Prüfpfad-Bogen 1_32_1 Formatiert: Links: 85,05 pt, Rechts: 42,5 pt, Oben: 56,7 pt, Kopfzeilenabstand vom Rand: 35,4 pt, Fußzeilenabstand vom Rand: 35,4 pt Strukturfonds 2000-2006 Fonds: EFRE OP-Maßnahme-Nummer: EzP-Bogen 1_32_1 Maßnahmebezeichnung: Darlehensprogramm für Richtlinie: Richtlinie über die Gewährung von Darlehen an mittelständische oder technologieorientierte Unternehmen Land Sachsen-Anhalt (RdErl. des MW vom 19.09.2002, MBl. LSA 2002 S. 1159, zuletzt geändert durch RdErl. des MW vom 19.07.2006, MBl. LSA 2006 S. 561) Richtlinieninhaber: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt, Referat 31 Laufzeit: Befristet bis 30.06.2007 Rechtsgrundlagen: Teil A Antragsberatung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antragsvorprüfung: (Einrichtung/Behörde) Abteilung KRM/Kreditservice / Gruppe Förderberatungszentrum Beratung: Informationen zu Fördervoraussetzungen und Förderverfahren Antragstellung: Antragsformular auf Gewährung einer Zuwendung aus der Mittelstandsinitiative Sachsen-Anhalt Antragsannehmende Stelle: Abteilung KRM/Kreditservice / Gruppe Förderberatungszentrum Prüfpfad-Bogen für Seite 1 von 8
Mitwirkung und fachtechnische Unterstützung: beteiligtes Kreditinstitut; Abt. KRM / Kreditservice, Gruppe KRM-der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Fachtechnische Unterstützung: keine 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung: Es werden die nach Verordnung (EG) Nr.1260/1999, 438 / 2001; 1685 / 2000, geändert durch 448 / 2004 relevanten Sachverhalte geprüft. Prüfung der Einhaltung der Gemeinschaftspolitiken und der Kriterien o. g. Richtlinie sowie der De-minimis Regel. Mitwirkung: Keine Stellungnahme/Votum: Abteilung KRM/ Kreditservice / Gruppe KRM- 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: Auf der Grundlage des Antrages erfolgt die Bonitätsprüfung und Erstellung einer Kreditvorlage, nach kompetenzgerechter Unterzeichnung der Kreditvorlage erfolgt die Bescheiderteilung. Mitwirkung: MW, Ref. 31, MF Kompetenzregelung: Delegation von Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnissen für das Wirtschaftsförderungsgeschäft Prüfpfad-Bogen für Seite 2 von 8
4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: Abteilung KRM-Kreditservice / Gruppe KRM- Auf der Grundlage der genehmigten Kreditvorlage wird der Bewilligungsbescheid erstellt. Ein Darlehensvertrag wird zwischen Investitionsbank Sachsen-Anhalt Gruppe KRM- (Darlehensgeber) und Unternehmen (Darlehensnehmer) abgeschlossen. Art des Bescheides: Bewilligungsbescheid und Darlehensvertrag Kompetenzregelung: Auflistung der Kompetenzträger - Mittelstand - Information Zuwendungsempfänger: Übersendung Bewilligungsbescheid und Darlehensvertrag 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung: Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme. Datenbank: efreporter Teil B Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: Prüfung der Erfüllung der Bedingungen und Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides sowie der vertraglichen Festlegungen des Darlehensvertrages. Richtlinie: Leitfaden KRM/ Prüfpfad-Bogen für Seite 3 von 8
2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fordert vom Wirtschaftsministerium, Ref. 31, die EFRE- Mittel ab und nimmt die erforderlichen Kofinanzierungsmittel auf dem Kapitalmarkt auf. Sie zahlt auf der Grundlage des Mittelabrufes des Darlehensnehmers an diesen aus. Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Formblatt Auszahlungsantrag - Abruf Mittelstands- und Technologiedarlehen Ausgabebeleg der Zahlstelle: DVG Ausdruck Auszahlung Auszahlung erfolgt durch Freischaltung des Überweisungsbetrages (Datentransfer über NORD/LB) an den Zuwendungsempfänger durch SB Zahlung im Vier-Augen-Prinzip. Zahlstelle: Zahlungsweise Direktzahlung an Zuwendungsempfänger Kompetenzregelung: Auflistung der Kompetenzträger - Mittelstand - 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege. Datenbank: DVG, efreporter 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel 9, Absatz 2 ab. Prüfpfad-Bogen für Seite 4 von 8
Richtlinieninhaber/beauftragte Behörde/Einrichtung: MW LSA, Referat 31 Teil C Projektbegleitung/-kontrolle 1. Projektbegleitung: 2. Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt 1. im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung, 2. infolge der Informationspflicht des Zuwendungsempfängers, 3. auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten und 4. im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort- Kontrollen. Erforderliche Änderungen werden mittels einer Entscheidungsvorlage erneut zur Bewilligung vorgelegt und ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw. Widerruf erteilt (o. g. Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4). Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken DVG / efreporter eingepflegt. 3. Projektkontrolle: Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 führen die richtlinienverantwortlichen Stellen Vor-Ort-Kontrollen durch. Die Investitionsbank Gruppe KRM- definiert gemeinsam mit dem Richtlinieninhaber Risikofaktoren und führt eine Risikobewertung der Projekte durch. Die Organisationseinheit, welche die erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen durchführt ( und dokumentiert Durchführung, Ergebnisse und ggf. eingeleitete Maßnahmen), wird Anfang 2005 bestimmt (MW, Ref. 31 oder Prüfgruppe oder Vertreter der Investitionsbank). Durchführende Stelle: MW, Ref. 31 Prüfpfad-Bogen für Seite 5 von 8
Sonstige Projektkontrollen: keine Teil D Verwendungsnachweis und Projektbericht 1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen (ZVN) bzw. abschließenden Verwendungsnachweisen (VN): Die Unternehmen reichen eine Übersicht über getätigte Ausgaben einschließlich Belegen, Jahresabschlussunterlagen und Sachberichte mit Anlagen zum 30.06. des auf die Auszahlung folgenden Jahres ein. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung (VNP) wird die Erfüllung der Auflagen und Festlegungen aus dem Bewilligungsbescheid und dem Darlehensvertrag sowie die getätigten zuschussfähigen Ausgaben anhand von Belegen geprüft. Im Ergebnis der VWN-Prüfung wird ein Prüfbericht gefertigt und daraus resultierende Bescheide ( z. B. Widerruf oder Teilwiderrufe) dem Zuwendungsempfänger zugestellt. Mitwirkung: keine Kompetenzregelung: Delegation von Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnissen sowie die Unterzeichnung von Voten für das Wirtschaftsförderungsgeschäft Mittelstandsförderung 2. Finanzkorrekturen Prüfpfad-Bogen für Seite 6 von 8
Notwendige Änderungen infolge des Prüfberichtes werden projektbezogen erfasst. Die Rückforderung von Beträgen wird dokumentiert und der Zahlungseingang geprüft. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1681/1994, den Leitlinien Unregelmäßigkeiten und deren Behandlung in Sachsen-Anhalt sowie weiteren aktuellen Festlegungen werden auftretende Unregelmäßigkeiten erfasst, in der Förderakte dokumentiert und den festgelegten Stellen gemeldet. 3. Datenerfassung für die Programmabrechnung: Datenbank: DVG, efreporter Teil E Projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort Förderakte: Zahlungsbelege und Rechnungen: (Original) Zuwendungsempfänger 2. Aufbewahrungsfrist (VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6) Mindestens bis zum 31.12.2013 3. Datenhaltung: Teil F Fachaufsicht 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institutionen: Abteilungsleiter KRM/Kreditservice Prüfpfad-Bogen für Seite 7 von 8
2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen: MW LSA, Referat 31 Teil G Berichterstattung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Kapitel I, Artikel 37, sind Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser Verordnung fällig. Art der Berichte: Jahresberichte Schlussberichte Zuarbeit: Abteilung Stab / Gruppe Analyse und Berichterstattung Datenbereitstellung und -aufbereitung: EFRE Consult, Control & Clearing Zuständige Stelle: Verwaltungsbehörde Prüfpfad-Bogen für Seite 8 von 8