Vorlesung Einführung in die Rechtsvergleichung am 24.01.2012: Familien- und Erbrecht



Ähnliche Dokumente
Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht

Die Position des überlebenden Ehegatten im deutschen, französischen, luxemburgischen, belgischen und niederländischen Erbrecht

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Überblick 3: Der Aufbau des BGB

Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin

Eheliches Güterrecht

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm Berlin 1

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Vorbemerkung Scheidung online

Vorwort Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße Frankfurt am Main

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Scheidungsfragebogen

Vorbemerkung Scheidung online

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. .

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Ehescheidungsformular

Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz. Sie wurde von den Beteiligten verneint.

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

Erbrecht Vorlesung 3. Erbrecht

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Erben und Vererben. Vortrag am Die Heilsarmee in Deutschland

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?

LEGAL FLASH I GERMAN DESK

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages

IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1.1 Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger oder teilweiser Einigung (Art. 111 und 112 ZGB)

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht

Gemeinsame elterliche Sorge.

Informationsblatt. Der Ehevertrag

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Die einverständliche Scheidung

Alarm für Thomas Britzger

Formular zur Vorbereitung einer Scheidung

Die Ehescheidung. von Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. 5., neubearbeitete und erweiterte Auflage

Trennungs und Scheidungsvereinbarung Anmeldung und Beurkundungsauftrag

Bis dass der Richter euch scheidet

Scheidungsunterlagen für Seite 1 von 7 Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wansleben

Vererben von Immobilien im Ausland

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

BACH SINGELMANN DR.ORSCHLER DR.KREBS

Die gesetzliche Erbfolge

Informationen zum Ehevertrag

Neues Namens- und Bürgerrecht

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek

Informationen zum Familienrecht

Anwältin für Familienrecht

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck Landshuter Allee 8-10 D München

Mandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: -Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber:

Statuten in leichter Sprache

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der

Mandantenaufnahmebogen Familienrecht

Geschiedene Ehen nach Ehedauer

Fragebogen zur Online Scheidung

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH

Familienrecht Erbrecht

U R T E I L S A U S Z U G. In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof.

Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung

A. Persönliche Daten der Ehegatten

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

Literaturverzeichnis

Themenbereich "Bestattungsvorsorge"

Ehe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Vorname... Familienname... Geburtsdatum... Staatsbürgerschaft... berufliche Tätigkeit... Anschrift...

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können

Erbrecht. Erbrecht. Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? Silvio Kuster

SICHER IN DIE NÄCHSTE GENERATION. Die oberösterreichischen Rechtsanwälte

Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Die neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012)

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament

Lorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants

Fragebogen für Erblasser

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Transkript:

Vorlesung Einführung in die Rechtsvergleichung am 24.01.2012: Familien- und Erbrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet http://www.uni-trier.de/index.php?id=42147

Übersicht über die heutige Vorlesungsstunde Familienrecht Eheschließung und Ehescheidung Eheliches Güterrecht Erbrecht Testamentsformen Beschränkungen der Testierfreiheit Gesetzliches Erbrecht 2

Eheschließung Deutschland und Frankreich: Obligatorische Zivilehe. Vgl. art. 165 Code civil: Le mariage sera célébré publiquement devant l'officier de l'état civil de la commune où l'un des époux aura son domicile ou sa résidence. Die Ehe wird öffentlich vor dem Zivilstandsbeamten der Gemeinde geschlossen, in der einer der beiden Gatten seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat. England: Auch Eheschließung vor Geistlichen der Church of England mit staatlicher Wirkung möglich. 3

Ehescheidung Deutschland: Zerrüttungsprinzip. Frankreich: Scheidung im Einvernehmen (nur möglich bei Einigkeit über die Regelung der Scheidungsfolgen, art. 230 Cc). Akzeptierte Scheidung : Scheidung ohne Verschuldensfeststellung, aber mit gerichtlicher Regelung der Scheidungsfolgen (artt. 233 f. Cc). Scheidung wegen Zerrüttung (artt. 237 f.), setzt zweijähriges Getrenntleben voraus. Scheidung wegen Verschuldens. England: Scheidung wegen unwiderbringlichen Zusammenbruchs der Ehe (Marital Causes Act 1973). Dieser wird angenommen: Bei Ehebruch oder unvernünftigem Verhalten eines Partners. Wenn ein Partner den anderen für zwei Jahre verlassen hat. Bei zweijähriger Trennung und einvernehmlichem Scheidungsantrag oder fünfjähriger Trennung. 4

Eheliches Güterrecht Deutschland: Zugewinngemeinschaft Frankreich: Communauté réduite aux acquêts Errungenschaftsgemeinschaft Seit 2010 deutsch-französischer Wahlgüterstand (modifizierter Zugewinnausgleich). Außerdem Möglichkeit zur Vereinbarung anderer Güterstände im Ehevertrag. England:Gütertrennung, aber gerichtliche Anordnungen zur Verteilung des Vermögens bei Scheidung. Eheverträge werden grundsätzlich nicht anerkannt. 5

Testamentsformen Deutschland und Frankreich: Eigenhändiges Testament. England: Holographisches Testament nicht anerkannt. Standardform: Testament vor zwei Zeugen. Daneben überall weitere zulässige Formen. 6

Beschränkungen der Testierfreiheit Deutschland: Pflichteilsrecht. Frankreich: Art. 913 Code civil «Les libéralités, soit par actes entre vifs, soit par testament, ne pourront excéder la moitié des biens du disposant, s'il ne laisse à son décès qu'un enfant ; le tiers, s'il laisse deux enfants ; le quart, s'il en laisse trois ou un plus grand nombre». Freigiebige Zuwendungen, sei es durch Geschäft unter Lebenden oder durch Testament dürfen die Hälfte des Vermögens des Verfügenden nicht überschreiten, wenn er bei seinem Tod nur ein Kind zurücklässt; ein Drittel, wenn er zwei Kinder zurücklässt; ein Viertel, wenn er drei oder mehr Kinder zurücklässt. Kein Pflichtteilsrecht des Ehegatte. England: Ggrundsätzlich volle Tstierfreiheit, aber Möglichkeit zur Anordnung von Zahlungen an nahe Angehörige (family provision) durch das Gericht. 7

Gesetzliches Erbrecht Deutschland: Abkömmlinge, Ehegatten, dann gradfernere Verwandte. Frankreich: Ähnlich, aber andere Stellung des Ehegatten. Ehegatte erhält, wenn Kinder vorhanden sind, nach seiner Wal den Nießbrauch am ganzen Nachlass oder ¼ zu vollem Eigentum. England: Komplizierte Regelung; starke Stellung des Ehegatten; Möglichkeit zur Abänderung der gesetzlichen Verteilung nach Ermessen des Richters. 8

Vorlesung Einführung in die Rechtsvergleichung am 31.01.2012: Handels- und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet http://www.uni-trier.de/index.php?id=42147