Arbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. I M E X Association Day 21. April 2008



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Transkript:

Sponsoring, Spende & Co. -1- Arbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Körperschaften im Steuerrecht I M E X Association Day 21. April 2008

Sponsoring, Spende & Co. -2- Übersicht 1 Überblick über die Einnahmequellen 2 Steuerliche Einordnung der Einnahmequellen 3 Spenden 4 Sponsoring 5 Partnerschaftsverträge 6 Vermögensverwaltung: Rechtspacht 7 Stiftung als Fundraising-Modell neben dem Verein

Sponsoring, Spende & Co. -3-1 Überblick über die Einnahmequellen Interne Quellen - Mitgliedsbeiträge - Spenden von Mitgliedern - Teilnehmergebühren von Mitgliedern Externe Quellen - Spenden von Dritten - Teilnehmergebühren von Dritten - Öffentliche Zuwendungen - Zinserträge - Vermietung von Immobilien - Industriekontakte verschiedenster Art

2 Steuerliche Einordnung der Einnahmequellen Ideelle Tätigkeit Sponsoring, Spende & Co. -4- Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Betätigung Steuerbegünstigter Zweckbetrieb Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb steuerfrei steuerfrei steuerfrei steuerpflichtig Beiträge Spenden Mieten Zinsen Pacht TN Gebühren Sponsoring Sponsoring Symposien Ausstellung Anzeigen

Sponsoring, Spende & Co. -5-3 Spenden 3.1 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Vereinheitlichung der förderungswürdigen Zwecke Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstsätze Wegfall der Großspendenregelung Stattdessen zeitlich unbegrenzter Vortrag Erleichterter Spendennachweis Haftung für unrichtige Zuwendungsbestätigungen geändert Neue amtliche Formulare für die Zuwendungsbestätigungen ab 1.7.2008 Inkrafttreten rückwirkend zum 1.1.2007

Sponsoring, Spende & Co. -6-3 Spenden 3.2 Weitere interessante Änderungen durch dieses Gesetz Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigung auf EUR 35.000 Entsprechende Anhebung der Grenze für die Vorsteuerpauschalierung Neuer Ehrenamtsfreibetrag von EUR 500 im Jahr für nebenberufliche Tätigkeit Empfängerbenennung für das Vermögen bei Auflösung zwingend Erleichterung bei der Mittelweitergabe

Sponsoring, Spende & Co. -7-4 Sponsoring 4.1 Begriff laut Sponsoringerlass Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen mit der regelmässig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.

Sponsoring, Spende & Co. -8-4 Sponsoring 4.2 Behandlung bei der steuerbegünstigten Körperschaft Zuordnung - Idealbereich > nicht ertrag- und umsatzsteuerbar - Zweckbetrieb > ertragsteuerbefreit, 7 vh USt - wirtschaftl. Geschäftsbetrieb > ertragsteuerpflichtig, 19 vh USt Beispiele Zweckbetrieb - Logo mit Danksagung auf Kongressunterlagen - Logo mit Danksagung auf der Internetseite - Sponsorname und Logo auf der Rückseite von Eintrittskarten - Museumsverein benennt einen Raum nach dem Sponsor

Sponsoring, Spende & Co. -9-4 Sponsoring 4.2 Behandlung bei der steuerbegünstigten Körperschaft Beispiele wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Werbeanzeigen oder Werbebeilage in Vereinszeitschrift - Link von der Internetseite auf die Seite des Sponsors - Überlassung von Reklameflächen in Sportstätten - Gestattung des Betriebs von Ausstellungsständen - Entgeltliche Gestattung der rundfunkmässigen Verwertung - Entgeltliche Überlassung eines Bewirtschaftungsrechts - Gestattung der Werbung für Produkte auf Fortbildungsveranstaltungen

Sponsoring, Spende & Co. -10-4 Sponsoring 4.2 Behandlung bei der steuerbegünstigten Körperschaft Ertragsbesteuerung bei der steuerbegünstigten Körperschaft - Körperschaftsteuer 15 vh (ab 2008), Freibetrag EUR 3.835 - Gewerbesteuer Steuermesszahl 3,5 vh x Hebesatz der Gemeinde, Freibetrag EUR 3.900 - Neu: Auch Gewerbesteuer ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr - Pauschalversteuerung von Werbeleistungen neben Veranstaltungen des Idealbereichs oder eines Zweckbetriebs mit 15 vh der Einnahmen ( 64 Abs. 6 AO)

Sponsoring, Spende & Co. -11-4 Sponsoring 4.3 Behandlung beim Sponsor Betriebsausgabe, wenn wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen, z.b. - Sicherung und Erhöhung des unternehmerischen Ansehens - Werbung für Produkte - Mitwirkung an öffentlichen Veranstaltungen der Körperschaft - Möglichkeit der Abgabe von eigenen Erklärungen über das Unternehmen oder seine Produkte Spende, wenn - keine Betriebsausgabe und - Freiwilligkeit und - kein Entgelt für eine bestimmte Leistung der Körperschaft nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung bzw. bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen

Sponsoring, Spende & Co. -12-5 Partnerschaftsverträge Problematische Mischformen, z.b. FG München vom 15.5.2006 (Revision eingelegt): - Sponsor förderte unterschiedlichste Projekte durch eine jährliche pauschale Zahlung - Sponsor durfte den Partnerschaftsvertrag werblich nutzen, die Mitgliedsvereine über die Partnerschaft unterrichten, bei Veranstaltungen der Körperschaft deren Mitglieder über versicherungsbezogene Themen informieren, seine Produkte bewerben, einen Link zur Homepage des Sponsors einrichten und in der Bayerischen Sportschützenzeitung versicherungsbezogene Themen darstellen und für seine Produkte werben.

Sponsoring, Spende & Co. -13-6 Vermögensverwaltung: Rechtspacht Gestaltung - Pachtvertrag mit Agentur - Keine Vermischung mit Organisationsvertrag - Verpachtet wird das Recht, neben einem Kongress bspw. eine Industrieausstellung/ Workshops/ Abendprogramm abzuhalten - im Namen und für Rechnung der Agentur - Keine Mitwirkung der Körperschaft bei Akquisition - Keine aktive Mitwirkung an Werbung der Industrie (passiv, Duldung) - volles wirtschaftliches Risiko liegt bei der Agentur - Körperschaft darf keine Kosten der Industrieausstellung tragen

Sponsoring, Spende & Co. -14-6 Vermögensverwaltung: Rechtspacht - Anmietung der Räumlichkeiten durch Agentur - Agentur muss nach Zahlung der Pacht mindestens 10 vh Gewinn übrigbehalten - Rechtspacht darf nicht am Gewinn der Agentur orientiert sein - Rechtspacht sollte Festbetrag oder Prozentsatz der Einnahmen der Agentur sein Kongressabrechnung der Agentur - präzise Wiedergabe der vertraglichen Vereinbarung Besteuerung - Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: befreit, da Vermögensverwaltung - Umsatzsteuer: ermässigter Umsatzsteuersatz von 7 vh auf den Pachtzins, Vorsteuerabzug

Sponsoring, Spende & Co. -15-7 Stiftung als Fundraising-Modell neben dem Verein Vorteile der Stiftung gegenüber dem Verein - bei der Spendenakquisition - bei der Akquisition öffentlicher Mittel - durch Unabhängigkeit von Mitgliederentscheidungen Gründung einer eigenen Stiftung - Verwendung gebundener Mittel für das Ausstattungskapital - Gremien und ihre Besetzung - Förderung des Vereins als Stiftungszweck Nachteile der Stiftung gegenüber dem Verein - Stiftungsaufsicht

Sponsoring, Spende & Co. -16-7 Stiftung als Fundraising-Modell neben dem Verein Verbesserung für Stiftungen im Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 15.10.2007 für Zuwendungen Dritter in den Vermögensstock - Anhebung des Höchstbetrages auf EUR 1 Mio innerhalb von 10 Jahren - Neuerdings auch in schon bestehende Stiftungen, aber nicht in Verbrauchsstiftungen

Sponsoring, Spende & Co. -17- Vielen Dank