Die Rolle der Unfallversicherung bei der Ausgestaltung eines kohärenten Regelwerks



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Transkript:

Die Rolle der Unfallversicherung bei der Ausgestaltung eines kohärenten Regelwerks Dr. Olaf Gémesi Referat Handel und Arbeitsstätten Abteilung Sicherheit und Gesundheit DGUV BAuA Dortmund 9. Mai 2011

Gliederung I. Beitrag der UV-Träger zur Erstellung des technischen Regelwerks II. Angebote der UV-Träger zur praxisgerechten Umsetzung Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 2

Gliederung I. Beitrag der UV-Träger zur Erstellung des technischen Regelwerks II. Angebote der UV-Träger zur praxisgerechten Umsetzung Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 3

Beitrag der Präventionsgremien der UV-Träger Die UV-Träger sind entsprechend der Verordnung im staatlichen Ausschuss - ASTA - vertreten. Sie haben damit einen abgesicherten Gestaltungsauftrag. Die Fachausschüsse/ Fachgruppen (künftig Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV) tragen maßgeblich zur Erstellung des technischen Regelwerks bei. Mehr als 30 Präventionsexperten der UV-Träger (meist Obleute der relevanten Sachgebiete) wirken intensiv in den ASTA-Arbeitsgruppen mit. Sie setzen sich dafür ein, dass die aus der Erfahrung der UV-Träger wesentlichen sicherheitsrelevanten Anforderungen in die ASR aufgenommen werden. Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 4

Beitrag der Präventionsgremien der UV-Träger (II) Von den bislang neun im ASTA ermittelten ASR wurden sechs von Präventionsexperten der UV-Träger in entsprechen Arbeitsgruppen mit fachlicher Unterstützung der zuständigen Fachausschüsse geleitet (rot gekennzeichnet): ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR A1.7 Türen und Tore ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge; Flucht- und Rettungsplan ASR A3.4 Beleuchtung ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme ASR A3.5 Raumtemperatur ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel, Einrichtungen zur Ersten Hilfe ASR A4.4 Unterkünfte Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 5

Konzept Staatliche Regeln Technische Regeln staatlicher Ausschüsse nach 18 Abs. 2 Nr. 5 ArbSchG sind Empfehlungen mit Hinweisen zum Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene und zu sonstigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere Angaben und Lösungswege wie die in Verordnungen enthaltenen Anforderungen erfüllt werden können. Staatliche Regeln entfalten Vermutungswirkung. Das staatliche Regelwerk soll auf der Grundlage eines gefährdungsbezogenen Ansatzes und branchenneutral entwickelt werden. Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 6

Konzept UVT-Regeln UVT-Regeln sind fachliche Empfehlungen insbesondere der Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bezogen auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche. Eine Vermutungswirkung erwächst aus UVT-Regeln nicht. Das UVT-Regelwerk soll auf der Grundlage eines branchen- (bereichs-) bezogenen Ansatzes und einer einheitlichen Struktur erarbeitet werden. Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 7

Institutionen im Fachausschuss Bauliche Einrichtungen (FA BE) Arbeitsschutzbehörden der Länder Berufsgenossenschaften Unfallkassen Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.v. Deutscher Gewerkschaftsbund Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bau-Systeme e.v. Industrieverband keramische Fliesen und Platten e.v. Sachgebiet Fußböden Treppen DIN Normenausschuss Bauwesen Deutscher Naturwerkstein-Verband e.v. Deutsche Bauchemie e.v. Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik Bundesverband Beton- und Fertigteilindustrie e.v. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Sachverständige Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 8

Unfallstatistik 2009 (gewerbliche Berufsgenossenschaften) 60000 50000 40000 Arbeitsunfälle auf dem Fußboden (min. 3 Tage Arbeitsunfähigkeit) - Anzahl: absolut - (gew. BG) Ausrutschen Verunreinigung Ausrutschen Witterung Fußböden allgemein 30000 20000 10000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 9

Kohärentes Regelwerk ( 20a Abs. 2 Nr. 5 ArbSchG) Die Wirkungsfelder von staatlichen Regeln und UVT- Regeln sind inhaltlich und verfahrensmäßig aufeinander abzustimmen. Entwicklung eines überschaubaren Gesamtgefüges. Kohärenzinstrumente: Kooperation und Kombination Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 10

Kooperationsmodell Das Kooperationsmodell stellt sicher, dass Inhalte von UVT- Regeln in geeigneter Weise Eingang in das staatliche Regelwerk finden. Branchenneutrale, gefährdungsbezogene Regeln mit Vermutungswirkung ASTA ABS AfAMed AGS ABAS Kooperationsmodell Branchen- und bereichsbezogene Regeln 15 Fachbereiche Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 11

Kooperationsmodell: UVV in ASR überführt BGV/GUV-V A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 12

Kooperationsmodell: Regel in ASR überführt BGR/GUV-R 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore ASR A1.7 Türen und Tore mit Ausgewählte Literaturhinweise: - BGI 861-1 Sicherer Umgang mit Toren - BGI 861-2 Sicherer Umgang mit Türen - BGI 5043 Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 13

Kooperationsmodell: Regel in ASR überführt (II) BGR 131-2 Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten; Teil 2: Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung ASR A3.4 Beleuchtung mit Ausgewählte Literaturhinweise: - BGI 856 Beleuchtung im Büro; Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen - BGI 7007 Tageslicht am Arbeitsplatz Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 14

Kombinationsmodell (Arbeitsskizze Leitlinienpapier 14.4.2011) Das Kombinationsmodell stellt sicher, dass UVT- Branchenregeln staatliche Regeln in geeigneter Weise ergänzen und z.b. Festlegungen aus DIN-Normen, VDE- Richtlinien und sonstigen Regeln anderer Regelsetzer in Bezug nehmen. ASR TRBS AMR TRGS TRBA Kombinationsmodell UVT-Regeln Branchenregeln Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 15

Grundsätze des Kombinationsmodells UVT-Branchenregeln richten sich an bestimmte Sparten von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen (insb. KMU) und ergänzen die staatlichen Regeln. Sie bereiten die insbesondere in staatlichen Regeln konkretisierten Anforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes für die Betriebe einer bestimmten Unternehmenssparte in Form eines Gesamtkompendiums auf. Beziehen Themen Gesundheitsförderung, Arbeitshygiene und Ergonomie mit ein. Ergänzen bedarfsgerecht durch Erfahrungswissen der UV- Träger aus der Beratung und Überwachung der Betriebe. Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 16

Beispiel Branchenregel Tankstellen Umgang mit Zahlungsmitteln, Raubüberfall Bauliche Anforderungen, Verkehrswege etc. Verkauf Brand-/ Explosionsgefährdungen Beleuchtung/ Klima Büro Quelle: Keilholz, BGHW Arbeitsmedizinische Vorsorge Waschanlage / Feuchtarbeit Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen Ergonomische Gestaltung Technikräume Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 17

Kohärentes Vorschriften- und Regelwerk ARBEITSSCHUTZGESETZ SGB VII ArbStättV BetrSichV ArbmedVV GefstoffV BiostoffV UVVen Branchenneutrale, gefährdungsbezogene Regeln mit Vermutungswirkung ASTA ABS AfAMed AGS ABAS Branchen- und bereichsbezogene Regeln 15 Fachbereiche ASR TRBS AMR TRGS TRBA Kooperationsmodell Kombinationsmodell UVT-Regeln Branchenregeln Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 18

Gliederung I. Beitrag der UV-Träger zur Erstellung des technischen Regelwerks II. Angebote der UV-Träger zur praxisgerechten Umsetzung Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 19

Was leisten die UV-Träger? Angebote zur Umsetzung der ArbStättV: Information und Beratung Handlungshilfen Seminare und Fortbildung Geprüfte Produkte und Normung Angewandte Forschung Branchenregeln (zukünftig) Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 20

Überwachung der ArbStättV durch Aufsichtspersonen Die Inbezugnahme staatlichen Rechts in UVVen (BGV A1- Modell) stellt sicher, dass die Anforderungen der ArbStättV auch durch die Aufsichtspersonen der UV-Träger überwacht werden können. Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 21

Praxisanfragen zur ArbStättV Beantwortung von Anfragen zur ArbStättV durch ausgewählte Fachausschüsse: BAU, BE, EH, MFS Lärm, SIKE, VW Arbeitsplatzumgebung, WIRK Klima Zeitraum: 2005-2006 Anzahl: 5718 Fußböden, Treppen 10% Fenster, Türen, Tore 15% Rampen, Ladebrücken 1% Sanitätsräume 1% Fahrtreppen, Fahrsteige 3% Lärm 3% Erst-Hilfe-Einrichtungen 14% Bewegungsflächen 2% Klima 1% Sicherheitskennzeichnung 12% Leitern, Tritte 21% Baustellen, Unterkünfte 17% Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 22

Handlungshilfen der UV-Träger zur ArbStättV Informieren praxisbezogen über Einzelaspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ergänzen künftig UVT-Branchenregeln. Gegenüberstellung Anforderungen ArbStättV und Handlungshilfen der UV-Träger unter http://www.dguv.de (Webcode: d38755) Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 23

Handlungshilfen der UV-Träger zur ArbStättV Beispiel BGI 861-2 u.a. Kriterien für Planung und Auswahl von Türen Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 24

Handlungshilfen der UV-Träger zur ArbStättV Beispiel BGI 7003 Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen mit erheblichem betriebstechnisch bedingten Wärmeeinfluss. Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 25

Handlungshilfen der UV-Träger zur ArbStättV Beispiel BGI 816 Anwendungsbeispiele aus der Praxis Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 26

Seminare und Fortbildungen Aktuell Seminare u.a. zu barrierefreiem Bauen, Brandschutz Fortbildung von Handwerksberatern z.b. über den DHKT Zukünftig Schulung weiterer Multiplikatoren notwendig Arbeitsschutz bislang kaum Thema in der Ausbildung von Architekten und Bauplanern Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 27

Geprüfte Produkte und Normung Steuerungen für höhenverstellbare Sitz-Steh-Arbeitstische Quelle: FA VW Ergonomische Gestaltung von Kassenarbeitsplätzen Quelle: FA BE Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 28

Geprüfte Produkte und Normung (II) Anwesenheitserkennung durch Schaltmatten Quelle: FA BE Quelle: FA BE Federbruchfangvorrichtung Quelle: FA BE Fingerklemmschutz Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 29

Beispiele für angewandte Forschung Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren Quelle: FA BE Wärmebelastung in der Hohlglas-Industrie Quelle: IFA Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 30

Beispiele für angewandte Forschung (II) Quelle: FA BE Maximal zumutbare Schließkräfte an Türen und Toren Quelle: IFA Rutschhemmung von Fußböden (Schiefe Ebene) Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 31

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hinweise: Publikationsdatenbank der DGUV http://publikationen.dguv.de Quelle: Götte, BGHW Rückfragen unter Tel. 02241-231-1472 E-Mail: olaf.gemesi@dguv.de Dr. Olaf Gémesi, BAuA Dortmund, 09.05.2011 32