Rentenrechtliche Themen in der praktischen Anwendung Workshop für SozialberaterInnen der Volkssolidarität am 21.10.15
Rente - Voraussetzungen Persönliche Versicherungsrechtliche Hinzuverdienst
Altersgrenzen der verschiedenen Rentenarten
67 66 65 64 63 62 61 60 Altersrenten Altersgrenzen nach Geburtsjahr- und Monat ab Alter Wartezeit von 35 Jahren Jan Feb Mrz Apr Mai 6-12 Wartezeit von 35 Jahren Wartezeit von 45 Jahren Allg. Wartezeit (5 Jahre) 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63ab 64 Regelaltersgrenze langjährig V. besonders langjährig V. Schwerbehinderte ohne Abschlag Schwerbehinderte mit Abschlag
Rentenrelevante Zeiten - Höhe der Rente
Höhe der Rente Rentenformel (auch EZRA-Formel) (E)ntgeltpunkte (Z)ugangsfaktor (R)entenartfaktor (a)ktueller Rentenwert! nicht verwechseln mit Rentenanpassungsformel 100 100 1 1 Lohnkomponente Riester-Faktor Nachhaltigkeitsfaktor
Höhe der eigenen Rente (E)ntgeltpunkte (Z)ugangsfaktor (R)entenartfaktor (a)ktueller Rentenwert
Entgeltpunkte die Renten-Währung 4.207 Euro 50.488 p.a. 2.805 Euro 33.659 p.a. 1.402 Euro 16.830 p.a. eigener Lohn 33.659 Euro Renten Anspruch Renten Anspruch Renten Anspruch Durchschnittseinkommen im Monat 2.805 Euro (2013) Vorläufiges für 2015: 2.917 0,1250 Entgeltpunkte/Monat 1,5000 EntgeltpunkteJahr 0,0833 Entgeltpunkte/Monat 1,0000 Entgeltpunkte/Jahr 0,0417 Entgeltpunkte/Monat 0,5000 Entgeltpunkte/Jahr
Entgeltpunkt in der Gleitzone (Midi-Job, von 450,01 bis 850 Euro) Beitragspflichtiges Entgelt wird mit folgender Formel berechnet: Wobei: F= 0,7585 (der Gesamtsozialversicherungsbeitrag geteilt durch 30) AE = Arbeitsentgelt Entgeltpunkte: das so ermittelt Entgelt im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt
Pauschale Abgaben AG Gewerblicher Arbeitgeber Zuschlag an Entgeltpunkten bei vers.-freiem Mini-Jobs RV-Beitrag 450 Euro 15% von 450 = 67,50 5% von 450 = 22,50 Im Verhältnis zum Pflichtbeitrag auf Durchschnittsentgelt (Anlage 1) Im Monat (2015, vorläufig): 545,40 67,50 / 545,40 0,1238 Entgeltpunkte 22,50 / 545,40 0,0413 Entgeltpunkte RV-Beitrag 450 Euro 76b Abs. 2 SGB VI: Die Zuschläge an Entgeltpunkten werden ermittelt, indem das Arbeitsentgelt, das beitragspflichtig wäre, wenn die Beschäftigung versicherungspflichtig wäre, durch das Durchschnittsentgelt (Anlage 1) für dasselbe Kalenderjahr geteilt und mit dem Verhältnis vervielfältigt wird, das dem vom Arbeitgeber gezahlten Beitragsanteil und dem Beitrag entspricht, der zu zahlen wäre, wenn das Arbeitsentgelt beitragspflichtig wäre. Ost und West gleich Privater Haushalt als AG Pauschale Abgaben AG
Rentenanspruch pro Jahr Minijob vers.-frei, priv. AG, West/Ost vers.-frei, gewerbl. AG, West/Ost vers.-pfl., priv. / gewerbl. AG, West vers.-pfl., priv. / gewerbl. AG, Ost 4,00 4,35 4,51 4,89 3,62 3,21 2,17 2,00 1,61 1,00 1,09 0,80 0,27 0,53 1,07 1,21 100 200 400 450
Kinderziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeit Eigene Rentenansprüche ( Durchschnittsverdiener) Anspruchsbegründend (EM, AR, HR, Reha) Zählt bei allen Wartezeiten Mehrere Beitragszeiten zusammen maximal BBG Eltern können die Kindererziehungszeitmonate aufteilen (monatsweise) Geburt 24 Monate Kindererziehungszeit (vor 1992 geboren) 24 * 0,0833 Entgeltpunkte = 2 EP (57,22 West) 36 Monate Kindererziehungszeit (ab 1992 geboren) 36 * 0,0833 Entgeltpunkte = 3 EP (85,83 West) Feb. Mär Apri l Mai Juni Juli Aug Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär Apri l Mai Juni Juli Aug Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär Apri l Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apri l Mai Juni Kinderberücksichtigungszeit ab dem Tag der Geburt bis zur Vollendung 10. Lebensjahr Anspruchserhaltend (EM, Reha) Zählt bei bestimmten Wartezeiten u.u. Beitragszeit (wenn zwei Kinder unter 10 oder ein pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren) => zählt dann bei weiteren Wartezeiten Eltern können Kinderberücksichtigungszeiten aufteilen (monatsweise)
Rentenanspruch bei Pflege Angehöriger Vor 1992: nichts 1992 bis 31.3.1995: Berücksichtigungszeit wegen Pflege eines Angehörigen Ab 1.4.1995: pflichtversichert über die Pflegeversicherung Pflegestufe h / Woche West Ost >=28h 22,71 21,03 Schwerst pflegebedürftig >=21h 17,04 15,78 (Stufe III) >=14h 11,36 10,52 Schwer pflegebedürftig (Stufe II) Erheblich pflegebedürftig (Stufe I) >=21h 15,05 13,94 >=14 9,94 9,20 >=14 7,38 6,84 Höchstens 30 Wochenstunden erwerbstätig Mindestpflegeaufwand pro Woche: 14 Stunden (auch durch mehrere Pflegebedürftige erreichbar (bspw. Mutter und Vater)
Arbeitslosigkeit 0,9999 Entgeltpunkte pro Jahr 0,5454 0,4363 Hartz IV (ALG II) ab 2011; 0,0000 0,8000 0,1454 0,1454 0,0745 0,0745 1.500 2.750 Bruttolohn pro Monat (2012) Hartz IV (ALG II) ab 2011; 0,0000 Erwerbstätig Arbeitslosengeld Hartz IV (ALG II) 2005 bis 2006 Hartz IV (ALG II) ab 2007 Hartz IV (ALG II) ab 2011
Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrente Eigentlicher Rentenanspruch 28 EP * 28,61 Brutto 801 Euro Rentenanwartschaft nach 28 Jahren: 28 EP Erwerbstätig Zurechnungszeit 17 Jahre * 12 Monate à 0,0833 EP = 17 EP Zurechnungszeit Rente 28 EP + 17 EP = 45 EP = 1.290 Abzgl. Abschläge (10,8%) und Sozialabgaben = 1.030 Euro (netto) Mit Rentenpaket vom 60. auf das 62. verlängert 17. Geburtstag Tag der Erwerbsminderung Bsp: 45. Geburtstag 62. Lebensjahr 67. Lebensjahr Günstigerprüfung letzten vier Jahre
Höhe der eigenen Rente (E)ntgeltpunkte (Z)ugangsfaktor (R)entenartfaktor (a)ktueller Rentenwert
Höhe der eigenen Rente (E)ntgeltpunkte (Z)ugangsfaktor (R)entenartfaktor (a)ktueller Rentenwert spiegelt die Abschläge / Zuschläge bezogen auf maßgebliche Altersgrenze! Rentenbeginn Vor(zeitig): < 1,0 (-0,03 je Monat) zur: = 1,0 nach: > 1,0 (+0,05 je Monat) Altersgrenze der Rentenart
Höhe der eigenen Rente (E)ntgeltpunkte (Z)ugangsfaktor (R)entenartfaktor (a)ktueller Rentenwert ZF * EP heißen persönliche Entgeltpunkte (pep)
Höhe der eigenen Rente (E)ntgeltpunkte (Z)ugangsfaktor (R)entenartfaktor (a)ktueller Rentenwert bei Altersrente = 1,0 Erwerbsminderungsrente volle = 1,0 teilweise = 0,5 Witwen- / Witwerrente große = 0,55 kleine = 0,25 Waisenrenten Halbwaise = 0,1 Vollwaise = 0,2
Höhe der eigenen Rente (E)ntgeltpunkte (Z)ugangsfaktor (R)entenartfaktor (a)ktueller Rentenwert Aktueller Rentenwert macht aus den bisherigen Werten nun einen Eurobetrag arw = 29,21 arw (Ost) = 27,05 arw folgt im Grunde den Löhnen. Berechnet mit Rentenanpassungsformel
Wartezeiten
Rentenrechtliche Zeiten und Anrechenbarkeit auf Wartezeiten Pflichtbeitragszeiten Zählen für alle Wartezeiten (außer 25 Jahre Untertage) Auch für bes. Voraussetzungen bei EM/Reha (36 aus 60 bzw. 6 aus 24) Beitragszeiten Zählen für die Wartezeiten 5, 15, 20, 35 Jahre Anrechnungszeiten Zählen nur für die Wartezeit von 35 Jahren schieben 36 aus 60 bei EM bzw. 6 aus 24 bei Reha Berücksichtigungszeiten Berücksichtigungszeiten zählen für die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren Schieben 36 aus 60 bei EM/Reha Ersatzzeiten Zählen bei allen Wartezeiten (auch EM/Reha) Wartezeiten aus Splitting/Versorgungsausgleich Zählen für die Wartezeit von 5, 15, 20 und 35 Jahren Wartezeiten aus vers.-freiem Minijob Zählen für alle Wartezeiten (außer 25 Jahre Untertage), nicht für EM/Reha
Wartezeit aus Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Minijobs Zuschläge an Entgeltpunkte aus Minijobs (sofern nicht aus Kalendermonaten die bereits mit Zeiten belegt sind) geteilt durch 0,0313 Ergibt volle Monate die auf die Wartezeit angerechnet werden
Wartezeitmonate bei 12 Monate Minijob 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 0 Monate 0 Monate 0 Monate 1 Monate 1 Monate 3 Monate 1 Monate 3 Monate 100 200 400 450 vers.-frei, priv. AG, West/Ost vers.-frei, gewerbl. AG, West/Ost vers.-pfl., priv. / gewerbl. AG, West vers.-pfl., priv. / gewerbl. AG, Ost
Wartezeiten für Altersrenten Vers-pfl. Beschäftigung Alg Bezug Alg II Bezug Kindererziehung Berücksichtigungszeit Vers-pfl. Beschäftigung Vers.-freier Minijob Pflichtbeitragszeit 1) Pflichtbeitragszeit 2) Anrechnungszeit wg. ALG II Wartezeit aus vers.- freiem Minijob 1) Pflichtbeitragszeit wg. Kindererziehung 2) Berücksichtigungszeit wg. Kindererziehung 3) Pflichtbeitragszeit aus Beschäftigung
Zwischen durch Fragen? gerne. Ingo Schäfer
Renten wegen Erwerbsminderung
Versicherungsrechtliche Voraussetzung Allg. Wartezeit erfüllt UND 36 aus 60 Kalendermonaten vor Leistungsfall (Erwerbsminderung) müssen mit Pflichtbeiträgen belegt sein Anrechnungszeit/Berücksichtigungszeit verlängert den Zeitraum Vers.-rechtl. Voraus. können vorzeitig erfüllt werden ( 53), insbesondere durch Arbeitsunfall o.ä. Nach Ausbildung
Persönliche Voraussetzung Wenn versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt! Leistungsvermögen Unter 3h tägl. Leistungsvermögen 3 h bis unter 6 h tägl. Leistungsvermögen mind. 6 h tägl. Rente wegen voller Erwerbsgeminderung (regelmäßig befristet ) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (regelmäßig befristet) Voll erwerbsfähig Wenn verschlossener Arbeitsmarkt EM-Rente Volle EM-Rente wegen Arbeitsmarkt (immer befristet)
Vertrauensschutz teilweise EM- Rente bei Berufsunfähigkeit Wenn versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt! Leistungsvermögen im erlernten UND zuletzt auch ausgeübten Beruf unter 6 h tägl. Kann kein Verweisungsberuf benannt werden Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (regelmäßig befristet)
Umwandlung in Altersrente EM-Renten ende mit Regelaltersgrenze Umwandlung in Altersrente auf Antrag (vor Regelaltersgrenze bekommen Versicherte den verkürzten Antrag automatisch zugesendet)
Zwischen durch Fragen? gerne. Ingo Schäfer
Hinzuverdienst bei Renten vor der Regelaltersgrenze
Nur vor der Regelaltersgrenze gibt es Hinzuverdienstgrenzen Bei Renten wegen Alters Vollrente: 450 Euro im Kalendermonat 2/3 Rente: 1/2 Rente: 1/3 Rente: 0,13 0,19 0,25 Bezugsgröße: 2015 = 2.835 Eigene Summe an Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn (min. 1,5 EP) Angerechnet: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen Achtung bei Photovoltaik / Windkraft!!! Zählt regelmäßig In 2 Kalendermonate eines Kalenderjahres: das doppelte
Nur vor der Regelaltersgrenze gibt es Hinzuverdienstgrenzen Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung Vollrente: 450 Euro im Kalendermonat 3/4 Rente: 1/2 Rente: 1/4 Rente: 0,17 0,23 0,28 Bezugsgröße: 2015 = 2.835 Eigene Summe an Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn (min. 1,5 EP) Angerechnet: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen Achtung bei Photovoltaik / Windkraft!!! Zählt regelmäßig In 2 Kalendermonate eines Kalenderjahres: das doppelte
Nur vor der Regelaltersgrenze gibt es Hinzuverdienstgrenzen Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung Voll-Rente: 1/2 Rente: 0,23 0,28 Bezugsgröße: 2015 = 2.835 Eigene Summe an Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn (min. 1,5 EP) Angerechnet: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen Achtung bei Photovoltaik / Windkraft!!! Zählt regelmäßig In 2 Kalendermonate eines Kalenderjahres: das doppelte
Zuverdienstregelungen bei Altersrente VOR Regelaltersgrenze Vollrente: 450 Euro im Kalendermonat 2/3 Rente: 359,45 1.078,35 1/2 Rente: 525,35 Summe = 3 EP 1.576,05 1/3 Rente: 691,25 2.073,75 Rentenbeginn 2,0 EP 1,5 EP 1,0 EP 0,5 EP 60 61 62 63 64 65 66
Zuverdienstregelungen bei Altersrente VOR Regelaltersgrenze Vollrente: 450 Euro im Kalendermonat 2/3 Rente: 359,45 539,18 1/2 Rente: 525,35 MINIMUM 1,5 EP (Summe nur 1,0 EP) 788,03 1/3 Rente: 691,25 1.036,88 Rentenbeginn 1,0 EP 0,3 EP 0,4 EP 0,3 EP 60 61 62 63 64 65 66
Zwischen durch Fragen? gerne. Ingo Schäfer
Besonders langjährig Versicherte - Gestaltungsmöglichkeiten des Übergangs
Arbeitslos unmittelbar vor Rente (rollierender Stichtag) 16. Geburtstag 45 Beitragsjahre 43 45 Beitragsjahre mit Keine 63 Jahren abschlagsfreie in Rente mit 63 Erwerbstätig 18. Geburtstag 61. 63. 67. Lebensjahr Zwei Jahre Arbeitslosengeld
rollierender Stichtag - Möglichkeiten Beispiel für Jahrgang 1952 geboren!!! RV-Pflichtig!!! < 15h Ab 165 wird angerechnet 44 Jahre Abschlagsfrei mit 63? Min. 1 Jahr Minijob 2 Jahre 60 61 62 63 64 65 66 67
rollierender Stichtag - Möglichkeiten Beispiel für Jahrgang 1958 geboren Zählt dazu!! RV-Pflichtiger Job Freiwillige Beiträge (mind. 85 Euro/M) Abschlagsfrei mit 64? 44 Jahre 2 Jahre Letzten 24 Monate 60 61 62 63 64 65 66 67
Lückenproblematik nach ATZ für Jahrgänge ab 1953 geboren 1953 Abschlagsfrei 63 und 2 Monate Ende ATZ Vertrag 1964 Abschlagsfrei 65 Jahre 45 Jahre 60 61 62 63 64 65 66 67
neue Bundesländer einige Besonderheiten
Entgeltpunkte (Ost) Renten-Währung in den nbl 2.805 Euro 33.659 p.a. eigener Lohn Hochwertung x 1,1762 33.659 Euro Renten Anspruch Durchschnittseinkommen im Monat 2.805 Euro (2013) Vorläufiges für 2015: 2.917 0,0996 Entgeltpunkte (O)/Monat 1,1951 Entgeltpunkte (O) / Jahr
Anwartschaften Ost / West Geringerer Rentenwert +17% Hochwertung -8% netto ~9% mehr Gut für heute Beschäftigte Schlecht für RenterInnen im Osten BBG Ost West Ost Lohn Rentenanspruch Beitrag Rentenanspruch nach Angleichung Beitrag 2.900 29,04 3.254 31,51 34,03 3.254 5.200 52,08 5.834 56,51 61,02 5.834 5.642 56,51 6.330 56,51 61,02 5.834 6.050 60,59 6.788 56,51 61,02 5.834 BBG
Sozialabgaben und KvdR
Versicherungspflicht KvdR 1. Beitrag Mitte (ab 84) Rente 9/10 aller Kalendermonate Nein KvdR-Mitglied Hauptberuflich Erwerbstätig über Rentenbeginn hinaus Kein KvdR-Mitglied Pflicht-Mitglied Freiwilliges Mitglied
Sozialabgaben Vor der Regelaltersgrenze Nach der Regelaltersgrenze Volle Rente Teilrente Volle Rente Teilrente Ohne Rente Rentenvers. Vers.-frei Arbeitslosen vers. Krankenvers Lohn: 7% + KiZB Rente: 7,3% + KiZB Lohn: 1,5% Rente: 0% Lohn: 9,35% Rente: 0% Lohn: 7,3% + KiZB Rente: 7,3% + KiZB Vers.-frei Lohn: 9,35% Rente: 0% Vers.-frei Lohn: 7% + KiZB Rente: 7,3% + KiZB Lohn: 9,35% Rente: 0% Pflegevers. Kein Beitrag auf Lohn, wenn dieser kleiner 1/20 Bezugsgröße (~142 ) Lohn: 1,175% (in Sachsen: 1,525%) + 0,25% (wenn keine Kinder) Rente: 2,35% + 0,25% (wenn keine Kinder)