Freiberufliche ärztliche Mitarbeiter: Besser und preiswerter? Dr. med. Jens Schröter D.E.A.A. ASN-Praxisnetz Anästhesie Schmerztherapie Notfall- und Intensivmedizin
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Freiberufler Der Freie Beruf ist kein eindeutiger Rechtsbegriff, sondern ein soziologischer Begriff. BVerfG 10, 354, 364. Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. 1 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes Es gibt keine verbindlichen Zuordnungsregeln zur Abgrenzung der Freiberuflichkeit.
Vorteile für Auftraggeber Nur die tatsächlich geleistete Arbeit wird bezahlt - nicht bei Krankheit, Urlaub Flexibler Einsatz nach Auftragslage Kündigungsschutz frei verhandelbar Weniger Verwaltungsaufwand - Steuer, Versicherungen, Sozialbeiträge werden vom Freiberufler selber verwaltet und abgeführt - Im Krankheitsfall muss Freiberufler Ersatz organisieren - Bestimmte Arbeitnehmerschutzvorschriften gelten nicht
Höhere Effizienz bei der Patientenversorgung Freiberufler denken betriebswirtschaftlich! - Effizienz wird belohnt: - Mehr Geld und/oder mehr (Frei-) Zeit - Ineffizienzen werden aufgedeckt Freiberufler denken dienstleistungsorientiert! - Qualität muss stimmen, sonst keine Aufträge
Vorteil für den Freiberufler Es muss sich lohnen! Attraktive Vergütung Voraussetzung Private Absicherung der Lebensrisiken möglich Größe Freiheit und Gestaltungsmöglichkeit Mehr Eigenverantwortlichkeit Geringe Hierarchie ( Consultant System )
Mögliche Einsatzgebiete freiberuflicher Ärzte Anästhesiologie Notfallmedizin Schmerztherapie Konsildienst Radiologie Labormedizin Nachtdienste Funktionsbereiche wie Endoskopie, Sonographie
Damoklesschwert Scheinselbstständigkeit? Risiko: Rückwirkende Beitragszahlung in die Sozialversicherungen?
Scheinselbstständigkeit Arzt: Katalogberuf nach 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (1960) Gesetz zur Korrekturen der Sozialversicherung und Sicherung der Arbeitnehmerrechte (19.12.1998) Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit (20.12.1999) Hartz I-IV (seit 2000)
Scheinselbstständigkeit Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (26.03.2003): Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt http://212.227.101.181/aok/service/rundschr/pdf/rds_20030326-foerdselbst.pdf Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (05.07.2005) Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit;Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt http://212.227.101.181/aok/service/rundschr/pdf/rds_20050705-foerdselbststaend.pdf
Kriterien für Freiberuflichkeit Vergütung nur für tatsächlich geleistete Dienste Vergütung durch Rechnungsstellung / Honorar Freiberufler sorgt bei Verhinderung selbst für Ersatz Eigene Berufshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung Kein Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Honorars Individuell vereinbarter Kündigungsschutz
Kriterien für Freiberuflichkeit Eigenverantwortliche, nicht weisungsgebundene Tätigkeit Eigene Kassenarztzulassung Weitere Auftraggeber Eigenes Personal
Anfrageverfahren bei BfA Statusklärung selbstständig/scheinselbstständig bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Schützt vor Beitragsnachzahlungen wenn Verfahren innerhalb eines Monats nach Beginn der Beschäftigung eröffnet wird.
Scheinselbstständigkeit Am sichersten erscheint die Zusammenarbeit mit Ärzten mit Kassenzulassung die freiberuflich am Krankenhaus mit eigenem Personal tätig sind. Die Liberalisierung des Kassenrechts wird Kooperationen von Kassenärzten und Krankenhäusern deutlich erleichtern.
Zusammenfassung Freiberufliche ärztliche Mitarbeiter: Besser und preiswerter? Ich meine Ja! Freiberufliche ärztliche Mitarbeiter können besser und preiswerter (nicht billiger!) sein. Freiberufler denken betriebswirtschaftlich und dienstleistungsorientiert Freiberufler können Effizienz der Patientenversorgung verbessern Einsparung von Verwaltungskosten Modifikationen des Vertragsarztrechtes wird die freiberufliche Tätigkeit von Kassenärzten am Krankenhaus deutlich vereinfachen.
Vielen Dank!
Referenzen: Dr. med E. Kehrberger, Ostfildern Vortrag 21. Notfallmedizinische Jahrestagung Baden-Baden, März 2006: Der ärztliche Leiter Notarztstandort Steuertipps für Selbstständige, Akademische Arbeitsgemeinschaft Mannheim Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (26.03.2003): Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund des II Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt http://212.227.101.181/aok/service/rundschr/pdf/rds_20030326-foerdselbst.pdf Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (05.07.2005) Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit;Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. http://212.227.101.181/aok/service/rundschr/pdf/rds_20050705-foerdselbststaend.pdf Beide auch unter www.aok-business.de; dort unter Service, unter Rundschreiben