Das Praxissemester im Masterstudium Rahmenkonzept der Kommission Praxissemester September 2009 1
Themen der Präsentation: 1. Gesetzlicher Auftrag und Rahmen 2. Grundvoraussetzungen 3. Organisationsstruktur und Ausbildungselemente 4. Organisation und Logistik 5. Systematischer Kompetenzaufbau 6. Prüfungen und Abschluss 7. Qualitätssicherung 8. Zeitliche Perspektiven 2
Zu 1. Gesetzlicher Auftrag und Rahmen LABG 12 (3) und LZV 8 Doppelfunktion: berufsfeldbezogene Grundlage für nachfolgende Studienanteile und Vorbereitungsdienst Bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch vorbereitet Wissenschafts- und berufsfeldbezogene Vorbereitung der Studierenden auf die Praxisanforderungen der Schule und des Vorbereitungsdienstes Durchführung in Verantwortung der Universität und in Kooperation mit den Schulen und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung 3
Praxissemester als integraler Bestandteil des Professionalisierungsprozesses Fachwissenschaftliche, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Orientierung auf das Berufsfeld Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit Theorieansätzen, Praxisphänomenen und der eigenen Lehrerpersönlichkeit Verbindung von berufsrelevantem wissenschaftlichen Theorie- und Reflexionswissen aus Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften mit einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung für die berufspraktische Tätigkeit Verknüpfung der Kompetenzentwicklung der 1. Phase und 2. Ausbildungsphase der Lehrerbildung 4
Zu 2. Grundvoraussetzungen Beitrag zur KMK-Norm 18-monatige schulpraktische Ausbildung Dominanter Lernort Schule (mindestens 400 Stunden Ausbildungszeit, mindestens 13 LP Gesamtworkload Praxissemester 25 LP) Orientierung am Schulhalbjahr Beginn jeweils spätestens 15.02./15.09. Einbindung des Praxissemesters in ein berufsfeldbezogenes Studienjahr Gesamtverantwortung der Hochschule Schulpraktischer Teil maßgeblich von Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung gestaltet 5
Mindestanforderungen an die Kooperation Schaffung von verbindlichen Ausbildungsregionen Vergabe der Praktikumsschulen nach landesweit gleichsinnigen und standardisierten Verfahren Wechselseitige Teilnahme an Ausbildungsangeboten und Gremien Regelmäßige gemeinsame Fachtagungen Abgestimmte Ausbildungsstrukturen und Curricula Gemeinsame Anstrengungen zur Qualitätssicherung Erweiterte Kooperationsvarianten standortspezifisch, wenn Rahmenbedingungen es zulassen 6
Zu 3. Organisationsstruktur und Ausbildungselemente 3.1 Lernort Hochschule Vorbereitung durch Lehrangebote in den Bildungswissenschaften und den beiden Fachdidaktiken Mindestens ein erziehungswissenschaftliches und jeweils ein fachdidaktisches Begleitprojekt Ein Studientag / Möglichkeit von Blockveranstaltungen 7
3.2 Lernorte Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Hilfestellung bei der Umsetzung von Studien- und Unterrichtsprojekten Unterstützung des sukzessiv aufbauenden, standardorientierten Kompetenzerwerbs Unterricht unter Begleitung im Umfang von 70 Unterrichtsstunden 8
Obligatorische Einführungsveranstaltungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung: 1. Wie wende ich theoretisches Wissen um guten Unterricht auf konkrete Unterrichtssituationen an? 2. Wie plane ich eine Unterrichtsstunde? 3. Wie beziehe ich fachdidaktisches Grundlagenwissen auf ausgewählte fachspezifische Schlüsselsituationen Daneben Unterrichtsberatungen, Unterrichtsanalysen, Fallbesprechungen, Einführungen in Umgang mit Erziehungsproblemen und der Beobachtung und Beurteilung von Leistung 9
4. Organisation und Logistik 4.1 Schulformbezogene Modell-Annahmen Grundschule 2 x 750 Studierende HRGes 2 x 1070 Studierende GymGes 2 x 1585 Studierende Förderpädagogik 2 x 265 Studierende Berufskolleg 2 x 220 Studierende 3266 Schulen 1478 Schulen 847 Schulen 706 Schulen 356 Schulen 10
4.2 Prämissen und Grundsätze Grundrelation: je 200 Schüler/innen 1 Studierende/r pro Semester mindestens 2 Studierende pro Schule In den Bereichen Berufskolleg und Sonderpädagogik besondere Zuordnungen Alle Schulen, lehrerausbildende Hochschulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sind zu beteiligen Stabile Ausbildungsregionen und gleichsinnige, onlinegestützte Verfahren zur Vergabe von Praxissemesterplätzen Praxissemesterplatzgarantie der Schulseite 11
5. Systematischer Kompetenzaufbau Die Empfehlungen zum Kompetenzaufbau orientieren sich an 2 LABG und 8 LZV NRW 2009 den KMK-Standards für die Bildungswissenschaften (KMK 2004), den ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung (KMK 2008) sowie Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst in Studienseminar und Schule NRW 2004 bzw. Nachfolgeregelung Diese Vorgaben, die auch für Akkreditierungsverfahren bindend sind, werden für den Ausbildungsabschnitt Praxissemester konkretisiert. 12
Nach LZV-Entwurf ( 8) verfügen die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters über die Fähigkeit, 1. grundlegende Bereiche schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen und zu reflektieren, 2. Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren, 3. den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu beteiligen, 4. theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis Fragestellungen an Theorien zu entwickeln und 5. ein professionelles Selbstkonzept zu entwickeln. 13
6. Prüfungen und Abschluss Prüfungen liegen in der Verantwortung der Hochschule und sind auf den Schulforschungsteil bezogen. Beurteilt wird die wissenschaftsbezogene Auseinandersetzung mit Schule, nicht die unterrichtsbezogene Tätigkeit Das Bilanz- und Perspektivgespräch dient der Beratung und Bilanzierung der schulpraktischen Erfahrung durch Schule und ZfsL Das Portfolio Praxiselemente dokumentiert die Kompetenzentwicklung Das Praxissemester kann einmal wiederholt werden 14
7. Qualitätssicherung Implementation und Regelbetrieb des Praxissemesters sollen standortübergreifend evaluiert werden Die Evaluation soll in einer Kombination von Selbstund Fremdeinschätzungen angelegt werden Forschungsprojekte sollen angeregt werden 15
8. Zeitliche Perspektiven: Vorstellung auf Landesrektorenkonferenz September 2009 Landesweite Vereinbarung (Land Hochschulen) Jahresende 2009 Verträge in den Ausbildungsregionen 2010 Einbeziehung in die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen 2010 Handreichung zum Praxissemester Frühjahr 2010 Tagungen mit Fachöffentlichkeit Sommer 2010 16