum Betrieb eines Cafés notwendigen behördlichen und sonstigen Genehmigungen selbst und auf seine Kosten einzuholen und diese der Verpächterin nachzuweisen. Eine Vergabe und Abschluss eines Pachtvertrages erfolgt an den Bewerber, der das höchste Pachtangebot (Prozentsatz des Nettoumsatzes)abgibt und sich zur Erfüllung der Bedingungen dieser Ausschreibung verpflichtet. Sofern mehrere Bewerbungen mit demselben Angebot und Voraussetzungen vorliegen sollten entscheidet das Los. Bei Nichtzustandekommen des Vertragsverhältnisses bestehen keinerlei Rechtsansprüche auf Schadensersatz.

E) Abgabe der Bewerbung/Bewerbungsfrist Die Bewerbung muss enthalten: 1) Unternehmensdarstellung 2) Betreiberkonzept (folgendes muss beinhaltet sein: Betriebskonzeption, mittlere Preis-Leistungssegment für Speisen und Getränke, Warensortiment mit Auszug aus Speisen- und Getränkekarte, Personaleinsatzplanung (geplante Personalausstattung, Anzahl fest angestellter Mitarbeiter nach Funktionen, Qualifikation) 3) Rechtsform des Unternehmens/Vertragliche Rahmenbedingungen 4) Polizeiliches Führungszeugnis Abgabeschluss für das Angebot ist der 22.07.2018 (der Posteingangsstempel beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen ist maßgeblich). Die Bieterinnen / Bieter bleiben bis zum 30.09.2018 an ihr Angebot gebunden. G) Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren Von der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die sich im Insolvenzverfahren, im gerichtlichen Vergleichsverfahren oder in Liquidation befinden oder sich aufgrund eines in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden. gegen die ein Insolvenzverfahren oder gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder unmittelbar bevorsteht, bzw. gegen die andere in den einzelstaatlichen Rechtvorschriften vorgesehene gleichartige Verfahren eingeleitet worden sind. die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften nicht erfüllt haben. die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers nicht erfüllt haben. die sich bei der Erteilung von Auskünften in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte nicht erteilen. Über das Nichtvorliegen der oben ausgeführten Ausschlussbestände ist vom Bieter eine Erklärung abzugeben. Ansprechpartner im Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen ist Herr Baumannunter 0761/ 201-5330. Besichtigungstermin bitten wir mit Herrn Müller unter 0761/201-5335 zu vereinbaren.