parkasse Mittelfranken-üd EPA im Verein
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 2
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 3
Allgemeines EPA = ingle Euro Payments Area Mit EPA wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Am 31. März 2012 trat die EU-Verordnung Nr. 260/2012 (EPA- Migrationsverordnung) in Kraft. Diese schreibt die Ablösung der nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die entsprechenden EPA- Zahlverfahren zum 1.Februar 2014 vor. Zwar war es bisher schon möglich, im EPA-Raum neben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren mit der EPA-Überweisung zu zahlen oder per EPA-Lastschrift Beträge einzuziehen. eite 4
Allgemeines Ab Februar 2014 wird es jedoch nur noch die EPA-Verfahren geben und dies sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Folge: auch Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands ab 1.Februar 2014 ausschließlich mittels EPA Verfahren eite 5
Allgemeines Der neue europäische Zahlungsverkehrsraumumfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten: Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien chweiz chweden panien lowenien lowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern eite 6
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 7
IBAN und BIC IBAN und BIC sind die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr und ersetzen die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. => Wenn Ihr Verein mehrere Konten hat, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben! eite 8
IBAN und BIC Anstelle der nationalen Kontonummer tritt die IBAN! IBAN International Bank Account Number / Internationale Kontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen Beispiel für die IBAN eines Kontosbei der parkasse Mittelfranken- üd Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) DE 42 76450000 0000139750 eite 9
IBAN und BIC Anstelle der nationalen Bankleitzahl tritt der BIC! BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei EPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 tellen telle 1 4 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes telle 5 6 Bezeichnet das Land telle 7 ff. Bezeichnet den Ort/Filiale Der BIC der parkasse Mittelfranken üd lautet: BYLADEM1R Ihren BIC und Ihre IBAN können ie bereits heute dem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankings abfragen. Bereits jetzt stehen diese Informationen auch auf neuen Karten. eite 10
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 11
EPA-Überweisung Merkmale im Überblick Die EPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-tandard- Überweisung, mit der seit Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen tandards restriktionsfrei abgewickelt werden können. Transaktionswährung ist immer Euro europaweite Gutschriftauf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages keine Betragsgrenze Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Kosten nicht höher als bei gewöhnlicher Inlandszahlung keine ammelüberweisungen bei beleghaftemzahlungsverkehr eite 12
EPA -Überweisung Neue Überweisungsformulare IBAN des Begünstigten BIC des Begünstigten IBAN des Zahlungspflichtigen eite 13
EPA Überweisung Checkliste für Zahlungen: Zahlungsverkehrssoftware beherrscht das neue EPA-Datenformat? (XML-Format für Zahlungen) Benutzung von IBAN und ggf. BIC des Zahlungsempfängers IBAN und BIC des Zahlungsempfängers z. B. auf der Rechnung/Lieferschein etc. enthalten Alternativ: Umrechung der bekannten Kontonummer/Bankleitzahl mittels IBAN-Rechner im Internet oder Zahlungsverkehrssoftware (z. B. -Firm) Daueraufträge, terminierte Überweisungen und Empfängerliste im Internet- Banking(Homepage) werden automatisch auf IBAN- und BIC umgestellt für den Zahlungseingang: Kennen Ihre Kunden/Mitglieder Ihre IBAN und Ihren BIC? Rechnungsformulare, Lieferscheine, Briefformulare etc. mit IBAN und BIC ergänzen! eite 14
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 15
EPA Lastschrift Allgemein Grenzüberschreitende Lastschriften waren bisher aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich. Mit der EPA-Lastschrift wurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen. Das pektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z. B. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren. eite 16
EPA Lastschrift Merkmale im Überblick Die EPA-Basis-Lastschrift bildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: Gläubiger-ID (Identifikationsmerkmal des Lastschrifteinreichers) EPA-Lastschriftmandat(Vereinbarung zwischen Lastschrifteinreicher und Zahlungspflichtigen) Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum eite 17
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 18
Gläubiger ID Beantragung Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch (bei der Bundesbank) gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im EPA-Lastschriftverfahren dar. eite 19
Gläubiger ID Beantragung www.glaeubiger-id.bundesbank.de Es werden auch folgende Daten benötigt: Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Beispiel Gläubiger-ID eite 20
Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten ie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen E-Mail-Adresse eine E-Mail mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. ofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum EPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. eite 21
Gläubiger-ID Aufbau Gläubiger ID hat für Deutschland immer exakt 18 tellen und setzt sich wie folgt zusammen: IO- Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) =>unterschiedliche Gläubiger IDsfür verschiedene Vereinsabteilungen möglich) Empfehlung: ZZZ nicht ändern! eite 22
Gläubiger ID wichtiger Hinweis Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im EPA-Lastschriftverfahren dar. Um am EPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen ie mit der parkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch EPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen ie bitte die Gläubiger-ID ein. eite 23
Ihre Gläubiger-ID eite 24
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 25
EPA Lastschriftmandat Allgemein Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger (= Verein) und Zahlungspflichtigen (=Mitglied) zum Einzug von Lastschriften Ein Mandat ist papierhaft mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. eite 26
EPA - Lastschriftmandat Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels EPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen EPA-Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Name des Kontoinhabers Adresse IBAN und BIC eite 27
Beispiel Aufnahmeantrag eite 28
EPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges EPA- Mandat umgewidmet werden (AGB-Änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das EPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger- ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt auf EPA Verfahren oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. eite 29
EPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 Vereinsbeitrag 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als EPA- Lastschriftmandat Unsere Gläubiger ID DE05ZZZ01234567890 Ihre Mandatsreferenz 12345Testmitglied die erste Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages auf Basis des Mandats erfolgt am 03.02.2014 (252 Zeichen) Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen, bei der EPA Lastschrift künftig nur noch 4 x 35 Zeichen zur Verfügung. eite 30
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 31
EPA Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines EPA-Mandats. ie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge (max. 35 tellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Vereinsmitglied Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende Nummer / Mitgliedsnummer eite 32
EPA Lastschrift Beispiele Mandatsreferenznummer fortlaufende Nummer, Mitgliedsnummer 0123 Bezug zum Vereinsmitglied Thomas Meier Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung 01/02/1989 04.10.2009-Fussball Bezug zum Zahlerkonto DE02760501010004398275 eite 33
EPA Lastschrift Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden (z.b. bei Kündigung). Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich! Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch des Zahlungspflichtigen nach 8-Wochen bzw. 13 Monaten? eite 34
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 35
EPA Lastschrift Vorankündigung Der Zahlungsempfänger (Verein) muss den Zahlungspflichtigen (Mitglied), soweit nichts anderes vereinbart wurde, mindestens 14 Tage vor dem ersten EPA-Einzug(Absendung genügt) über das Fälligkeitsdatum und den fälligen Betrag schriftlich informieren (sogenannte Vorankündigung). Diese Information kann auch als Teil einer Rechnung oder eines anderen Anschreibens erfolgen. Dabei müssen auch die Gläubiger-Identifikationsnummer und die jeweilige Mandatsreferenz angegeben werden. ollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Vorankündigung ( Pre-Notification ) notwendig. eite 36
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 37
EPA Lastschrift Fristen Vorankündigung ( Pre-Notification ) Erst-und Einmallastschrift: spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag 6 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der parkasse Mfr-üd Folgelastschriften: 3 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der parkasse Mfr-üd eite 38
EPA Lastschrift Fristen Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: 5 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Bank des Zahlungspflichtigen mangels Deckung 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen wg. Widerspruch 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit eite 39
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 40
onstiges Die Technik Gleiches Datenformat in 32 Ländern vorgegeben Die Bankrechner sprechen eine andere prache Ist Ihre Vereinssoftware EPA-fähig? Das neue Datenformat XML Extensible Markup Language DTAU XML Unterstützung durch Ihre parkasse (siehe Homepage): Umstellung nationaler Bestandsdaten EPA Account Converter Umstellung einzelner Bankverbindungen IBAN-Rechner EPA-fähige Zahlungsverkehrssoftware eite 41
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 42
EPA in Ihrem Verein Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrs-/ Vereinsprogramm Neue Vereinbarung mit der parkasse über den Einzug von Forderungen durch EPA-Lastschriften Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer / Bankleitzahl) in IBAN und BIC Entwicklung neuer EPA-Mandate(z.B. Beitrittserklärungen) Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Einholung von EPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt eite 43
EPA in Ihrem Verein Die Umstellung Vorankündigung ( Pre-Notification ) des Zahlungspflichtigen vor dem ersten EPA-Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format(statt DTA) Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift siehe auch separate Checkliste Lastschriften auf www.sparkasse-mittelfranken-sued.de/sepa eite 44
EPA in Ihrem Verein Die Umstellung Wegfall von beleghaften Lastschriften Disketteneinreichungen beleghaften ammelüberweisungen Über zeitgemäße und bequeme Alternativen beraten wir ie gerne! eite 45