Öffentliche Beschlüsse der 16. öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Kasendorf am 08. April 2015 im Rathaus Kasendorf Nr. 1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.03.2015 Der Marktgemeinderat genehmigt die öffentliche Sitzungsniederschrift. Nr. 2 Bauantrag der Firma August Schneider GmbH & Co. KG, Kulmbach, für die Ablagerung bzw. Aufschüttung (Erdaushub) des Grundstücks Fl.Nr. 2095 (alt) bzw. 2281 (neu) Gem. Kasendorf a) Zustimmung des Marktes Kasendorf als zukünftiger Grundstückseigentümer Der Marktgemeinderat beschließt, dass über eine Zustimmung als Grundstückseigentümer erst dann beraten werden soll, wenn feststeht, ob die Aufschüttung baurechtlich genehmigungsfähig ist und im Einklang mit dem Flurbereinigungsverfahren steht. Sofern dies der Fall sein sollte, wären mit der Firma ASK noch Verhandlungen über ein Entgelt für die Ablagerung zu führen. b) Erteilung des Einvernehmens gem. 36 BauGB Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Vorhaben. Der Markt Kasendorf wird im laufenden Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich Eigentümer des Aufschüttungsgrundstücks. Sollte eine Überprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörde ergeben, dass die Maßnahme genehmigungspflichtig, jedoch nicht genehmigungsfähig ist, wird dem Antragsteller vom Markt Kasendorf die beantragte Aufschüttung nicht ermöglicht. Falls das Landratsamt Kulmbach genehmigungsfreie Aufschüttungen für zulässig hält, bittet der Markt Kasendorf um entsprechende Mitteilung, um mit dem Antragsteller weitere Verhandlungen führen zu können. Nr. 3 Bauantrag der Firma J. Bergmann GmbH & Co., Azendorf, für den Neubau einer Pkw-Stellplatzanlage am Werk Azendorf auf dem Grundstück Fl.Nr.490 Gem. Azendorf Der Marktgemeinderat erteilt gem. 36 BauGB sein Einvernehmen zum Bauvorhaben. - 1 -
Nr. 4 Bauantrag von Herrn Alexander Ellner, Krumme Fohre 53, für die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 288/11 Gem. Peesten Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben und stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "An der Rollbahn" bezüglich der Firstrichtung und der Dachneigung zu. Nr. 5 Bauantrag von Michael und Katharina Fleißner auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Fl.Nr. 285/3 Gem. Heubsch (Baugebiet "Am Fichtig, BA II) Der Marktgemeinderat beschließt, das Bauvorhaben im Freistellungsverfahren zu behandeln. Nr. 6 Antrag von Harry und Steffi Schulz, Am Reuther Berg 50, Kasendorf, auf Erteilung einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Reuther Berg" für das Grundstück Fl.Nr. 569/3 Gem. Kasendorf Der Marktgemeinderat beschließt, eine isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Reuther Berg" hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche, der Dachform und der Dachneigung zu erteilen, um die Aufstellung eines ca. 4,5 x 4,5 Meter großen Pavillons (Seitenhöhe ca. 2 Meter, Firsthöhe ca. 3,15 Meter) zu ermöglichen. Die Eigentümer des unmittelbar betroffenen Nachbargrundstücks haben schriftlich ihr Einverständnis zur Aufstellung des Pavillons erteilt. 6 a) (Nachtrag) Bauantrag von Anja Rahm auf Errichtung eines neuen Dachstuhles auf dem Grundstück Fl.Nr. 65 Gem. Döllnitz, Haus Nr. 36 Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben gem. 36 BauGB. - 2 -
Nr. 7 Vorranggebiet "Windenergie" in Zultenberg; Anwendung der neuen 10-H-Abstandsflächenregelung a) Bürgerschreiben vom 05.03.2015 Die Marktgemeinderatsmitglieder erhielten mit der Ladung zur letzten Sitzung ein von mehreren Bürgern aus Azendorf, Seubersdorf, Reuth, Görau und Zultenberg unterzeichnetes Schreiben, in dem der Marktgemeinderat gebeten wird, den Bau weiterer Windanlagen zu unterbinden, indem die sog. 10 H - Regelung (Neufassung des Art. 82 BayBO) für anwendbar erklärt wird. b) Empfehlung aus der Bürgerversammlung vom 25.03.2015 Der Marktgemeinderat fasst nach vorausgegangener Beratung den Beschluss, dass die seit 21.11.2014 gültige Regelung des Freistaates Bayern, wonach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (sog. Privilegierung im Außenbereich) auf Windkraftanlagen nur Anwendung findet, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten, künftig im gesamten Gemeindebereich Kasendorf gelten soll. Der Markt Kasendorf wird keine Bauleitpläne aufstellen, die bei Windkraftanlagen einen geringeren Abstand als das 10-fache ihrer Höhe zur Wohnbebauung vorsehen. Sollte sich aus der Anpassungspflicht an die Ziele der Landesplanung gem. 1 Abs. 4 BauGB eine rückwirkend gültige Darstellung für den Flächennutzungsplan i. S. v. Art. 82 Abs. 4 Nr. 1 BayBO ergeben, widerspricht der Markt Kasendorf einer Fortgeltung dieser Darstellung. Stimmen: 14:1 Nr. 8 Empfehlung aus der Bürgerversammlung vom 25.03.2015; Ausbau der St 2189 von Kasendorf -Thurnau In der Bürgerversammlung vom 25.03.2015 wurde angefragt, welche Möglichkeiten der Markt Kasendorf habe, um auf einen Ausbau der St 2189 zwischen Kasendorf und Thurnau hinzuwirken. Obwohl sich der Markt Kasendorf bereits an die Straßenbauverwaltung mit der Bitte um Verbesserungsmaßnahmen an der St 2189 zwischen Kasendorf und Thurnau wandte und das Amt in absehbarer Zeit keine Baumaßnahmen in Aussicht stellen konnte, sollte in einem Schreiben an das Staatliche Bauamt nochmals auf den schlechten Ausbauzustand und das teilweise recht hohe Verkehrsaufkommen, welches durch die Eigenschaft als Bedarfsumleitung für die BAB A70 noch verstärkt wird, hingewiesen werden. Nach Eingang der Antwort ist der Marktgemeinderat entsprechend zu informieren. - 3 -
Nr. 9 Ausschreibung für den Kommunalen Strombezug 2017 bis 2019; Teilnahme an der 2. Bündelausschreibung zur Strombeschaffung durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Schwerin Der Bayerische Gemeindetag bietet für die Kommunen auch für die Lieferzeiträume ab 2017 Bündelausschreibungen zum Strombeschaffung an. Eine Teilnahme an diesen Ausschreibungen mit Lieferbeginn ab 01.01.2017 ist nur bis 31.05.2015 möglich. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Markt Kasendorf erneut an der Bündelausschreibung teilnehmen soll. Nr. 10 Freiwillige Feuerwehr Azendorf; Beschaffung einer Wärmebildkamera - Vergabe Der Marktgemeinderat beschließt, eine Wärmebildkamera Rosenbauer ARGUS Mi- TIC 320-3 NFPA zum Preis von 6997,20 inkl. Mehrwertsteuer zu beschaffen. Nr. 11 Freiwillige Feuerwehren; a) Erstellung einer Bedarfsplanung für die Freiwilligen Feuerwehren zu a) Vom Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kasendorf wurde schon seit längerem die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans gefordert. Im Landkreis Kulmbach hat sich nach Kenntnis der Verwaltung bisher nur der Markt Mainleus mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans auseinandergesetzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand befassen sich zur Zeit keine weiteren Kommunen konkret mit der Aufstellung eines solchen Bedarfsplans. Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, die Angelegenheit zunächst einmal zurückzustellen und abzuwarten, bis beim Markt Mainleus die Bedarfsplanung vorliegt und welche Konsequenzen sich aus dem Bedarfsplanung für die Freiwilligen Feuerwehren in Mainleus ergeben. b) Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für die Freiwilligen Feuerwehren Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Nachfrage des Kommandanten Müller zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes mit der KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) Rücksprache gehalten wurde. - 4 -
Von dort wurde mitgeteilt, dass die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern nicht erforderlich ist. Diese Aufgabe obliegt nach Art 8 BayFwG dem Kommandanten. ohne Abstimmung Nr. 12 HaLT im Landkreis Kulmbach; Re-Zertifizierung des Marktes Kasendorf Der Marktgemeinderat beschließt für die nächsten drei Jahre eine weitere Teilnahme am Projekt "HaLT im Landkreis Kulmbach". - 5 -