Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

B AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

Nr Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF. Nr. 14 vom 31. Juli 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Seite

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab. Nr. 10 Neustadt a.d. Waldnaab, den 13. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht

Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

AMTSBLATT FÜR LANDKREIS UND LANDRATSAMT BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

AMTSBLATT. mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises. Nr. 3/4 Tirschenreuth, den

A m t s b l a t t. Landkreis Straubing-Bogen

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF. Nr. 8 vom INHALTSVERZEICHNIS

Augsburg, Nr. 50

Amtsblatt des Landkreises Ansbach

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 6 Dingolfing, 21.

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Haushalt 2018 HAUSHALT

Nr. 2/2009 Freitag, 20. Februar 2009

A m t s b l a t t. Nr Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: Seite: 1. Nachruf Hr. Günter Hoffmann 123

KREISAMTSBLATT. Amtliches Veröffentlichungsorgan des Landkreises Amberg-Sulzbach

Haushalt 2019 HAUSHALT

Amtsblatt Nr. 15 vom 9. April 2019

für den Landkreis Freyung-Grafenau

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 2

BEKANNTMACHUNG Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Entnahme von Grundwasser mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Nr Jahrgang. Das Landratsamt Main-Spessart, Karlstadt, erlässt folgenden. Bescheid:

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 5 Regen, Sitzung des Kreisausschusses

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Stadt Eichstätt. Freitag, 24. Juni Nr

Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/ Nummer XXXXIV/24. Teil I

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

B AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

B AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

61. Jahrgang Nr. 10 Datum Inhaltsverzeichnis:

Nr. 13 vom Inhaltsverzeichnis

Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVII/26. Teil I

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF. Nr. 27 vom Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Inhaltsverzeichnis: ********************************************** Öffentliche Bekanntmachung. T a g e s o r d n u n g

Amtsblatt des Landkreises Ansbach

67. Jahrgang Nr. 5 Datum Inhaltsverzeichnis:

Nr Jahrgang

B AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

HAUSHALTSSATZUNG. der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Grundwasser (Bauwasserhaltung) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1606/3 der Gemarkung Maisach 36

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

für den Landkreis Freyung-Grafenau

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Nr Juli 2016 INHALT:

Nr März 2018 INHALT:

Landkreis Rhön-Grabfeld. Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 8

AMTSBLATT. mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises. Nr. 11/12 Tirschenreuth, den

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Nr Inhaltsverzeichnis. Vollzug des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung;

2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn;

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

Nr Jahrgang

Amtsblatt des Landkreises Ansbach

Amtsblatt für den Landkreis Goslar

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

2018 Freitag, 12. Januar 2018 Nr. 1. I n h a l t. Bekanntmachungen der Sparkasse Altötting-Mühldorf

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim

Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVIII/14. Teil I

Realsteuerhebesätze im Landkreis Fürstenfeldbruck

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr

Transkript:

B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 21/22/23/24 Tirschenreuth, den 13.06.2016 72. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite Nachruf für Herrn Hans Bayer 42 Vollzug des Abmarkungsgesetzes; Gebührenordnung für Feldgeschworene 43 Haushaltssatzung des Landkreises Tirschenreuth für das Haushaltsjahr 2016 43 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag gemäß 16 BImSchG der Fa. Markgraf Immenreuth, auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Flüssiggasanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 593 der Gemarkung Immenreuth 46

Seite 43 Vollzug des Abmarkungsgesetzes; Gebührenordnung für Feldgeschworene Gemäß 1 Nr. 3 der Gebührenordnung für Feldgeschworene des Landkreises Tirschenreuth (Kreisamtsblatt Nr. 40 vom 07.10.1983) werden folgende Gebührensätze bekannt gegeben: Ab 15. Juni 2016 gelten nachstehende Gebührensätze: 1. 13,78 je angefangene Stunde ihrer Dienstleistung für Feldgeschworene, soweit sie als Vermessungshilfsarbeiter eingesetzt werden und die einschlägigen Arbeiten gewissenhaft und zuverlässig durchführen. 2. 13,78 für die erste Stunde und für jede weitere Stunde 8,49 für Feldgeschworene, die nicht der Nr. 1 entsprechend mitwirken. Ab 01. Februar 2017 gelten nachstehende Gebührensätze: 1. 14,10 je angefangene Stunde ihrer Dienstleistung für Feldgeschworene, soweit sie als Vermessungshilfsarbeiter eingesetzt werden und die einschlägigen Arbeiten gewissenhaft und zuverlässig durchführen. 2. 14,10 für die erste Stunde und für jede weitere Stunde 8,69 für Feldgeschworene, die nicht der Nr. 1 entsprechend mitwirken. Tirschenreuth, 03.06.16 Landratsamt Tirschenreuth gez. Schraml I. H A U S H A L T S S A T Z U N G des Landkreises Tirschenreuth für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des Art. 57 ff der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Tirschenreuth folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 70.052.170,-- EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.884.940,-- EUR ab.

Seite 44 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 2 Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft/Reststoffdeponie des Landkreises Tirschenreuth sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.000.000,-- EUR festgesetzt. Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft/Reststoffdeponie des Landkreises Tirschenreuth werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. 4 (1) Gemäß Art. 19 ff des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) auf 31.435.920,18 EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt. (2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen. a) vom Statistischen Landesamt festgelegte Steuerkraftzahlen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Summe der Steuerkraftzahlen 846.474,-- EUR 6.389.461,-- EUR 18.085.259,-- EUR 22.781.573,-- EUR 2.231.757,-- EUR 50.334.524,-- EUR b) 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen, auf die die kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2015 Anspruch hatten Summe der Umlagegrundlagen 16.196.524,-- EUR 66.531.048,-- EUR (3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Jahres 2016 wird einheitlich auf 47,25 v. H. festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Steuern, die der Landkreis auf gemeindefreie Grundstücke erhebt, werden wie folgt festgesetzt:

Seite 45 (1) Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 350 v. H. b) für die Grundstücke (B) 350 v. H. (2) Gewerbesteuer 350 v. H. 6 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,-- EUR festgesetzt. Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft/Reststoffdeponie des Landkreises Tirschenreuth werden Kassenkredite nicht beansprucht. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Tirschenreuth, den 09.06.2016 Landkreis Tirschenreuth Wolfgang Lippert Landrat II. Die Regierung der Oberpfalz hat als Rechtsaufsichtsbehörde (Art. 96 Satz 1 LKrO i.v.m. Art. 103 Abs. 1 LKrO) im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Beurteilung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit Schreiben vom 02.06.2016 Az. ROP-SG12-1512.1-7-3-7 festgestellt, dass die Haushaltssatzung des Landkreises Tirschenreuth für das Haushaltsjahr 2016 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während des Jahres 2016 im Landratsamt, Zimmer-Nr. 104, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Tirschenreuth, den 09.06.2016 Landkreis Tirschenreuth Wolfgang Lippert Landrat

Seite 46 Landratsamt Tirschenreuth Az.: 170/5-23/Hö Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag gemäß 16 BImSchG der Fa. Markgraf Immenreuth, auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Flüssiggasanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 593 der Gemarkung Immenreuth Öffentliche Bekanntmachung gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Das Landratsamt Tirschenreuth hat in der oben bezeichneten Angelegenheit am 07.06.2016 unter dem Aktenzeichen 170/5-23/Hö folgenden Bescheid erlassen: Der verfügende Teil des o. g. Bescheides lautet: A. Der Fa. W. Markgraf GmbH & Co.KG, Wilhelm-Markgraf-Straße 1-7, 95505 Immenreuth, vertreten durch die Bevollmächtigte Frau Dipl. Ing. (FH) Gudrun Hoffmann, wird die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Flüssiggasanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 593 der Gemarkung Immenreuth erteilt. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Bestandskraft mit der Errichtung der (Erweiterungs-) Baumaßnahmen begonnen worden ist, oder die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist. B. Der Genehmigung liegen die mit dem Genehmigungsvermerk des Landratsamtes Tirschenreuth vom 01.06.2016 versehenen Antragsunterlagen zu Grunde, deren Inhalt zum Bestandteil des Bescheides erklärt wird. Die Anlage ist nach Maßgabe der o. g. Antragsunterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit nicht Bestimmungen dieses Bescheides, die Betriebs- und Verfahrensbeschreibung in diesem Bescheid und Prüfvermerke in den Antragsunterlagen von der Planung abweichende Regelungen treffen. C. Die o. g. immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist mit Auflagen und Hinweisen zu den Bereichen Luftreinhaltung, Schallschutz, Arbeitsschutz/Anlagensicherheit und Baurecht versehen. D. Die Firma Markgraf hat als Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen. R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Seite 47 Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise: Der Genehmigungsbescheid im vollen Wortlaut sowie die Planunterlagen und Beschreibungen (ausgenommen alle Angaben, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten) können in den nächsten zwei Wochen nach der Bekanntgabe von den Beteiligten (Beteiligte sind alle, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können), während der nachfolgend genannten Zeiten im Landratsamt Tirschenreuth, Dienstgebäude II, Johannisstraße 6, Zimmer 410, eingesehen werden: Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen Feiertage). Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegefrist die Zustellung als bewirkt gilt, d. h. von diesem Zeitpunkt an läuft die Klagefrist von einem Monat. Nach Ablauf der Klagefrist sind alle öffentlichrechtlichen Einwendungen gegen das Vorhaben ausgeschlossen. Die Zustellung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an die Beteiligten wird hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Tirschenreuth, den 07.06.2016 Landratsamt Meyer Regierungsdirektor Der Landrat in Tirschenreuth gez. Lippert Druck: Landratsamt Tirschenreuth Mähringer Str. 7 95643 Tirschenreuth Verantwortlich für den Inhalt: Das Landratsamt Tirschenreuth oder die einsendende Dienststelle oder Gemeinde