20 Jahre Landesverband Gemeindepsychiatrie Sachsen e. V. 21.09.2017 - Bautzen Vortrag: Anforderungen durch das BTHG an den Leistungsträger Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe in Sachsen Stand: 01.01.2017 1 1
Die UN-Konvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 2 Grundsätze Achtung der Menschenwürde Nichtdiskriminierung volle und wirksame Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft Chancengleichheit Zugänglichkeit 3 2
Diskussionsprozess in Deutschland Dezember 2003 Vermittlungsverfahren zum SGB XII die Probleme der Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe in einer Länder-AG mit Bundesbeteiligung aufzuarbeiten und Lösungen zu entwickeln 4 Ausgaben Sozialhilfe, bundesweit 5 3
Ausgaben Eingliederungshilfe, bundesweit 6 Ausgaben Sozialhilfe im KSV Sachsen 35.000 34.000 33.000 32.000 31.000 30.000 2011 2012 2013 2014 2015 2016 34.713 Menschen Die Bruttoausgaben bei den Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII 2012: 397,2 Mio. EUR 2013: 408,5 Mio. EUR 2014: 415,6 Mio. EUR 2015: 434,2 Mio. EUR 2016: 463,1 Mio. EUR Geschäftsbericht KSV Sachsen 2016 7 4
Der Weg zum BTHG Arbeitsgruppe BTHG beim BMAS 2014/2015 9 Sitzungen Nicht über uns ohne uns Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderung Juli 2015 Abschlussbericht Reformthemen und Reformziele besprochen www. gemeinsam-einfach-machen.de 8 Reform der Eingliederungshilfe SGB XII Sozialhilfe 1. Kapitel 2. 3. Hilfe zum Lebensunterhalt 4. Grundsicherung i. Alter u. b. Erwerbsm. 5. Hilfe zur Gesundheit 6. Eingliederungshilfe 7. Hilfe zur Pflege 8. Hilfe zur Überwindung bes. soz. Schw. 9. Hilfe in anderen Lebenslagen 10. Einrichtungen 11. Einkommen und Vermögen 12. Zuständigkeiten 13.. Artikel 1 des BTHG SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Teil 1 Allgemeine Vorschriften für alle Reha-Träger Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) Einrichtungen Einkommen und Vermögen Zuständigkeiten Teil 3 Schwerbehindertenrecht 9 5
Modernes Teilhaberecht Behinderungsbegriff 2 Abs. 1 SGB IX n. F.: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkungen mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. stärkere Anlehnung an UN-BRK Nutzung der ICF Begriffe: Beeinträchtigung Umweltfaktoren Wechselwirkungen 10 Modernes Teilhaberecht überwiegend einrichtungszentriert Komplexleistung Gruppen von Leistungsberechtigten unverhältnismäßige Mehrkosten Integration in den Arbeitsmarkt personenbezogene Leistung Trennung Fachleistung Existenzsicherung individueller Bedarf passendes Hilfepaket im gewünschten Lebensumfeld Inklusion 11 6
Modernes Teilhaberecht Bestimmung der Träger der EGH Neues Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches Bildung einer Arbeitsgruppe gem. 94 Abs. 4 SGB IX neu 12 Modernes Teilhaberecht 2017 Verdoppelung des 01.01.2017 Arbeitsförderungsgeldes auf 52,00 für Beschäftigte in Werkstätten Sonderregelung zum Einsatz von 01.01.2017 Vermögen in der Eingliederungshilfe 2.600,00 27.600,00 überschaubar überschaubar Neuregelung der allgemeinen 01.04.2017 Vermögensfreigrenze im SGB XII 2.600,00 5.000,00 Erstattung des Barbetrages 01.01.2017 durch den Bund überschaubar überschaubar 13 7
Modernes Teilhaberecht 2018 Allgemeine Vorschriften Artikel 1, Teil 1, 01.01.2018 auch: Bestimmung der Träger der EGH neu Bedarfsermittlungsinstrument Teilhabeplanung/Gesamtplanung 01.01.2018 steht noch aus, aber auf dem Weg Brocken Budget für Arbeit 01.01.2018 Brocken Andere Anbieter 01.01.2018 Brocken Neues Vertragsrecht 01.01.2018 Herausforderung 14 Modernes Teilhaberecht Instrument zur Bedarfsermittlung wissenschaftliche Begleitung zur Implementierung TU Dresden, Institut für technische Logistik und Arbeitssysteme Vorstellung der Ergebnisse in AG zur landesrechtlichen Umsetzung des BTHG am 18.08.17 ITP Thüringen Zeitplan für Implementierung: - ca. 1 Jahr für Schaffung von Steuerungsstrukturen, Schulungen, Erprobung von ca. 100 Fällen, Evaluation, Anpassung an sächsische Vorgaben - ca. 1 1,5 Jahre für die landesweite Einführung neuer Versuch? sportlich? 15 8
Modernes Teilhaberecht Andere Leistungsanbieter Alternative zur WfbM aber: keine förmliche Anerkennung (Platzzahl, räumlich sächliche Ausstattung) keine Mindestplatzzahl kein Fachausschuss Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen Erarbeitung Kriterienkatalog - nahe am Arbeitsmarkt - für kleine Gruppen - für besondere Behinderungen - Einhaltung der Vorgaben von 60 Abs. 2 SGB IX n. F. Teilhabeplan gewinnt an Bedeutung 16 Modernes Teilhaberecht Budget für Arbeit Beschäftigungsalternative zum Arbeitsbereich einer WfbM Finanzielle Unterstützung - Lohnkostenzuschuss kontinuierliche personelle Unterstützung - Jobcoach Problem: Leistungsminderung in Lohnkostenzuschuss umrechnen Welche Unterstützung ist angemessen? keine Leitlinien vorgegeben Teilhabeplan gewinnt an Bedeutung 17 9
Modernes Teilhaberecht - Vertragsrecht Fortgeltung des Rahmenvertrages und der jetzigen Vereinbarungen für die EGH bis 31.12.19 Vorbereitung auf das neue Vereinbarungsrecht Kommission nach 79 SGB XII Prioritätenliste Trennung Fachleistung existenzsichernde Leistungen Werkstätten Kosten für das Mittagessen Von der Bedarfsermittlung zur Vergütung 18 Artikel 25 - Umsetzungsunterstützung Untersuchung der Ausführung der Leistungen Evidenzbeobachtung Projekte zur modellhaften Erprobung Untersuchung der Einnahmen und Ausgaben der Träger der Eingliederungshilfe Untersuchung der rechtlichen Wirkungen 19 10
Was braucht/brauchen der oder die Leistungsträger? Klarheit (Bundesebene, Landesebene, ) Qualität und Quantität von Personal verlässliche Partner und einen guten Draht in jede Richtung finanzielle Ressourcen, die Vergleichbares suchen und durchaus ein gutes Händchen 20 11