N I E D E R S C H R I F T Nr. 10/2014 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gutach im Breisgau am 21. Oktober 2014 im Bürgersaal Bleibach Beginn: Ende: 19:00 Uhr 21:10 Uhr Anwesend: 1. Vorsitzender Bürgermeister Singler 2. Gemeinderäte Oswald, Rötzer, Stiefvater, Bucher, Wernet, Elsner, Schuler, Weiner, Kittelberger, Hug, Hamann, Wernet, Weis 3. Beamte, Angestellte, usw. Adam, Berger, Joos, Heizmann, Jungblut, Sofia als Schriftführer Es fehlen entschuldigt: Es fehlen unentschuldigt: Urkundspersonen: Burger Keine Stiefvater, Elsner Der Gemeinderat ist beschlussfähig, da 14 Mitglieder anwesend sind. Tagesordnung 1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Fragestunde) 2. Bekanntgaben 3. Ausbaupläne Breisgau S-Bahn 2020 Vorentwurfsplanung zur Eisenbahnüberführung Golfstraße/Rittweg - Beschlussfassung 4. Lärmaktionsplanung der Gemeinde Gutach im Breisgau mit der Großen Kreisstadt Waldkirch 4.1. Billigung der Planung 4.2. Beschluss über die Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB - 1 -
5. Kalkulation der Abwassergebühren Festlegung des kalk. Zinssatzes für alle Einrichtungen der Gemeinde 6. Kalkulation der Wassergebühren 7. Einführung Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) Umstellung von Kameralistik auf kommunale Doppik 8. Vergabe Straßensanierungsmaßnahme Ecklebergstraße im Ortsteil Siegelau 9. Wärmeversorgung im Neubaugebiet Alte Ziegelei Antrag einzelner Gemeinderäte auf Behandlung im Gemeinderat gem. 34 Abs. 1 GemO. - ggf. Beschlussfassung - 10. Anfragen aus dem Gemeinderat -------------------------------- 1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Fragestunde) In Sachen Busparkplatz beim Bahnhof Bleibach gab es von der SBG aufgrund der bisherigen Aktivitäten noch keine Rückmeldung, so der Bürgermeister auf Anfrage. Das fehlende Schild, welches auf den Radweg Siegelau hinweisen soll, ist Sache des Landkreises und wurde an diesen weitergeleitet. 2. Bekanntgaben Bürgermeister Singler liest ein Schreiben des Kleinkunstverein vor, indem der Verein sich bei der Verwaltung und beim Gemeinderat für die Vereinsbezuschussung bedankt. Bürgermeister Singler informiert, dass für die Schule in Bleibach eine neue Reinigungskraft eingestellt wurde nachdem die bisher beauftragte Reinigungsfirma durch den Tod eines Mitarbeiters die Arbeiten nicht mehr ausführen konnte. Die Mitarbeiterin, eine Bürgerin aus Siegelau, hat am Montag, 20. Oktober die Stelle angetreten. Bürgermeister Singler teilte dem Gemeinderat mit, dass eine sechsköpfige Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo in der Schule Gutach neu untergebracht wurde. Die Flüchtlingsfamilie die bisher in der Schule wohnte, ist mittlerweile nach Heidelberg verzogen. 3. Ausbaupläne Breisgau S-Bahn 2020 Vorentwurfsplanung zur Eisenbahnüberführung Golfstraße/Rittweg - Beschlussfassung Zu diesem TOP war Dipl. Ing. Rothenhöfer vom gleichnamigen Ingenieurbüro anwesend. Die Vorentwurfsplanungen werden vorgestellt. Zur Diskussion stehen Veränderungen an der Eisenbahnüberführung Rittweg und dem Fußgängersteg Rittweg. - 2 -
Was den Fußgängersteg anbelangt bedarf es zu einer Entscheidung der Erneuerung, ggfls. an einem um einige Meter in Richtung Bahnhof Gutach verlegten Standort oder einer ersatzlosen Beseitigung, noch weiterer Gespräche insbesondere hinsichtlich der Kosten. Dasselbe gilt auch für die Straßenüberführung Silberwaldstraße. Sollte auf den Fußgängersteg verzichtet werden, ist in jedem Falle eine ordentliche Fußgängerverbindung in Richtung Eisenbahnüberführung herzustellen. Nach eingehender Debatte wird zur Eisenbahnüberführung (EÜ) über den Rittweg bei Bahn-km 10,460 der DB Netz AG Strecke 4311 Denzlingen Elzach folgender Beschluss gefasst: Von der Gemeinde Gutach im Breisgau als Baulastträger der unterführten Gemeindestraße Rittweg wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der Elztalbahn von der DB Netz AG vorgesehenen Änderung der genannten Kreuzung die Vergrößerung der lichten Weite der Durchfahrtsöffnung von derzeit 4,00 m auf 6,00 m (= 1,50 m Gehwegbreite, 4,00 m Fahrbahnbreite, 0,50 m Schrammbord) bei Beibehaltung der vorhandenen lichten Höhe von 3,20 m i.s. 12 Nr. 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) verlangt. Die Zuwegung von den öffentlichen Straßen zu den Bahnsteiganlagen der DB sind in den Planungen zur Kreuzungsanlage mit darzustellen. Einstimmiger Beschluss. 4. Lärmaktionsplanung der Gemeinde Gutach im Breisgau mit der Großen Kreisstadt Waldkirch 4.1. Billigung der Planung 4.2. Beschluss über die Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB Herr Roth von dem von der Gemeinde beauftragten Büro Sound Plan Braunstein + Bernd GmbH aus Backnang präsentiert die Situation in der Gemeinde, das bisherige Verfahren, die weiteren Verfahrensschritte mit den finanziellen Auswirkungen. Auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen. Im Wesentlichen bleibt festzuhalten: Nach den Untersuchungsergebnissen sind mehrere Stellen entlang der B 294 erheblichen bis starken Lärmbelastungen ausgesetzt. Eine Temporeduzierung von momentan 100 km/h auf 70 km/h würde den Schallpegel senken. Diese Geschwindigkeitsreduzierung schlägt das Büro vor. Gleichzeitig wird der Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags gefordert. Als weitere Forderung ist die Verbesserung des Lärmschutzes beim Friedhof anzustreben. In diesem Bereich sind die vorhandenen Lärmschutzeinrichtungen in hohem Maße sanierungsbedürftig. Herr Roth sieht gute Chancen für den Einbau des sogenannten Flüsterbelags auf absehbare Zeit. Einig ist sich der Gemeinderat darin, dass Lärmschutzmaßnahmen dringend erforderlich sind und zwar bis zum Schießbrückle. In diesem Zusammenhang wird auch wieder die Einrichtung eines Kreisverkehrs angesprochen. Grundsätzlich hat der Gemeinderat keine Einwände zu den Ergebnissen der Konzeption des vorliegenden Lärmaktionsplanes. Bei der Frage der Geschwindigkeitsreduzierung ist der Gemeinderat geteilter Auffassung. Insoweit ist die Konzeption auf der Grundlage der nachstehenden Beschlüsse zu ändern. - 3 -
Für die Beibehaltung einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und in der Erwartung des alsbaldigen Einbaues eines lärmreduzierenden Straßenbelags stimmten 8 Gemeinderatsmitglieder und 6 Gemeinderatsmitglieder versagten die Zustimmung. Somit wurde eine Temporeduzierung auf 70 km/h abgelehnt. Zu 4.1: Mit der Einschränkung der Beibehaltung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h wird die vorliegende Lärmaktionsplanung gebilligt. Dieser Beschluss erfolgte bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung. Zu 4.2: Die Offenlage erfolgt auf einstimmigen Beschluss. 5. Kalkulation der Abwassergebühren Festlegung des kalk. Zinssatzes für alle Einrichtungen der Gemeinde Auf die Beschlussvorlage des Rechnungsamtes wird verwiesen. Der Gemeinderat fasst in diesem Zusammenhang folgende einstimmigen Beschlüsse: a) der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf 3,5 % festgesetzt. b) der Verrechnung von Überschüssen aus den Vorjahren gem. der Beschlussvorlage des Rechnungsamtes wird zugestimmt c) der Entwurf des Haushaltsplanes 2015, Abschnitt 7050 incl. der sich hieraus ableitenden Abwassergebühren wird zur Kenntnis genommen. 6. Kalkulation der Wassergebühren Auf die Beschlussvorlage des Rechnungsamtes wird verwiesen. Der Gemeinderat fasst in diesem Zusammenhang folgende einstimmigen Beschlüsse: a) der Entwurf des Haushaltsplanes 2015, Abschnitt 8150 incl. der sich hieraus ableitenden Versorgungs- und Grundgebühren wird zur Kenntnis genommen. b) auf eine Erhöhung der monatlichen Zählergebühr für den Zeitraum des 2014 begonnen Wechsels sämtlicher Wasserzähler wird verzichtet. c) der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf 3,50 % festgesetzt. d) der Verrechnung von Fehlbeträgen aus den Vorjahren gem. der Beschlussvorlage des Rechnungsamtes wird zugestimmt. - 4 -
7. Einführung Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) Umstellung von Kameralistik auf kommunale Doppik Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts wird nun ein Paradigmenwechsel in der Haushaltswirtschaft von der bisherigen Kameralistik zur kommunalen Doppik vollzogen. Spätestens ab Januar 2020 müssen alle Kommunen die doppelte Buchführung anwenden. Gutach im Breisgau beabsichtigt zeitgleich mit Winden im Elztal die Umstellung mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) vorzunehmen. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt ohne Einwände zur Kenntnis und genehmigt die Umstellung. Einstimmiger Beschluss. 8. Vergabe Straßensanierungsmaßnahme Ecklebergstraße im Ortsteil Siegelau Die Submission erbrachte folgendes Ergebnis: 1. Bieter Firma C. Pontiggia, Waldkirch zum Angebotspreis von 27.426,06 2. Bieter 29.991,29 Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an den günstigsten Bieter, die Firma Pontiggia. Einstimmiger Beschluss. Gemeinderat Hug hat wegen Befangenheit (leitender Mitarbeiter der Firma) an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht mitgewirkt. 9. Wärmeversorgung im Neubaugebiet Alte Ziegelei Antrag einzelner Gemeinderäte auf Behandlung im Gemeinderat gem. 34 Abs. 1 GemO - ggf. Beschlussfassung - Der Antrag beinhaltet die Herbeiführung einer Entscheidung über die Heizungsversorgung um den Bauwilligen Planungssicherheit zu geben. Bei den Gemeinderäten würde wiederholt nachgefragt, wie es nun weitergehe. Die Funktionsweise einer Eisspeicherheizung als auch verschiedene Finanzierungsmodelle wurden angesprochen. Der Bürgermeister hielt eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt für ein falsches Signal an die Bauinteressenten. Vielmehr sollte noch die geplante Exkursion mit den Bauwilligen am 15.11. nach Fischerbach abgewartet werden. Ein Interesse an diesem Termin sei von dem überwiegenden Teil der Bauinteressenten bekundet worden. Ferner hätten sich mittlerweile Möglichkeiten aufgezeigt, eine geeignete Betreiberform zu finden. Darunter als Beteiligte zwei Stadtwerke. Die Gemeinde hat nach Auffassung des Gemeinderats als Betreiber auszuscheiden. Auch geht man davon aus, dass von Dr. Schmieder, der das Projekt begleitet, bis zum Zeitpunkt der Exkursion weitere entscheidungsrelevante Daten vorliegen werden. Von den Antragstellern wird vorgetragen, dass es überhaupt nicht Absicht sei, Zukunftstechnologien zu verhindern. Es gäbe aber zu viele Unwägbarkeiten. Trotz der monatelangen Diskussion fehle ein schlüssiges Durchführungskonzept. - 5 -
Dennoch möchte der Gemeinderat die zur Debatte stehende Energieversorgung nicht zu Grabe tragen. Nachdem man offensichtlich dieses Jahr für die weitere Entwicklung des Baugebiets nicht unter Zeitdruck steht, ist der Gemeinderat damit einverstanden, eine Entscheidung über die Energieversorgung zu vertagen bis spätestens zur Sitzung im Januar 2015. In dieser Sitzung soll ein Konzept vorliegen auch für eine alternative Versorgung z.b. Gas. 10. Anfragen aus dem Gemeinderat Keine Vorsitzender Urkundspersonen...... Singler, Bürgermeister GR Stiefvater Protokollführerin...... Sofia GR Elsner - 6 -