AMTSBLATT für die Goethestadt Bad Lauchstädt 9. Jahrgang Goethestadt Bad Lauchstädt, den 24.10.2016 Nummer 67 Inhalt Seite Öffentliche Bekanntmachung der Goethestadt Bad Lauchstädt Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses der Goethestadt Bad Lauchstädt am 01.11.2016. 1 Öffentliche Bekanntmachung der Goethestadt Bad Lauchstädt Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Goethestadt Bad Lauchstädt Wohnbebauung Seilerberg 2 Öffentliche Bekanntmachung der Goethestadt Bad Lauchstädt Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Goethestadt Bad Lauchstädt Gewerbegebiet Delitzer Straße 4 Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgerichtes Merseburg Termin zur Zwangsversteigerung am 12.12.2016 16 K 69/15. 6 Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgerichtes Merseburg Termin zur Zwangsversteigerung am 12.12.2016 16 K 70/15. 7 Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgerichtes Merseburg Termin zur Zwangsversteigerung am 12.12.2016 16 K 71/15. Impressum... 8 9 Öffentliche Bekanntmachung der Goethestadt Bad Lauchstädtt Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses der Goethestadt Bad Lauchstädt am 01.11.2016 Tagesordnung: A Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Ausschusses und der Beschlussfähigkeit 2. Entscheidung über Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Entscheidung über Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung vom 20. September 2016 öffentlicher Teil 5. Entscheidung über Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung vom 06. Oktober 2016 öffentlicher Teil 6. Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses Optionserklärung zu 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) Zustimmungsbeschluss 7. Beschluss des Hauptausschusses zu überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen Kindertagesstätte Wolkenschäfchen Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer 8. Beschluss des Hauptausschusses zu überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen Kindertagesstätte Sonnenblick Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer 9. Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses zu überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen Kindertagesstätte Wolkenschäfchen Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer 10. Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses zu überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen Kindertagesstätte Am Kurpark Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer 11. Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses zu überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen Kindertagesstätte Sonnenblick Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer 12. Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses zur Vereinbarung über die Bereitstellung von Löschwasser mit der EWAG mbh 13. Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses Volksfestsatzung der Goethestadt Bad Lauchstädt 14. Beschluss des Hauptausschusses Einwerbung und Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß 99 Abs. 6 KVG LSA 15. Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses zur Aufhebung des Beschlusses Nr.6/2/2006 16. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen 17. Anfragen und Anregungen B Nichtöffentlicher Teil 18. Entscheidung über Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung vom 20. September 2016 nichtöffentlicher Teil
Seite 2 Amtsblatt Nr. 67 Goe. Bad Lauchstädt, 18.10.2016 19. Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses zur Vergabe der Leistungen zur Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Ortsfeuerwehr Bad Lauchstädt 20. Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses zur Vergabe der Leistungen zur Beschaffung eines Radladers JCB 407 für den Bauhof 21. Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses zur Veräußerung von Grundstücken im OT Milzau 22. Anfragen und Anregungen 23. Schließung der Sitzung Goethestadt Bad Lauchstädt, den 20. Oktober 2016 Runkel Bürgermeister Die Sitzung des Hauptausschusses der Goethestadt Bad Lauchstädt findet am Dienstag, dem 01. November 2016 um 18.30 Uhr im Soziokulturellen Zentrum Pferdestall, Kriegstedter Straße 25, im Ortsteil Milzau statt. Öffentliche Bekanntmachung der Goethestadt Bad Lauchstädt Beschluss-Nr. 52-06/2016 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Goethestadt Bad Lauchstädt Wohngebiet Seilerberg Der Stadtrat der Goethestadt Bad Lauchstädt hat in seiner Sitzung am 06.10.2016 beschlossen, einen Bebauungsplan Nr. 17 Wohnbebauung Seilerberg aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird beabsichtigt, im Ortskern von Großgräfendorf ein Wohngebiet mit 6 Einfamilienhäusern zu errichten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke: 383/0, 384/0, 385/0 und einen Teilbereich des Flurstücks 458/0 (Straßenbereich Schäfergasse) in der Flur 7 der Gemarkung Großgräfendorf und ist auf dem beiliegenden Plan kenntlich dargestellt. Das Planverfahren soll nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, sowie von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 2, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Bad Lauchstädt, den 21. Oktober 2016 Runkel Bürgermeister
Goe. Bad Lauchstädt, 24.10.2016 Amtsblatt Nr. 67 Seite 3
Seite 4 Amtsblatt Nr. 67 Goe. Bad Lauchstädt, 18.10.2016 Öffentliche Bekanntmachung der Goethestadt Bad Lauchstädt Beschluss-Nr. 55-06/2016 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Goethestadt Bad Lauchstädt Wohngebiet Seilerberg Der Stadtrat der Goethestadt Bad Lauchstädt hat in seiner Sitzung am 06.10. 2016 beschlossen, einen Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Delitzer Straße aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist beabsichtigt, die Erweiterung des bestehenden Gewerbestandortes am nordöstlichen Rand von Bad Lauchstädt (ehemals Lauchstädter Heilbrunnen) planungsrechtlich zu sichern. Die zu überplanende Fläche umfasst die Flurstücke 74, 68, 92, 96, 78, 98, 100, 81 der Flur 9 in der Gemarkung Bad Lauchstädt und ist auf dem beiliegenden Plan kenntlich dargestellt. Das Bebauungsplanverfahren soll aufgrund der Größe und Lage des Plangebietes im Regelverfahren durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 und die Erarbeitung eines Umweltberichts nach 2a. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 2, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Bad Lauchstädt, den 21. Oktober 2016 Runkel Bürgermeister
Goe. Bad Lauchstädt, 24.10.2016 Amtsblatt Nr. 67 Seite 5
Seite 6 Amtsblatt Nr. 67 Goe. Bad Lauchstädt, 18.10.2016 Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgericht Merseburg - Termin zur Zwangsversteigerung am 12.12.2016 16 K 69/15 Amtsgericht Merseburg 18.10.2016 - Zwangsversteigerungsgericht - 16 K 69/15 Termin zur Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 12. Dezember 2016, 9:00 Uhr, im Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, Saal 5, versteigert werden: Der im Wohnungsgrundbuch von Bad Lauchstädt Blatt 1377, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 10 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoß Nr. 42 des Aufteilungsplanes. Dem Miteigentumsanteil sind die Sondernutzungsrechte am Tiefgaragenstellplatz, bezeichnet mit 42, und am Kellerraum im Kellergeschoss, bezeichnet mit Nr. 42, zugeordnet. Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.12.2015 in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: 35.000,00 Objektbeschreibung: Zweiraumwohnung (ca. 42 m² Wohnfläche) Schillerstraße 2 Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg (Zimmer Nr. 311) Montag bis Freitag von 9-12 Uhr eingesehen werden. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg.com und www.zvg-portal.de Wohlberedt Rechtspflegerin
Goe. Bad Lauchstädt, 24.10.2016 Amtsblatt Nr. 67 Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgericht Merseburg - Termin zur Zwangsversteigerung am 12.12.2016 16 K 70/15 Amtsgericht Merseburg 18.10.2016 - Zwangsversteigerungsgericht - 16 K 70/15 Termin zur Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 12. Dezember 2016, 10:00 Uhr, im Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, Saal 5, versteigert werden: Der im Wohnungsgrundbuch von Bad Lauchstädt Blatt 1360, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 11 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Obergeschoß Nr. 25 des Aufteilungsplanes. Dem Miteigentumsanteil sind die Sondernutzungsrechte am Kellerraum im Kellergeschoss, bezeichnet mit Nr. 25, zugeordnet. Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.12.2015 in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: 34.000,00 Objektbeschreibung: Zweiraumwohnung (ca. 45 m² Wohnfläche) Naumburger Straße 26 Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg (Zimmer Nr. 311) Montag bis Freitag von 9-12 Uhr eingesehen werden. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg.com und www.zvg-portal.de Wohlberedt Rechtspflegerin
Seite 8 Amtsblatt Nr. 67 Goe. Bad Lauchstädt, 18.10.2016 Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgericht Merseburg - Termin zur Zwangsversteigerung am 12.12.2016 16 K 71/15 Amtsgericht Merseburg 18.10.2016 - Zwangsversteigerungsgericht - 16 K 71/15 Termin zur Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 12. Dezember 2016, 11:00 Uhr, im Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, Saal 5, versteigert werden: Der im Wohnungsgrundbuch von Bad Lauchstädt Blatt 1340, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 11 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoß Nr. 5 des Aufteilungsplanes. Dem Miteigentumsanteil sind die Sondernutzungsrechte am Kellerraum im Kellergeschoss, bezeichnet mit Nr. 5, zugeordnet. Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.12.2015 in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: 35.000,00 Objektbeschreibung: Zweiraumwohnung (ca. 45 m² Wohnfläche) Naumburger Straße 26 Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg (Zimmer Nr. 311) Montag bis Freitag von 9-12 Uhr eingesehen werden. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg.com und www.zvg-portal.de Wohlberedt Rechtspflegerin
Goe. Bad Lauchstädt, 24.10.2016 Amtsblatt Nr. 67 Seite 9 Impressum Amtsblatt für die Goethestadt Bad Lauchstädt; Herausgeber: Der Bürgermeister, Goethestadt Bad Lauchstädt, Markt 1, 06246 Goethestadt Bad Lauchstädt Tel.: 034635/317-0 Verantwortlich: Hauptamt Satz/Druck: Goethestadt Bad Lauchstädt Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat im Rathaus der Goethestadt Bad Lauchstädt zur Einsichtnahme aus. Das Amtsblatt ist kostenlos in der Stadtverwaltung erhältlich. Es kann zum Preis von 1,45 pro Exemplar abonniert werden. Bezug und Informationen: Goethestadt Bad Lauchstädt, Büro des Bürgermeisters, Markt 1, 06246 Goethestadt Bad Lauchstädt, Tel.: 034635/317-0