BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.



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Transkript:

Beratungsblatt Nr. 1! Hinweis: Die Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung ist einkommensteuerfrei! BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG. Stand: 01/2014

Beratungsblatt Nr. 2 Besteuerung einer Direktanlage/Fondspolice Direktanlage (Fonds, Bankanlagen, festverzinsliche Wertpapiere, Zertifikate ) Zinsen/Dividenden Anlagewechsel Todesfall Wertentwicklung Jährlich Bei Wechsel Bei Verkauf durch Erben Bei Verkauf Fondspolice mit Abschluss ab 2012 Zinsen/Dividenden Anlagewechsel Todesfall Wertzuwachs Immer Immer Erträge Bei Verkauf Steuerfrei (Halbeikünfteverfahren bei 12/62-Regelung) Stand: 01/2014

Beratungsblatt Nr. 4 Altersversorgung VN = VP = BB = Die VP wird ausgetauscht Steuerfreie Altersversorgung VN = VP = oder Mutter BB = Leistung bei Tod der VP steuerfrei VN = Versicherungsnehmer; VP = Versicherte Person; BB = Bezugsberechtigter Beispiel: Eltern sind meist 20 bis 30 Jahre älter. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 85 Jahre. Alter Zukunft 20 Jahre 45 Jahre + 40 Jahre 85 Jahre Steuerliche Regelungen im Todesfall des VP 70 Jahre, verstorben 45 Jahre, Todesfallleistung steuerfrei, Kapital wird steuerpflichtig bis zur Rente wieder angelegt 90 Jahre, verstorben 65 Jahre, Todesfallleistung steht steuerfrei für die Altersversorgung zur Verfügung 100 Jahre, verstorben 75 Jahre, Entnahmen normal steuerpflichtig, Rest als Todesfallleistung steuerfrei Stand: 07/2015

Beratungsblatt Nr. 6 Abschluss vor 2005 Abschluss ab 2005 bis Ende 2011 Abschluss ab 2012 Todesfallleistung 5 Jahre Beitragszahlung 60 % Todesfall (LV) Alter des Empfängers: Alter des Empfängers: 62 Jahre Versicherte Person verstirbt (auch bei VN VP) Steuerfrei Halbeinkünfteverfahren (HEV) Halbeinkünfteverfahren (HEV) Steuerfrei Sparplan* Beispiel: 20-jähriger Kunde, 45 Jahre Sparphase, 6 % Verzinsung, 100 EUR mtl. Anlage, kein Fondswechsel, 0,84 % p. a. Vertragskosten, 30.000 EUR Einkommen (mit 65 Jahren verheiratet) Einmalanlage Beispiel: 65-jähriger Kunde, 20 Jahre Anlagedauer, 6 % Verzinsung, 100.000 EUR Einmalanlage, kein Fondswechsel, 0,84 % p. a. Vertragskosten, 30.000 EUR Einkommen (mit 85 Jahren verheiratet) Kapitalauszahlung: 206.000 EUR (vor Steuer) Kapitalauszahlung: 273.500 EUR (vor Steuer) Beitragssumme: 54.000 EUR Beitragssumme: 100.000 EUR Gewinn/Ertrag: 152.000 EUR Gewinn/Ertrag: 173.500 EUR Netto-Auszahlung Netto-Auszahlung : 168.000 EUR (206.000 EUR 38.000 EUR [25 % vom Gewinn/Ertrag]) : 230.200 EUR (273.000 EUR 43.400 EUR [25 % vom Gewinn/Ertrag]) Halbeinkünfteverfahren (HEV): 180.000 EUR (206.000 EUR 26.000 EUR Steuer) Halbeinkünfteverfahren (HEV): 243.700 EUR (273.500 EUR 29.900 EUR Steuer) Todesfallleistung: 206.000 EUR (206.000 EUR 0 EUR Steuer) Todesfallleistung: 273.500 EUR (273.500 EUR 0 EUR Steuer) Steuerersparnis bei Todesfallleistung: bis zu 38.000 EUR Steuerersparnis bei Todesfallleistung: bis zu 43.400 EUR * Die laufende Prämienzahlung endet mit dem 85. Lebensjahr der versicherten Person Stand: 09/2015

Beratungsblatt Nr. 58 Altersversorgung VN = Steuerfreie Altersversorgung VN = VP = Die VP wird ausgetauscht VP = oder Mutter Name des VN/BB Alter des VN/BB BB = BB = Name des VP Alter des VP Todesfallleistung der VP steuerfrei VN = Versicherungsnehmer; VP = Versicherte Person; BB = Bezugsberechtigter Beispiel: Eltern sind meist 20 bis 30 Jahre älter. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 85 Jahre. Alter Zukunft 20 Jahre 45 Jahre + 40 Jahre 85 Jahre Steuerliche Regelungen im Todesfall des VP 70 Jahre, verstorben 45 Jahre, Todesfallleistung steuerfrei, Kapital wird steuerpflichtig bis zur Rente wieder angelegt 90 Jahre, verstorben 65 Jahre, Todesfallleistung steht steuerfrei für die Altersversorgung zur Verfügung 100 Jahre, verstorben 75 Jahre, Entnahmen normal steuerpflichtig, Rest als Todesfallleistung steuerfrei Stand: 06/2015