Vergaberechtsmodifikationen. und. Konjunkturpaket II

Ähnliche Dokumente
Energietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009

Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung

Zum Vergaberecht nach Ahlhorn, GWB-Novelle und EuGH-Entscheidung, insbesondere im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Das Beihilfe- und Vergaberecht in der Krise t

Entwicklung von Ausschreibungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte. Herbert Kempf Finanzministerium Baden-Württemberg

Umsetzungsmodelle und Rechtsrahmen für Vergaben. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Bau und Betrieb von Asylbewerberunterkünften

Rechtssichere kommunale Grundstücksverkäufe im Rahmen der Investorenansiedlung? Strategien unter Beachtung der jüngsten Rechtsprechung

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1

Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO

Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRW. Vergaberechtliche Fragen der Flüchtlingsunterbringung

Grundstücksgeschäfte von Bund, Ländern und Gemeinden. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Immobiliengipfel Öffentliche Hand

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?

Konjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW

Aktuelles Vergaberecht 2009

Ausschreibung & Vergabe

GEMISCHTE VERTRÄGE. 2. Berliner Konzessionsrechtstage am 6./7. April Dr. Justus M. Bartelt

Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller

Vergabevorschriften und ihre Anwendung

Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis 11

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich

Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz)

Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand. Von Barbara Meißner, Hauptreferentin Städtetag NRW

Hamburger Vergabetag Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke. Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen des Contracting

VgV 2016 (VergabeVerordnung) VOL unterhalb der Schwelle. VOF oberhalb der Schwelle. Landesvergabegesetze

Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung

Grundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber

VV zu 55 LHO. Zu 55:

NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin

EU-weite Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen

Neuerungen im EU - Vergaberecht

MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN

Konkurrentenstreitigkeiten

Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/ Rechtsnatur der Vergabeordnung

Das neue Vergaberecht 2015/ in Düsseldorf

Wirtschaftlich beschaffen in der Flüchtlingskrise. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Flüchtlingskongress in Hannover

Tag des Vergaberechts Bozen, 10. April Die Umsetzung der Vergaberichtlinien 2014 in Deutschland

Die neue VgV. Dr. Jan Seidel Rechtsanwalt

Soweit sich aus den Bestimmungen der Bekanntmachung nichts anderes ergibt, sind verpflichtend anzuwenden:

16. Ingenieurkammertag Brandenburgische Ingenieurkammer. quo vadis - Vergabe?

Bekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 6. Februar 2019 BAnz AT B1 Seite 1 von 18

Umsetzungsmodelle und Rechtsrahmen für Vergaben. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Bau und Betrieb von Asylbewerberunterkünften

Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 Stand:

Das neue Vergaberecht 2010

Öffentliche Ausschreibung

Das Open-House-Modell vor dem EuGH

Vergaberecht 2011 News und Fristen

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber

Die Mogelpackung? Ausschreibungen in der Großstadt und der Leistungserbringer Berufsfeuerwehr am Beispiel von Köln.

Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen

Vergabe von IT-Leistungen Aktuelle Entwicklung der vergaberechtlichen Vorgaben

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung

Die Berücksichtigung sozialer Kriterien in der kommunalen Vergabe

Neufestsetzung der EU-Schwellenwerte für die Jahre 2018 und 2019

Das Vergaberecht außerhalb des Anwendungsbereichs der EG-Vergaberichtlinien

Vergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern

Die Vergabe sogenannter nachrangiger Dienstleistungsaufträge

18. Schleswiger Forum zum öffentlichen Recht Aufgaben- und Funktionsübertragung auf ausgegliederte Einrichtungen aus Sicht des Vergaberechts

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,

VOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007

Stand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung

VgV Alte Fassung Neue Fassung mit Änderungshinweisen Neue Fassung. 1 VgV - Zweck der Verordnung

Die Ahlhorn-Entscheidung des OLG Düsseldorf Konsequenzen für die Praxis

9. Forum Gebäudemanagement am März 2015: Vergabe im Gebäudemanagement. Einführung. Hannover, den 07. März 2016 Ralf Tegtmeyer

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern

Aspekte des Vergaberechts abgestimmt auf Schulverpflegung

Anwendung des Vergaberechts bei kommunalen Grundstücksgeschäften Handreichung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern

Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung

Der öffentliche Auftraggeber

Neue europäische und nationale Vorgaben im Vergaberecht

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX

HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb. VOB/A Abschnitt 1. Informationsveranstaltung

Ausschreibungspflicht von Sondernutzungsverträgen Im Hinblick auf die EU-Konzessionsvergaberichtlinie

Europäische Vorgaben und das deutsche Vergaberecht

Die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergaberecht IT. Beschaffungsprozess Besonderheiten bei Nachfragegemeinschaften Vorgehensmodell für gemeinsame

Die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge:

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Transkript:

Konferenz Kommunales Infrastruktur-Management Vergaberechtsmodifikationen und Konjunkturpaket II 1 von 24

I. Einführung Neuerungen im Vergaberecht Konjunkturpaket II Wertgrenzenanhebung GWB-Reform (seit it2442009i 24.4.2009 in Kraft) Beschleunigung von Investitionsprojekten Erhöhung der Investitionssicherheit 2 von 24

Konjunkturpaket II Wertgrenzenanhebung Beschleunigung von Investitionsprojekten durch vereinfachte Vergaben unterhalb bestimmter Wertgrenzen schnellere Durchführung kleinerer Investitionsprojekte Vergrößerung des Volumens staatlicher Investitionen Unterstützung v.a. der heimischen Wirtschaft P Vereinbarkeit mit EG-Grundfreiheiten? 3 von 24

GWB-Reform (seit 1.4.2009 in Kraft) OLG-Düsseldorf-Saga Der Verkauf kommunaler Grundstücke unterliegt der vergaberechtlichen Ausschreibungspflicht, wenn die Kommune zugleich Vorgaben bzgl. der anschließenden privaten Errichtung von Bauwerken auf diesen Grundstücken macht. P Hat die GWB-Reform in Bezug auf diese Problematik zu einer Lösung geführt? 4 von 24

II. Grundstrukturen des Vergaberechts EG-Primärrecht (v.a. Grundfreiheiten) EG-Vergaberichtlinien Nationale Ebene: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) KartellvergabeR Vergabeverordnung (VgV) V) Verdingungsordnungen (VOB / VOL / VOF) Ausgenommene Austausch- verhältnisse Dienstleistungskonzessionen (z.b. Betrieb eines Schwimmbads) 5.150.000 (Bauaufträge) Schwellenwerte Haushaltsrecht Teilweise Verdingungsordnungen 133.000 bzw. 206.000 (Dienstleistungs- / Lieferaufträge) Verkauf von Gebäuden oder Grundstücken etc. 5 von 24

III. Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes k t II Ankurbelung ubeu gder Konjunktur u duc durch vereinfachte ee eund dschnellere eee Abwicklung der Vergabe öffentlicher Aufträge Beschluss der Bundesregierung: keine streng formalisierten Vergabeverfahren unterhalb bestimmter (nunmehr heraufgesetzter) Wertgrenzen Bauaufträge beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: bis 1 Mio. Euro freihändige Vergabe: bis 100.000 Euro Dienstleistungs- / Lieferaufträge beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sowie freihändige Vergabe: 100.000 Euro 6 von 24

Anwendungsbereich des GWB-Vergaberegimes (-) Nichterreichen der Schwellenwerte Anforderungen der EG-Grundfreiheiten? EuGH Vorgaben für Vergabeverfahren aus EG-Primärrecht Dienstleistungs- / Niederlassungsfreiheit / Allgemeiner Gleichheitssatz Grundpflicht zu Transparenz (1) Ex ante: bei Suche nach Auftragnehmer Herstellung eines angemessenen Grades an Öffentlichkeit (2) Ex post: Überprüfbarkeit der Unparteilichkeit der Vergabeentscheidung 7 von 24

Voraussetzung: grenzüberschreitendes Element Genügen vereinfachte Verfahrensarten diesen Anforderungen? kein grundfreiheitlicher Verfahrenstypenzwang aber ggf. erhöhte Verfahrensanforderungen, um Diskriminierungen auszuschließen 8 von 24

Diskriminierungspotenzial i i i i von beschränkter Ausschreibung / freihändiger Vergabe? direkte Diskriminierung (-) - Bevorzugung inländischer Bewerber nicht zwingend intendierte Diskriminierung? - Maßnahme vordergründig neutral - Zweck der Diskriminierung jedoch offensichtlich - Bundesregierung: Pakt für Deutschland - innere Logik nationaler Wirtschaftsförderung bedingt bereits Diskriminierung 9 von 24

Pressemitteilung il des Bundeswirtschaftsministeriums i i t i vom 27. Januar 2009: Als Leitlinie gilt: Deutschland muss gestärkt aus der Krise hervorgehen und gerade in schwierigen Zeiten die eigenen Wachstumskräfte stärken und mobilisieren. 10 von 24

Diskriminierungspotenzial i i i i von beschränkter Ausschreibung / freihändiger Vergabe? faktische Diskriminierung? - Kommission: selbst Versuch der Einbeziehung auch ausländischer Bewerber ungenügend Selektivität mit Diskriminierungspotenzial - EuGH: Es genügt, wenn auch im Ausland ansässige Bewerber nicht informiert werden Diskriminierungspotenzial bei vereinfachten Vergaben (+), da nur bekannte Unternehmer angesprochen werden 11 von 24

Rechtfertigungsmöglichkeiten ti hk it Dringlichkeit der Lage? Dringlichkeit: typischerweise (+), wenn dem Auftragsgegenstand immanent Bsp.: Sandsäcke zur Abwendung von Überflutungen = betriebswirtschaftliche Dringlichkeit einzelfallbezogen hier (-), Wirtschaftsförderung ist volkswirtschaftliche Dringlichkeit 12 von 24

Rechtfertigungsmöglichkeiten ti hk it zwingende Gründe des Allgemeinwohls/Allgemeininteresses? EuGH: (-) bei rein wirtschaftlichen Gründen auch, wenn es um elementare Maßnahmen zur Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft geht Grund: Logik des Binnenmarktes 13 von 24

Lösungsansätze Transparenz gewährleistende Verfahrensvorgaben z.b. Hessen: öffentliche Interessenbekundung - Diskriminierungsfreiheit - Anforderungen an EG-Primärrecht erfüllt 14 von 24

IV. Die OLG-Düsseldorf-Saga 1. Das OLG Düsseldorf schafft ein Problem 2. Das OLG Düsseldorf verschärft ein Problem 3. Die Betroffenen rufen den deutschen Gesetzgeber an dieser kündigt eine Lösung an 4. Das OLG Düsseldorf beharrt auf seinem e Problem und ruft die Götter an Status quo 5. Der deutsche Gesetzgeber präsentiert seine Lösung, deren Europarechtskonformität fraglich ist 15 von 24

1. Das OLG Düsseldorf schafft ein Problem Beschluss vom 13. Juni 2007: Kommunale Grundstücksverkäufe kombiniert mit Bauvorgaben unterliegen dem einfachgesetzlichen Vergaberecht! 2. Das OLG Düsseldorf verschärft ein Problem Beschluss vom 6. Februar 2008: Jegliche Anforderungen an die Bebauung lösen eine Ausschreibungspflicht aus 16 von 24

Folgen: Projektverzögerungen komplexe Rückabwicklungen Begrenzung kommunaler Planungshoheit Hemmnisse für Investoren insgesamt erhebliche Rechtsunsicherheiten 17 von 24

3. Die Betroffenen rufen den deutschen Gesetzgeber an dieser kündigt Lösung an 4. Das OLG Düsseldorf beharrt auf seinem Problem und ruft die Götter an mit Vorlagebeschluss vom 2. Oktober 2008 Anrufung des EuGH in einem ähnlich h gelagerten Fall Prüfung der Europarechtskonformität der GWB- Novelle 18 von 24

5. Der deutsche Gesetzgeber präsentiert t seine Lösung, deren Europarechtskonformität fraglich ist 99 Abs. 1 GWB Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, Baukonzessio- nen 19 von 24

99 Abs. 3 GWB Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung eines Bauvorhabens oder eines Bauwerkes für den öffentlichen Auftraggeber, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten b ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, oder einer dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommenden Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen. 20 von 24

99 Abs. 6 GWB (neu eingefügt) Eine Baukonzession ist ein Vertrag über die Durchführung eines Bauauftrags, bei dem die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht. 21 von 24

VF V. Fazit Der Status t quo EG-Primärrecht (v.a. Grundfreiheiten) EG-Vergaberichtlinien Nationale Ebene: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) KartellvergabeR Vergabeverordnung (VgV) V) Verdingungsordnungen (VOB / VOL / VOF) Ausgenommene Austausch- verhältnisse Dienstleistungskonzessionen (z.b. Betrieb eines Schwimmbads) 5.150.000 (Bauaufträge) Schwellenwerte Binnenmarktrelevanz 133.000 bzw. 206.000 (Dienstleistungs- / Lieferaufträge) Verkauf von Gebäuden oder Grundstücken etc. 22 von 24

VF V. Fazit Das Vergaberecht de lege ferenda EG-Primärrecht (v.a. Grundfreiheiten) EG-Vergaberichtlinien Nationale Ebene: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) KartellvergabeR Vergabeverordnung (VgV) V) Verdingungsordnungen (VOB / VOL / VOF) Sekundärrechtl. Vergaberecht light Dienstleistungskonzessionen (z.b. Betrieb eines Schwimmbads) 5.150.000 (Bauaufträge) Schwellenwerte Binnenmarktrelevanz 133.000 bzw. 206.000 (Dienstleistungs- / Lieferaufträge) Verkauf von Gebäuden oder Grundstücken etc. 23 von 24

- Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! - 24 von 24