Gliederung für die Praxis



Ähnliche Dokumente
Arbeitshilfen für die Praxis

Existenzgründer/-innen

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen

Schwerbehinderung. Rechte schwerbehinderter Menschen. - Ein Überblick

Arbeitshilfen für die Praxis

Integrationsfachdienst Plauen. Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung,

Arbeitshilfen für die Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt-

Schwerbehindertenarbeitsrecht

Arbeitshilfen für die Praxis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Schwerbehinderte und Kündigungsschutz

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September Kommentartext Seite 1

Kommunaler Sozialverband Sachsen. Aufgaben von Integrationsämtern

Beschäftigung von Schwerbehinderten

1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?... 19

Antrag auf Zustimmung zur

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr in Essen. Neue Rechtsprechung

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Schwerbehinderung bei der Parkinsonerkrankung. Michael Kros Klinik für Neurologie mit Klinischer Neurophysiologie Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Beschäftigung von Schwerbehinderten

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Aktuelles Kündigungsrecht

Merkblatt Wissenswertes zum Schwerbehindertenrecht

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

3 EFZG [Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] (1) 6 Wochen (42 Kalendertage) Vorraussetzung: Krankheit

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren Schwerbehinderten SGB IX 91

Der besondere Kündigungsschutz

Gegenstand und Voraussetzungen

Workshop I. Einführung... II. Begriff der Krankheit... III. Schwerbehinderung... IV. Das Anbahnungsverhältnis...

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006

Elternzeit Elternzeit (EZ)

Arbeitsrechtliche Fragestellungen bei Beschäftigten mit Hydrocephalus

IM NAMEN DER REPUBLIK. 9 ObA 72/14z

Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D /5#1. - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG

18 Kündigungsschutz. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Arbeitnehmer

TBS-Fachtagung: Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beispiele aus der juristischen Praxis

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

V. Kündigungsrecht II

Lösungsskizze Als milderes, aber gleichermaßen geeignetes Mittel kommt eine Abmahnung in Betracht.

Beteiligungsrechte und Handlungsspieleräume bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Geltungsbereich des KSchG

Arbeitsrecht: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge

Die Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

NomosPraxis. Schwerbehinderten- arbeitsrecht. Nomos. Schmidt. 2. Auflage

Die Anderungskündigung

Fragebogen für Arbeitnehmer

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Wer sein Recht als behinderter Mensch in Anspruch nehmen will, muss seine Behinderung nachweisen können!

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Kündigungszeitpunkt / Antrag auf Schwerbehinderung

Die krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV

Solidarisch Sozial Stark

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung

Der Widerspruch des Betriebsrats bei. Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte -

Forum B Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Diskussionsbeitrag Nr. 5/2005

BEM. Das betriebliche. Eingliederungsmanagement. dadfadsafasdsf. Köln, den

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Konsequenzen der Anerkennung des GdB s - Nachteilsausgleich - Welche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung durch einen Ausweis?

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht

(Ort, Datum)

Fachprüfung Wirtschaftsrecht SS 2009

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Berufliche und gesellschaftliche Rehabilitation. Informationen des Sozialdienstes der Kliniken Schmieder (2013)

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

IHK-Merkblatt Stand:

Die Betriebsratsanhöning bei Kündigung

Vedat Laciner. Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht

Betriebliches Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung: Der richtige Umgang mit häufig und langzeiterkrankten Mitarbeitern

Zusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick

Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

Auswirkung der Gesonderten Meldung und Hochrechnung bei der Altersrente

Teilzeitarbeit bietet auch Vorteile - Elternzeit hält Chancen bereit

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau

Fragebogen zum arbeitsrechtlichen Mandat

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig

Teilzeitarbeit. Nr. 154/04

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Arbeitsrecht Newsletter 09/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil I

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: gültig ab: Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Transkript:

Gliederung für die Praxis Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer Schönhauser Allee 83 10439 Berlin 030/44674467 www.jurati.de Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 1

Geschützter Personenkreis Besondere Rechtsstellung Beschäftigungsstatus Leistungen zur Teilhabe Behinderung, 2 I Beschäftigungsquoten, 71 ff. Schwerbehinderung, 2 II Beschäftigungsbedingungen, 81 ff, 124 f. Gleichstellung, 2 III Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 2

Geschützter Personenkreis Beschäftigungsstatus Arbeitnehmer Beamte, Soldaten In Heimarbeit Beschäftigte Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 3

Geschützter Personenkreis Behinderung, 2 I Körperliche, geistige oder seelische Funktionsstörung Höchstwahrscheinlich mehr als sechs Monate Abweichung vom alterstypischen Zustand Beeinträchtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 4

Geschützter Personenkreis Schwerbehinderung, 2 II Behinderung isd 2 I Grad von mindestens 50 Wohnsitz, Aufenthalt oder Beschäftigung im Geltungsbereich des Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 5

Geschützter Personenkreis Gleichstellung, 2 III Voraussetzungen Wirkung Behinderung isd 2 I Anrechnung auf Einstellungssoll isd 71 Personenkreis isd 2 II Wahl und Wählbarkeit zur Schwerbehindertenvertretung, 94 Grad der Behinderung von wenigstens 30, aber unter 50 Schwerbehindertenschutz, 68 I Verschaffung oder Erhaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes Kein Sonderurlaub, 68 III, 125 Kein Anspruch auf kostenlose Beförderung, 68 III, 145 ff. Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 6

Besondere Rechtsstellung Beschäftigungsquoten, 71 ff. Schwellenwert: 20 Arbeitsplätze, 71 I, 73, 74 Gruppenspezifische Berücksichtigung, 72 Berechnung der Besetzungsquote: 75 f. Ausgleichsabgaben bei Quotenunterschreitung, 77 Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 7

Besondere Rechtsstellung Beschäftigungsbedingungen, 81 ff, 124 f. Leidensgerechte Beschäftigung, 81 IV Betriebliches Eingliederungsmanagement, 84 II Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. 81 IV Keine Verpflichtung zur Mehrarbeit, 124 Zusatzurlaub zum Grundurlaub von fünf Arbeitstagen, 125 Bevorzugte berufliche Bildung, 81 IV Nr. 2, 3 Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 8

Besondere Rechtsstellung Anwendungsbereich Zustimmungserfordernis, 85 Verfahren vor dem Integrationsamt, 87 ff. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Auswirkung im arbeitsgerichtlichen Prozess Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 9

Besondere Rechtsstellung Anwendungsbereich Arbeitsverhältnis Kein Schwellenwert => Geltung auch in Kleinbetrieben Nur bei Beendigung durch Kündigung Sechsmonatige Wartezeit, 90 I Nr.1 Nachweis oder rechtzeitige Feststellung der Schwerbehinderung oder Gleichstellung, 90 IIa Mindestkündigungsfrist, 86 Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 10

Besondere Rechtsstellung Sonderkündigungsschutz, 85 ff. Zustimmungserfordernis, 85 Arbeitgeber weiß von Schwerbehinderung Arbeitgeber kennt Schwerbehinderung nicht Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 11

Besondere Rechtsstellung Zustimmungserfordernis, 85 Arbeitgeber weiß von Schwerbehinderung Positive Kenntnis oder Offenkundigkeit Vorherige Zustimmung erforderlich, 85 Allgemeine Wirksamkeitserfordernisse Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 12

Besondere Rechtsstellung Sonderkündigungsschutz, 85 ff. Zustimmungserfordernis, 85 Arbeitgeber kennt Schwerbehinderung nicht Arbeitnehmer beruft sich nicht auf Sonderkündigungsschutz Arbeitnehmer beruft sich auf Sonderkündigungsschutz Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 13

Zustimmungserfordernis, 85 Arbeitgeber kennt Schwerbehinderung nicht Arbeitnehmer beruft sich nicht auf Sonderkündigungsschutz Zustimmung des Intergrationsamts entbehrlich Kündigungsschutz nur nach allgemeinen Vorschriften Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 14

Sonderkündigungsschutz, 85 ff. Zustimmungserfordernis, 85 Arbeitgeber kennt Schwerbehinderung nicht Arbeitnehmer beruft sich auf Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung durch Bescheid festgestellt Schwerbehinderung noch nicht beschieden, 90 IIa Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 15

Sonderkündigungsschutz, 85 ff. Zustimmungserfordernis, 85 Arbeitgeber kennt Schwerbehinderung nicht Arbeitnehmer beruft sich auf Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung durch Bescheid festgestellt Unkenntnis des Arbeitgebers zunächst irrelevant Aber: Mitteilungsobliegenheit des Arbeitnehmers Verwirkung nach in der Regel drei Wochen Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 16

Zustimmungserfordernis, 85 Arbeitgeber kennt Schwerbehinderung nicht Arbeitnehmer beruft sich auf Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung noch nicht beschieden, 90 IIa Eigenschaft muss nachgewiesen sein Keine Verschleppung mangels Mitwirkung Rechtzeitige Mitteilung an Entlassungsbefugten Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 17

Besondere Rechtsstellung Verfahren vor dem Integrationsamt, 87 ff. Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 18

Verfahren vor dem Integrationsamt, 87 ff. Ordentliche Kündigung Schriftlicher Antrag beim zuständigen Integrationsamt, 87 I Konsultationsverfahren, 87 II Entscheidung des Integrationsamts, 88 f. Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 19

Verfahren vor dem Integrationsamt, 87 ff. Ordentliche Kündigung Entscheidung des Integrationsamts, 88 f. Grundsätzlich binnen Monatsfrist, 88 I Förmliche Zustellung an Beteiligte, 88 II Ermessensbegrenzungen, 89 Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 20

Verfahren vor dem Integrationsamt, 87 ff. Ordentliche Kündigung Entscheidung des Integrationsamts, 88 f. Ermessensbegrenzungen, 89 Vorrang betriebsbedingter Gründe Abwägung beiderseitiger Interessen Verhinderung behinderungsbedingter Nachteile Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 21

Verfahren vor dem Integrationsamt, 87 ff. Außerordentliche Kündigung Frist: zwei Wochen ab Kenntnis, 91 II Entscheidung innerhalb von zwei Wochen oder Zustimmungsfiktion, 91 II Umgehende Beteiligung der Arbeitnehmervertretung Unverzügliche Erklärung der Kündigung, 91 V Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 22

Besondere Rechtsstellung Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Zustimmung wird erteilt Zustimmung wird versagt Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 23

Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Zustimmung wird erteilt Widerspruch des Arbeitnehmers möglich Zuständige Widerspruchsstelle, 118 ff. Widerspruchsfrist: ein Monat nach Zustellung Gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungs- oder Sozialgericht Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 24

Besondere Rechtsstellung Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Zustimmung wird versagt Kündigung unzulässig Widerspruch des Arbeitgebers möglich Zuständige Widerspruchsstelle, 118 ff. Widerspruchsfrist: ein Monat nach Zustellung Ggf. Klage vor Verwaltungs- oder Sozialgericht Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 25

Besondere Rechtsstellung Auswirkung im arbeitsgerichtlichen Prozess Keine Klagefrist bei fehlender Zustimmung, 4 Satz 4 KSchG Dreiwöchige Klagefrist bei Zustimmung, 4 Satz 1 KSchG Prüfung aller sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen Rechtzeitige Kündigung durch Arbeitgeber, 88 III, 91 V Mögliche Zweigleisigkeit des Rechtswegs Ggf. Aussetzung oder Restitutionsgrund Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 26