Die weitere Staffelung erfolgt in Schritten von 50 Mitarbeitern

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1 Entgeltordnung für die Erstakkreditierung, Erweiterung und Überwachung der Akkreditierung sowie die Reakkreditierung von Prüflaboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen (Preisliste in Euro gültig ab ) I. Erstakkreditierung I. 1 Antrag Antrag auf Akkreditierung für Stellen mit 1-2 Mitarbeitern 640,00 Euro 3-5 Mitarbeitern 1.020,00 Euro 6-30 Mitarbeitern 1.280,00 Euro Mitarbeitern 1.920,00 Euro 640,00 Euro Stellt eine akkreditierte Stelle (z.b. akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025) den Antrag auf Akkreditierung nach einer weiteren Bezugsnorm (z.b. DIN EN ISO/IEC 17020), so wird dies als Erweiterung behandelt und das entsprechende Antragsentgelt berechnet (siehe IV.1.) I. 2 Begutachtung I.2.1 Begutachtung durch den Leitenden Begutachter (ohne Vorbegutachtung) I.2.2 Begutachtung durch den Leitenden Begutachter 2.920,00 Euro (mit Vorbegutachtung) I.2.3 Begutachtung durch den Leitenden Begutachter (ohne Vorbegutachtung) I.2.4 Begutachtung durch einen Begutachter I.2.5 Begutachtung durch einen Begutachter I.2.6 Verfahrensbearbeitung 10% des Betrages von I.2.1 oder I.2.2 und I.2.4 oder I.2.3 und I.2.5 I. 3 Akkreditierung I.3.1 Jährlicher Akkreditierungsbeitrag für Stellen mit 1-2 Mitarbeitern 380,00 Euro 3-5 Mitarbeitern 640,00 Euro 6-30 Mitarbeitern 770,00 Euro Mitarbeitern 1.160,00 Euro 380,00 Euro Seite 1 von 6 Seiten

2 Der Akkreditierungsbeitrag wird für jedes Jahr der Laufzeit der Akkreditierung einmal erhoben, erstmalig unmittelbar nach Erteilung der Akkreditierung, d.h. insgesamt fünfmal. I.3.2 Gebühren für das Deutsche Akkreditierungssystem 225,00 Euro Die Gebühren für das Deutsche Akkreditierungssystem werden jeweils jährlich gemeinsam mit dem Akkreditierungsbeitrag in Rechnung gestellt. Für die auf den Ausspruch der Akkreditierung folgenden Jahre werden 125,00 Euro statt 225,00 Euro Gebühren für das Deutsche Akkreditierungssystem berechnet. Zu I.2.1 bis I.2.6 und entsprechend I % für die Verfahrensbearbeitung in Rechnung gestellt. II. Überwachung der Akkreditierung II.1 Begutachtung durch einen Begutachter 1.540,00 Euro Zu II.1 Der o. g. Betrag bezieht sich auf den Standardfall. Bei nachweislich höherem Aufwand bedingt durch Umfang und Komplexität des Geltungsbereichs der Akkreditierung, die Durchführung entsprechend in Rechnung gestellt. Gemäß den Vorgaben der EA (European co-operation for Accreditation) werden in den fünf Jahren der Gültigkeitsdauer der Akkreditierung mindestens drei Überwachungsbegutachtungen in festgelegten Zeitintervallen in einem Laboratorium bzw. einer Inspektionsstelle und jährliche Überwachungsbegutachtungen in Zertifizierungsstellen durchgeführt. Seite 2 von 6 Seiten

3 Bei vorliegendem Antrag auf Reakkreditierung kann die 3. Überwachungsbegutachtung für Laboratorien bzw. Inspektionsstellen durch eine vollständige Begutachtung (Wiederholungsbegutachtung) ersetzt werden. III. III.1 Erweiterung und Überwachung der Akkreditierung Antrag Antrag auf Erweiterung der Akkreditierung für Stellen mit 1-2 Mitarbeitern 260,00 Euro 3-5 Mitarbeitern 380,00 Euro 6-30 Mitarbeitern 520,00 Euro 80 Mitarbeitern 780,00 Euro 260,00 Euro III.2 Begutachtung III.2.1 Begutachtung durch den Leitenden Begutachter III.2.2 Begutachtung durch den Leitenden Begutachter III.2.3 Begutachtung durch einen Begutachter III.2.4 Begutachtung durch einen Begutachter 2.050,00 Euro III.3 Erweiterung der Akkreditierung III.3.1 Erweiterung der Akkreditierungsurkunde III.3.2 Gebühren für das Deutsche Akkreditierungssystem 210,00 Euro 125,00 Euro Zu III.2.1 bis III.2.4 entsprechend in Rechnung gestellt. Seite 3 von 6 Seiten

4 Gemäß den EA-Vorgaben werden in den fünf Jahren der Gültigkeitsdauer der Akkreditierung mindestens drei Überwachungsbegutachtungen in festgelegten Zeitintervallen in einem Laboratorium bzw. einer Inspektionsstelle und jährliche Überwachungsbegutachtungen in Zertifizierungsstellen durchgeführt. Bei vorliegendem Antrag auf Reakkreditierung kann die 3. Überwachungsbegutachtung für Laboratorien bzw. Inspektionsstellen durch eine vollständige Begutachtung (Wiederholungsbegutachtung) ersetzt werden. IV. IV.1 Erweiterung der Akkreditierung Antrag Antrag auf Erweiterung der Akkreditierung für Stellen mit 1-2 Mitarbeitern 260,00 Euro 3-5 Mitarbeitern 380,00 Euro 6-30 Mitarbeitern 520,00 Euro Mitarbeitern 780,00 Euro 260,00 Euro IV.2 Begutachtung IV.2.1 Begutachtung durch den Leitenden Begutachter IV.2.2 Begutachtung durch den Leitenden Begutachter IV.2.3 Begutachtung durch einen Begutachter IV.2.4 Begutachtung durch einen Begutachter 2.050,00 Euro IV.3 Erweiterung der Akkreditierung IV.3.1 Erweiterung der Akkreditierungsurkunde IV.3.2 Gebühren für das Deutsche Akkreditierungssystem 210,00 Euro 125,00 Euro Zu IV.2.1 bis IV.2.4 in Rechnung gestellt. Seite 4 von 6 Seiten

5 V. Reakkreditierung V.1 Antrag Antrag auf Reakkreditierung für Stellen mit 1-2 Mitarbeitern 510,00 Euro 3-5 Mitarbeitern 760,00 Euro 6-30 Mitarbeitern 1.030,00 Euro Mitarbeitern 1.550,00 Euro 520,00 Euro Unseren langjährigen Kunden gewähren wir auf die o.g. Position für die 1. Reakkreditierung einen Nachlass von 25 %; für alle weiteren Reakkreditierungen beträgt der Nachlass 50 %. V.2 Begutachtung V.2.1 Begutachtung durch den Leitenden Begutachter V.2.2 Begutachtung durch den Leitenden Begutachter in Zertifizierungsstellen im ökologischen Landbau V.2.3 Begutachtung durch einen Begutachter V.2.4 Begutachtung durch einen Begutachter in Zertifizierungsstellen im ökologischen Landbau V.2.5 Verfahrensbearbeitung 10 % des Betrages von V.2.1 und V.2.3 oder V.2.2 und V.2.4 V.3 Reakkreditierung V.3.1 Jährlicher (Re-)Akkreditierungsbeitrag für Stellen mit 1-2 Mitarbeitern 380,00 Euro 3-5 Mitarbeitern 640,00 Euro 6-30 Mitarbeitern 770,00 Euro Mitarbeitern 1.160,00 Euro 380,00 Euro Der Akkreditierungsbeitrag wird für jedes Jahr der Laufzeit der Reakkreditierung einmal erhoben, erstmalig unmittelbar nach Empfehlung der Reakkreditierung, d.h. insgesamt fünfmal. Seite 5 von 6 Seiten

6 V.3.2 Gebühren für das Deutsche Akkreditierungssystem 150,00 Euro Die Gebühren für das Deutsche Akkreditierungssystem werden gemeinsam mit dem Akkreditierungsbeitrag jährlich in Rechnung gestellt. Für die auf den Ausspruch der Reakkreditierung folgenden Jahre werden 125,00 Euro statt 150,00 Euro Gebühren für das Deutsche Akkreditierungssystem berechnet. Zu V.2.1 bis V.2.5 und entsprechend V % für die Verfahrensbearbeitung in Rechnung gestellt. VI. Sonderleistungen VI.1 Änderung der Akkreditierungsurkunde 210,00 Euro (z. B. Übertragung, Nachtrag, Rücknahme von Prüfverfahren, Erstellung von Einzelurkunden bei Multistandortakkreditierungen) VI.2 VI.3 VI.4 Gebühren für das Deutsche Akkreditierungssystem Änderung der Akkreditierung Ausstellung weiterer Urkunden (ab 4. Ausfertigung) je weitere Ausfertigung (andere Formate als DIN A4 nach Aufwand) Ausstellung einer fremdsprachigen Urkunde nur das Deckblatt, zzgl. Übersetzungskosten nach Aufwand Urkundenanlage, zzgl. Übersetzungskosten nach Aufwand 125,00 Euro 50,00 Euro 130,00 Euro 75,00 Euro VI.5 Abschlussbericht des Leitenden Begutachters 210,00 Euro VI.6 Weitere Sonderleistungen auf Anfrage werden nach Stundensätzen abgerechnet: a) Leitende Begutachter, Begutachter, Verfahrensleiter 92,00 Euro b) Schreib- und technische Kräfte 60,00 Euro Die Entgelte werden zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben. Die DAP GmbH kann vor Erbringung von Leistungen Vorauszahlungen verlangen. Bank- und/oder Devisenumrechnungsgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Bei Einzug von Mahngebühren und Verzugszinsen werden Porti entsprechend der geltenden Postgebühren und Auslagen entsprechend Aufwand erhoben. Seite 6 von 6 Seiten

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