"Kinder schützen! Prävention, Intervention und Kooperation bei sexueller Gewalt"

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Transkript:

"Kinder schützen! Prävention, Intervention und Kooperation bei sexueller Gewalt" Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Soest Jun.Prof. Dr. Martin Wazlawik, Universität Münster 21.10.14

2 Vorgehen Ein Blick auf die Debatte Warum eigentlich Kinder schützen!? Dynamiken bei sexueller Gewalt Prävention, Kooperation und Intervention

3

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7

Familien, familiale Kontexte und sozialer Nahraum als Tatorte 8

9

Warum in Deutschland erst 2010? Heimbach-Stein 2010: Privatsphäre der Familie und die Intimsphäre der Sexualität sind nicht mehr tabu für den Zugriff des Rechts, seit Vergewaltigung in der Ehe 1997 zu einem Straftatbestand wurde. Wandel der gesellschaftlichen Männerbilder und damit auch Inblicknahme von Jungen und Männern als Opfer von (sexualisierter) Gewalt. Die erstarkte Bewegung für Kinderrechte ist Ausdruck einer sich ändernden Wahrnehmung von Kindern und provoziert ein Nachdenken über die Maßstäbe des Umgangs mit Kindern. Ausnutzung und Instrumentalisierung mittels sexualisierter Gewalt wird umso deutlicher.

Warum in Deutschland erst 2010? Behnisch/Rose 2011: Aufhebung der Grenze zwischen Öffentlichkeit und Privatheit. Dadurch ein Hervortreten der Opfer in den öffentlichen Raum. Durch die Sichtbarkeit der Opfer wird die Frage nach Anerkennung des Leides, der Entschädigung, der Bestrafung der Täter evident. (vgl. Kurz-Adam 2009) Viele Täter und Täterinnen sind sehr alt, krank oder bereits tot, haben ihre vermeintliche oder tatsächliche Macht verloren.

Forschungsprojekt DJI Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen - Institutionenbefragung

Forschungsprojekt DJI Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen - Institutionenbefragung

Zwischenfazit I Das Thema ist nicht plötzlich neu da. Die Missbrauchsdebatte ist auch kein nationales Phänomen. Hinweise auf Fälle in der Katholischen Kirche und Medienberichte z.b. zur Odenwaldschule gab es auch vor 2010. Inblicknahme der individuellen Täter und den sie begünstigenden oder verschleiernden Strukturen. Frage des Umgang in pädagogischen Institutionen Fragen der Ausgestaltung pädagogischer Institutionen Fragen von Prävention und Intervention

Warum denn eigentlich Schutz und Prävention?

Kinder, Jugendliche und Eltern haben Rechte! einen Anspruch darauf, dass sie entsprechend ihrer Menschenwürde behandelt werden. (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) das Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. (Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG)

Kinder, Jugendliche und Eltern haben Rechte! Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmethoden sind unzulässig. (Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom 03.11.2000)

Was brauchen Kinder und Jugendliche für ein gelingendes Aufwachsen?

19 Grundbedürfnisse von Kindern Bedürfnis nach beständigen, liebevollen Beziehungen Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit Bedürfnis nach individuellen Erfahrungen Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen Bedürfnis nach stabilen und unterstützenden Gemeinschaften Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft (Brazelton/Greenspan 2002)

20 Grundbedürfnisse von Jugendlichen Materielle Bedürfnisse Bedürfnis nach Akzeptanz im Freundeskreis Bedürfnis nach Abnabelung von den Eltern Bedürfnis, eigene Grenzen kennenzulernen (Brazelton/Greenspan 2002)

21 Zwischenfazit II Es gibt gute Gründe für den Schutz und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf (rechtliche Perspektive). Sie benötigen dies für Wachstum und Entwicklung (pädagogische/psychologische Perspektive).

Dynamiken 22

Trailer Die Auserwählten Regie: Christoph Röhl Und wir sind nicht die einzigen Regie: Christoph Röhl

Dynamiken Täter Opfer Familien/Institutionen DYNAMIK (Vgl. Mechthild Wolff 2014)

Sexualisierte Gewalt Wer sind die Täter? Mythen: Das Märchen vom fremden Mann Monster 25

Signale von Betroffenen Alle Welt will Signale, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch hinweisen. Gäbe es sie, die Missbrauchten würden sie vermeiden. Denn sie wollen nicht, dass alle Welt ihnen ihre Situation ansieht. 26

Grafik: Institutionelle und gesellschaftliche Ursachen für Kindesmissbrauch in Institutionen Quelle: Zwischenbericht Runder Tisch Kindesmissbrauch Kindesmissbrauch, 2011

Grafik: Personenbezogene Ursachen für Kindesmissbrauch in Institutionen Quelle: Zwischenbericht Runder Tisch Kindesmissbrauch, 2011

29 Prävention, Kooperation und Intervention

Prävention, Intervention, Aufarbeitung Professionelle Reaktionen Prävention Intervention Langfristige Maßnahmen und Aufarbeitung

31 Was können Politik und Gesellschaft tun? Forderung Hearing UBSKM: Aufbau einer angemessenen Ausstattung mit Fachberatungsstellen: Versorgung nicht in allen Regionen, insbesondere in ländlichen Regionen und für männliche Betroffene befriedigend. Sicherstellung einer Sensibilisierung und eines fachgerechten Umgang von päd. Fachkräfte und andere Berufsgruppen im Kontext sex. Gewalt. Schaffung eines uneingeschränkten eigenen Rechtsanspruch auf Hilfe für Kinder und Jugendliche Opfer- und kindgerechte Ausgestaltung von Gerichtsverfahren und Schaffung von entsprechenden Kapazitäten für die Begleitung von Betroffenen

Was können pädagogische Institutionen tun? Prävention durch Fachliche Leitlinien/Mindeststandards Prävention durch Schutzkonzepte vgl. Wolff, Mechthild 2014. In: Böllert, Karin/Wazlawik, Martin: Sexualisierte Gewalt: Professionelle und institutionelle Reaktionen. Wiesbaden: SpringerVS 32

Fachliche Leitlinien des Runden Tisches 1. Vorlage eines trägerspezifischen Kinderschutzkonzeptes 2. Implementierung von kinderschutzorientierten Personalentwicklungsmaßnahmen (u.a. erweitertes Führungszeugnis) 3. Einrichtungsinterne Analyse zu arbeitsfeld-spezifischen Gefährdungspotentialen und Gelegenheitsstrukturen 4. Installierung von Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche 5. Internes und externes Beschwerdeverfahren

Fachliche Leitlinien des Runden Tisches 6. Managementplan bei Verdachtsfällen 7. Hinzuziehung eines/einer externen Beraters/Beraterin bei Verdachtsfällen (z.b. Fachberatungsstellen gegen sexuelle Gewalt oder insoweit erfahrene Fachkräfte ) 8. Dokumentationswesen für Verdachtsfälle 9. Themenspezifische Fortbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen durch externe Fachkräfte 10. (Aufarbeitung in Institutionen und nachhaltige Veränderung)

36 Was können Eltern tun? Interesse und Kontakt zum Kind/Jugendlichen Wachsam und interessiert, aber nicht ängstlich und misstrauisch Ruhe bewahren Gesprächsbereitschaft ausdrücken Eigene Sprachlosigkeit überwinden Glauben schenken Ernst nehmen, Offenheit würdigen Sich Hilfe und Unterstützung holen!

37 Sexueller Gewalt lässt sich nur gemeinsam begegnen. Keiner schützt Kinder und Jugendliche alleine. Gehen wir gemeinsam den Weg!

38 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!