Akkreditierungsurkunde und Ringversuchszertifikate in Klinischen Studien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Akkreditierungsurkunde und Ringversuchszertifikate in Klinischen Studien"

Transkript

1 Akkreditierungsurkunde und Ringversuchszertifikate in Klinischen Studien SpoQS, S. Walter,

2 Auslöser: ICH-GCP 8. Essentielle Dokumente für die Durchführung einer Klinischen Prüfung 8.1 Unter essentiellen Dokumenten sind die Unterlagen zu verstehen, die einzeln und zusammen eine Bewertung der Durchführung der klinischen Prüfung sowie der Qualität der erhobenen Daten ermöglichen. 8.2 vor dem offiziellen Beginn der klinischen Prüfung in den Akten Vorliegen 8.3. Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sollten folgende Dokumente während der klinischen Prüfung als Nachweis dafür zu den Akten genommen werden, dass alle neuen relevanten Informationen dokumentiert werden, sobald sie bekannt sind. SpoQS, S. Walter,

3 Auslöser: ICH-GCP Zur Dokumentation der Kompetenz der Einrichtung, die die erforderlichen Tests durchführt, sowie zur Untermauerung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse Zur Dokumentation, dass die Untersuchungen während des gesamten Prüfungszeitraums angemessen ausgeführt werden. Aktualisierung Medizinische Ärztlicher / Technischer / und Laborverfahren und Tests: Qualitätszertifikat oder behördliche Zulassung etablierte interne Qualitätskontrolle und/oder externe Qualitätsprüfung oder andere Validierung (sofern erforderlich) SpoQS, S. Walter,

4 Agenda 1. Für welche Klinischen Studien bzw. für welche Analyte sind externe Qualitätsnachweise unerlässlich? Walter 2. Intern und externe Qualitätsnachweise, die ein Labor nicht nur für Klinische Studien benötigt Brenneisen 3. Begriffsdefinition, Gültigkeitsbereich und Grundlage: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Walter 4. Gesetzliche Grundlagen der einzigen Akkreditierungsgesellschaft Deutschlands: DAkkS Walter 5. Dokumente und zeitliche Gültigkeit für die Nachvollziehbarkeit der externen Qualitätsnachweise Brenneisen 6. Fragen und Antworten SpoQS, S. Walter,

5 1. Für welche Klinischen Studien / für welche Analyte sind externe Qualitätsnachweise unerlässlich? AMG-Studie MPG-Studie Non-AMG- Phase I, II, III non-mpg- Studie Neues Medikament Neue/ geänderte Indikation eines bereits zugelassenen Medikaments Anwendungsbeobachtung Klinische Prüfung CE Kennzeichnung? Klinische Leistungsbewertung Keine CE Kennzeichnung Register- Studie Routine Laborparameter Zusätzliche Laborparameter SpoQS, S. Walter,

6 1. Für welche Klinischen Studien / für welche Analyte sind externe Qualitätsnachweise unerlässlich? Laborwerte für: Primäre und sekundäre Endpunkte Bestimmung von Einund Ausschlusskriterien Bewertung bekannter Nebenwirkungen, die beobachtet werden müssen Allg. Werte für die Patientensicherheit IM RAHMEN DER STUDIE Im Prüfplan festlegte Labor- Parameter AMG-Studie MPG-Studie Non-AMG- non-mpg- Studie Register- Studie SpoQS, S. Walter,

7 1. Für welche Klinischen Studien / für welche Analyte sind externe Qualitätsnachweise unerlässlich? Im Prüfplan festlegte Labor- Parameter genau prüfen, was wirklich benötigt wird Angabe des/ der Analyte Angabe der Matrix SpoQS, S. Walter,

8 1. Für welche Klinischen Studien / für welche Analyte sind externe Qualitätsnachweise unerlässlich? Das jeweilige Labor prüft: Im Prüfplan festlegte Labor- Parameter Gibt es für diese Analyte externe QS-Methoden z.b. Ringversuche? Muss eine Methode erst validiert werden? Gibt es geeignete validierte QS-Methoden? Weiter mit: SpoQS, S. Walter, Intern und externe QS- Nachweise nicht nur für Studien 8

9 Agenda 1. Für welche Klinischen Studien bzw. für welche Analyte sind externe Qualitätsnachweise unerlässlich? Walter 2. Intern und externe Qualitätsnachweise, die ein Labor nicht nur für Klinische Studien benötigt Brenneisen 3. Begriffsdefinition, Gültigkeitsbereich und Grundlage: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Walter 4. Gesetzliche Grundlagen der einzigen Akkreditierungsgesellschaft Deutschlands: DAkkS Walter 5. Dokumente und zeitliche Gültigkeit für die Nachvollziehbarkeit der externen Qualitätsnachweise Brenneisen 6. Fragen und Antworten SpoQS, S. Walter,

10 Interne und externe Qualitätsnachweise im Zentrallabor Cornelia Brenneisen QM-Beauftragte Zentrallabor

11

12 Zentrallabor Uniklinik Heidelberg Analysen pro Tag: Proben pro Tag: 3.500, zusätzlich 500 Notfallproben Ca. 100 Mitarbeiter, davon ca. 80 MTAs (verteilt auf alle Standorte)

13

14 Zentrallabor Uniklinik Heidelberg Analysezentrum (24Std, 365 Tage /Jahr) Kooperatives Speziallabor 13 Fachbereiche mit eigenen Fachbereichsleitungen Labor Thoraxklinik Labor Orthopädie Bereich POCT

15 Qualitätsmanagement im Zentrallabor Etabliert seit >10 Jahren Akkreditiert seit 2005 Eine Vollzeit- und eine Teilzeitstelle sind für diesen Bereich zuständig

16 Qualitätskontrolle im Labor Grundlage für die Qualitätskontrolle bildet die RiliBÄK = Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen

17 Qualitätskontrolle im Labor Messung interner Kontrollen, statistische Auswertung und Analyse mit grafischer Darstellung, Teilnahme an externen Ringversuchen

18 RiliBÄK Die Überprüfung der Einhaltung erfolgt alle 2 Jahre vor Ort von einem Eichbeamten. Sie gilt für alle, die im Bereich der Heilkunde quantitative und /oder qualitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen vornehmen.

19 RiliBÄK Teil A Geltungsbereich Ziel Begriffsbestimmungen Struktur Ressourcen Präanalytik Qualitätsmanagementsys tem Interne und externe Qualitätssicherung Teil B Quantitative laboratoriumsmed. Untersuchungen Qualitative Untersuchungen Molekulatgenetische und zytogenetische Untersuchungen Hier sind die Vorgaben zur Auswertung und Beurteilung von Qualitätskontrollen und externen Ringversuchen geregelt.

20 RiliBÄK Interne Qualitätskontrolle In Teil B 1 sind Mindestanforderungen an die Sicherung der Qualität der Messergebnisse quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen festgelegt. Diese Mindestanforderungen umfassen die interne und die externe Qualitätssicherung. (2) Alle vom medizinische Laboratorium durchgeführten quantitativen Untersuchungen unterliegen der internen Qualitätssicherung. Findet eine Untersuchung an mehreren Geräten oder Arbeitsplätzen statt, so ist die interne Qualitätssicherung an jedem dieser Geräte oder Arbeitsplätze durchzuführen.

21 RiliBÄK Interne Qualitätskontrolle Eine Kontrollprobeneinzelmessung ist durchzuführen beim Start des Messverfahrens 2-mal innerhalb von 24 Stunden und spätestens nach 16 Stunden nach jedem Eingriff in das Messsystem durchzuführen, z.b. Kalibration, Reparatur oder Wartung, Reagenzchargenwechsel

22 RiliBÄK Interne Qualitätskontrolle Die Bewertung der Ergebnisse von Kontrollprobeneinzelmessungen hat unverzüglich nach Vorliegen der Ergebnisse zu erfolgen. Die Bewertung erfolgt an Hand der Fehlergrenzen in Tabelle B 1. Überschreitet ein Kontrollprobeneinzelmesswert die Fehlergrenze, ist das Messverfahren zunächst für weitere Messungen von Probenmaterial von Patienten gesperrt.

23 RiliBÄK Interne Qualitätskontrolle das Messverfahren darf erst dann zur Messung wieder freigegeben werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Verfahrens durch geeignete Maßnahmen festgestellt wurde. Der gesamte Vorgang ist zu dokumentieren

24 RiliBÄK Externe Qualitätskontrolle 2.2 Die Teilnahme an einem Ringversuch pro Quartal ist für jede Messgröße an jedem Standort Pflicht. Der Ringversuchsteilnehmer führt die Analysen unter Routinebedingungen durch und übermittelt die Messergebnisse an die Referenzinstitution.

25 RiliBÄK Externe Qualitätskontrolle Erhält ein Teilnehmer für eine Messgröße kein Zertifikat, weil eines seiner Messergebnisse die zulässige Abweichung überschritten hat, so ist er verpflichtet, die Ursachen zu klären und zu beseitigen. Der gesamte Vorgang ist zu dokumentieren. Die Bescheinigung über die Teilnahme sowie Ringversuchszertifikate sind für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren.

26 DIN EN ISO Das Laboratorium muss an Ringversuchen teilnehmen..das Labor muss die Ergebnisse Der Laborvergleichsprogramme überwachen und sich an der Durchsetzung von Korrekturmaßnahmen beteiligen, wenn Leistungskriterien nicht erfüllt sind.

27 Zusätzliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung In jeder Analysenserie sind mindestens zwei Kontrollproben in unterschiedlichen Konzentrationen zu messen. Täglich Messung von internem Ringversuch für Routineuntersuchungen, einmal wöchentlich für Spezialuntersuchungen, einschließlich Labor Thorax und Orthopädie Konsensus-Training für Arbeit am Mikroskop z.b. beim manuellen Differentialblutbild

28 Zusätzliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung Viele weitere flankierende Maßnahmen sichern die Qualitätsstandards der Laborarbeit: z.b. sorgfältige Einarbeitung, dokumentiert durch Einarbeitungsprotokolle und Checklisten z.b. Fortbildungen mit Überprüfung des Schulungserfolges z.b. Mitarbeitergespräche und wöchentliche Besprechungen

29 Agenda 1. Für welche Klinischen Studien bzw. für welche Analyte sind externe Qualitätsnachweise unerlässlich? Walter 2. Intern und externe Qualitätsnachweise, die ein Labor nicht nur für Klinische Studien benötigt Brenneisen 3. Begriffsdefinition, Gültigkeitsbereich und Grundlage: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Walter 4. Gesetzliche Grundlagen der einzigen Akkreditierungsgesellschaft Deutschlands: DAkkS Walter 5. Dokumente und zeitliche Gültigkeit für die Nachvollziehbarkeit der externen Qualitätsnachweise Brenneisen 6. Fragen und Antworten SpoQS, S. Walter,

30 3. Begriffsdefinitionen, Gültigkeitsbereich und Grundlagen: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Ringversuch Definition: Ermittlung von Messwerten am selben Messgut zu verschiedenen Zeiten von verschiedenen Prüfern (Labors) mit verschiedenen Messgeräten bzw. Messmethoden. (RiliBÄK) Validierung Definition: Lat: validus kräftig, wirksam, fest, Hier: Methodenvalidierung Nachweis über die Einsatzeignung einer analytischen Methode (ISO 17025) den Wert von etwas feststellen, bestimmen (Duden) Laborleistungstest Einsatzeignung SpoQS, S. Walter,

31 3. Begriffsdefinitionen, Gültigkeitsbereich und Grundlagen: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Zertifizierung Definition: Darlegung und Bestätigung durch Dritte, dass festgelegte Anforderungen bezogen auf ein Produkt, einen Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind. Konformitätsbestätigung Akkreditierung Definition: Lat. Glauben schenken, Diese Bewertungen stellen sicher, dass die überprüften, Verfahren, Dienstleistungen oder Systeme hinsichtlich ihrer Qualität und Sicherheit verlässlich sind, und mit den Vorgaben entsprechender Normen, Richtlinien und Gesetze konform sind (DakkS) (Anm. Fachkompetenz wird verlangt!) Konformitätsbewertung SpoQS, S. Walter,

32 3. Begriffsdefinitionen, Gültigkeitsbereich und Grundlagen: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Ringversuch Laborleistungstest. Gültigkeitsbereich: Einzelne Analyte, einzelne Matrices, gleiche oder unterschiedliche Methoden Abrechnungsfähigkeit Unterschiedliche Laufzeit 2-jährliche Überwachung durch Eichamt Grundlagen: RiliBÄK 2008, Tab. B2-1, B2-2, MPBetreibV Anbieter: nach ISO Validierung Einsatzeignung Gültigkeitsbereich: Einzelne Methode für definierten Analyt. Forderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwendung Jährliche Überprüfung Grundlage/n: DIN EN ISO/IEC ICH-Guideline Q2 (R1) Medical Device Directive (93/42/EWG) SpoQS, S. Walter,

33 3. Begriffsdefinitionen, Gültigkeitsbereich und Grundlagen: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Zertifizierung Konformitätsbestätigung Gültigkeitsbereich: Qualitätsmanagement-, Risikomanagementsysteme 3-Jahre Gültigkeit mit jährlicher Überprüfung Grundlage/n: DIN EN ISO 9001; DIN EN DIN EN ISO 14155; DIN EN ISO 19011; DIN EN ISO/IEC Akkreditierung Konformitätsbewertung Gültigkeitsbereich: Einzelne Anlayte, Verfahren, Matrices, Methoden, eingesetzte Geräte, Personal, Ausstattung 5 Jahre Gültigkeit mit i.d.r. jährlicher Überprüfung Grundlage/n: DIN EN ISO 17025; DIN EN ISO DIN EN ISO 14001; DIN EN ISO/IEC 17011, AkkStelleG; AkkStelleGBV SpoQS, S. Walter,

34 3. Begriffsdefinitionen, Gültigkeitsbereich und Grundlagen: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Sind die Werte richtig und genau genug, um in der Studie eine (valide) Aussage treffen zu können? Wie kann ich mich darauf verlassen? Validierte Methode Ringversuchs- Zertifikat QM- Zertifikat Akkreditierungs- Urkunde SpoQS, S. Walter,

35 3. Begriffsdefinitionen, Gültigkeitsbereich und Grundlagen: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Validierung Misst das Richtige, liefert reprod. Werte Methode Analysegerät Ringversuchs- Analyse Regelm. Stichprobe, ob Wert richtig ist. Vergleichsprobe Zertifizierung Klare Q-Kriterien bis Datenarchivierung Klare Verfahren Bis Datenausgabe Klare Verantwortung Bis Datenausgabe Know-How des Laborpersonals Akkreditierung Beherrschung der QS-Maßnahmen Beherrschung der Methode Richtige Vorgaben Präanalytik Richtige Vorgaben für Ablauf Richtige tägliche Werte Validierte Methode Ringversuchs- Zertifikat QM- Zertifikat Akkreditierungs- Urkunde SpoQS, S. Walter,

36 3. Begriffsdefinitionen, Gültigkeitsbereich und Grundlagen: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Was passiert wenn Ringversuch Nicht bestanden ist? Validierung Ringversuchs- Analyse Zertifizierung Akkreditierung QMzertifikat Akkreditierungsurkunde Validierte Methode Darf nicht mehr abgerechnet Werden* NICHTS Aussetzung der Akkreditierung für NICHTS SpoQS, S. Walter, * d.h. EIN nicht bestandenes Ergebnis besagt noch nichts, da nur jedes 2. Ergebnis richtig sein muss!!! diesen Analyt und Vermerk auf jedem Laborbefund 36

37 3. Begriffsdefinitionen, Gültigkeitsbereich und Grundlagen: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Sind die Werte richtig und genau genug, um in der Studie eine (valide) Aussage treffen zu können? Wie kann ich mich darauf verlassen? Welche Bestätigung würden Sie wählen? Validierte Methode QM- Zertifikat Ringversuchs- Zertifikat Akkreditierungs- Urkunde SpoQS, S. Walter,

38 3. Begriffsdefinitionen, Gültigkeitsbereich und Grundlagen: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Sind die Werte richtig und genau genug, um in der Studie eine (valide) Aussage treffen zu können? Wie kann ich mich darauf verlassen? ACHTUMG: Akkreditiert wird nur die Methode und die entsprechenden Analyte! NICHT das LABOR Ist eine Analyse nicht akkreditiert, müssen andere Nachweise (Ringversuchszertifikate, interne QS-Nachweise) abgelegt werden! Weiter mit: 4. Gesetzliche Grundlagen der DAkkS SpoQS, S. Walter,

39 Agenda 1. Für welche Klinischen Studien bzw. für welche Analyte sind externe Qualitätsnachweise unerlässlich? Walter 2. Intern und externe Qualitätsnachweise, die ein Labor nicht nur für Klinische Studien benötigt Brenneisen 3. Begriffsdefinition, Gültigkeitsbereich und Grundlage: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Walter 4. Gesetzliche Grundlagen der einzigen Akkreditierungsgesellschaft Deutschlands: DAkkS Walter 5. Dokumente und zeitliche Gültigkeit für die Nachvollziehbarkeit der externen Qualitätsnachweise Brenneisen 6. Fragen und Antworten SpoQS, S. Walter,

40 4. Gesetzliche Grundlagen der einzigen Akkreditierungsgesellschaft Deutschlands: DAkkS Was ist die DAkkS? Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland. Um ihre hoheitlichen Akkreditierungsaufgaben ausfüllen zu können, wurde die DAkkS vom Bund beliehen. Als beliehene Stelle untersteht die DAkkS der Aufsicht des Bundes. Bei ihrer hoheitlichen Akkreditierungstätigkeit wendet die DAkkS das deutsche Verwaltungsrecht an. SpoQS, S. Walter,

41 4. Gesetzliche Grundlagen der einzigen Akkreditierungsgesellschaft Deutschlands: DAkkS Eigentümer der DAkkS 1/3 Bundesrepublik Deutschland 1/3 Bayern, HH, NRW, Nieders., Sachsen-Anh. 1/3 BDI-Vertreter SpoQS, S. Walter,

42 4. Gesetzliche Grundlagen der einzigen Akkreditierungsgesellschaft Deutschlands: DAkkS Welche Aufgabe hat die DAkkS? Die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen (Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen) ist der gesetzliche Auftrag der DAkkS. Kurz: Die DAkkS prüft die Prüfer Laboratorien Validierungs- und Verifizierungsstellen Inspektionsstellen Zertifizierungsstellen Prüf- und Kalibrierungslaboratorien ISO Medizinische Laboratorien ISO ISO ISO Für Personen ISO Für Managementsysteme ISO Für Prod., Prozesse, DienstL. ISO Anbieter von Eignungsprüfungen Referenzmaterialhersteller ISO ISO Guide 34 SpoQS, S. Walter,

43 4. Gesetzliche Grundlagen der einzigen Akkreditierungsgesellschaft Deutschlands: DAkkS Hoheitlichen Akkreditierungsaufgaben Nach der Beleihungsverordnung (AkkStelleGBV) hat der Bund die hoheitliche Aufgabe einer die Akkreditierungsstelle auf die DAkkS GmbH übertragen. Das bedeutet, ihre Urkunde entspricht einer behördlichen Zulassung (vgl. Folie Auslöser ICH-GCP) Hoheitlich = in D, EU, EFTA Mitgliedsstaaten nicht hoheitlich = außerhalb der EU und der EFTA. SpoQS, S. Walter,

44 SpoQS, S. Walter,

45 Die wichtigste Frage bleibt: 45

46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sie können uns über folgende Kontaktdaten erreichen: Susanne Walter Susann Fritzsche Tel: Fax: spoqs. @med.uni-heidelberg.de SpoQS, S. Walter,

47 Annex: Informationen zum Sektorkomitee Sektorkomitee Medizinische Laboratorien Vorsitz Prof. Dr. Ulrich Sack Translationszentrum für Regenerative Medizin Leipzig Stellvertretender Vorsitz Prof. Dr. Konstantin Miller Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover Kurzdarstellung Das Sektorkomitee Medizinische Laboratorien ist ein Gremium der Abteilung 3 (Gesundheit, Forensik) zur Beratung der DAkkS in den Bereichen Medizinische Laboratoriumsdiagnostik und Erhebung klinischer Daten im Rahmen Klinischer Prüfungen von Medizinprodukten. Die Mitglieder des Sektorkomitees Medizinische Laboratorien sind fachkompetente Vertreter der entsprechenden Behörden, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Anwender, der Referenzinstitutionen und der Ärzteschaft. 47

48 Annex: EU Verordnung Kurzfassung Verordnung (EG) Nr. 765/2008 Vorgaben der EU-Verordnung an die nationalen Akkreditierungsstellen Den Mitgliedstaaten wurden klare und einheitliche Vorgaben für die Organisation und Durchführung der Akkreditierung gemacht. Die Verordnung umfasst im Kern folgende Aspekte: Mitgliedstaaten müssen zum 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle einrichten. Akkreditierung ist eine Tätigkeit im öffentlichen Interesse und muss hoheitlich wahrgenommen werden. Akkreditierungsstelle muss unabhängig von den zu begutachtenden Konformitätsbewertungsstellen sein Gewährleistung von Kompetenz, Objektivität und Unparteilichkeit sowie die Sicherstellung der Vertraulichkeit keine Gewinnorientierung kein Wettbewerb mit anderen nationalen Akkreditierungsstellen, grenzüberschreitende Akkreditierung stark reglementiert keine eigene Durchführung von Konformitätsbewertungen, keine kommerziellen Beratungsdienstleistungen SpoQS, S. Walter,

49 Annex: EA Aufgaben EA koordiniert Akkreditierung in Europa Die Verordnung erkennt zudem die Europäische Kooperation für Akkreditierung (EA) als koordinierende Organisation für Akkreditierung in Europa an. EA organisiert auch die geforderte gegenseitige und regelmäßige Beurteilung der nationalen Akkreditierungsstellen in Europa untereinander ( peer evaluation ). SpoQS, S. Walter,

50 Annex: Gesetze und Verordnungen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 "Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten" Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) Beleihungsverordnung (AkkStelleGBV) für die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die Akkreditierungsstelle Kostenverordnung (AkkStelleKostV) für die Festlegung der Gebühren der Akkreditierungsstelle Symbolverordnung (SymbolVO) zur Gestaltung und Verwendung des Akkreditierungssymbols Normen und Regeln DIN EN ISO/IEC "Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren" Regelwerke und Abkommen der internationalen Akkreditierungsorganisationen EA, ILAC, IAF Weiter mit: SpoQS, S. Walter, Dokumente und zeitliche Gültigkeit, Nachvollziehbarkeit der externen QS- Nachweise 50

51 Agenda 1. Für welche Klinischen Studien bzw. für welche Analyte sind externe Qualitätsnachweise unerlässlich? Walter 2. Intern und externe Qualitätsnachweise, die ein Labor nicht nur für Klinische Studien benötigt Brenneisen 3. Begriffsdefinition, Gültigkeitsbereich und Grundlage: Akkreditierung, Zertifizierung, Ringversuche, Validierung Walter 4. Gesetzliche Grundlagen der einzigen Akkreditierungsgesellschaft Deutschlands: DAkkS Walter 5. Dokumente und zeitliche Gültigkeit für die Nachvollziehbarkeit der externen Qualitätsnachweise Brenneisen 6. Fragen und Antworten SpoQS, S. Walter,

52 Dokumente und zeitliche Gültigkeit für die Nachvollziehbarkeit der externen Qualitätsnachweise Cornelia Brenneisen QM-Beauftragte Zentrallabor

53 Externe Qualitätsnachweise sind Ringversuchszertifikate, die die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen belegen.

54 Externe Qualitätsnachweise Die Teilnahme an Ringversuchen wird sowohl von der RiliBÄK als auch von der DIN EN ISO gefordert.

55 Teilnahme an Ringversuchen Rili BÄK 2.2 Die Teilnahme an einem Ringversuch pro Quartal ist Pflicht Erhält ein Teilnehmer für eine Messgröße kein Zertifikat, so ist er verpflichtet, die Ursachen zu klären und zu beseitigen. DIN EN Das Laboratorium muss an Ringversuchen teilnehmen..das Labor muss die Ergebnisse Der Laborvergleichsprogramme überwachen und sich an der Durchsetzung von Korrekturmaßnahmen beteiligen, wenn Leistungskriterien nicht erfüllt sind.

56 Anbieter von Ringversuchen Instand e.v. wissenschaftlichmedizinische Fachgesellschaft RFB Referenzinstitut für Bioanalytik Von der Bundesärztekammer offiziell mit der Durchführung von Ringversuchen zur externen Qualitätskontrolle beauftragt

57 Ablauf Bestellung der Ringversuche im November des Vorjahres in Absprache mit dem Laborleiter Ringversuch trifft per Post oder Kurierdienst im Analysezentrum ein. Proben und Bögen werden sortiert, Einsendeschluss wird notiert. Entsprechende Anforderungsscheine werden vorbereitet, Bögen kopiert und in den entsprechenden Laborbereich gegeben.

58 Ablauf Messung erfolgt Ergebnis wird auf Bogen übertragen (Überprüfung von Methode und Einheit) Zertifikate treffen bei QMB ein Kopien an entsprechende Arbeitsbereiche Abweichungen vom Bereichsleiters kommentieren (Korrekturmassnahmen) Ergebnis in Excel-Tabelle eingetragen Ärztl. Direktor unterzeichnet Ergebnisse und Kommentare.

59 Rücksendebogen Ringversuch KS von RFB 2/2015

60 Gültigkeit von Ringversuchszertifikaten RiliBÄKpflichtige Analyte: 6 Monate z.b. Natrium, Kalium, Calcium, GPT, GOT, Cholesterin Insgesamt 84 Analyte Nicht- RiliBÄKpflichtige Analyte: 12 Monate z.b. einige Vitamine, Autoimmundiagnostik, Allergiediagnostik

61 Zertifikat Instand

62 Zertifikat RFB

63 Beispiel für RV Rhythmus

64 Beispiel für RV Rhythmus Erhalt RV Gültigkeit des Zertifikats

65 Anzahl Ringversuche 2014 Insgesamt Ringversuche für ca. 900 Analyte Das Zentrallabor besteht >95% dieser Ringversuche!

66 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

vom 23. November 2007 (Dt. Ärzteblatt 105, Heft 7, 15. Februar 2008, S. A 341)

vom 23. November 2007 (Dt. Ärzteblatt 105, Heft 7, 15. Februar 2008, S. A 341) Informationsblatt Patientennahe Sofortdiagnostik (POCT) mit Unit-use-Reagenzien nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK 2008)

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Zufriedenheit unserer Kunden

Zufriedenheit unserer Kunden Umfrage zur Kundenzufriedenheit Beschwerden 2005 Dr.-Ing. Frank Baumeister Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte und Abfallwirtschaft der Abteilung Hydrochemie Bandtäle 2 D-70569 Stuttgart Tel.:

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Wie gewinnen Sie Vertrauen in eine Inspektionsstelle? Sollte diese nach ISO 9001 zertifiziert oder nach ISO/IEC 17020 akkreditiert sein?

Wie gewinnen Sie Vertrauen in eine Inspektionsstelle? Sollte diese nach ISO 9001 zertifiziert oder nach ISO/IEC 17020 akkreditiert sein? Sollte diese nach ISO 9001 zertifiziert oder nach ISO/IEC 17020 akkreditiert sein? Worauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Inspektion benötigen? 3 Wie gewinnen Sie Vertrauen in eine 4 Wie kann das Vertrauen

Mehr

Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür-

Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür- Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür- - QM-Sprengel Württemberg - Sunhild Klöss Stabsabteilung Projekt- und Qualitätsmanagement Klinikum Heidenheim Themenübersicht Forderungen der DIN EN ISO 9001 Was muss

Mehr

Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: 17.02.2015

Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: 17.02.2015 Zusätzliche Festlegungen und Anforderungen für die Akkreditierung von Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen 71 SD 2 007 Revision: 1.0 14. Juli 2015 Geltungsbereich: Diese Regel legt verbindliche

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

DATEV eg, 90329 Nürnberg. Betrieb der DATEV Rechenzentren. Anforderungsprofil Business Continuity

DATEV eg, 90329 Nürnberg. Betrieb der DATEV Rechenzentren. Anforderungsprofil Business Continuity Z E R T I F I K A T Die Zertifizierungsstelle der T-Systems bestätigt hiermit der, für den Betrieb der DATEV Rechenzentren (Standorte DATEV I, II und III) die erfolgreiche Umsetzung und Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Managementbewertung Managementbewertung

Managementbewertung Managementbewertung Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Akkreditierung und Zertifizierung von Biobanken

Akkreditierung und Zertifizierung von Biobanken Akkreditierung und Zertifizierung von Biobanken Dr. Nina Rählert DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Abteilung 3 Gesundheit und Forensik Standort Frankfurt 1 Akkreditierung und Zertifizierung von

Mehr

LGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink

LGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink LGA InterCert GmbH Nürnberg Exzellente Patientenschulung 05.06.2012 Inhaltsverzeichnis Kurzvorstellung LGA InterCert GmbH Ablauf Zertifizierungsverfahren Stufe 1 Audit Stufe 2 Audit Überwachungs- und Re-zertifizierungsaudits

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Optimal gesteuerte Versorgungsprozesse was können bewährte QM-Verfahren sowie die neue DIN EN 15224 dazu beitragen?.aus der Sicht der Auditorin

Optimal gesteuerte Versorgungsprozesse was können bewährte QM-Verfahren sowie die neue DIN EN 15224 dazu beitragen?.aus der Sicht der Auditorin DIN EN 15224: 2012 Optimal gesteuerte Versorgungsprozesse was können bewährte QM-Verfahren sowie die neue DIN EN 15224 dazu beitragen?.aus der Sicht der Auditorin www.tuev-nord-cert.de 27.05.2013 1 Irgendwie

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Qualitätsaudits und Management-Review

Qualitätsaudits und Management-Review Ausgabe 2 Seite 1 von 4 Qualitätsaudits und Management-Review 1 Qualitätsaudits Der Qualitätsmanagement-Beauftragte führt interne Qualitätsaudits durch, bei denen jeder Bereich inklusive der POCT-Beauftragten

Mehr

Sicherheitsbewertungsbericht

Sicherheitsbewertungsbericht Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von

Mehr

Normative Anforderungen an Stellen zur Konformitätsbewertung

Normative Anforderungen an Stellen zur Konformitätsbewertung 219. PTB-Seminar Zukunft der staatlich anerkannten Prüfstellen - Umsetzung der MID und Modernisierung des Eichrechts - Normative Anforderungen an Stellen zur Konformitätsbewertung Dr. Harry Stolz PTB Braunschweig

Mehr

Messmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011

Messmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Messmittelfähigkeit Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Agenda Messmittel Allgemeines Methode 1 Methode 2 Ziel der Methoden Praktischer Teil nach Methode 2 Formblatt Schlussfolgerung

Mehr

Qualitäts- Managementhandbuch (QMH) DIN EN ISO 9001 : 2008 (ohne Entwicklung) von. Margot Schön Burgbühl 11 88074 Meckenbeuren

Qualitäts- Managementhandbuch (QMH) DIN EN ISO 9001 : 2008 (ohne Entwicklung) von. Margot Schön Burgbühl 11 88074 Meckenbeuren Qualitäts- Managementhandbuch (QMH) DIN EN ISO 9001 : 2008 (ohne Entwicklung) von Margot Schön Die Einsicht Führung des IMS-Handbuches ist EDV-technisch verwirklicht. Jeder Ausdruck unterliegt nicht dem

Mehr

Kriterien für die Zulassung und Empfehlung von IQMG-Partnern

Kriterien für die Zulassung und Empfehlung von IQMG-Partnern Kriterien für die Zulassung und Empfehlung von IQMG-Partnern Zielsetzung der Zulassung und Empfehlung von IQMG-Partnern ist die Sicherstellung qualitativ hochwertiger methodenunabhängiger Beratungs- und

Mehr

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09. ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Qualitätsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen

Qualitätsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen Qualitätsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen M. Haemisch Qualitätsmanagement Von der Qualitätssicherung zum Qualitätsmanagement (ISO 9001) Qualitätsmanagement als ein universelles Organisationsmodell

Mehr

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Nr. Frage: 71-02m Welche Verantwortung und Befugnis hat der Beauftragte der Leitung? 5.5.2 Leitungsmitglied; sicherstellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem

Mehr

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden -

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Aktueller Stand 2 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation 1.2 Definitionen 1.3 Zielsetzung 1.4 Standards 2. Anforderungen an den QAR-IT-Prüfer

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.

Mehr

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

EUROCERT. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Normen als Zertifizierungsgrundlagen im Bereich IT-Sicherheit

Normen als Zertifizierungsgrundlagen im Bereich IT-Sicherheit Normen als Zertifizierungsgrundlagen im Bereich IT-Sicherheit DIN e. V. DIN ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und wird privatwirtschaftlich getragen. DIN ist laut eines Vertrages mit der Bundesrepublik

Mehr

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche

Mehr

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens aus Sicht der Landeseichbehörden 1 Landeseichbehörden und MessEG Was ist neu? Eichung statt Vor- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für

Mehr

Kundenzufriedenheitsbefragung 2014 / 2015. Eine Studie für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH März 2015

Kundenzufriedenheitsbefragung 2014 / 2015. Eine Studie für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH März 2015 Kundenzufriedenheitsbefragung 2014 / 2015 Eine Studie für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH März 2015 Inhaltsverzeichnis 1 1. Studienhintergrund 2. Das Image der DAkkS 3. Die Zufriedenheit der Kunden

Mehr

1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK

1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK gültig ab: 25.11.2008 Version 01 Seite 1 von 6 Es ist ein Fehler passiert und Sie möchten dazu beitragen, dass derselbe Fehler nicht nochmals auftritt. Sie wollen eine Korrekturmaßnahme setzen! Es ist

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Validierung von Heißsiegelprozessen nach DIN EN ISO 11607-2

Validierung von Heißsiegelprozessen nach DIN EN ISO 11607-2 Validierung von Heißsiegelprozessen nach DIN EN ISO 11607-2 Ralph Ebersbach Vortrag auf dem 3. Berlin/Brandenburger Steritreff am 15. September 2012 in Berlin Mehr wissen. Weiter denken. Über HYBETA HYBETA

Mehr

9.6 Korrekturmaßnahmen, Qualitätsverbesserung

9.6 Korrekturmaßnahmen, Qualitätsverbesserung Teil III Organisation und Infrastruktur Kapitel 9: Qualitätsmanagementsystem Inhalt 9.1 Grundlagen 9.2 Qualitätspolitik 9.3 Qualitätsorganisation 9.4 Maßnahmen 9.5 Qualitätsaufzeichnungen 9.6 Korrekturmaßnahmen,

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.

Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4. Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.00 INHALT 1 Zielsetzung / Geltungsbereich... 3 2 Erläuterungen und

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC.

Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC. Anleitung Konverter Letzte Aktualisierung dieses Dokumentes: 14.11.2013 Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC. Wichtiger Hinweis: Der Konverter

Mehr

eickert Prozessablaufbeschreibung Notarztdienst Bodenwerder, Anette Eickert 1 Prozessdaten 2 Zweck 3 Ziel 4 Prozessverantwortlicher

eickert Prozessablaufbeschreibung Notarztdienst Bodenwerder, Anette Eickert 1 Prozessdaten 2 Zweck 3 Ziel 4 Prozessverantwortlicher 1 Prozessdaten 1.1 1.2 Geltungsbereich dienst 2 Zweck 2.1 Zur Verbesserung unserer Dienstleistungen nutzen wir das Potenzial unserer Mitarbeiter. Hierzu haben wir für Mitarbeiter das Ideenmanagement eingeführt.

Mehr

OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK. Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick..

OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK. Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick.. OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick V-IUS SOLUTIONS GmbH Ländenstrasse 11c D-93339 Riedenburg wwwv-iusde DOKU KIT Jahrzehntelange Erfahrung

Mehr

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH

Mehr

Der Wunschkunden- Test

Der Wunschkunden- Test Der Wunschkunden- Test Firma Frau/Herr Branche Datum Uhrzeit Ich plane mich im Bereich Controlling selbständig zu machen. Um zu erfahren, ob ich mit meinem Angebot richtig liege, würde ich Ihnen gerne

Mehr

Aufbau der nationalen Akkreditierungsstelle Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen

Aufbau der nationalen Akkreditierungsstelle Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen Berlin, 25. Januar 2010 4 Überwachung bestehender Akkreditierungen Frau Andrea Valbuena (DAkkS) Agenda Überwachung bestehender

Mehr

Prüflabore für System 3 nach DIN EN ISO/IEC 17025

Prüflabore für System 3 nach DIN EN ISO/IEC 17025 Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten entsprechend Anhang V BauPVO (305/2011) beteiligt sind Prüflabore für System 3 nach

Mehr

SharePoint Demonstration

SharePoint Demonstration SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit

Mehr

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht Geräte mit automatischen Prozessabläufen zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel

Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritt 1: Anmeldung in der Software-Plattform https://qs-platform.info/ Falls Sie bislang noch kein QS- Systempartner sind, gehen Sie bitte auf die Startseite

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

DGQ Regionalkreis Hamburg 21.05.2012 ISO 10007. Konfigurationsmanagement

DGQ Regionalkreis Hamburg 21.05.2012 ISO 10007. Konfigurationsmanagement DGQ Regionalkreis Hamburg 21.05.2012 ISO 10007 Leitfaden zum Konfigurationsmanagement g Geschichte des Konfigurationsmanagements Mit stetig steigender Produktkomplexität entstanden zunehmend Probleme (z.b.

Mehr

Änderungen der MPBetreibV 2014

Änderungen der MPBetreibV 2014 Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Vom Finden und Suchen Büroorganisation und KitaPlusQM

Vom Finden und Suchen Büroorganisation und KitaPlusQM Vom Finden und Suchen Büroorganisation und KitaPlusQM Fachtag am 18. März 2015 Folie 1 Erkenntnisse aus Check bearbeiten. QMH ergänzen, verändern... Act Erkenntnisse Veränderungen Plan Erkunden Entscheiden

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) Version 1 vom 23. September 2015 QUALAB Einleitung zum KVP Einleitung Ringversuche zur externen Qualitätskontrolle sind ein bewährtes Instrument zur Verbesserung

Mehr

Management von Beschwerden und Einsprüchen

Management von Beschwerden und Einsprüchen Management von Beschwerden und Einsprüchen für die für Wald & Holz-Zertifizierung Bureau Veritas Certification Verfahrensweise - TQR I&F Division V2-0 - Februar 2015 Move Forward with Confidence 1. EINLEITUNG

Mehr

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink, Metecon GmbH Institut für Medizintechnik Reutlingen University Alteburgstraße 150 D-72762 Reutlingen Reutlingen, 04.03.2015

Mehr

2. Godesberger Strahlentherapie Seminar QM - Lust und Frust

2. Godesberger Strahlentherapie Seminar QM - Lust und Frust STRAHLENTHERAPIE BONN-RHEIN-SIEG 2. Godesberger Strahlentherapie Seminar QM - Lust und Frust 1 Dipl.-Ing. Hans Piter Managementsysteme Risk Management Unternehmensorganisation Sicherheitsingenieur Ingenieurgesellschaft

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Systemakkreditierung Für welche Hochschule lohnt sich dieser Schritt?

Systemakkreditierung Für welche Hochschule lohnt sich dieser Schritt? Systemakkreditierung Für welche Hochschule lohnt sich dieser Schritt? Dr. Sigrun Nickel CHE-Hochschulkurs QM und PM 19.02.08 www.che-consult.de Agenda 1. Wie kam es zur Systemakkreditierung? 2. Kriterien

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Ablauf einer Managementzertifizierung

Ablauf einer Managementzertifizierung Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf

Mehr

Notifizierung von Zertifizierungsstellen

Notifizierung von Zertifizierungsstellen Notifizierung von Zertifizierungsstellen PEFC Austria stellt auf Grundlage eines schriftlichen Notifizierungsvertrags mit der Zertifizierungsstelle die Einhaltung der folgenden Anforderungen sicher: Die

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Die weitere Staffelung erfolgt in Schritten von 50 Mitarbeitern

Die weitere Staffelung erfolgt in Schritten von 50 Mitarbeitern Entgeltordnung für die Erstakkreditierung, Erweiterung und Überwachung der Akkreditierung sowie die Reakkreditierung von Prüflaboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen (Preisliste in Euro gültig

Mehr

Lieferantenselbstauskunft

Lieferantenselbstauskunft Seite 1 von 7 Lieferant: Adresse: Homepage: Verantwortlicher für Qualitätsmanagement Verantwortlicher für Umweltmanagement Verantwortlicher für Arbeits- und Gesundheitsschutz Beantworter Fragebogen Funktion:

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

POCT und Akkreditierung

POCT und Akkreditierung POCT und Akkreditierung Medizinisches Versorgungszentrum Dr. Eberhard & Partner. Dortmund www.labmed.de Seite 1 Inhaltsübersicht DIN EN ISO 22870 Weitergehende Regelungen zur DIN EN ISO 15189 DAkkS Checkliste

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen GAD eg GAD-Straße 2-6 48163 Münster für die Internetanwendung Online-Filiale (bank21-release 4.8) die Erfüllung

Mehr

«Zertifizierter» Datenschutz

«Zertifizierter» Datenschutz «Zertifizierter» Datenschutz Dr.iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich CH - 8090 Zürich Tel.: +41 43 259 39 99 datenschutz@dsb.zh.ch Fax: +41 43 259 51 38 www.datenschutz.ch 6.

Mehr

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit

Mehr

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Der Wandel vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt... 5 Erfinde Produkte und verkaufe sie!... 5 Finde Wünsche und erfülle sie!... 5 Der Kunde ist der Maßstab... 6 Der Kundenwunsch hat Vorrang...

Mehr

ENplus. Qualitätszertifizierung für Holzpellets. ENplus-Handbuch für Deutschland, Österreich und die Schweiz

ENplus. Qualitätszertifizierung für Holzpellets. ENplus-Handbuch für Deutschland, Österreich und die Schweiz ENplus Qualitätszertifizierung für Holzpellets ENplus-Handbuch für Deutschland, Österreich und die Schweiz Teil 5: Aufbau des Zertifizierungssystems Version 3.0, August 2015 Herausgeber der englischsprachigen

Mehr

Name Funktion Datum Unterschrift

Name Funktion Datum Unterschrift Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Software-Entwicklungsprozesse zertifizieren

Software-Entwicklungsprozesse zertifizieren VDE-MedTech Tutorial Software-Entwicklungsprozesse zertifizieren Dipl.-Ing. Michael Bothe, MBA VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH BMT 2013 im Grazer Kongress 19.09.2013, 10:00-10:30 Uhr, Konferenzraum

Mehr

o Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält.

o Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält. Sonderrundschreiben Durchsuchung und Beschlagnahme Für den Fall einer Durchsuchung durch die Ermittlungsbehörden sollten Sie gut vorbereitet sein. Erfahren Sie hier, was Sie vor und während des Ernstfalls

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Westfälische Provinzial Versicherung AG Provinzial-Allee 1 48131 Münster für die Anwendung ProSa, Stand 19.04.2008

Mehr