Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2002/2003 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 14. November 2002 WIRTSCHAFTS- und SOZIALKUNDE Bearbeitungszeit: 90 Minuten Punktzahl Note Die Prüfungsklausur besteht aus f ü n f A u f g a b e n: 1. Aufgabe: 34,0 Punkte 2. Aufgabe: 15,0 Punkte 3. Aufgabe: 16,0 Punkte 4. Aufgabe: 26,0 Punkte 5. Aufgabe: 9,0 Punkte Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen.
1. Aufgabe (34,0 Punkte) Sachverhalt Arno Schröder und Ferdinand Stolz sind in der Computerbranche als kaufmännische Angestellte tätig. Sie möchten sich selbstständig machen und erwägen noch im November 2002 eine Gesellschaft zu gründen. Während Arno Schröder eine OHG bevorzugt, sieht Ferdinand Stolz dagegen mehr Vorzüge in einer GmbH. a) Stellen Sie die Unterschiede der beiden Gesellschaftsformen anhand der folgenden Tabelle dar: Merkmal OHG GmbH Rechtspersönlichkeit Gesetzliche Formvorschrift für den Gesellschaftsvertrag Wirkung des Handelsregistereintrags Firmierung Geschäftsführungs-/ Vertretungsbefugnis Organe Haftung gegenüber Dritten Gesellschaft: Gesellschafter: Mindestkapital
b) Nachdem Arno Schröder und Ferdinand Stolz sich über die wesentlichen Merkmale der beiden Gesellschaftsformen informiert haben, machen sie Ihnen weitere Angaben: Ferdinand Stolz will in der neuen Gesellschaft nicht mitarbeiten, sondern lediglich Kapital zur Verfügung stellen. Arno Schröder kann sich nur mit einer Einlage in Höhe von 1.000,00 am Kapital der Gesellschaft beteiligen, möchte jedoch seine volle Arbeitskraft anbieten. Beide möchten eine Haftung des Privatvermögens ausschließen. Der Gewinn soll jeweils am Ende des Wirtschaftsjahres an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Einlagen ausgeschüttet werden. Aufgaben: 1. Welche der beiden oben genannten Gesellschaftsformen kommt für Arno Schröder und Ferdinand Stolz in Frage? 2. Wie viel Kapital (in ) muss von Ferdinand Stolz mindestens gezeichnet werden? 3. Welche Gewinnverteilung (in %) ergibt sich bei dieser Kapitalaufbringung?
4. Kann Arno Schröder trotz Minderheitsbeteiligung Geschäftsführer der Gesellschaft werden? (Kurze Begründung erforderlich.) 5. Wer hat die Entscheidungsbefugnis zu folgenden Sachverhalten: Kreuzen Sie entsprechend an (x). Sachverhalt 1. Kauf eines Firmenwagens 2. Einstellung einer Buchhalterin 3. Bestellung eines Prokuristen 4. Aufstellung des Jahresabschlusses 5. Höhe der Gewinnausschüttung 6. Einreichung eines Insolvenzantrags 7. Bestellung eines weiteren Geschäftsführers 8. Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 9. Erhöhung des Stammkapitals 10. Erhöhung des Geschäftsführergehalts Geschäftsführer Gesellschafterversammlung
c) Arno Schröder und Ferdinand Stolz haben bereits vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages im Oktober 2002 eine günstige Gelegenheit genutzt, ein Warenlager für 30.000,00 zu übernehmen. Den Kaufvertrag haben beide unterzeichnet. Aufgabe: Kann sich der Verkäufer des Warenlagers an den finanzkräftigen Ferdinand Stolz wenden und von ihm die vollständige Bezahlung des Kaufpreises verlangen? Begründen Sie Ihre Antwort.
2. Aufgabe (15,0 Punkte) An der Friedrich Holtz KG, die in Gladbeck, Herderstr. 3a, in gemieteten Räumen ein Möbeleinzelhandelsgeschäft betreibt, sind der Vollhafter Friedrich Holtz und der Teilhafter Georg Wolters beteiligt. Im Wirtschaftsjahr 2001 hat die KG für einen betrieblich veranlassten Kredit Zinsen in Höhe von 23.556,00 DM an die Sparkasse Gladbeck gezahlt, die in voller Höhe als Aufwand erfasst worden sind. Bei der Durchsicht des entsprechenden Bankkontos stellt sich heraus, dass die folgenden privat veranlassten Zahlungen für den Vollhafter Friedrich Holtz ebenfalls diesem Konto belastet wurden: DM Einkommensteuervorauszahlung 1. Quartal 2001 (Wert 13.03.2001) 45.540,00 Anzahlung private Urlaubsreise (Wert 11.06.2001) 6.500,00 Einkommensteuernachzahlung 2000 (Wert 14.11.2001) 66.980,00 Unterhaltszahlung an die geschiedene Ehefrau (Wert 03.12.2001) 3.500,00 Aufgabe Berechnen Sie die Höhe der privat veranlassten Zinsaufwendungen unter Verwendung des u.a. Lösungsschemas. Der Zinssatz betrug 10,5 % vom 01.01.-30.06.2001 und 9,75 % vom 01.07.-31.12.2001. Bearbeitungshinweis: Die Monate sind mit 30 Tagen zu rechnen. Wertstellung Betrag in DM Zinstage Zinszahlen 10,5 Zinszahlen 9,75
Fortsetzung
3. Aufgabe (16,0 Punkte) Die Unternehmerin Bärbel Müller e.k., die in Münster ein Einzelhandelsgeschäft für Babyund Kleinkinderausstattung betreibt, benötigt für den Ausbau ihres Warenlagers einen Kredit in Höhe von 50.000,00. Aufgrund der Kreditanfrage verlangt die Bank eine Sicherheit für den Kredit. 1. Bärbel Müller bietet der Bank die Übereignung eines Auslieferungsfahrzeugs, das ihrem Betriebsvermögen zugeordnet ist, als Sicherheit an. a) Warum wird die Bank die Übergabe des Kraftfahrzeugbriefs verlangen? b) Wie kann sich die Bank davor schützen, dass das Fahrzeug als Sicherungsgut wertlos werden kann? c) Nennen Sie zwei Vorteile der Sicherungsübereignung für den Kreditgeber.
d) Nennen Sie einen Vorteil der Sicherungsübereignung für den Kreditnehmer. 2. Als weitere Möglichkeit den Kredit zu sichern, bietet Bärbel Müller die Verpfändung eines unbelasteten Grundstücks an. a) Welche Möglichkeiten des Pfandkredits hat die Bank in diesem Fall? b) Nennen Sie einen wesentlichen Unterschied zwischen diesen Grundpfandrechten.
c) Welche besonderen Formvorschriften sind bei der Verpfändung des Grundstücks erforderlich? 3. Eine weitere Alternative zur Sicherung des Kredits besteht in der Verpfändung des Aktiendepots ihres Ehemannes Marcel Müller. a) Wie wird der Kredit in diesem Fall bezeichnet? b) Wie verhalten sich Eigentum und Besitz bei dieser Sicherungsmöglichkeit?
4. Aufgabe (26,0 Punkte) Sachverhalt Die Steuerfachangestellte Cornelia Westerwelle ist bei dem Steuerberater Kurt Eichel beschäftigt. Sie erhält zur Zeit ein monatliches Bruttogehalt von 2.500,00 (Nettoverdienst 1.476,19 ). Letzte Woche hat sie erfolgreich die Prüfung zur Steuerfachwirtin bestanden. Ihr Chef Kurt Eichel bot ihr daraufhin eine Gehaltserhöhung an. Sie kann sich zwischen zwei Alternativen entscheiden: Alternative 1: Zu ihrem bisherigen Bruttogehalt erhält sie zusätzlich 500,00. Alternative 2: Zu ihrem bisherigen Bruttogehalt stellt ihr der Chef einen Firmenwagen (Bruttolistenpreis 20.000,00 ) zur Verfügung. Sie könnte den Wagen für sämtliche Privatfahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (einfache Entfernung 8 km) benutzen. Sämtliche Kosten werden vom Chef übernommen. Eine Pauschalversteuerung gemäß 40a EStG der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfolgt nicht. Für einen neuen PKW zum Preis von 20.000,00 hätte Cornelia Westerwelle bei einem vorhandenen Eigenkapital von 20.000,00 folgende eigene jährliche Aufwendungen: 4 % Zinsen von 20.000,00 Eigenkapital 800,00 laufende PKW-Kosten 3.900,00 Wertverzehr bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren 2.500,00 7.200,00 Der alte PKW von Cornelia Westerwelle wurde vor kurzem verschrottet. Bearbeitungshinweis: Ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird nicht gesondert ausgezahlt. Es ist im monatlichen Bruttogehalt anteilig enthalten. An Sozialversicherungsbeiträgen für Cornelia Westerwelle (ledig, römisch-katholisch) sind insgesamt 40,8 % zu entrichten. Der Prüfungsklausur lag ein Auszug (Lohn/Gehalt in von 2.486,99 bis 3.023,99 ) aus der Tabelle Allgemeine Lohnsteuer - Monat - gültig ab 01.01.2002 bei. Aufgaben: Welche Alternative soll Cornelia Westerwelle wählen? Begründen Sie Ihre Entscheidung durch eine detaillierte monatliche Vergleichsrechnung. 1. Alternative: Gehaltserhöhung 500,00 Euro:
2. Alternative: PKW-Gestellung Vorteil Gehaltserhöhung:
Vorteil PKW-Gestellung: Entscheidung für eine Alternative:
5. Aufgabe (9,0 Punkte) Sachverhalt Unser Mandant, Lebensmittelgroßhändler Laas Van Bergen in Münster, sucht Verkäuferrinnen für den Verkauf auf dem Wochenmarkt in Münster auf 325,00 - Basis. Drei Bewerberinnen stehen ihm dabei zur Auswahl: Bewerberin 1: Manuela Schneider ist Hausfrau und zur Zeit nicht berufstätig. Ihr Ehemann ist kaufmännischer Angestellter und bei der AOK Rheinland pflichtversichert. Manuela Schneider hat keine eigenen Einkünfte. Sie legt Laas Van Bergen eine Freistellungsbescheinigung vor. Bewerberin 2: Christiane Engel ist ebenfalls Hausfrau und zur Zeit nicht berufstätig. Sie erzielt jedoch nach einer Erbschaft aus einem Mehrfamilienhaus positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ihr Ehemann ist Angestellter im öffentlichen Dienst und bei der BEK Münster pflichtversichert. Bewerberin 3: Franziska Palme ist alleinerziehende Mutter und arbeitet Vollzeit in der Lebensmittelabteilung einer Kaufhauskette. Ihr derzeitiger monatliche Bruttolohn liegt bei 2.000,00. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt 20,4 %. Aufgabe Für welche für ihn günstigste - Bewerberin soll Laas Van Bergen sich entscheiden? Begründen Sie Ihre Antwort. Bewerberin 1: Bewerberin 2:
Fortsetzung Bewerberin 3: