Inklusive Arbeitshilfen online Reisekosten 2015
Reisekosten 2015 Gesamtdarstellung des steuerlichen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer auf dem aktuellen Stand der neuen Rechtslage 2015 einschlieûlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen ± mit sämtlichen Änderungen der Reisekostenvorschriften für 2015 ± mit den neuen Auslandsreisepauschalen 2015 ± mit Hinweisen für Selbstständige, Freiberufler und Personaler ± mit zahlreichen Beispielen und Gestaltungstipps
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. Print ISBN 978-3-648-05983-8 Bestell-Nr. 03809-0019 epdf ISBN 978-3-648-05984-5 Bestell-Nr. 03809-0153 19. Auflage 2015 # 2015, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straûe 9, 79111 Freiburg Telefon 0761/898-0, Internet: www.haufe.de Hinweis: Die Zahlen der Tabellen und Erläuterungen sind nach amtlichen Unterlagen erstellt. Ihre Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr. Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe (einschlieûlich Mikrokopie) sowie die Auswertung durch Datenbanken, vorbehalten. Lektorat: Robert Stauder Umschlag: Gerasch Communication GmbH, Darmstadt Satz: Himmer AG, Augsburg Druck und Bindung: Bosch-Druck GmbH, Landshut Zur Herstellung dieses Buches wurde alterungsbeständiges Papier verwendet.
Vorwort Reise- und Fahrtkosten fallen fast bei jedem Arbeitnehmer und Selbstständigen an ± sei es auch nur in Form von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. Betrieb. Sie als Steuerzahler wollen natürlich wissen, welche Beträge Sie als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten ansetzen können, insbesondere welche Pauschbeträge die Finanzverwaltung anerkennt und wann ein Einzelnachweis zulässig und sinnvoll ist. Die Antworten auf diese Fragen sind auch für Arbeitgeber und Personaler von Bedeutung, die die Steuerfreiheit von Reisekostenvergütungen bei der Lohnabrechnung nach denselben Grundsätzen entscheiden müssen. Die Broschüre Reisekosten 2015 ist deshalb nicht nur dem Arbeitnehmer oder Selbstständigen ein nützlicher Ratgeber bei der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften des lohnsteuerlichen Reisekostenrechts, sie hilft in gleicher Weise dem Arbeitgeber und Personaler, den Steuerabzug vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer vorschriftsmäûig durchzuführen. Seit 1.1.2014 ist das ¹Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechtsª anzuwenden. 1 Die steuerlichen Reisekosten erhielten damit erstmals in der Geschichte des Lohnsteuerrechts eine umfassende gesetzliche Grundlage. Das bisherige Verwaltungsrecht in den Lohnsteuer- Richtlinien wurde durch gesetzliche Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG) abgelöst. Mit der gesetzlichen Neuregelung wurden die Reisekosten in Teilbereichen durch gezielte Typisierung bzw. Pauschalierung vereinfacht und damit praxisfreundlicher gestaltet, ohne dabei die bisherige Grundkonzeption aufzugeben. Kernpunkt des seit 2014 geltenden Reisekostenrechts ist die inhaltliche Neuabgrenzung der ersten Tätigkeitsstätte, die an die Stelle der bisherigen regelmäûigen Arbeitsstätte tritt. Auch die geänderten Verpflegungspauschalen bieten höhere Beträge für den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers bzw. den steuerfreien Spesenersatz durch den Arbeitgeber. Die neuen Reisekostenvorschriften beinhalten eine umfassende Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts, das nicht nur beim Arbeitnehmer über den Werbungskostenabzug, sondern auch bei der Lohnabrechnung über die Höhe der Steuerfreiheit von Reisekostenvergütungen entscheidet. Die gesetzliche Neuregelung des Reisekostenrechts umfasst auch die Vorschrift der doppelten Haushaltsführung. Die bisherige Definition der doppelten Haushaltsführung bleibt unberührt; allerdings ist seit 2014 ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass ein eigener Hausstand das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung voraussetzt. Das Wohnen bei den Eltern ist abweichend von der Rechtsprechung nicht mehr ausreichend. Anstelle der bisherigen aufwendigen Angemessenheitsprüfung wurde ab 2014 eine monatliche 1.000-EUR- Höchstgrenze eingeführt. Folgewirkungen der Reisekostenreform zeigen sich bei der Firmenwagenbesteuerung. Die Möglichkeit, die erste Tätigkeitsstätte durch arbeits- oder dienstrechtliche Festlegung zu bestimmen, gibt dem Arbeitgeber einen weitgehenden Gestaltungsrahmen. Durch geschickte arbeitsrechtliche Zuordnung zu einer betrieblichen Einrichtung lassen sich unbillige Ergebnisse hinsichtlich der Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vermeiden. Aber auch ohne arbeitsrechtliche Zuordnung wird durch die in diesem Fall erforderliche, durch groûzügige Grenzen geprägte zeitliche Bestimmung nur noch ausnahmsweise eine erste Tätigkeitsstätte begründet. Insbesondere der klassische Auûendienstmitarbeiter wird durch den Umfang der beim Arbeitgeber zur verrichtenden Arbeiten (mindestens ein Drittel der vereinbarten regelmäûigen Arbeitszeit oder 2 volle Arbeitstage wöchentlich oder arbeitstäglich) dort nur noch ausnahmsweise eine erste Tätigkeitsstätte begründen. Für Handelsvertreter oder 1 Gesetz v. 20.2.2013, BStBl 2013 I S. 188.
Kundendienstmonteure mit Dienstwagen entfällt dadurch die zusätzliche Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Arbeitgeberfahrten, die bisher je nach der Entfernung von der Wohnung zur Firma zu einer spürbaren Steuerbelastung führen konnten. Klarheit besteht nunmehr auch bei der Dienstwagenbesteuerung hinsichtlich sog. Nutzungsverbote. Als Ergebnis der Rechtsprechung kann die pauschale Nutzungswertmethode in Zukunft ausschlieûlich durch ein ernsthaftes Nutzungsverbot oder durch ein ordnungsgemäû geführtes Fahrtenbuch vermieden werden. 2 Die Finanzverwaltung folgt der geänderten Rechtsprechung und stellt für die Anwendung der 1-%-Regelung nur noch auf die arbeitsvertragliche Regelung ab. Die ernsthafte Vereinbarung eines privaten Nutzungsverbots wird als ausreichend angesehen, um die Versteuerung eines Nutzungsvorteils nach der 1-%-Regelung auszuschlieûen. Diese geänderte Rechtsauslegung gilt ± anders bisher ± nicht nur für Fahrzeuge des betrieblichen Fuhrparks, etwa Poolfahrzeuge oder Vorführwagen, sondern auch für einen Firmenwagen, der konkret einem bestimmten Arbeitnehmer zugewiesen worden ist. Die Broschüre Reisekosten 2015 stellt das steuerliche Reisekostenrecht nach dem aktuellen Stand der Reisekostenreform 2014 dar. Hauptanliegen ist es, die Systematik des neuen Rechts deutlich zu machen. Dabei werden sowohl die Grundzüge aufgezeigt, als auch schwierige Detailfragen behandelt, die der nicht immer eindeutige Gesetzeswortlaut aufgeworfen hat. Das hierzu ergangene, rund 60 Seiten umfassende Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums ist innerhalb eines Jahres bereits aktualisiert und um weitere Praxisfragen ergänzt worden, die sich durch die tägliche Anwendung der neuen Reisekostenvorschriften ergeben haben. Stellvertretend zu nennen sind die Neuregelung hinsichtlich der Gewährung von Mahlzeiten bei dienstlichen Reisetätigkeiten oder die geänderte Berechnung der 3-Monatsfrist für die Gewährung von Verpflegungspauschalen bei längerfristigen Einsätzen an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte. Gleiches gilt für das Wahlrecht zwischen der 0,03-%-Monats- und der 0,002-%-Tagespauschale als Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, das insbesondere für Arbeitnehmer mit Auûendiensttätigkeiten ohne entsprechende Vorkehrungen zu einer nachteiligen Firmenwagenbesteuerung führen kann. Nicht zuletzt deshalb werden steuerlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt, die sich nach den neuen Reisekostenvorschriften für das Jahr 2015 bieten. Die Broschüre wendet sich nicht nur an diejenigen, die einen einfachen und schnellen Zugang zu den Fragen des neuen Reisekostenrechts gewinnen wollen, sondern auch an die, die in diesem Bereich von Berufs wegen gestaltend tätig sind, sei es als Steuerberater, Personaler oder Betriebsleiter. Um die tägliche Arbeit zu erleichtern, sind diese Gestaltungsmöglichkeiten als Hinweis, Wichtig oder Tipp besonders herausgestellt. Zufriedene Kunden sind uns wichtig: Tragen Sie durch Ihre Mitarbeit vor Ort dazu bei, dass diese Broschüre ein nützlicher Ratgeber ist, der Sie bei der praktischen Arbeit unterstützt. Ihre Anregungen, Kritik und Lob oder Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir sind dankbar für jeden Hinweis, der dazu beiträgt, das Werk zu verbessern. Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit mit der Broschüre Reisekosten 2015 wünschen die Autoren 3 Andreas Sprenger, Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt (FH) und Rainer Hartmann, Oberamtsrat und Dipl.-Finanzwirt (FH) Freiburg im Dezember 2014 2 3 Vgl. zuletzt BFH, Urteil v. 8.8.2013, VI R 71/12, BFH/NV 2014 S. 153. Andreas Sprenger bearbeitet das Kapitel 3.1 ¹Die erste Tätigkeitsstätteª und das Kapitel 6 ¹Doppelte Haushaltsführung bei Arbeitnehmernª; Rainer Hartmann die übrigen Kapitel.